Datum: 14.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 19:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 09.06.2021
3 Kindertageseinrichtungen Bedarfsplanung 2021 - Vorstellung des Gutachtens
4 Neubau des Feuerwehrgerätehauses; Realisierungswettbewerb; Beschluss zur Auslobung
5 Jährlicher Bericht über die Tätigkeiten der Referenten im Marktgemeinderat (Herr Dr. Harbich und Herr Drexl)
6 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Igling mit integriertem Landschaftplan, Nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB
7 Wahl und Bestellung eines Feldgeschworenen
8 Antrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Kaufering auf Gewährung eines Zuschusses für die Brandschutzertüchtigung des Thomas-Morus-Hauses
9 Teilnahme an einer Machbarkeitsstudie zur Konzeption und Planung einer Wasserstofftankstelle in Kaufering
10 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 09.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 09.06.2021 (§ 33 Abs. 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 9. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.06.2021 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Kindertageseinrichtungen Bedarfsplanung 2021 - Vorstellung des Gutachtens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö 3

Sachverhalt Bürger

Vorstellung des Gutachtens durch [Name]

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4. Neubau des Feuerwehrgerätehauses; Realisierungswettbewerb; Beschluss zur Auslobung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö 4

Sachverhalt Bürger

Am 14.04.2021 hat der Marktgemeinderat die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes zur Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses beschlossen. Für den nächsten Verfahrensschritt ist ein entsprechender Beschluss nötig.

Am 29.07.2021 soll die EU-Bekanntmachung erfolgen. Die Bewerbungsfrist für die Teilnehmer endet am 05.09.2021. Die EU-Bekanntmachung, die Ermittlung der Wettbewerbssumme und der Verfahrenskosten und die vorgesehenen Zuschlagskriterien sind Ihnen als Anlage entsprechend beigefügt. Die Verfahrenskosten des Wettbewerbs haben sich um 5.000 € auf insgesamt 125.000 € leicht erhöht. In den Zuschlagskriterien hat der Preis nun eine höhere Wichtung gemäß nachfolgender Aufstellung erhalten:

  • Wettbewerbsergebnis                  40 %
  • Qualifikation Projektleitung        15 %
  • Qualifikation Bauleitung                15 %
  • Methoden Controlling                  5 %
  • Preis                                        25 %

Die Eingangshürden für den Teilnahmewettbewerb haben wir wie bei Lechfeldwiesen V moderat gehalten, um auch kleineren und jüngeren Architekturbüros die Teilnahme zu ermöglichen.

Zur Vorbereitung der Inhalte der Auslobung fand am 12.06.2021 eine Klausursitzung mit dem Marktgemeinderat und am 18.06.2021 die Preisrichtervorbesprechung statt. Am 02.07.2021 fand nochmal eine Abstimmung des Raumprogramms mit Vertretern der Feuerwehr und der Verwaltung statt.

Alle Ergebnisse werden derzeit eingearbeitet. Der Versand der Unterlagen an die Teilnehmer soll am 20.09.2021 erfolgen, sodass die Auslobung selbst in der Sitzung vom 15.09.2021 final beschlossen werden soll.

Eine wesentliche Neuerung in den Planungen gibt es beim Grundstückszuschnitt. In enger Abstimmung mit Hr. [Name] vom Landkreis Landsberg am Lech haben wir die Verkehrssituation genau betrachtet. Wir sehen beide die in der Klausur angedachte nördlich Alarmausfahrt über die ganze Breite mit direktem Anschluss an den Fahrbahnrand als nicht durchführbar an. Konflikte auf den Flächen vor den Hallen ohne Einzäunung sind vorprogrammiert. Weiter wird in kürzester Zeit bei einem Alarmeinsatz der Kreisverkehr verstopft, sodass auch einrückende Kräfte schnell behindert wären.

Wir haben uns daher überlegt, dass die Alarmausfahrt auf die Augsburger Straße –wie bisher angedacht – bleiben sollte. Um wieder in das innerörtliche Straßennetz zu gelangen, gibt es Richtung Landsberg die Möglichkeit auf Höhe Hiltistraße und Iglinger Straße. In Richtung Augsburg gibt es diese Möglichkeit allerdings erst wieder beim Kreisverkehr im Norden. Daher muss zwingend eine Zufahrtsmöglichkeit zum sog. Edeka-Kreisel von der Augsburger Straße aus geschaffen werden. Aus dieser Überlegung heraus ist nun die Idee entstanden, eine neue kompaktere Einmündung mit Linksabbiegestreifen aus Richtung Landsberg (Süden) entstehen zu lassen. Aus Richtung Augsburg kann der bestehende Rechtsabbiegestreifen dafür sinnvoll verwendet werden. Die so neu gestaltete Einmündung funktioniert in alle Fahrtrichtungen, wobei noch überlegt werden sollte, ob das Einbiegen in die Augsburger Straße weiterhin nur in Fahrtrichtung Landsberg erfolgen sollte.

Die dabei freiwerdende Fläche von 563 m² kann sofort dem Neubau des Feuerwehrhauses zugeschlagen werden, sodass nun eine Fläche von 5.998 m² zur Verfügung stehen würde. Der Grundstückszuschnitt wäre dadurch im Norden und Osten rechtwinklig (außer Ausrundungsbereich), was ebenfalls planerisch sehr vorteilhaft ist. Im Süden wäre die mittelfristige Planung „Kreisverkehr und Anhebung der Bayernstraße“ ebenfalls weiterhin möglich.

Als Fazit kann man sagen, dass die Maßnahme, die vorsichtig geschätzt rd. 275.000 € kosten kann, vor bzw. zusammen mit dem Bau des Feuerwehrhauses erfolgen sollte. Der Mehrwert sowohl für die Feuerwehr als auch für die Kauferinger Bürger ist immens.

Für die anrückenden Einsatzkräfte kann an jeder geeigneten Stelle der Bayernstraße eine Öffnung des bestehenden Trennstreifens erfolgen, sodass die Planung in diesem Punkt relativ frei wäre. Zu beachten ist allerdings der Bereich des Fußgängerüberweges im Süden und die Situation mit Radfahrern und Fußgängern im Bereich des „Edeka“-Kreisels. Daher kommen wir insgesamt zu dem Schluss, dass die bestehende Zufahrt zum Containerplatz weiterhin als Grundstückszufahrt für die anrückenden Einsatzkräfte und die Feuerwehren der umliegenden Orte zur Anlieferung von Schläuchen und Kleidung genutzt werden sollte. Der Trennstreifen in der Bayernstraße kann dort einfach geöffnet und Konflikte mit den übrigen Verkehrsteilnehmern können somit weitestgehend verhindert werden. Zudem ist die Höhenlage an dieser Stelle schon so günstig, dass die Planung des Kreisverkehrs Bayernstraße/Augsburger Straße nicht eingeschränkt wird.

Der Vorentwurf ist als Anlage ebenfalls mit beigefügt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der EU-Bekanntmachung zu, sodass das Ausschreibungsverfahren planmäßig am 29.07.2021 gestartet werden kann.

Der Marktgemeinderat stimmt dem Umbau der Augsburger Straße mit Linksabbiegestreifen und kompakterer Einmündung grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten.

Die Entwürfe zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses sollen bereits auf dem erweiterten Grundstückszuschnitt geplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Jährlicher Bericht über die Tätigkeiten der Referenten im Marktgemeinderat (Herr Dr. Harbich und Herr Drexl)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö 5

Sachverhalt Bürger

Kurzer Vortrag der Referenten bis zu 10 Minuten.

Herr Drexl (Landwirtschaft, Forsten, Wasserschutz)
Herr Dr. Harbich (Kulturelle Angelegenheiten)

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6. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Igling mit integriertem Landschaftplan, Nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Igling beschlossen.
In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.01.2019 wurde der Markt Kaufering als betroffenen Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
Die Verwaltung wurde beauftragt eine Stellungnahme wie folgt abzugeben:
„Der Markt Kaufering stimmt dem vorliegenden Planentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling grundsätzlich zu. Eine Prüfung eventuell relevanter Belange kann jedoch erst im Rahmen der Beteiligung zu den jeweiligen Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden, hierzu erfolgt jeweils gesondert eine Prüfung, bzw. Stellungnahme.“
Diese Stellungnahme wurde mit folgendem Hinweis der Kommunalwerke erweitert:
Ergänzend dazu möchten wir auf die Abwassermenge gem. § 3 Abs. 3 unserer Zweckvereinbarung vom 10.11.1992 hinweisen, in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist der vereinbarte Einwohnergleichwert entsprechend zu berücksichtigen“.
Der Gemeinderat Igling hat in der Sitzung vom 13.04.2021 dazu Stellung genommen (siehe Anlage).
Der Hinweis der Kommunalwerke wurde lt. dortiger Prüfung im aktuellen Planungsentwurfes/Begründung ausreichend berücksichtigt.

Im Fortgang des Verfahrens ergaben sich lt. Verfahrensunterlagen Erkenntnisse, bzw. Änderungen des Planstandes, aus denen sich die Notwendigkeit einer nochmaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und somit auch des Marktes Kaufering ergibt.

Im maßgeblichen Fassungsentwurf vom 11.05.2021 wurde unter anderem die Fläche „Konzentrationsfläche für Windkraft“ an anderer Stelle dargestellt.
Flächendarstellungen in Flächennutzungsplänen haben für sich allein genommen (d.h. sofern sie noch nicht durch Bebauungspläne konkretisiert wurden) keinen Einfluss auf die Gültigkeit der 10 H-Regelung.

Aus Sicht der Verwaltung bleibt es weiterhin bei der in der Sitzung am 16.01.2019 getroffenen Einschätzung.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der nochmaligen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben:

Der Markt Kaufering stimmt dem vorliegenden Planentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling grundsätzlich zu. Eine Prüfung eventuell relevanter Belange kann jedoch erst im Rahmen der Beteiligung zu den jeweiligen Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden, hierzu erfolgt jeweils gesondert eine Prüfung, bzw. Stellungnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Wahl und Bestellung eines Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö 7

Sachverhalt Bürger

Der langjährige Feldgeschworene, Herr [Name], bittet um Unterstützung in seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Feldgeschworener, durch die Ernennung eines zweiten Feldgeschworenen. Gemäß Art. 11 des Abmarkungsgesetzes hat der Marktgemeinderat neue Feldgeschworene durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung zu bestellen. Die Wahl ist aufgrund des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung wahrzunehmen. Sie ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder des Marktgemeinderates unter Angabe des Gegenstandes geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Herr [Name], hat sich bereit erklärt, dieses Ehrenamt zu übernehmen.


Den Wahlausschuss bilden Herr [Name], Frau [Name] und Herr [Name].

Beschluss Bürger

Herr [Name] wird nach geheimer Wahl mit sofortiger Wirkung zum Feldgeschworenen des Marktes Kaufering bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Antrag der Kath. Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Kaufering auf Gewährung eines Zuschusses für die Brandschutzertüchtigung des Thomas-Morus-Hauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö 8

Sachverhalt Bürger

Mit Schreiben vom 20.05.2021 informiert die Kath. Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt über eine anstehende Brandschutzertüchtigung des Thomas-Morus-Hauses.

Die Gesamtkosten für die erforderlichen Maßnahmen belaufen sich auf 62.000 €. Seitens des Bistums Augsburg wird hierzu ein Zuschuss in Höhe von 31.000 € gewährt. Somit verbleibt bei der örtlichen Kirchenstiftung ein Eigenanteil von ebenfalls 31.000 €.

Die Kirchenstiftung bittet den Markt Kaufering um Gewährung eines freiwilligen Zuschusses zu der Maßnahme.

In Anbetracht dessen, dass das Thomas-Morus-Haus nicht nur kirchlichen, sondern auch anderen gesellschaftlichen Organisationen und Gruppierungen zur Verfügung gestellt wird, erscheint ein Zuschuss in Höhe von 10% zu den bei der Kirchenstiftung verbleibenden Kosten angemessen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, der Kath. Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Kaufering für die Brandschutzertüchtigung des Thomas-Morus-Hauses einen Zuschuss in Höhe von 10% zu den bei der Kirchenstiftung verbleibenden Kosten, maximal jedoch 3.100 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Teilnahme an einer Machbarkeitsstudie zur Konzeption und Planung einer Wasserstofftankstelle in Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö 9

Sachverhalt Bürger

In den nächsten Jahren sollen erste Schritte in Richtung des Langfristziels CO2-Neutralistät im Landkreis Landsberg am Lech unternommen werden. Dazu soll insbesondere im Bereich der Nutzfahrzeug-Mobilität durch den Aufbau einer Wasserstofftankstelle in Kaufering ein erster konkreter Schritt gemacht werden. Sofern möglich und sinnvoll sollen zudem Züge betankt und grüner Wasserstoff vor Ort produziert und genutzt werden. Der Zeitraum für die Umsetzung dieses Projektes ist bis 2023 geplant.

Im Vorlauf zur Realisierung des Vorhabens ist zunächst eine entsprechende Machbarkeitsstudie erforderlich. Diese soll die Möglichkeiten evaluieren, verschiedene Konzepte vergleichen, die möglichen Standorte bewerten und die Kosten für die verschiedenen Varianten ermitteln. Daraus soll ein Projektplan für die Umsetzung mit einem entsprechenden Budget abgeleitet werden.

Die Beauftragung dieser Machbarkeitsstudie sowie deren Kostentragung soll gemeinsam durch den Landkreis Landsberg am Lech, die Stadt Landsberg am Lech und den Markt Kaufering erfolgen. Die Gesamtkosten für die Erstellung dieser Studie werden mit 120.000 € bis 160.000 € veranschlagt. Es wird mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 12 Monaten gerechnet.

Um einen zeitnahen Projektstart zu ermöglichen, wäre es von Vorteil, wenn der 1. Bürgermeister vom Marktgemeinderat zum Abschluss hierzu erforderlicher Vereinbarungen ermächtigt wird.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Teilnahme an einer Machbarkeitsstudie zur Konzeption und Planung einer Wasserstofftankstelle in Kaufering und ermächtigt den 1. Bürgermeister die zur Durchführung der Machbarkeitsstudie (Kostenanteil Markt Kaufering bis zu 40.000 €) erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö 10

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 26.08.2021 10:53 Uhr