Datum: 12.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 22:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Genehmigung der Niederschrift vom 14.09.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 14.09.2022 (§ 32 Absatz 3 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 10. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14.09.2022 in der vorliegenden Fassung gemäß § 32 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Jugendbeiratswahlen 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt Bürger
Nach der Jugendbeiratswahl fand am 06.10.2022 die konstituierende Sitzung des neuen Jugendbeirates statt.
Im Ergebnis wurden gewählt:
Jugendbeiratssprecherin: Anna Hobelsberger
Stellvertretende Jugendbeiratssprecherin: Sarah Sedlmayr
Kassenwart: Martin Frey
Schriftführerin: Sama Ahmed Ibrahim
Beisitzer: Florian Behrend, Maya Schuler, Hannah Glaser
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering bestätigt gem. § 4 Abs. 3 der Satzung des Jugendbeirates die von der Wahlversammlung gewählten Personen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Friedhof-West; Erneuerung Heizungsanlage und Errichtung einer Photovoltaikanlage;Beschluß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt Bürger
In der Aussegnungshalle am Friedhof-West soll die Heizungsanlage erneuert werden. Aufgrund der schlecht gedämmten Gebäudehülle und einem Wärmebedarf, der nur stundenweise benötigt wird, musste ein wirtschaftliches und nachhaltiges Anlagenkonzept zur Lösung dieser schwierigen Aufgabe gefunden werden.
Wir haben daher das Ingenieurbüro [Name] aus [Name] gebeten, mit uns ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, das wir als Anlage in einer Kurzbeschreibung beigefügt haben.
Herr Dr. [Name] wird das Konzept in der Sitzung vorstellen und für Fragen ebenfalls zur Verfügung stehen.
Die Baukosten liegen insgesamt bei rd. 95.000.
Die Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit haben unter der Annahme eines Strombezugspreises von 33 ct/kWh netto folgende Rahmendaten bzw. Vergleichswerte ergeben:
- Jahresstromverbrauch des Gebäudes in etwa 12.000 kWh
- 10 kWpeak PV-Anlage für Eigennutzung, Jahresertrag etwa 11.000 kWh
Anteil Eigennutzung des Stromes
- ohne Batterie-Speicher etwa 21%, Jahresüberschuss etwa 425 Euro, Rendite ca. 4,1 %, Amortisation ca. 13,5 Jahre
- mit Batterie-Speicher etwa 33%, Jahresüberschuss etwa 226 Euro, Rendite 1,6 %, Amortisation ca. 17 Jahre
- 15 kWpeak PV-Anlage für Volleinspeisung Jahresertrag etwa 16.500 kWh, Jahresüberschuss etwa 500,- Euro, Rendite 3,4 %
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat befürwortet das Anlagenkonzept (10kW-Speicher). Die Verwaltung wird ermächtigt, das Projekt weiter zu planen und auszuschreiben. Die Vergabe erfolgt in einer eigenen Sitzung zu gegebener Zeit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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5. Sporthalle/Sportanlagen Fussballplätze; Errichtung einer Zuschauertribüne am Platz 2; Beschluß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt Bürger
Die Abteilung Fußball des VFL Kaufering beabsichtigt die Errichtung einer neuen Zuschauertribüne mit 150 - 200 Sitzplätzen zwischen Platz 1 und Platz 2, da die meisten Punktspiele am Platz 2 ausgetragen werden.
Zusätzlich sollen Lagermöglichkeiten entstehen, um wegfallende Flächen für den VFL auszugleichen, die in der Lechauhalle zukünftig vom Markt Kaufering beansprucht werden. Es handelt sich dabei um 37 m², die wieder geschaffen werden müssten.
Oben dargestellt ist die bestehende Tribüne am Platz 1. Die Abteilung Fußball hat sich inzwischen einige Tribünen angesehen, die relativ kostengünstig und aufgrund einer einfachen Bauweise auch mit viel Eigenleistung errichtet werden können (z.B. Tribüne in Dirlewang).
Eine detaillierte Planung wird derzeit noch ausgearbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass die Tribüne eine Länge von ca. 25 m erhält und über 4 Sitzreihen verfügen wird. Auf der obersten Reihe könnten ggf. noch zusätzliche Stehplätze nutzbar sein. Die Gesamthöhe soll sich an der bestehenden Tribüne orientieren (ca. 5,50 m).
Der Bedarf in dieser Größenordnung ergibt sich aufgrund der aktuellen Zuschauerzahlen, die bis zu 450 Zuschauer betragen können. Weiter ist später als eigenes Projekt auch ein barrierefreies Zuschauerpodest für Rollstuhlfahrer angedacht.
Nach Angabe von Herrn [Name] muss für den Bau der Tribüne mit Gesamtkosten incl. der Planungskosten in Höhe 250.000 € gerechnet werden.
Die Abteilung Fußball rechnet mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % vom Markt Kaufering. Weiter wird erwartet, dass sich der Markt Kaufering an den Baukosten der Lagerflächen unter der Tribüne beteiligt, um die wegfallende Fläche in der Lechauhalle auszugleichen.
Der Finanzierungsplan seitens der Abteilung Fußball sieht folgendermaßen aus:
- 25.000 € Zuschuss Markt Kaufering, entspricht 10 %
- 26.000 € Kostenübernahme Markt Kaufering für Lagerflächen unter der
Tribüne
- 39.000 € VFL Kaufering Hauptverein
- 40.000 € VFL Kaufering, Abteilung Fußball
- 55.000 € Einsparungen durch Eigenleistung beim Bau der Tribüne
- 65.000 € Spenden, Sponsoring
Gesamtkosten: 250.000 €
Herr [Name] und Herr [Name] werden das Projekt in der Sitzung präsentieren. Zur 75-Jahrfeier des VFL Kaufering soll, vorbehaltlich aller Genehmigungen, die Tribüne fertiggestellt sein.
Nach der Beschlussfassung im Marktgemeinderat erfolgt noch die Behandlung im Beirat und in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Beschluss Bürger 1
Der Marktgemeinderat Kaufering befürwortet grundsätzlich die Errichtung einer Tribüne am Platz 2 auf Basis der geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 250.000 €. Es wird eine Förderung in Höhe von 10 % der Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Zudem wird die Übernahme der Baukosten für die Herstellung der dringend benötigten Lagerflächen im Zuge des Tribünenneubaus zugesagt. Für notwendige Kreditaufnahmen durch den VFL wird der Markt Kaufering eine Bürgschaft übernehmen. Für das Jahr 2023 sind Kosten in Höhe von 51.000 € im Haushalt einzustellen. Sobald die genauen Planungen mit einer belastbaren Kostenberechnung vorliegen, werden diese zusammen mit einem entsprechenden Vertragsentwurf dem Marktgemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2
Beschluss Bürger 2
Zudem wird eine Planung über eine PV-Anlage auf beiden Tribünen erstellt und das Konzept wird dem Gremium vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 10
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6. Personalkostenzuschuss evangelische Kirche - Jugendreferent/in
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt Bürger
Die evang.-lutherische Kirche in Kaufering erhält seit einigen Jahren einen Zuschuss für die Jugendarbeit in der Form, dass die Anstellung eines Jugendreferenten finanziell unterstützt wird. Die Historie ist in Grundzügen im Anhang dargestellt.
Für 2021 wurden die 25.000 Euro aufgrund des Beschlusses vom 11.03.2020 bezahlt.
Für die Zukunft wird eine für beide Seiten belastbare Beschlussgrundlage auf den Weg gebracht.
Ziel ist es, die Person des Jugendreferenten zu fördern.
Dies soll, wie zu Beginn angedacht, ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der Kosten für die Stelle des Jugendreferenten sein. Als maximale Obergrenze werden 25.000 Euro festgelegt.
So kann dieser Beschluss bis auf Widerruf angewandt werden.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Personalkosten des Jugendreferenten der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Kaufering für das Jahr 2022 und die Folgejahre bis auf Widerruf. Die Obergrenze für diesen Zuschuss wird auf 25.000 Euro pro Jahr festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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7. Neubau einer Urnenwand am Friedhof-West; Vergabe Bauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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7 |
Sachverhalt Bürger
Zur Erstellung einer neuen Urnenwand (Nr. 6, baugleich wie Bestand), bestehend aus insgesamt 60 Stück Urnennischen an der nördlichen Grundstücksgrenze am Friedhof West wurden die Maurerarbeiten, Pflasterarbeiten und die Steinmetzarbeiten in einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A ausgeschrieben.
Die Kostenschätzung für die ausgeschriebenen Arbeiten liegt bei:
Maurerarbeiten: 41.150,- €
Pflasterarbeiten: 5.700,- €
Steinmetzarbeiten: 3.300,- €
Gesamtsumme: 50.150,- €
Eingegangene Angebote wie folgt:
Maurerarbeiten: 42.049,84 € (Name) 3 Anfragen, 1 Angebot
Pflasterarbeiten: 8.071,47 € (Name) 3 Anfragen, 1 Angebot
Steinmetzarbeiten: 3.431,96 € (Name) 4 Anfragen, 3 Angebot
Gesamtsumme: 53.553,27 €
Die Herstellungskosten eines Urnennnischenplatzes betragen daher ca. 900 €. Beim aktuellen Preis von 89 €/Jahr gemäß Satzung entsprechen die Baukosten einer Nutzungsgebühr von 10 – 11 Jahren.
Die Arbeiten sollen nun zeitnah im Herbst durchgeführt werden.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge wie oben dargestellt an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Förderung Plug-In Solaranlage / Minisolaranlage / Balkonsolaranlage - Beschluss (Top wurde am 14.09.2022 in Oktober-Sitzung verschoben)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
|
ö
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8 |
Sachverhalt Bürger
Grundsatzbeschluss über eine Förderung von Minisolaranlagen für Kauferinger Haushalte
Die Verwaltung schlägt eine Förderung für heimische Minisolaranlagen (PlugIn) vor.
Im Hinblick auf eine gute und sichere Versorgung mit Strom und eine Entlastung unserer Stromnetze möchte der Markt Kaufering Fördermöglichkeiten bieten, privat und unmittelbar Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren.
Gefördert werden sollen alle Kauferinger Bürger (Meldeadresse, 1. Wohnsitz) bei der Anschaffung einer solchen Anlage.
Eine 600 Watt PlugIn Solaranlage kostet ca. 600 - 800 Euro.
Diese hat einen Jahresertrag von ca. 620 kWh.
Dies trägt zur Entlastung der Stromnetze bei. Zudem ergibt sich eine Einsparungsmöglichkeit in Höhe von 80 - 180 Euro pro Jahr (je nach Stromtarif) für den Haushalt.
Rahmenbedingungen:
- Fördertopf: 12.000 Euro für 2022
- Zuschussförderung pro Haushalt und/oder Person: 50%, maximal jedoch 200 Euro
- Max. Leistung: 600W pro Haushalt und/oder Person
- Förderungsempfänger: Eigentümer und Mieter mit Einverständnis des Vermieters
- Antragsberechtigt: Jeder Haushalt, jede Person aber nur einmal
- Bindungsfrist: 5 Jahre, in denen die Anlage nicht veräußert werden darf
- Rechtliche Zulässigkeit (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Denkmalrecht, usw.) muss gewahrt sein
Hinweis:
Das EEG schreibt in Deutschland vor, dass Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihrer produzierten Energie ins Stromnetz einspeisen dürfen. Obwohl Mini-Solaranlagen mit 600 Watt nur einen Bruchteil der produzierten Energie ins Netz einspeisen, gilt das Gesetz auch für solche Anlagen.
Hilfsweise müsste beim Betrieb eines PlugIn Solaranlage eine smarte Steckdose verwendet werden, die den Verbrauch und den „eingespeisten Strom“ misst (Home Control Steckdose). Damit kann man nachweisen, dass man die Vorgaben des EEG einhält (was jeder Haushalt schafft aufgrund der Standardverbraucher wie Router, Kühlschrank, Standby-Geräte usw.). Eine Änderung dieser Vorgabe zum 01.01.2023 ist geplant.
Eine soziale Komponente (Gehaltsgrenze) sieht die Verwaltung aus mehreren Gründen kritisch:
- Ungleichbehandlung im Rahmen der Anschaffung von Kleingeräten, die im Grunde bezahlbar sind – rechtlich sehr kritisch im Sinne der Gleichbehandlung zu sehen
- Soziale Komponenten finden sich in derart kleinen Förderungen nicht (vgl. Stadt Erlangen, Markt Dießen, „Klimabonus für Haushaltsgeräte“ - Landkreis LL,…)
- Personelle Ressourcen zur Bearbeitung der Förderanträge
- Das System wird unnötig verkompliziert, wo doch ein schnelles und einfaches Handeln sinnvoll und notwendig wäre
- Erhebung von Finanzdaten durch Einkommenssteuerbescheid - Datenschutz
Eine Energieberatung ist absolut sinnvoll, bei einer solch kleinen Maßnahme hält die Verwaltung diese aber für nicht notwendig, sondern empfehlenswert.
Die Beratung im Markt Kaufering durch eza findet nur alle 2 Wochen telefonisch statt, die Termine sind zudem bis in den November hinein ausgebucht.
Der Klima- und Umweltschutzbeirat des Marktes Kaufering wurde in diese Angelegenheit involviert und befürwortet die Maßnahme: „Sie [die Förderung] liefert einen Anreiz für unentschlossene Eigentümer aber auch für Mieter einen Einstieg in die eigene Stromproduktion zu wagen. Diese Maßnahme ist angesichts der Krise am Energiemarkt ein wichtiges Signal.“
Es soll folgender Grundsatzbeschluss gefasst werden:
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt die Förderung von sog. PlugIn Solaranlagen (Minisolaranlagen für den Balkon) für Kauferinger Haushalte. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechend den oben festgehaltenen Parametern Richtlinie (Entwurf im Anhang) zu erlassen und das Förderverfahren alsbald als möglich durchzuführen.
Wenn Fördertopf ausgeschöpft ist, ist die Maßnahme für das Kalenderjahr beendet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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9. Ökokonto; Umbau von vorhandenen Energiewäldern in einen Klimaschutzwald; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt Bürger
In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 17.11.2021 wurde von Herrn [Name] und Herrn [Name] (Hochschule Weihenstephan) ein Konzeptvorschlag „Erholungswald Zweieichenweg“ vorgestellt.
Ein Teilbereich dieses Konzeptes beinhaltete die im Westen von Kaufering (Gemarkung Igling) vorhandenen Energiewälder in einen als Ausgleichsfläche anrechenbaren Klimaschutzwald umzubauen.
Die Erlaubnis zur Erstaufforstung der nachfolgenden Grundstücke wurde vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck, mit Bescheid vom 05.05.2022 erteilt. Im Rahmen dieses Verfahrens stimmte unter anderem die Gemeinde Igling mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.04.2022 einstimmig der geplanten Erstaufforstung zu.
Der Umbau soll in zwei Teilabschnitten erfolgen.
Abschnitt 1 (siehe Anlage)
Teilflächen Fl.Nr. 1199 und 1200 (Gemarkung Igling) mit ca. 1 ha im Jahr 2022
Kostenschätzung ca. 17.000,00 Euro brutto (Zaun, Pflanzung)
Abschnitt 2 (siehe Anlage)
Teilflächen Fl.Nr. 1192, 1194/0, 1194/2, 1194/3 (alle Gemarkung Igling) mit ca. 3,3 ha im Jahr 2023
Kostenschätzung ca. 58.000,00 Euro brutto (Zaun, Pflanzung)
In Absprache mit dem das Ökokonto betreuende Büro [Name], bzw. in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, können die o.g. Flächen nach Durchführung der Umbaumaßnahmen als Ausgleichsflächen angerechnet werden.
Ob und wie die in dem Konzeptvorschlag ebenfalls vorgestellten Bereiche „Naschwald und Streuobstwiese“ weiterverfolgt werden können, wird seitens der Verwaltung derzeit noch geprüft. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die für diese Nutzungen angedachten Flächen zur Entwicklung von Ausgleichsflächen im Sinne von „artenreichen Flachlandmähwiesen“ geeignet. Die Entwicklung von Ausgleichsflächen dieser Art hat oberste Priorität, da eine dringende Notwendigkeit durch die laufenden, bzw. anstehende Bauleitplanverfahren gegeben ist. Der Marktgemeinderat wird zu den weiteren Planungen entsprechend informiert, bzw. wird eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat befürwortet die Umwandlung der beiden Energiewälder in einen als Ausgleichsfläche anrechenbaren Klimaschutzwald mit zu erwartenden Gesamtkosten (ohne Bauhofleistungen) in Höhe von ca. 75.000,00 Euro brutto.
Die Verwaltung wird bevollmächtigt die entsprechenden Leistungen zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Energieversorgung und Energiesicherheit des Marktes Kaufering; Anfrage UBV
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
|
ö
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10 |
Sachverhalt Bürger
Viele Punkte der Anfrage sind derzeit in Bearbeitung.
Das Thema „Blackout“ beschäftigt viele Bereich (Heizwerk, Wasser, Abwasser, Rathaus, Feuerwehr, Schulen, sonstige Versorgung,…), in denen verschiedene Teams Leitfäden und Konzepte für Notfälle erarbeiten.
Zu den einzelnen Punkten kann daher nur kurz und noch nicht vollumfänglich Stellung genommen werden:
Stromversorgung:
- Eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung ist aus Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit und vor allem der Sicherheit von Personen, die alleine unterwegs sind, nicht möglich. Die Straßenbeleuchtung (sehr großer Anteil LED) wird nachts stufenweise gedimmt (bis 22 Uhr 100 %, bis 24 Uhr 70 %, bis 5 Uhr 50 %, bis 6 Uhr 70 %) und wird dämmerungsabhängig geschalten.
Im Falle eines Stromausfalls gibt es derzeit keine Notversorgung für die Straßenbeleuchtung. Stromgeneratoren hat der Markt in begrenztem Umfang zur Verfügung. Inwieweit z.B. ein Notstromaggregat Strom in gewisse Stromkreise einspeisen könnte, muss erst mit dem Netzbetreiber LVN geklärt bzw. geplant werden.
- Notstromaggregate stehen für die öffentlichen Gebäude Feuerwehr, Rathaus, Bauhof und Sporthalle zur Verfügung.
- Öffentliche Gebäude werden schon aufgrund gesetzlicher Vorschriften grundsätzlich nicht mehr beleuchtet.
Versorgungssicherheit:
Wasser und Abwasser sind relativ gute, autarke System, die mit Stromgeneratoren aufrechterhalten werden können.
Bei ausreichender Menge an Treibstoff und regelmäßigem Nachfüllen ist der Betrieb beider Gewerke gesichert.
Heizwerk:
Die Versorgung mit Hackschnitzeln (67 %) ist gewährleistet durch Holz aus der Region.
Heizöl (1 Spitzenlastkessel, 3%) ist mit 105.000 l bevorratet verteilt auf 3 Tanks.
Erdgas (BHKWs und 2 Gaskessel, 30%)zur Beheizung von Wohnraum ist gesichert.
Ein ganzjähriger Betrieb mit Hackschnitzeln ist theoretisch möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Außerdem muss der Hackschnitzelkessel im Sommer für Wartungsarbeiten abgeschaltet werden.
Bei einem Blackout würde der Hackschnitzelkessel mit Hilfe eines Notstromaggregats kontrolliert abgeschaltet werden. Nach aktuellem Stand kann dann keine Wärme mehr erzeugt werden. An einer Änderung dieser Tatsache wird gearbeitet, es ist aber realistisch nicht zu erwarten, dass sich das mittelfristig ändern lässt.
Notstromaggregate:
s. vorherige Ausführungen, aktuell dringender Bedarf im Seniorenstift,
ansonsten an allen wichtigen Stellen verfügbar.
Preisentwicklung Biomasseheizwerk:
Aktuell können die Fernwärme-Preise nicht kurzfristig geändert werden. Neue Preise immer zum Jahresanfang. Nachzahlungen sind nicht geplant.
Es gibt bereits vorläufige Kalkulationen für die neuen Preise ab 2023, die aber durch die chaotische Energiemarktentwicklung noch viel zu ungenau für eine Veröffentlichung sind.
Leistungen der Turbine der Kauferinger Staustufe:
Angaben Internet: 3 Kaplan-Turbinen, Leistung 16,7 MW
Photovoltaikanlagen in öffentlicher Hand:
Bauhof 39 kWp im Jahr 2006, Turnhalle Grundschule 46,6 kWp im Jahr 2007, Freifläche Höschläcker 3.2 MW im Jahr 2010, Freifläche Mahdau 3,5 MW im Jahr 2011, Kläranlage Kaufering 56 kWp+78 kWp im Jahr 2013, Kindergarten Don Bosco 9,1 kWp im Jahr 2020
Geplant für 2023:
- Sporthalle 200 kWp
- Andachts-/Friedhofskapelle 25 kWp
Stand Wasserstoffstudie:
Soll wieder aufgenommen werden (Landkreis LL, Stadt LL, Markt Kaufering).
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11. Änderung der Richtlinie "Förderung der Jugend- und Vereinsarbeit des Marktes Kaufering"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
|
ö
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|
11 |
Sachverhalt Bürger
Die vorgenannte Richtlinie wurde Anfang 2022 zuletzt geändert und in einigen Punkten ergänzt.
Es ist eine komplette Überarbeitung und Neustrukturierung der Richtlinie zur Vereinsförderung für 2023 geplant.
Eine wichtige Änderung kann aber keinen Aufschub dulden, diese findet sich unter 1.8 (gelb hinterlegt).
Eingefügt werden soll eine Obergrenze (max. 100.000 Euro) für Förderungen bezogen auf ein Kalenderjahr pro Institution und / oder förderfähigem Antrag/Projekt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat stimmt den vorgelegten Änderungen in den Vereinsförderrichtlinien zu. Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.11.2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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12. Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule; Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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12 |
Sachverhalt Bürger
Es geht hier um die ersten größeren Bauvergaben für den 1. Bauabschnitt im sog. Bau I der Grundschule:
Kostenschätzung Angebotssumme
GS-002-Abbrucharbeiten 100.181,24 € 139.620,57 € 5 Angebote
GS-003-Schadstoffbeseitigung 113.867,40 € 90.425,83 € 3 Angebote
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach abschließender Prüfung und Wertung dem wirtschaftlichsten Bieter jeweils den Auftrag zu erteilen. Haushaltsmittel stehen für 2022 bei HHSt. 211000.94000 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Für 2023 sind entsprechende Mittel in den Haushalt aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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13. Generalsanierung und Erweiterung der Mittelschule Bau III; Vergaben
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
|
ö
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13 |
Sachverhalt Bürger
Es stehen die letzten Vergaben an, die in der Ausschreibung sind bzw. kurzfristig noch ausgeschrieben und vergeben werden müssen:
- MS-037-Anpassung Außenanlagen 36.000 € Kostenschätzung
- Betonwerkstein 12.000 € Kostenschätzung
In der Novembersitzung ist es geplant, die Kostenfortschreibung mit den gesamten zu erwartenden Kosten dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzustellen.
Der Zahlungsstand beträgt aktuell rd. 4,9 Mio. €. Vom Marktgemeinderat genehmigt wurden zuletzt am 01.06.2022 7.060.681,58 €.
Die Prognoserechnungen gehen inzwischen von rd. 7,15 Mio. € aus. Wir werden in den nächsten Wochen alle Zahlen genau nachvollziehen, um in der Novembersitzung eine belastbare Summe nennen zu können.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.
Die Deckung überplanmäßiger Mittel kann durch Einsparungen bzw. nicht getätigte Ausgaben im Vermögenshaushalt sichergestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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14. Beschaffung eines Rettungsbootes mit Bootstrailer - neuer Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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14 |
Sachverhalt Bürger
Der Markt Kaufering wird vom Lech durchflossen und im nördlichen Marktgemeindegebiet befindet sich ein größerer Stausee. Grundsätzlich haben Gemeinden die Pflichtaufgabe, im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Hieraus resultiert die Notwendigkeit, auch bei Unglücksfällen bzw. technischen Hilfeleistungen auf dem Lech bzw. dem Stausee Hilfe leisten zu können. Daher wird die Vorhaltung eines eigenen Rettungsbootes (RTB 2) zwingend erforderlich. Nur hierdurch kann im Einsatzfall ein schnelles Eingreifen gewährleistet werden und unsere Einsatzkräfte unter Berücksichtigung des Eigenschutzes Hilfe leisten.
Durch den Klimawandel und den daraus resultierenden langen und heißen Trockenphasen kommt es auch auf dem Lech zu sehr niedrigeren Wasserpegeln (ab Bahnbrücke Richtung Landsberg). Um auch bei niedrigen Wasserständen Hilfe leisten zu können, wird ein Rettungsboot mit extrem niedrigen Tiefgang benötigt (ca. 20 cm).
Außerdem muss das Rettungsboot in der Lage sein, eine TS8 aufzunehmen, um vom Wasser aus löschen zu können.
Durch die Bugklappe können Menschen, die sich im Wasser befinden, gefahrlos auf das Boot aufgenommen werden.
Da das Boot keinen festen Liegeplatz auf dem Lech hat, wird ein passender Trailer benötigt, um es im Einsatzfall vom Feuerwehrgerätehaus an den Lech fahren zu können.
In der Septembersitzung lagen dem Markt Kaufering leider falsche Zahlen vor.
Daher wird der Beschluss erneut gefasst.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt basierend auf dem Beschluss vom 14.09.2022 die neuen Gesamtkosten im Hinblick auf den korrigierten Preis in Höhe von 66.943,54 73.111,39 Euro brutto (55.510,61 61.678,46 Euro entfallen auf das Boot) und ermächtigt die Verwaltung, die Vergabe des Auftrages entsprechend des Ergebnisses des Vergabeverfahrens durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
15. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.10.2022
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ö
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15 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 05.12.2022 13:33 Uhr