Datum: 26.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 12.01.2022
3 Ausbau der Kreuzung LL20 mit der Kreisstraße LL 22 südlich Kaufering; Vorstellung Varianten; Beschluß
4 Erneuerung 110 kV Hochspannungsfreileitung; Abschnitt UW Kaufering nach Lechstaustufe 18; Information
5 Sporthalle; Erneuerung der Flutlichtanlage; Beschluß
6 Sporthalle; Errichtung einer PV-Anlage zum Eigenverbrauch; Beschluß (wurde vertrag: 09.03.2022)
7 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2022 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 12.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 12.01.2022 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 1. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 12.01.2022 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Ausbau der Kreuzung LL20 mit der Kreisstraße LL 22 südlich Kaufering; Vorstellung Varianten; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2022 ö 3

Sachverhalt Bürger

Anlagen:        Projektlageplan Variante 5
Präsentation Verkehrsgutachten [Name]
               Präsentation Variantenvergleich, Förderung, Kosten (LRA LL)

Der oben bezeichnete Knotenpunkt stellt mit knapp 25.000 Kfz/24h (Prognosehorizont 2035) einen der am meisten belasteten Knotenpunkte des Landkreises dar und soll aufgrund einiger registrierter Unfälle verkehrssicher umgestaltet werden. Der Fußgängerverkehr ist an dieser Stelle eher untergeordnet zu sehen, der Radverkehr ist mit 240 auf der Westseite bzw. 272 auf der Ostseite prognostiziert.

Die Planungen mit den verschiedensten Varianten dauern nun schon einige Jahre und haben sich zuletzt auch deswegen in die Länge gezogen, weil eine Planung unter Einbeziehung und gleichzeitiger Umgestaltung der „Hilti“-Zufahrt angestrebt wurde. Hier konnte leider kein gemeinsames Ergebnis erzielt werden, sodass die Lösung der Kreuzungssituation nun unabhängig von einer möglichen Umgestaltung der 200m nördlich gelegenen „Hilti“-Zufahrt betrachtet wird. 

Es sind vier mögliche Varianten verblieben:
  • Variante N1:        Turbokreisverkehr symmetrisch, 2-streifig in Richtung KFG/LL, 1-streifig Ast Heizwerk und Viktor-Frankl-Str mit unterirdischer Radwegführung in alle Fahrtrichtungen und Knotenpunkt im Auge des Kreisverkehrs
  • Variante N2:        Turbokreisverkehr asymmetrisch, 2-streifig aus Richtung LL, 2-streifige Ausfahrt nach Kaufering, ansonsten 1-streifig mit unterirdischer Radwegführung in alle Fahrtrichtungen und Knotenpunkt im Auge des Kreisverkehrs
  • Variante N3: Reduzierter Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage und Querungsmöglichkeiten in alle Richtungen in einem Zug
  • Variante N5:        Turbokreisel einstreifig mit 2-streifiger Zufahrt aus Richtung LL, Radwegquerung ostseitig über Ast Heizwerk mit Querungshilfe, Radwegquerung Westseite rd. 50m vom Kreisel abgesetzt mit Querungshilfe, keine Querung der Augsburger Straße

Die Verkehrsqualität der Turbokreisverkehre N2 und N5 ist nahezu identisch und sowohl in der Morgen-, als auch in der Abendspitze mit Qualitätsstufe B/C errechnet. Der Turbokreisverkehr gemäß Variante N1 weist zwar rechnerisch nochmal geringfügig bessere mittlere Wartezeiten auf, wäre aber aufgrund der Erfahrungen, die bisher mit zweistreifigen Kreisverkehren (z.B. LL Ost) gemacht wurden, eher kritisch zu betrachten.

Insgesamt stellt die Kombination N2 bzw. N5 mit unterirdisch geführten Radwegen in alle Richtungen zwar die teuerste, aber in puncto Mehrwert, Sicherheit und vor allem bei einer Nutzungsmöglichkeit bis weit über das Jahr 2035 hinaus die nachhaltigste Lösung dar.

Die Lösung mit Lichtsignalanlage und hier die angestrebte Signalisierungsvariante 2, bei der die Fahrradfahrer nicht gemeinsam mit dem Rechtsabbieger, sondern eigensignalisiert geführt werden, verfügt in der abendlichen Spitze nur über die Qualitätsstufe D (gerade noch tolerierbar). Die Lösung ist zwar insgesamt als sehr sicher und auch kostengünstig zu bezeichnen, wird aber bereits jetzt zu weiteren Einschränkungen des derzeitigen motorisierten Verkehrs führen. Sollten über das Jahr 2035 hinaus die prognostizierten Zahlen weiter ansteigen, können die erforderlichen Spurlängen für den Stauraum aufgrund der Bahnbrücke nicht mehr realisiert werden. Es verbliebe nur eine Rückführung auf die Signalisierungsvariante 1, sodass die Fahrradfahrer gemeinsam mit dem Rechtsabbieger geführt werden müssen. Das wiederum führt zu einem erneuten Konfliktpotential.

Sollte aus Kostengründen auf unterführte Radwege verzichtet werden müssen, schlägt die Verwaltung alternativ vor, die Lichtsignalanlage nicht weiter zu verfolgen, sondern aus Gründen der Nachhaltigkeit die Variante N5 umzusetzen und auf eine Möglichkeit zur Querung der Augsburger Straße an dieser Stelle zu verzichten. Die Augsburger Straße verfügt glücklicherweise bereits über einen Radweg auf der Ostseite und auf der Westseite. Ca. 50 m westlich soll eine neue Querungshilfe geschaffen werden, um die Viktor-Frankl-Str. vor der „Aldi“-Zufahrt bequem queren zu können. Somit ist auch sichergestellt, dass Radfahrer aus Richtung Landsberg, die z.B. den Bahnhof als Ziel haben, diesen ohne Umweg erreichen können. Sichere Überquerungsmöglichkeiten gibt es ebenfalls aus Landsberg auf Höhe der Lechwiesenstrasse, rd. 175 m nördlich vor der der Zufahrt zum Hiltigelände und noch weiter nördlich über die Unterführung auf Höhe Iglingerstr./Hiltistr. Die Variante N5 ist nahezu kostenneutral gegenüber der Variante N3 Lichtsignalanlage umsetzbar.

Allgemein zum Bauablauf kann gesagt werden, dass der Umbau des Kreuzungsbereiches unter Vollsperrung erfolgen wird. Die Zufahrt zum Biomasseheizkraftwerk wird in jedem Fall sichergestellt sein. Aus und in Richtung Landsberg wird es sinnvoll sein, eine temporäre Baustraße über den ehemaligen „Hilti“-Parkplatz und die erste Stichstraße in die Viktor-Frankl-Str einzurichten. Der überregionale Verkehr wird über die B17 geleitet.

Am 07.10.2021 wurde das Thema im Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt vorberaten. Der Ausschuss empfahl, keine unterirdischen Radwege zu bauen und eine Kreisverkehrslösung entstehen zu lassen. Dem Marktgemeinderat sollte eigentlich nur noch die Variante N3 und N5 vorgelegt werden. Da der Landkreis noch nicht abschließend entschieden hat, werden die Varianten N1 und N2 der Vollständigkeit halber noch weiter mit aufgeführt.

Die als Anlage beigefügten Präsentationen werden von den anwesenden Referenten vorgestellt:

Präsentation Verkehrsgutachten:                Dr. [Name], Fa. [Name]
Variantenvergleich, Förderung, Kosten:        Hr. [Name], LKR LL

Der Landkreis erwartet vom Markt Kaufering zunächst eine Entscheidung, welche Variante gewünscht wird. Ein Abrücken von der dargestellten Kostenbeteiligung des Marktes Kaufering bei einer Planung mit unterführten Radwegen in Richtung einer höheren Beteiligung des Landkreises bis hin zur vollständigen Kostenübernahme des Landkreises wurde vom Landkreis bisher ausgeschlossen.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Varianten N1 und N2, bzw. in Kombination mit N5, stellen die leistungsfähigste und sicherste Lösung dar. Sie können seitens des Marktes Kaufering aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage und der großen anstehenden Projekte ist der Markt Kaufering nicht in der Lage, sich finanziell an der Baumaßnahme zu beteiligen. Der Markt Kaufering befürwortet stattdessen die Variante N5 als die nachhaltigste und wirtschaftlichste Lösung an diesem Knotenpunkt. Die deutlich geringeren erforderlichen Spurlängen für Stauräume ermöglichen auch Entwicklungspotentiale für zukünftige Planungen und Verbesserungen im näheren Umfeld des Knotenpunktes (z.B. Neugestaltung Zufahrt Hilti, Planungen für südliche Umgehungsstraßen usw.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 11

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Varianten N1 und N2, bzw. in Kombination mit N5, stellen die leistungsfähigste und sicherste Lösung dar. Sie können seitens des Marktes Kaufering aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage und der großen anstehenden Projekte ist der Markt Kaufering nicht in der Lage, sich finanziell an der Baumaßnahme zu beteiligen. 
Der Markt Kaufering befürwortet stattdessen die Variante N3 als die derzeit zielführendste Lösung an diesem Knotenpunkt. 
Dem Markt Kaufering ist bewusst, dass die erforderlichen Spurlängen für Stauräume in den Bereich der Hiltizufahrt im Norden (179 m) hineinwirken und aufgrund der Bahnbrücke in Signalisierungsvariante 2 nicht in ausreichender Länge zur Verfügung stehen. Dem Marktgemeinderat ist weiter bewusst, dass die im Süden erforderlichen Stauräume bis zu 228 m zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich verhindern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

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4. Erneuerung 110 kV Hochspannungsfreileitung; Abschnitt UW Kaufering nach Lechstaustufe 18; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2022 ö 4

Sachverhalt Bürger

Dieser Top dient der frühzeitigen Information des Marktgemeinderates zur geplanten Erneuerung der Hochspannungsleitung im Bereich des Marktes Kaufering zwischen dem Kabelaufführungsmast an der Hiltistraße und der Lechstaustufe 18.

Hr. [Name] von der LEW Verteilnetz GmbH (LVN) wird im Rahmen seiner Präsentation, die als Anlage beigefügt ist, das Projekt vorstellen. 

Das Prinzip „Freileitung“ soll beibehalten werden. Eine Variante mit Erdverkabelung, auch teilweise, hat sich als technisch nicht sinnvoll erwiesen und wäre zudem mit Kosten in Millionenhöhe für den Markt Kaufering verbunden.

Im Zuge der Leitungserneuerung soll die Anordnung der Hochspannungsmasten optimiert und aus privaten Bereichen in öffentliche Bereiche versetzt werden. Dazu ist als Anlage ein Lageplan im Maßstab 1:2500 beigefügt, in rot dargestellt sind die neuen Maststandorte, in grün dargestellt die bestehenden Hochspannungsmasten zu sehen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Diskussion entstandenen Anregungen und Wünsche zusammenzufassen und LEW schriftlich vor der Erstellung der endgültigen Planungsunterlagen übermitteln, sofern die Punkte planungsrelevante Auswirkungen haben können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Sporthalle; Erneuerung der Flutlichtanlage; Beschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2022 ö 5

Sachverhalt Bürger

Die bestehende Flutlichtanlage des Sportgeländes an der Bayernstraße soll auf eine energiesparende LED-Leuchttechnik umgestellt werden und eine zonenweise Schaltung für eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung installiert werden. 

Das Sportgelände mit Hauptfeld, zwei Nebenfeldern, einem Trainingsplatz, einem Beachvolleyballplatz und dem Hartplatz umfasst insgesamt 11 Masten mit 42 Strahlern. Die vorhandene Anzahl der Strahler wird im Zuge der Maßnahme beibehalten, jedoch wird durch die geringere Streuung und die verbesserte Lichttechnik eine Aufwertung der Platzbeleuchtung erreicht. 

Im Bereich des Hauptfeldes wird gem. DIN EN 12193 die Beleuchtungsklasse II mit einer horizontalen Beleuchtungsstärke von min. 200 lx für den Spielbetrieb in Bezirks- und Landesliga angesetzt, die Strahler sind HD-tauglich.

Die Maßnahme umfasst den Austausch der Strahler inkl. Gummileitung von Mastkopf bis -fuß, die Installation einer adaptiven Steuerung sowie die hierfür notwendigen Anpassungen der Steuerelemente. Durch die genannte adaptive Steuerung, die als Förderungsvoraussetzung gilt, soll eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung erreicht werden.

Die Flutlichtmasten wurden 2020 im Zuge der vorgeschriebenen Prüfung der Standsicherheit ohne Mängel eingestuft und werden durch diese Maßnahme nicht verändert.

Die Umsetzung der Maßnahme soll durch ein Programm des Bundes zu investiven Klimaschutzmaßnahmen gefördert werden. Hierbei müssen folgende Voraussetzung erfüllt werden:

  • Treibhausgaseinsparung von min. 50 %
  • Auslegung nach DIN EN 12193 durch einen qualifizierten Fachplaner
  • Installation einer adaptiven Steuerung

Gefördert werden in diesem Rahmen der Austausch der Leuchten sowie die Installation der Steuer- und Regelungstechnik.

Eine mögliche parallele Fördermöglichkeit (KommKlimaFöR) durch das Land soll im Zuge der Planung geprüft werden. 

Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2016:        18609 kWh
Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2017:        14336 kWh
Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2018:        13374 kWh
Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2019:        12761 kWh
Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2020:          8622 kWh
Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2021:    9049 kWh

2015-2022 im Mittel:        13.441,57 kWh
Einsparung rd. 50 %:          rd. 6.725 kWh

Wie unten bei den finanziellen Auswirkungen dargestellt, hängt die Wirtschaftlichkeit des ganzen Bauvorhabens stark am Erhalt der Fördermittel. Die Investitionskosten liegen bei rd. 160.000 € und lassen selbst bei der hohen Förderquote von rd. 116.250 € und der prognostizierten Restkosten des Marktes Kaufering in Höhe von 43.750 € eine Amortisation frühestens in 10-15 Jahren erwarten. Die derzeitigen Stromkosten liegen bei rd. 24-25 ct/kWh brutto und werden in den nächsten Jahren allerdings sicher stark steigen. Nichtsdestotrotz stellt die Maßnahme einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Lichtverhältnisse auf den Plätzen dar.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro zu finden und die Zuwendungen für die Maßnahme zur LED Umrüstung der Flutlichtanlage zu beantragen. Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, nach Erhalt der Förderzusagen bzw. der Förderbescheide die notwendigen Aufträge nach erfolgter Ausschreibung an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Haushaltsmittel sind entsprechend vorgeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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6. Sporthalle; Errichtung einer PV-Anlage zum Eigenverbrauch; Beschluß (wurde vertrag: 09.03.2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2022 ö 6

Sachverhalt Bürger

Bei der Vorbereitung der Beschlussvorlage zur Erneuerung der Flutlichtanlage haben wir seitens der Verwaltung festgestellt, dass eine Stromeinsparung in einer Größenordnung von rd. 6.725 kWh/a zu erwarten ist. Die Investitionskosten liegen bei rd. 160.000 € und lassen selbst bei der hohen Förderquote von rd. 116.250 € und der prognostizierten Restkosten des Marktes Kaufering in Höhe von 43.750 € eine Amortisation frühestens in 10-15 Jahren erwarten. Nichtsdestotrotz stellt die Maßnahme einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz dar und verbessert die Lichtverhältnisse auf den Plätzen.

Wir haben daher Überlegungen angestellt, ob es noch weitere wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz gibt und schlagen daher vor, auf dem Dach der Sporthalle eine Photovoltaik-Anlage zum Eigenstromverbrauch zu errichten. Gerade auf dem Dach der Sporthalle wäre eine PV-Anlage aufgrund der Ost-West-Ausrichtung und aufgrund eines kontinuierlichen Strombedarfs tagsüber äußerst wirtschaftlich darstellbar. Der Stromverbrauch liegt bei rd. 100.000 kWh/a. Mit einer Eigenverbrauchsanlage von z.B. nur 20 kWp können 16.000 kWh/a erzeugt werden. Die Investitionskosten dafür liegen im Bereich von höchstens 30.000 €.

Haushaltsmittel sind im Jahr 2022 nicht vorgeplant.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2022 ö 7

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 10.02.2022 13:02 Uhr