Datum: 08.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:37 Uhr bis 21:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 10.11.2021
3 Abwasser Kaufering - Auslastung der Kläranlage - Zweckvereinbarung Igling
4 Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterer Brückenring", Satzungsbeschluss
5 Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss
6 Barrierefreier Ausbau Bahnhof Kaufering; B&R-Anlagen; ÖPNV, weitere Planungen; Beschluss
7 Generalsanierung der Mittelschule Bau III; Vergaben
8 Überarbeitete Richtlinien für das Mitteilungsblatt - Beschluss
9 Jährlicher Bericht über die Tätigkeiten der Referenten im Marktgemeinderat (Frau Glaser)
10 Antrag Stephan und Markus Rietig; Sirenenkonzept zur Bevölkerungswarnung; Beschluß
11 Landrat-Müller-Hahl-Str. 7; Vergabe Container; Vergabeermächtigung Restkosten
12 Entlastung zur Jahresrechnung 2020
13 Beirätewechsel Klima- und Umweltschutzbeirat
14 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 10.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 10.11.2021 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 14. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.11.2021 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Abwasser Kaufering - Auslastung der Kläranlage - Zweckvereinbarung Igling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 3

Sachverhalt Bürger

Sonstige Unterlagen, auch auf Wunsch der Anwohner, wurden im Vorfeld per Downloadlink zur Verfügung gestellt, ebenso sämtliche Gutachten

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering befürwortet die von Igling [Name] vorgeschlagene Maßnahme der Verkürzung der Druckleitung von Igling nach Kaufering, Anschlussstelle Wörnitzweg sowie die Einleitung im Freispiegel nach Kaufering über eine Strecke von ca. 860m mit 13 Belüftungsschächten entlang dieser Route.
Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung einer rechtssicheren, dem aktuellen Rechtsstand entsprechenden und im Hinblick auf die EW60 Werte variablen Zweckvereinbarung mit Igling beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterer Brückenring", Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen. 

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 18.09.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließlich 12.11.2019. 

Der Entwurf wurde in der Sitzung am 01.07.2020 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020. 

Der Entwurf wurde in der Sitzung am 15.09.2021 erneut gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs.3 BauGB eingeleitet. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 12.10.2021 bis einschließlich 04.11.2021. 

Beschluss Bürger

1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom erneuten Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.
 2 BauGB, erneute förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2.        Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 08.12.2021 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 01.07.2020 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Auf Grund eines weitergehenden Bauwunsches aus der Öffentlichkeit soll eine Grünfläche in ein Dorfgebiet umgewandelt werden.

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 01.07.2020 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgten in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020. 

Der Entwurf wurde in der Sitzung am 15.09.2021 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgten in der Zeit vom 12.10.2021 bis einschließlich 15.11.2021. 

Beschluss Bürger

1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2.        Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering stellt den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 08.12.2021, in welche die beschlossene Anpassung eingearbeitet wird, fest.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der 14. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung in der Fassung vom 08.12.2021 gem. § 6 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Barrierefreier Ausbau Bahnhof Kaufering; B&R-Anlagen; ÖPNV, weitere Planungen; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 6

Sachverhalt Bürger

In der Sitzung im Marktgemeinderat vom 19.05.2021 wurde die Themen zunächst im Planungsausschuss vom 07.10.2021 und anschließend in 4 weiteren Terminen mit verschiedenen Entscheidungsträgern, den Behindertenbeauftragten, dem Seniorenbeirat und dem ADFC ausführlich diskutiert:

  • Ortstermin vom 22.10.2021 mit Absteckung der Trasse
  • Ortstermin mit ADFC vom 30.10.2021
  • Besprechungstermin mit Behindertenbeauftragten, Seniorenbeirat und ADFC
  • Weiterer Besprechungstermin mit Hr. Wasserle und Hr. Strickstrock am 22.01.2021

Unter Abwägung aller Belange und in enger konstruktiver Zusammenarbeit mit den oben genannten Projektbeteiligten wurde nun ein neues abgestimmtes Entwicklungskonzept für die Bahnhof Nordseite entwickelt. Verschiedene Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Keine schriftliche Stellungnahme liegt von Fr. Juchem vor. Sie hat uns mündlich mitgeteilt, dass es ihr in erster Linie um die Barrierefreiheit und eine möglichst kurze Wegstrecke geht.

Ohne erneut alles im Detail darzustellen, sind im Folgenden die Ergebnisse aller erfolgter Diskussionen zusammengefasst dargestellt. Sie sollen nun die Grundlage der weiteren Planungen und Beschlussfassungen sein.

Bahnhof Nordseite (s. Anlage Planungskonzept)
  • Grundsätzlich weitgehender Erhalt aller bestehender Großbäume
  • Wegeführung in die Unterführung bleibt wie geplant (kurze Wege, geringe Längsneigung 3,74%)
  • Wegfall der barrierefreien Stellplätze an der Bahnhofstraße, stattdessen Anlage von 3 barrierefreien Stellplätzen auf Fläche A
  • Keine Anlage eines Fußgängerüberweges über die Bahnhofstraße
  • Erhalt der bestehenden Zufahrt für mögliche spätere Erschließung Richtung Westen 
  • Wegfall der geplanten Längsparker im Zufahrtsbereich 
  • Flächen F1, F2 und F3 für doppelstöckige Fahrradabstellanlagen und Fahrradboxen mit Lademöglichkeit für hochwertige Fahrräder wie E-Bikes und Lastenfahrräder.
  • Entwicklung eines Konzeptes für die Anlage und den Betrieb der angebotenen Fahrradboxen 
  • Die Flächen B1 und B2 sollen als hochwertige Grün- bzw. Parkflächen mit hoher Aufenthaltsqualität entwickelt werden. Ein Konzept zur Überplanung der Flächen, insbesondere B1, soll in einem Bürgerworkshop erarbeitet werden.
  • Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Bereich der Flächen B1 und B2 sollen im Bereich der Böschungen des Fußweges mindestens auf einer Seite Sitzstufen (s. Beispielbild) eingeplant werden.

Bahnhof Südseite (nur textlich, noch keine Plandarstellung verfügbar)
  • Anlage einer 2,50m breiten barrierefreien Fußgängerrampe (s. Beispielbild) und Auflösung des östlichen Treppenabgangs
  • Verlagerung des ÖPNV auf die Bahnhofsüdseite durch Anlage eines rd. 35 m langen Busbahnsteiges für 4 Busse im östlichen Parkplatzbereich, dadurch Entfall von rd. 40 PKW-Stellplätzen

Seitens der Verwaltung wäre jetzt der nächste Schritt, mit diesen Planungsvorgaben für die rd. 1.45 Mio. € teure Baumaßnahme ein Ingenieurbüro mit den weiteren Planungen auf der Nordseite und auch der Südseite des Bahnhofs zu beauftragen. Bis Mitte des Jahres 2022 sollte ein abgestimmter Entwurf vorliegen, auf dessen Basis der bestehende Förderantrag ergänzt und für die bisher noch nicht beantragten Bauteile die Förderung beantragt werden kann. So kann auch gewährleistet werden, dass die Ausschreibungen rechtzeitig erfolgen und die Bautätigkeiten nahtlos an die Arbeiten der Bahn anschließen.

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, dass aufgrund der insgesamt sehr umfangreichen Baumaßnahmen im Bereich des Bahnhofs eine vorzeitige Verlagerung des ÖPNV auf die Südseite erforderlich wird, wird seitens der Verwaltung versucht, die Baumaßnahmen auf der Südseite ggf. vorzuziehen oder entsprechende Provisorien zu schaffen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt dem Planungskonzept zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Entsprechende Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe vorzuplanen.

Die abschließende Ausgestaltung der Flächen B1 und B2 wird nicht Gegenstand des Planungsauftrages, sondern soll in einem Bürgerworkshop bis Ende 2023 erarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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7. Generalsanierung der Mittelschule Bau III; Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 7

Sachverhalt Bürger

Es stehen nach Prüfung und Wertung die nächsten Vergaben zur Beschlussfassung an. Die aktuelle Kostenfortschreibung ist als Anlage beigefügt:


                               Angebote        Kostenanschlag        Angebotssumme

MSIII-015 Bodenbeläge                        129.452,00                     88.337,47
MSIII-016 Fliesen                4                  75.000,00                     56.520,12 
MSIII-017 Schlosser        9                  86.394,00                   110.057,20          
MSIII-018 PCB-Raum        3                  86.786,70                     55.061,36
MSIII-019 Mobile Trennw.        2                  29.750,00                     16.555,28
MSIII-020 Kernbohrungen                          39.175,75                Submission 09.12.2021
MSIII-022 Heizung                                345.943,89                Submission 09.12.2021
MSIII-023 Sanitär                                295.596,60                Submission 09.12.2021
MSIII-024 Lüftung                2                134.470,00                   139.326,25
MSIII-025 Elektro                1                971.627,53                1.085.029,52                                

Bei den bereits erfolgten öffentlichen Ausschreibungen -022 Heizung und -023 Sanitär sind keine Angebote eingegangen. Eine erneute Ausschreibung erfolgt beschränkt bis zum 09.12.2021.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge für die Gewerke 015-019, 024-025 entsprechend der jeweiligen oben genannten Angebotssumme zu erteilen.

Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, die Gewerke 020-023 nach Prüfung und Wertung dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung bzw. sind im Jahr 2022 vorgeplant. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Überarbeitete Richtlinien für das Mitteilungsblatt - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 8

Sachverhalt Bürger

Die Richtlinien für das Mitteilungsblatt wurde in einigen Bereichen aktualisiert.
Alle Änderungen sind zur Nachvollziehbarkeit gelb markiert.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat des Marktes Kauferings beschließt die vorliegende neue Fassung der Richtlinien für das Mitteilungsblatt in der Fassung vom 08.12.2021, Version 1 mit Wirkung zum 09.12.2021. Die Richtlinien gelten erstmals für die Ausgabe Januar 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Jährlicher Bericht über die Tätigkeiten der Referenten im Marktgemeinderat (Frau Glaser)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 9

Sachverhalt Bürger

Der Tagesordnungspunkt wird aufgrund des Fehlens der beiden Referentinnen in die nächste Sitzung (Januar 2022) verschoben.

Kurzer Vortrag der Referenten bis zu 10 Minuten.
Frau Glaser (Schule, Kindertagesstätten)
Frau Dahme (Personal)

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10. Antrag Stephan und Markus Rietig; Sirenenkonzept zur Bevölkerungswarnung; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 10

Sachverhalt Bürger

Antrag durch MGR Rietig Stephan und MGR Rietig Markus zur Erstellung eines Sirenenkonzeptes vom 06.09.2021.

- Vorstellung durch Hr. Rietig –

Zur Verbesserung der Warnung der Bevölkerung soll die Sireneninfrastruktur ausgebaut werden. Sirenen besitzen als Warneinrichtung nach wie vor einen hohen Stellenwert. Aufgrund ihres Weckeffekts und des Umstandes, dass sie nicht weggelegt oder abgeschaltet werden können, haben sie auch weiterhin einen wichtigen Platz in der Warninfrastruktur.

Alle Motorsirenen im Gemeindegebiet Kaufering wurden vor Jahren abgebaut. Um aber die Bevölkerung im Katastrophenfall und Schadensfall wieder besser warnen zu können, wurde hierzu ein Sonderförderprogramm des Bundes und vom Freistaat Bayern aufgelegt.

Die freiwillige Feuerwehr Kaufering, insbesondere Hr. [Name], hat sich bereits im Jahr 2017 bis heute mit dem Thema Sirenenkonzept sehr ausführlich befasst (s. Anlagen).

Nachdem solche Anlagen aktuell sehr hoch gefördert werden können, wurden heuer bereits von der FFW Kaufering erste Angebotsanfragen an ein regionales Unternehmen gestellt, um einen Eindruck über die entstehenden Gesamtkosten zu erhalten. Das Ergebnis ist nachfolgend aufgeführt. 

Gefördert werden elektronische Sirenen mit Sirenensteuergeräten zur Ansteuerung über Digitalfunk im BOS-Netz, entsprechend den technischen Rahmenbedingungen. Je nach Standort beträgt die Förderung als Festbetrag,

Typ A - Dachmontage 10.850.-€ brutto / Sirene
Typ B – freistehende Mastaufstellung 17.350.-€ brutto / Sirene

Gefördert werden die tatsächlichen Kosten bis zur max. Förderhöhe.

Erste Angebotsanfragen über 7 Sirenenstandorte ergaben Investitionskosten in Höhe von ca. 95.000.-€ brutto bei Typ B – freistehende Mastaufstellung.

Die Summe kann sich jedoch reduzieren, wenn vorhandene Gebäude noch zur Dachmontage genutzt werden können. Dies muss jedoch erst im Einzelfall geprüft und durch eine Standorteinmessung ermittelt werden.

In der Förderung sind die Kosten für Digitalfunkgeräte zur Feuerwehralarmierung nicht enthalten. Je Sirenenstandort ist ein Tetra-Funkgerät erforderlich mit einer Kostenschätzung von ca. 1200.-€ / Sirene. (insgesamt 8400.-€ brutto). Ob für diese Geräte ebenfalls ein Förderprogramm aufgelegt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.

Abschließend bleibt festzustellen, dass die Kosten für die Aufstellung der Sirenen durch das Sonderförderprogramm gedeckt sind. Für den Markt Kaufering verbleiben nach derzeitigem Kenntnisstand nur die Kosten für die Digitalfunkgeräte in Höhe von rund 8400.-€ brutto.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Erstellung und Umsetzung eines Sirenenkonzeptes für die Bevölkerungswarnung im Katastrophenfall und zur Alarmierung von Hilfsorganisationen. 

Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Verhandlungsverfahren mit möglichen Herstellern durchzuführen. Die freiwillige Feuerwehr Kaufering ist im gesamten Planungsprozess miteinzubinden.

Vor einer möglichen Auftragsvergabe erfolgt eine erneute Vorlage im Marktgemeinderat zur Beschlussfassung. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2022 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Landrat-Müller-Hahl-Str. 7; Vergabe Container; Vergabeermächtigung Restkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 11

Sachverhalt Bürger

1.        Vergabe Containeranlage:
In der Sitzung des MGR vom 14.04.2021 wurde die Bauverwaltung ermächtigt, die Vergabe der Containerbeschaffung für die Pfadfinder Kaufering durchzuführen. Infolge wurde die Maßnahme ausgeschrieben, jedoch ohne Eingang eines Angebotes. Zur zweiten Ausschreibung, die kürzlich erfolgte, wurden zwei wertbare Angebote abgegeben.
Nachfolgend sind die Preise für den Kauf der Containeranlage mit einer Größe von 6,00 x 10,00 m inkl. Aufstellung und technischer Grundinstallation aufgeführt:

Bieter 1:          42.001,05 €                brutto                (100,00 %)
Bieter 2:        132.649,90 €                brutto                (332,49 %)

Im Bereich der Containeranlagen mussten wir leider feststellen, dass sich die Preise, bezogen auf unsere Markterkundung vom November 2020, mehr als verdoppelt haben. Ursprünglich waren auch die Fundamentierung, die Blitzschutzanlage und die Dachkonstruktion im Kostenansatz von 35.000 € mit enthalten. Bei Bieter 1 kann von einem marktüblichen Angebot ausgegangen werden.

2.        Vergabeermächtigung Dachkonstruktion und Tiefbauarbeiten mit Außenanlagen:
Zusätzlich zum Kauf der Containeranlage sind vorbereitende Maßnahmen im Bereich Tiefbau (Sparten, Fundamentierung, Regenentwässerung) notwendig sowie die Herstellung der Außenanlagen nach Aufstellung (Pflasterarbeiten Zugang, Traufstreifen, Angleichen Gelände). Außerdem soll die Anlage hinsichtlich der Standzeit mit einem konstruktiven Dach (Holztragwerk, Blecheindeckung) geschützt werden. Die Planungen werden hausintern erstellt.

Diese Arbeiten sollen zeitnah ausgeschrieben und beauftragt werden. Die Kosten wurden auf Basis einer Schätzung auf ca. 41.000,00 € wie folgt festgestellt:

Tiefbau:                12.000,00 €
Blitzschutz:                  1.000,00 €
Dach:                        18.000,00 €
Außenanlagen:        10.000,00 €

Die Gesamtkosten des Projektes erhöhen sich zum derzeitigen Kenntnisstand um 50.220,74 € auf 114.720,74 € (s. beigefügte Anlage). Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Abbruch:                          7.219,69 € 
Containeranlage:                38.001,05 €
Außenanlagen:                  5.000,00 €

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat befürwortet weiterhin das Projekt und genehmigt die Gesamtkosten in Höhe von 114.720,74 €.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag für die Containeranlage zu erteilen. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Die Verwaltung wird weiter ermächtigt die Tiefbauarbeiten mit Außenanlagen, die Blitzschutzanlage sowie die Dachkonstruktion auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2022 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

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12. Entlastung zur Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 12

Sachverhalt Bürger

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2020 und nach Aufklärung etwaiger
Unstimmigkeiten hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Entlastung zu
beschließen.

Entlastet wird der 1. Bürgermeister als zuständiger und verantwortlicher Leiter der Verwaltung der Marktgemeinde Kaufering.

Die Jahresrechnung 2020 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft und durch den Marktgemeinderat in der Sitzung vom 10.11.2021 festgestellt.

Unaufgeklärte Unstimmigkeiten liegen nicht vor.

Der 1. Bürgermeister ist gemäß Artikel 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, gem. Art. 102 Abs. 3 GO zu der Jahresrechnung 2020 die Entlastung zu erteilen.

Der 1. Bürgermeister hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Beirätewechsel Klima- und Umweltschutzbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 13

Sachverhalt Bürger

Im Klima- und Umweltschutzbeirat haben sich im Laufe der vergangenen Monate personelle Änderungen ergeben. In der Sitzung des KUB vom 28.10.2021 wurde unter TOP 9b vereinbart, dass Herr Lutz Krey den Vorsitz an Herrn Michael Kortstock abgibt. Herr Krey zieht sich aus persönlichen Gründen aus dem Beirat zurück. Herr Michael Dahme bleibt weiter stellvertretender Vorsitzender. 

Des Weiteren musste sich Herr Michael Hirschberger aus beruflichen Gründen leider aus dem Beirat verabschieden.

Nach dem letzten Aufruf haben sich insgesamt drei weitere Interessenten gemeldet, welche gerne im KUB mitarbeiten möchten: 
  • Frau Silke Meusel ist als Aktionskraft bei dem gemeinnützigen Verein „a tip: tap (ein Tipp: Leitungswasser)“ angestellt. Sie betreut das Wasser-Quartier Ammersee-Ost in Herrsching und setzt sich dort für den Umstieg auf Leitungswasser ein. Mit dieser Idee ist sie auch an Herrn Krey herangetreten, da sie auch in Kaufering gerne die Wasserwende anstoßen würde.
  • Herr Julian Reiber ist sehr interessiert für die Mitwirkung im Bereich Klimaschutz und ist beruflich im IT-Bereich angesiedelt. 
Frau Meusel sowie Herr Reiber haben sich in der Sitzung des KUB am 23.11.2021 dem Gremium vorgestellt. 

Gemäß § 8 der Satzung und Geschäftsordnung für den KUB des Marktes Kaufering vom 12.11.2020 sind die Mitglieder durch den Marktgemeinderat zu benennen und es ist darüber ein Beschluss zu fassen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stellt gemäß § 8 der Satzung und Geschäftsordnung für den KUB fest, dass Herr Lutz Krey und Herr Michael Hirschberger aus dem KUB ausscheiden. 
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 8 der Satzung folgende Mitglieder in den KUB zu berufen und ernennen: 
  • Herr Prof. Dr. Michael Kortstock (Vorsitzender);
  • Herr Michael Dahme (stellvertretender Vorsitzender);
  • Frau Silke Meusel (weiteres Mitglied) und 
  • Herr Julian Reiber (weiteres Mitglied). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.12.2021 ö 14

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 14.01.2022 11:28 Uhr