Datum: 09.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 26.01.2022
3 Neubau des Feuerwehrgerätehauses; Vergabe Planungsleistungen
4 Erweiterung Kindergarten St. Johann; Vorstellung Projekt und Kostensituation; Beschluß
5 Baumkataster; Vergabe
6 Aufstellung des Bebauungsplanes "Frauenwald V" verbunden mit der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
7 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2022 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 26.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 26.01.2022 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 2. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 26.01.2022 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Neubau des Feuerwehrgerätehauses; Vergabe Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2022 ö 3

Sachverhalt Bürger

Der Wettbewerb zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses konnte mit dem Preisgericht am 16.12.2021 erfolgreich abgeschlossen werden. Inzwischen fanden am 27.01.2022 die Verhandlungsgespräche mit den Siegerentwürfen statt. Zum Verhandlungsgespräch eingeladen waren die drei Preisträger, erschienen sind nur die Planungsbüros, die den 1. Preis gewonnen haben. 

Die Inhalte des Verhandlungsgesprächs können in öffentlicher Sitzung nicht behandelt werden. Das Verhandlungsgespräch ist insgesamt sehr positiv verlaufen, sodass die Beauftragung der Architekturbüros für Objektplanung und Landschaftsplanung seitens der Verwaltung erfolgen kann.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Kostenprognose angestellt werden. Die aktuell im Haushalt veranschlagten Kosten in Höhe von insgesamt 11.350.000 € wurden überschlägig auf Plausibilität geprüft und scheinen realistisch. Erst mit Abschluss der Leistungsphase 2 können erste belastbare Kostenannahmen und Ausführungsvarianten (z.B. Fassadengestaltung) diskutiert und abgewogen werden. 

- persönliche Vorstellung des Entwurfs durch die Büros –

Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen an die Architekten zu stellen. In den nächsten Monaten gilt es, die Planung weiter auszuarbeiten und detaillierter mit Verwaltung, Feuerwehr und Gemeinderat abzustimmen.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge für Objektplanung und Landschaftsplanung an die Büros [Name] aus München und [Name] auf Basis der HOAI und entsprechend ihres Honorarangebotes zu erteilen. Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe vorgeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Erweiterung Kindergarten St. Johann; Vorstellung Projekt und Kostensituation; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2022 ö 4

Sachverhalt Bürger

Am 05.05.2021 hat der Marktgemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung über die Maßnahme und Kostenbeteiligung des Marktes Kaufering beraten und dabei Kosten in Höhe von 186.000 € für die Erweiterung des Kindergartens St. Johann gebilligt.

Die Maßnahme wurde daraufhin weiter geplant und kann nun im Marktgemeinderat vorgestellt werden. Vorgesehen ist auch eine Lüftungsanlage, die mit 80 % bezuschusst wird. Der Förderantrag wurde vom Verwaltungsleiter Hr. Schmaus rechtzeitig gestellt. Der Bauantrag selbst wird im Bauausschuss in gleicher Sitzung behandelt.

Bei der vorgesehenen Erweiterung geht es in erster Linie darum, die für den Betrieb des Kindergartens dringend benötigten und nicht vorhandenen Räumlichkeiten zu schaffen wie z.B. Personalräume, Elternsprechzimmer, Mehrzweckraum, Sanitärbereiche, Brandschutzertüchtigungen usw. Für diese Maßnahmen sind teilweise ebenfalls noch Fördermittel zu erwarten.

Die Kindergartenleitung Fr. [Name] wird in der Sitzung den derzeitigen Betriebsablauf schildern und erläutern, wie durch die vorgesehenen Maßnahmen die Betreuungssituation der Kinder und der Service für die Eltern nachhaltig verbessert werden können. 

Anschließend hat Fr. [Name] von [Name] aus Epfach eine Präsentation vorbereitet und wird anhand von Bildern und Plänen die Bestandssituation und die Planung anhand Ihres vorliegenden Entwurfs vorstellen. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Leider haben sich die Kostenannahmen der Machbarkeitsstudie als nicht realistisch herausgestellt, sodass sich die aktuelle Kostensituation folgendermaßen dargestellt:

Machbarkeitsstudie                aktuelle Planung          Mehrkosten                        Förderung
KG 100 Grundstück                -                        -                              -            -
KG 200 Erschließen                 -                        -                              -            -
KG 300 Bauwerk                117.617,22                  180.285,00                                 62.667,78?
KG 400 Technik                15.470,00                    30.000,00                               14.530,00?
KG 400 Lüftung                130.000,00                       26.000,00                              104.000,00
KG 500 Aussenanl.                        -                        -                                             -
KG 600 Ausstattung           7.325,20                    27.370,00                                  20.134,80?
KG 700 Nebenkosten       45.458,00                  110.500,00                                  65.042,00 -
KG 800 (Rundung)                   6.845,00                         6.845,00                                    -        
Kosten        185.780,42           485.000,00             195.219,58                           104.000,00
 
Eine detaillierte Kostengegenüberstellung zur Erläuterung der Mehrkosten mit dem derzeitigen Kenntnisstand haben wir als Anlage ebenfalls beigefügt. 
Entsprechend der Gesamtkostensituation erhöht sich auch der Anteil des Marktes Kaufering abzüglich von Fördermitteln und abzgl. des Anteils der Diözese. Im Herbst 2022 soll mit den Umbauarbeiten begonnen werden. 

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat befürwortet weiterhin die Erweiterung des Kindergartens um den Bereich der ehemaligen Wohnung und billigt die Gesamtkosten in Höhe von rd. 485.000 € abzüglich der zu erwartenden Fördermittel und abzgl. des Anteils der Diözese.  Haushaltsmittel sind bei HHSt. 46402.98800 in ausreichender Höhe vorgeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Baumkataster; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2022 ö 5

Sachverhalt Bürger

Um zu gewährleisten, dass der Markt Kaufering seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht an den Gehölzen nachkommt, wurde die Erstellung eines Baumkatasters inklusive turnusmäßige Kontrolle für einen ersten Zeitraum von 5 Jahren ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst die Ersterfassung und Regelkontrollen in den ersten 5 Jahren. 

Die Erstellung des Baumkatasters ist notwendig, um einen Überblick über unsere Bäume im gesamten Gemeindegebiet zu behalten, den Gesundheitszustand sowie deren Verkehrs- und Standsicherheit zu kontrollieren und so die Gefahr von herunterfallendem Totholz auf Dritte zu vermeiden.
 
Mit der Durchführung von qualifizierten Regelkontrollen ist der Markt Kaufering im Versicherungsfall rechtlich abgesichert.

Die bestehende Verwaltungssoftware BEC wurde im Rahmen der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters bereits um das Baumkatastermodul erweitert. Mittels eines zugehörigen Tablets soll die beauftragte Firma die Erstaufnahme und Regelkontrollen an den Bäumen durchführen. Das Tablet wurde ebenfalls bereits bestellt. Die Kosten für Tablet mit Außendienstsoftware und die Modulerweiterung lagen bei 12.215,35 €. Die jährliche Softwarepflege beträgt 1.837,84 €/a.

Aufgrund der Regelkontrollen können baumbezogene Maßnahmen zur Kronenpflege und Schnittmaßnahmen zukünftig konkret definiert und ausgeschrieben werden.

10 Bieter wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 4 Bieter haben ein wertbares Angebot abgegeben.

  • Bieter 1          59.106,79 €                100 %
  • Bieter 2          85.299,20 €                144 %
  • Bieter 3        218.156,75 €                369 %
  • Bieter 4        292.581,09 €                495 %

Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Bieter 1, Fa. [Name] aus Herrsching am Ammersee abgegeben. Fa. [Name] kann mit den Arbeiten sofort nach Auftragserteilung beginnen. 

Dem Angebotsvergleich wurden 2.000 Bäume und 32 Baumgruppen zugrunde gelegt. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der erfassten Bäume und Baumgruppen im jeweiligen Jahr der Begutachtung. Im ersten Jahr werden die Kosten aufgrund der erstmaligen Stammdatenerfassung höher ausfallen als in den Folgejahren. Der oben genannte Preis ist der Gesamtpreis über 5 Jahre. Genaue Zuweisungen auf die einzelnen Haushaltsjahre können derzeit noch nicht verbindlich angegeben werden, Haushaltsmittel sind auf den unten angegebenen Haushaltsstellen vorgeplant. Vermessungstechnisch erfasst sind derzeit 1262 Bäume im Straßenbereich. 

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, der Fa. [Name] aus Herrsching am Ammersee als wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zur Erstellung des Baumkatasters für den Zeitraum von 5 Jahren zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes "Frauenwald V" verbunden mit der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Frauenwald V“ sowie die damit verbundene Einleitung der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der künftige Bebauungsplan „Frauenwald V“ ersetzt in seinem Geltungsbereich die entsprechenden Bereiche der Ursprungsbebauungspläne „Gewerbe- und Industriepark Frauenwald III“, „Frauenwald II, 2. Änderung und Erweiterung“, „Frauenwald IV“.
Der Planungsinhalt bzw. die Planungsziele dieser Bauleitplanung wurden dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 10.11.2021 vorgestellt.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 10.11.2021 wurde die Verwaltung bevollmächtigt, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, eine Stellungnahme zu dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren abzugeben.
Die entsprechende Stellungnahme wurde mit Schreiben vom 11.11.2021 abgegeben (siehe Anlage).
Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat diese Stellungnahme in seiner Sitzung vom 15.12.2021 beschlussmäßig behandelt (siehe beiliegendes Abwägungsergebnis.).
Mit Schreiben vom 21.12.2021 wird der Markt Kaufering im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am weiteren Verfahren beteiligt.

Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Stadt Landsberg unter dem Link 
https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/
eingestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bleiben bei den beiden Belangen „Ausgleichsflächen“ und „Immissionsschutz“ weiterhin Aspekte, die als Stellungnahme abgegeben werden sollten
1. Ausgleichsflächen
Die Stadt Landsberg weist darauf hin, dass bereits in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Frauenwald III“ Ausgleichsflächen in Form von Waldflächen im Westen von Kaufering durch die Stadt Landsberg angelegt wurden.
Hierzu ist ergänzend anzumerken, dass sich diese Flächen im Eigentum des Marktes Kaufering befinden und der Stadt Landsberg im Jahr 2005 zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden.
Die Feststellung, dass bei der Entwicklung des gesamten Gewerbegebietes „Frauenwald“ mehr für die Klimaschutzfunktion von Kaufering relevanten Waldfläche erbracht wurde als vorher gerodet wurde, kann nicht nachvollzogen werden.

2. Immissionsschutz
Das [Name] kam nach Durchsicht der vorliegenden Planunterlagen zu folgender Einschätzung:

B) Relevanzkriterium:
Die schalltechnische Kontingentierung in der Bauleitplanung erfolgt zutreffend gem. DIN 45691. Dies bedeutet jedoch, dass konsequenterweise auch auf die entsprechende Relevanzgrenze, also die Grenze ab der ein Vorhaben nicht mehr nennenswert zur Gesamtbelastung beiträgt, gemäß DIN 45691 abzustellen ist. Gemäß Kap. 5 und Kap. B8 beträgt die entsprechende Relevanzgrenze (oftmals auch als Irrelevanzkriterium bezeichnet) Immissionsrichtwert (IRW)-15 dB. Ein Abstellen auf die TA Lärm und den Einwirkungsbereich einer Anlage mit lediglich IRW-10 dB, erscheint vor dem Hintergrund eines vorausschauenden Schallschutzes in der Bauleitplanung als zu knapp bemessen und ist daher nicht üblich. 

A) Art der Nutzung
Am Immissionsort 02 (Bahnhofstraße 72, Kaufering) wird auch in den aktuell vorliegenden Planunterlagen als Art der Nutzung weiterhin „allgemeines Wohngebiet“ (WA) angegeben. An der mit Stellungnahme vom 11.11.2021 geforderten Klarstellung zur Gebietseinstufung wird weiterhin festgehalten.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering nimmt Kenntnis vom Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Frauenwald V“ sowie der damit verbundenen 82. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen dieser Beteiligung folgende Stellungnahme anzugeben:

„Der Markt Kaufering nimmt zu den vorliegenden Bauleitplanverfahren „Aufstellung des Bebauungsplanes „Frauenwald V“ sowie der damit verbundenen 82. Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wie folgt Stellung:
1. Ausgleichsflächen
Die Beschlussfassung der Stadt Landsberg in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten der Ausgleichsflächen vom 15.12.2021 wird bedauernd zur Kenntnis genommen.
Klarstellend ergänzen möchten wir in diesem Zusammenhang, dass es sich bei den genannten Ausgleichsflächen (A11-A14) um Flächen im Eigentum des Marktes Kaufering handelt, die der Stadt Landsberg im Jahr 2005 zur Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden.
Die Sichtweise, dass bei der Entwicklung des gesamten Gewerbegebietes „Frauenwald“ mehr für die Klimaschutzfunktion von Kaufering relevante Waldfläche erbracht wurde, als insgesamt gerodet wurde, kann nicht nachvollzogen werden.
Der Markt Kaufering hält an der mit Stellungnahme vom 11.11.2021 vorgebrachten Sichtweise fest.
Die Ausgleichsflächen, die außerhalb des Planbereiches nachgewiesen werden, befinden sich im Bereich der Gemarkung Erpfting.
Die Vorgaben aus dem umweltmeteorologischen Gutachten von Prof. [Name] sind in diesem Punkt somit weiterhin nicht erfüllt, da die Ausgleichsflächen (nord-)westlich der Stadt Landsberg sein müssen, um die Nachteile durch die Zerstörung des ehemaligen Klimaschutzwaldes Frauenwald für das Gemeindegebiet von Kaufering auszugleichen.

2. Immissionsschutzrechtliche Beurteilung
A) Relevanzkriterium:
Die schalltechnische Kontingentierung in der Bauleitplanung erfolgt zutreffend gem. DIN 45691. Dies bedeutet jedoch, dass konsequenterweise auch auf die entsprechende Relevanzgrenze, also die Grenze ab der ein Vorhaben nicht mehr nennenswert zur Gesamtbelastung beiträgt, gemäß DIN 45691 abzustellen ist. Gemäß Kap. 5 und Kap. B8 beträgt die entsprechende Relevanzgrenze (oftmals auch als Irrelevanzkriterium bezeichnet) Immissionsrichtwert (IRW)-15 dB. Ein Abstellen auf die TA Lärm und den Einwirkungsbereich einer Anlage mit lediglich IRW-10 dB, erscheint vor dem Hintergrund eines vorausschauenden Schallschutzes in der Bauleitplanung als zu knapp bemessen und ist daher nicht üblich.

B) Art der Nutzung
Am Immissionsort 02 (Bahnhofstraße 72, Kaufering) wird als Art der Nutzung weiterhin „allgemeines Wohngebiet“ (WA) angegeben. An der mit Stellungnahme vom 11.11.2021 geforderten nachfolgenden Klarstellung wird weiterhin festgehalten.
Am Immissionsort 02 (Bahnhofstraße 72, Kaufering) wird als Art der Nutzung „allgemeines Wohngebiet (WA)“ angegeben. In den vorangegangenen Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne im Bereich „Frauenwald“ wurde dies gerichtlich anders beurteilt, hier wurde vor dem Hintergrund einer festgestellten höheren Schutzbedürftigkeit die Einstufung als faktisch reines Wohngebiet (WR) festgestellt“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.02.2022 ö 7

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 21.03.2022 10:18 Uhr