Datum: 14.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Genehmigung der Niederschrift vom 13.07.2022
3 Kindergarten St. Johann; Erweiterung und Ertüchtigung Brandschutz; Mehrkosten; Beschluss
4 Tierschutzverein Landsberg am Lech und Umgebung e. V.; Anhebung des pauschalen Aufwendungsersatzes für Fundtiere
5 Förderung Plug-In Solaranlage / Minisolaranlage / Balkonsolaranlage - Beschluss
6 Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen; Löschwasserrückhaltung aufgrund zunehmender Elektromobilität; Beschluss
7 Beschaffung eines Rettungsbootes mit Bootstrailer - Beschluss
8 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2022 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 13.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 13.07.2022 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 9. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.07.2022 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Kindergarten St. Johann; Erweiterung und Ertüchtigung Brandschutz; Mehrkosten; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2022 ö 3

Sachverhalt Bürger

Am 09.02.2022 erfolgte die letzte Beschlussfassung zur Erweiterung des Kindergartens St. Johann. Die Gesamtkosten hatten sich auf 485.000 € erhöht. 

Am 09.06.2022 wurde seitens der Regierung von Oberbayern die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt und voraussichtliche Fördermittel nach FAG in Höhe von 210.000 € in Aussicht gestellt.

Mit der Maßnahme wurde bisher noch nicht begonnen, weder wurde die Finanzierungsvereinbarung mit der Diözese final abgeschlossen noch die ersten Bauaufträge erteilt. Aktuell läuft die Angebotsphase der ersten ausgeschriebenen Gewerke, die am 12.09.2022 endet.

Die aktuellen Kostenberechnungen liegen leider bei 725.000 € und damit deutlich über den Gesamtkosten in Höhe von 485.000 €. Grob zusammengefasst resultieren die Mehrkosten aus folgenden Gründen:

  • 30% Preissteigerung nach BKI Baukostenindex
  • Zusätzliche notwendige bauliche Brandschutzertüchtigungen im Bestand
  • Erweiterung und Ertüchtigung nach BSN der Brandmeldeanlage im Bestand
  • Mehrkosten für Auflagen des Denkmalschutz für Austausch der Türen
  • Die Elektroinstallation im Bereich der Erweiterung/Nutzungsänderung muss komplett neu erstellt werden
  • Anpassung der Honorarkosten als Folgekosten der Preissteigerungen

Wir gehen derzeit davon aus, dass die Submissionsergebnisse im Bereich der aktuellen Kostenberechnung liegen werden. Zum Sitzungstermin sind die Ergebnisse bekannt.

Für die Mehrkosten haben wir am 12.08.2022 einen Antrag auf Nachförderung gestellt und erfreulicherweise noch am selben Tag von der Regierung von Oberbayern die Genehmigung erhalten.

Der Finanzierungsplan stellt sich aktuell folgendermaßen dar:

Gesamtkosten: 725.000 €

Voraussichtliche Zuweisung nach Art. 10 BayFAG:         342.000 €
Voraussichtliche Zuwendungen Dritter:                         104.000 €        (Förderung Lüftung)
Voraussichtliche Zuwendungen Dritter:                          55.800 €        (Anteil Diözese)
Eigenmittel:                                                 223.200 €
In der beigefügten Anlage Kostengegenüberstellung sind die Kostenmehrungen vom Architekturbüro mit Zahlen hinterlegt worden. Ebenfalls nachrichtlich beigefügt sind die aktuellen Werk- und Detailpläne, die den Ausschreibungen beigelegt wurden. Da das Projekt dem Gremium bereits vom Architekturbüro ausführlich vorgestellt wurde, gehen wir davon aus, dass die Maßnahme inhaltlich bekannt ist und nicht mehr erneut vorgestellt werden muss.

Durch die Bereitstellung der Wohnung zur Kindergartennutzung und der Ertüchtigung der Räumlichkeiten kann der Kindergarten St. Johann nun nach über 10 Jahren nachhaltig um dringend notwendige Räumlichkeiten erweitert und technisch auf einen genehmigungsfähigen Stand gebracht werden.

Der Baubeginn ist für den 28.11.2022 geplant, die Maßnahme soll im April 2023 abgeschlossen sein.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat befürwortet weiterhin die Erweiterung und Ertüchtigung des Kindergartens und billigt die Gesamtkosten in Höhe von 725.000 € abzüglich der zu erwartenden Fördermittel und abzüglich des Anteils der Diözese. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Jahr 2023 im Haushalt aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Tierschutzverein Landsberg am Lech und Umgebung e. V.; Anhebung des pauschalen Aufwendungsersatzes für Fundtiere

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2022 ö 4

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering ist nach dem Fundrecht verpflichtet, im Gemeindegebiet aufgefundene Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren. Die im Gemeindegebiet aufgefundenen Tiere werden vom Tierschutzverein im Tierheim Landsberg am Lech untergebracht und betreut. Der Tierschutzverein im Tierheim erhält seit dem Kalenderjahr 2013 hierfür einen pauschalen Aufwendungsersatz je Einwohner. Dieser Aufwendungsersatz wird jährlich angepasst (2013 waren es 0,30 Euro), sodass das Tierheim kostendeckend arbeiten kann.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt der Anhebung des pauschalen Aufwendungsersatzes für die Betreuung und Unterbringung der Fundtiere aus dem Gemeindegebiet von 0,90 € auf 0,95 € je Einwohner ab dem 01.01.2023, auf 1,00 € ab dem 01.01.2024 zu. Bei einem Einwohnerstand von 10315 Personen (am 07.09.2022) ergibt sich für 2023 eine Gesamtsumme von 9.799,25 €/Jahr. Die Einwohnerzahl zum 31.12.2022 kann sich noch verändern.
Die Vereinbarung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorliegende Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Landsberg am Lech und Umgebung e. V. zu unterschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Förderung Plug-In Solaranlage / Minisolaranlage / Balkonsolaranlage - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2022 ö 5

Sachverhalt Bürger

Grundsatzbeschluss über eine Förderung von Minisolaranlagen für Kauferinger Haushalte

Die Verwaltung schlägt eine Förderung für heimische Minisolaranlagen (PlugIn) vor.
Im Hinblick auf eine gute und sichere Versorgung mit Strom und eine Entlastung unserer Stromnetze möchte der Markt Kaufering Fördermöglichkeiten bieten, privat und unmittelbar Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren.
Gefördert werden sollen alle Kauferinger Bürger (Meldeadresse, 1. Wohnsitz) bei der Anschaffung einer solchen Anlage.

Eine 600 Watt PlugIn Solaranlage kostet ca. 600 - 800 Euro.
Diese hat einen Jahresertrag von ca. 620 kWh.
Dies trägt zur Entlastung der Stromnetze bei. Zudem ergibt sich eine Einsparungsmöglichkeit in Höhe von 80 - 180 Euro pro Jahr (je nach Stromtarif) für den Haushalt. 

Rahmenbedingungen:
  • Fördertopf: 12.000 Euro für 2022
  • Zuschussförderung pro Haushalt und/oder Person: 50%, maximal jedoch 200 Euro
  • Max. Leistung: 600W pro Haushalt und/oder Person
  • Förderungsempfänger: Eigentümer und Mieter mit Einverständnis des Vermieters
  • Antragsberechtigt: Jeder Haushalt, jede Person aber nur einmal
  • Bindungsfrist: 5 Jahre, in denen die Anlage nicht veräußert werden darf
  • Rechtliche Zulässigkeit (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Denkmalrecht, usw.) muss gewahrt sein

Hinweis:
Das EEG schreibt in Deutschland vor, dass Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihrer produzierten Energie ins Stromnetz einspeisen dürfen. Obwohl Mini-Solaranlagen mit 600 Watt nur einen Bruchteil der produzierten Energie ins Netz einspeisen, gilt das Gesetz auch für solche Anlagen.
Hilfsweise müsste beim Betrieb eines PlugIn Solaranlage eine smarte Steckdose verwendet werden, die den Verbrauch und den „eingespeisten Strom“ misst (Home Control Steckdose). Damit kann man nachweisen, dass man die Vorgaben des EEG einhält (was jeder Haushalt schafft aufgrund der Standardverbraucher wie Router, Kühlschrank, Standby-Geräte usw.).

Es soll folgender Grundsatzbeschluss gefasst werden:

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6. Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen; Löschwasserrückhaltung aufgrund zunehmender Elektromobilität; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2022 ö 6

Sachverhalt Bürger

Am 18.07.2022 wurde der Stand der aktuellen Planungen der Kommission vorgestellt. Dabei wurde erläutert, dass aufgrund der gut tragfähigen Kiese und einem hohen Grundwasserabstand von ca. 11 m unter GOK die aktuelle Planung in der Tiefgarage eine sickerfähige Pflasterung als Belag und eine Gründung der Wände und Stützen mit Streifen- und Einzelfundamenten vorsieht. Die Ausführung ist sowohl kostengünstig in der Herstellung als auch im Unterhalt.

Aufgrund der zunehmenden und zukünftig stärker wachsenden Elektromobilität wird allerdings das Risiko einer möglichen Verunreinigung des Grundwassers durch kontaminiertes Löschwasser steigen. 

Das hängt damit zusammen, dass bei Bränden von Elektrofahrzeugen das Löschwasser hochbelastet ist und nicht ohne fachgerechte Entsorgung in die Kanalisation laufen bzw. im Untergrund versickern sollte. Weiter kommt dazu, dass ein Vielfaches als bei einem herkömmlichen Fahrzeugbrand an Löschwasser benötigt wird, im Internet kann man dazu Angaben von 3000 – 11.000 Litern Wasser finden.

Nach einem möglichen Brandfall muss der betroffene Bereich saniert werden. Aufgrund der guten Durchlässigkeit unserer Kiesböden wird es bei einer Versickerung des Löschwassers im Bereich der Tiefgarage nahezu unmöglich sein, hier schnell genug zu handeln und einen dauerhaften Umweltschaden zu vermeiden. Das Problem ist bei oberirdischen Stellplätzen natürlich ähnlich, hier kann allerdings mit anderen Mitteln agiert werden.

Wir stehen daher vor der Entscheidung, die Tiefgarage als wasserdichte Wanne mit Stahlbetonwänden und einer Stahlbeton-Bodenplatte in WU-Bauweise auszuführen. Zusätzlich müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit im Brandfall die Türen zu den Häusern temporär, im Idealfall automatisiert, abgedichtet werden können, damit sich das Löschwasser auf der Bodenplatte sammeln kann. Das rückgehaltene Löschwasser kann dann anschließend abgepumpt und fachgerecht entsorgt werden.

Die Entscheidung muss nun vom Bauherren getroffen werden, ob hier eine Löschwasserrückhaltung in der Tiefgarage möglich sein soll. 

Es handelt sich dabei um eine rein freiwillige Leistung, da es keine bauordnungsrechtlichen Vorschriften dazu gibt.

Unsere Versicherung hat auf Anfrage folgendermaßen geantwortet:
die Problemtik bei Bränden von Elektrofahrzeugen ist in der Versicherungsbranche durchaus bekannt. Es gibt aber schlicht und einfach noch nicht genügend Schadenfälle, aus denen sich belastbare Daten über Umweltschäden, Mehrkosten usw. ableiten lassen. Daher hat die Versicherungsbranche derzeit keine konkreten Vorgaben, sondern nur Empfehlungen …. Auch der Gesetzgeber handelt im Regelfall nur, falls es tatsächlich zu untragbaren Zuständen durch kontaminiertes Löschwasser kommen sollte. Da vergehen oft 10 und mehr Jahre von der Problemerkennung bis zur Gesetzgebung. Derzeit bleibt es dem Bauherrn selbst überlassen, ob vorsorglich eine wasserdichte Abdichtung erstellt
werden soll oder ggf. erst bei einer Gesetzesänderung (bzw. konkreten Forderungen des
Versichereres) nachgebessert wird.“

Eine nachträgliche Abdichtung in der Tiefgarage ist mit heutigen Mitteln lt. Angabe unserer Planer nahezu unmöglich. 

Das Wasserwirtschaftsamt hat in diesem Punkt mangels gesetzlicher Vorgaben keine Empfehlung geben können, hat aber darauf hingewiesen, dass bei unserem kiesigen und sehr durchlässigen Untergrund kontaminiertes Löschwassers sehr schnell ins Grundwasser gelangen kann.

Die Feuerwehr hat mitgeteilt, dass es in Kaufering etliche gepflasterte Tiefgaragen in unmittelbarer Nähe zu LFW V bereits gibt.
Unsere Planer haben die als Anlage beigefügte Entscheidungshilfe ausgearbeitet. Diese sieht Mehrkosten in Höhe von rd. 1 Mio. € incl. Wartungsaufwand über 20 Jahre gerechnet vor. Die Kosten bedeuten Mehrkosten in Höhe von rd. 5.714 € je Stellplatz (1.000.000 € / 175). 

Die Tiefgarage mit Baugrube ist in der aktuellen Planung mit 4.018.001,90 € (KG 300-Baukonstruktion) kalkuliert und beinhaltet auch 102 Fahrradabstellplätze (s. untenstehende Stellplatzberechnung).

Seitens der Verwaltung tendieren wir aktuell zur wasserdichten Ausführung als die nachhaltigste und zukunftsfähigste Lösung, da wir nicht nur für die nächsten 10 Jahre bauen und eine spätere Nachrüstung mit heutigen Mitteln nahezu unmöglich ist. 

Der Zuwendungsgeber hat uns –bisher leider nur mündlich- signalisiert, dass die Mehrkosten voraussichtlich förderfähig sind, auch wenn die gesetzlichen Vorgaben es nicht zwingend erfordern.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat befürwortet die Ausführung der Tiefgarage als wasserdichte Wanne und genehmigt die Mehrkosten in Höhe von rd. 1 Mio. €. Die Planung soll dahingehend geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

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7. Beschaffung eines Rettungsbootes mit Bootstrailer - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2022 ö 7

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering wird vom Lech durchflossen und im nördlichen Marktgemeindegebiet befindet sich ein größerer Stausee. Grundsätzlich haben Gemeinden die Pflichtaufgabe, im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Hieraus resultiert die Notwendigkeit, auch bei Unglücksfällen bzw. technischen Hilfeleistungen auf dem Lech bzw. dem Stausee Hilfe leisten zu können. Daher wird die Vorhaltung eines eigenen Rettungsbootes (RTB 2) zwingend erforderlich. Nur hierdurch kann im Einsatzfall ein schnelles Eingreifen gewährleistet werden und unsere Einsatzkräfte unter Berücksichtigung des Eigenschutzes Hilfe leisten.
Durch den Klimawandel und den daraus resultierenden langen und heißen Trockenphasen kommt es auch auf dem Lech zu sehr niedrigeren Wasserpegeln (ab Bahnbrücke Richtung Landsberg). Um auch bei niedrigen Wasserständen Hilfe leisten zu können, wird ein Rettungsboot mit extrem niedrigen Tiefgang benötigt (ca. 20cm).
Außerdem muss das Rettungsboot in der Lage sein, eine TS8 aufzunehmen, um vom Wasser aus löschen zu können.
Durch die Bugklappe können Menschen, die sich im Wasser befinden, gefahrlos auf das Boot aufgenommen werden.
Da das Boot keinen festen Liegeplatz auf dem Lech hat, wird ein passender Trailer benötigt, um es im Einsatzfall vom Feuerwehrgerätehaus an den Lech fahren zu können.

Beschluss Bürger

Das Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt die Anschaffung eines Feuerwehrbootes „Rettungsboot RTB2 mit feuerwehrtechnischer Ausstattung und Bootstrailer“ zum Preis von 66.943,54 Euro brutto (55.510,61 Euro entfallen auf das Boot) und die Vergabe des Auftrages entsprechend des Ergebnisses des Vergabeverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2022 ö 8

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 24.10.2022 09:37 Uhr