Datum: 01.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 11.05.2022
3 Präsentation und Übergabe Forstbetriebsgutachten 2021-2040
4 Gebühren und Honorare VHS
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Lechfeldwiesen V", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Generalsanierung Mittelschule Bau III; Projektstand; Beschluss Mehrkosten
7 Generalsanierung Mittelschule Bau III; Nachträge und sonstige Vergaben
8 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.06.2022 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 11.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.06.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 11.05.2022 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 6. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.05.2022 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Präsentation und Übergabe Forstbetriebsgutachten 2021-2040

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.06.2022 ö 3

Sachverhalt Bürger

Herr [Name] vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

Ein neues Forstbetriebsgutachten – die Gemeinde Kaufering zieht im Wald Bilanz und setzt die Richtung für die zukünftige Waldbewirtschaftung

Alle 20 Jahre wird für Gemeinden die einen Wald besitzen, ein Forstbetriebsgutachten für ihre Flächen erstellt. Das letzte wurde für den Markt Kaufering demnach 2000 erstellt. Nun musste es wieder aktualisiert werden. Hierzu kam ein externer Forstsachverständiger und begutachtete die Wälder des Marktes Kaufering ein halbes Jahr lang.
Mit Hilfe dieses Gutachtens können wichtige Kennzahlen des Waldes, etwa Vorrat, Zuwachs und die Baumartenverteilung, festgestellt und zukünftige Maßnahmen in den Beständen geplant werden. 
Dies dient v.a. dem Nachweis der Nachhaltigkeit und Vorbildlichkeit, zu welchen die Kommunen bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder nach dem Bayerischen Waldgesetz verpflichtet sind.

Vergleicht man nun die aktuelle Situation in den Gemeindewaldflächen mit der vor 20 Jahren, ergeben sich einige Unterschiede. 
Erfreulicherweise hat die Waldfläche deutlich vergrößert hat. Die Erhöhung ergab sich vor allem durch die Erstaufforstungen von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen. Die Forstbetriebsfläche wird sich in naher Zukunft, durch die geplante Umwandlung der Kurzumtriebsplantagen in dauerhaften Hochwald, sogar noch weiter erhöhen. 

Betrachtet man die Baumartenverteilung genauer, so lässt sich erkennen, dass sich der Laubholzanteil in den letzten 20 Jahren deutlich gesteigert hat. 
Das Verhältnis zwischen Laub- und Nadelholz liegt aktuell bei 72% zu 28% zugunsten des Laubholzes. Im vorausgegangenen Forstgutachten lag das Verhältnis noch bei beinahe 50/50. 
 
Zudem ist auffällig, dass viele Bestände noch ein vergleichsweise junges Alter aufweisen. Dies liegt zum einen an den vermehrten Erstaufforstungen der Gemeinde und zum anderen am Ausfall einiger älterer Eschenbestände aufgrund des Eschentriebsterbens.
Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass beinahe alle Waldflächen der Gemeinde mit standortsangepassten Baumarten in einer gesunden Mischung verjüngt sind. Die Wälder weisen deshalb auch ein äußerst hohes Maß an Biodiversität auf. Hierfür gebührt ein besonderer Dank der Gemeinde Kaufering, welche ihre Flächen als Eigenjagd verantwortungsvoll bewirtschaftet, und dem Engagement der beteiligten Jäger. 
 
Grundsätzlich ist die Erhöhung des Laubholzanteils und die flächendeckende, standortsangepasste Verjüngung gerade in Zeiten des Klimawandels von herausragender Bedeutung sind, um die Wälder der Gemeinde fit für die Zukunft zu machen. Gemischte, gesunde und vorbildlich bewirtschaftete Wälder sind dabei die Grundvoraussetzung, um die angestrebte Nutz-, Schutz und Erholungsfunktion auf der gesamten Fläche zu vereinigen.  
Auf diese Weise wird der Gemeindewald auch in Zukunft nachhaltiges Holz liefern, Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten sein, die Qualität des Trinkwassers und der Luft verbessern, als Lärmschutz dienen und das Kleinklima moderater gestalten. 
 
Die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Kaufering können stolz sein, so einen multifunktionalen, gepflegten Wald zu besitzen.

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4. Gebühren und Honorare VHS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.06.2022 ö 4

Sachverhalt Bürger


Ziel: VHS soll für alle Bürger bezahlbare Kurse bieten, daher nur moderate Erhöhungen, die nach mehr als 11 Jahre überfällig sind

Änderungen sind in rot markiert.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat des Marktes Kauferings beschließt die vorliegende neue Fassung der Gebühren- und Honorarordnung der VHS des Marktes Kaufering in der Fassung vom 01.06.2022 mit Wirkung zum 01.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Lechfeldwiesen V", Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.06.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen V“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.04.2022 bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 19.04.2022 bis einschließlich 04.05.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

In der Sitzung werden die verantwortlichen Architekten den aktuellen Planstand, bzw. die entsprechende Umsetzung im Bebauungsplanentwurf dem Marktgemeinderat kurz vorstellen.

Nach Erstellung der Sitzungsunterlagen ergaben sich nachfolgende Änderungen bzw. Ergänzungen zu der den Marktgemeinderäten vorliegenden Fassung (Satzung) des Bebauungsplans: 

  • A Festsetzungen: Punkt 4.5: 
Die Baulinien dürfen für vertikale Tragkonstruktionen der umlaufenden Balkone und für Maßnahmen des passiven Schallschutzes ausnahmsweise um max. 0,2m überschritten werden.

  • A Festsetzungen: Punkt 5.7:
Je Wohngebäude sind hauseingangsnah eine oberirdische Fahrradabstellanlagen mit einer maximalen Größe von 18 qm zulässig. Eine Überdachung der oberirdischen Fahrradabstellanlagen ist unzulässig.

  • A Festsetzungen: Punkt 6.8: 
Sichtschutzelemente an Terrassen und Balkonen sind in Farbe und Material einheitlich und analog zu den festen Sonnenschutzeinrichtungen auszuführen.

  • C Hinweise: Punkt 5 wird gestrichen

Beschluss Bürger

1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Kenntnis.
2.        Es sind keine Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen eingegangen, die im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden müssen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Lechfeldwiesen V“ mit Begründung in der Fassung vom 01.06.2022 einschließlich der in der heutigen Sitzung vorgenommenen Änderungen.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Lechfeldwiesen V“ mit Begründung in der Fassung vom 01.06.2022 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Generalsanierung Mittelschule Bau III; Projektstand; Beschluss Mehrkosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.06.2022 ö 6

Sachverhalt Bürger

Die Bauarbeiten im Bereich der Mittelschule gehen trotz der angespannten Marktlage weiter voran, sodass die Räumlichkeiten in Bau III und auch Bau IV spätestens Ende Oktober 2022 fertiggestellt sein sollten. Bei Interesse kann gerne eine Baustellenbesichtigung organisiert werden, bei der z.B. der hervorragende Schallschutz stellenweise schon erlebt werden kann. 

An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass dies alles durch den unermüdlichen Einsatz des technischen Bauamtes, hier sehr stark durch Hr. [Name] unterstützt, zusammen mit den Fachplanern, bis jetzt gut vorangeht – wir bauen noch und konnten bisher alle notwendigen Vergaben, manchmal zwar mit einer Ehrenrunde, termingerecht durchführen.   

Zuletzt am 10.11.2021 mussten die Kosten auf insgesamt 6.341.676,60 € erhöht werden. Dabei wurden vor allem die hinzugekommenen dezentralen Lüftungsanlagen und allgemeine Baukostenmehrungen, vor allem im Bereich der technischen Gewerke, berücksichtigt.         

Am 08.12.2021 und 09.03.2022 erfolgten zwar weitere Beschlussfassungen für Vergaben, jedoch wurde die am 09.03.2022 vorgestellte Kostenfortschreibung, die erwartungsgemäß noch weitere Mehrkosten aufgezeigt hat, nicht mehr vom Marktgemeinderat gebilligt. Die Verwaltung sollte nach Einsparmöglichkeiten suchen. Die Planung ist bereits auf das Allernotwendigste ohne Luxus (z.B. Lino-Böden, Erhalt Klinkerboden … ) und mit Verzicht auf weitere technische Steuerungsmöglichkeiten reduziert, sodass es hier bis zur Fertigstellung kein weiteres Einsparpotential gibt. 

Inzwischen stehen die nächsten Ausschreibungen und Vergaben an (s. eigener Top), sodass die aktuelle Kostenfortschreibung beschlussmäßig behandelt werden muss. Wir haben zur besseren Lesbarkeit unsere Kostenübersicht stark vereinfacht und die „alten“ Dinge vor dem 10.11.2021 ausgeblendet. Die aktuelle Kostenprognose liegt nun bei 7.060.681,58 €. Das dürfte in etwa dem zu erwartenden Schlussrechnungsstand entsprechen. 

In der Sitzung sind unsere Architektin, die Fachplaner, Hr. [Name] und Hr. [Name] anwesend und stehen für alle Fragen gerne zur Verfügung.     

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat billigt die zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von 7.060.681,58 €. Haushaltsmittel stehen derzeit in ausreichender Höhe zur Verfügung. Im Falle überplanmäßiger Kosten soll die Deckung durch Einsparungen im Vermögenshaushalt erfolgen. Die übrigen Kosten sind im Haushalt 2023 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Generalsanierung Mittelschule Bau III; Nachträge und sonstige Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.06.2022 ö 7

Sachverhalt Bürger

Die aktuelle Kostenfortschreibung wurde im vorausgegangenen Tagesordnungspunkt behandelt. Nachfolgend werden nun die aktuell anstehenden Nachträge und weiteren Vergaben zur Beschlussfassung aufgelistet. Alle Kosten wurden in der Kostenfortschreibung bereits eingepreist.


a) Nachtrag 05 Elektro: Blitzschutz                                Mehrkosten:         36.388,74 €
Die bestehende Erdung und Blitzschutzleitung ist leider nicht mehr verwendbar, daher ist der Nachtrag alternativlos.


b) Nachtrag Maler:          [Name] Fallstopp Lichtkuppeln        Mehrkosten: 15.449,83 €
Als Alternative zur Wiedermontage der Durchtrittsicherungen gibt es die Möglichkeit, eine Beschichtung auf den Lichtkuppeln aufzubringen. Diese Lösung wäre optisch deutlich schöner als die Wiedermontage der Gitter, allerdings auch etwas teurer. Ein weiterer Mehrwert ist die Erhöhung der Hagelsicherheit. Für die Lichtkuppel-Fall-Stopp-Beschichtung ergibt sich folgende Differenz:

Beschichtung:
11x 1.201,30 EURO x 1,19 -1,75% NL = 15.449,83 EURO brutto

Wiedermontage Gitter:
11 x 1.000 EURO brutto = 11.000 EURO

Differenz: 4.449,83 EURO brutto

Die Gewährleistung für [Name] Fallstopp beträgt 10 Jahre! Ein Datenblatt ist als Anlage beigefügt. 

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass es keine Vorschrift gibt, überhaupt eine Durchtrittsicherung einzubauen, da keine regelmäßigen Wartungen auf dem Dach stattfinden. Es handelt sich hierbei um eine Vorsorgemaßnahme zur Erhöhung der Sicherheit.


c) Derzeit auf der Vergabeplattform mit Angebotsfrist 24.05.2022 sind veröffentlicht:
032 Innentüren          (72.575,01 € KB auf Basis LV (zum 2. Mal))        130.727,97 € ungeprüft 
033 MSR                (104.056,44 € KB auf Basis LV)                           48.627,00 € ungeprüft
034 Medientechnik          (49.498,15 € KB auf Basis LV)                          42.146,85 € ungeprüft

d) Zur Fertigstellung der Baumaßnahme verbleiben noch einige Gewerke:
Die Gewerke sind noch nicht vorbereitet sind, stehen aber demnächst an. Um sitzungsbedingte Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir an dieser Stelle um ihr Vertrauen zur Fertigstellung der Maßnahme und um die Ermächtigung zur Vergabe der Restleistungen im Rahmen der genannten Kosten der vorgestellten Kostenfortschreibung.
035 Öffentliche Erschließung        25.270,00 € Kostenschätzung
037 Aussenanlagen                        20.587,00 € Kostenschätzung
038 Ausstattung/Möbel                32.213,30 € Kostenschätzung
039 Vorhänge                        30.000,00 € Kostenschätzung
Kleinaufträge                                z.B. Baufeinreinigung, Kamerabefahrungen ….

Beschluss Bürger 1

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nachtrag 05 zum Blitzschutz zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nachtrag für die Fallstop-Beschichtung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 20

Beschluss Bürger 3

Beschluss 2 zu b) 
Die vorhandenen Fallgitter sollen ebenfalls nicht angebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 4

Die Verwaltung wird ermächtigt, jeweils dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag für die Gewerke 032, 033 und 034 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Die Verwaltung wird ermächtigt, die restlichen Maßnahmen jeweils an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 6

Haushaltsmittel stehen derzeit in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Gesamtsumme der in der Kostenfortschreibung dargestellten Kosten dürfen nicht überschritten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.06.2022 ö 8

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 26.07.2022 10:44 Uhr