Datum: 08.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung der Niederschrift vom 11.01.2023
4 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Kalkulation der Abwassergebühren
5 Rückwirkender Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2020
6 Errichtung einer kommunalen E-Bike-Verleihstation mit Bereich für abgeschlossene Fahrradabstellplätze zum Buchen; Information und Projektbeschluß
7 Festlegung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen in Kaufering mit Wirkung zum 01.09.2023
8 Bericht von der Quartiersmanagerin
9 Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Riebel"; Gemeinde Igling, Frühzeitige Beteiligung als sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2Abs. 2 BauGB
10 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2023 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2023 ö 2

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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3. Genehmigung der Niederschrift vom 11.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 11.01.2023 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 1. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.01.2023 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Kalkulation der Abwassergebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist es notwendig, den kalkulatorischen Zinssatz festzusetzen. Dieser soll für den Kalkulationszeitraum 2023-2025 auf 4 % festgelegt werden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt den kalkulatorischen Zinssatz für den Kalkulationszeitraum der Abwassergebühren 2023-2025 auf 4 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Rückwirkender Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

1.
Das Landratsamt Landsberg am Lech hat im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens den Gebührenteil unserer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Kaufering vom 12.12.2019 (BGS/EWS) am 19.12.2022 für nichtig erklärt, da die Abwassergebühren nach dem sog. „modifizierten“ Frischwassermaßstab erhoben worden sind.

Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist der in einer Gebührensatzung normierte alleinige Frischwassermaßstab nichtig, wenn bei einer Entwässerungseinrichtung die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung nicht als geringfügig vernachlässigt werden können. Zwar eignet sich der Frischwassermaßstab grundsätzlich für die Gebührenbemessung der Abwasserentsorgung, allerdings ist es nur dann unbedenklich, keine gesonderten Gebühren für die Beseitigung des Niederschlagswassers zu erheben, wenn die durch Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung lediglich geringfügig sind. Dies ist bei Überschreiten eines 12%igen Anteils an den der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung nicht mehr der Fall.

Zur Überprüfung der Geringfügigkeitsgrenze von 12% haben wir die Firma [Name] beauftragt. Die Berechnung hat ergeben, dass der Anteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten über 12% beträgt und demnach die Grenze überschritten ist.

Ausnahmsweise kann auch bei einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von 12% von der gesonderten Erhebung einer Niederschlagswassergebühr abgesehen werden, wenn im Einrichtungsgebiet eine homogene Siedlungsstruktur vorliegt. Von einer solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn nicht mehr als 10% der von einer solchen Regelung betroffenen Fälle dem Typ widersprechen. Es müssen also für die ganz überwiegende Zahl der bebauten Grundstücke, welche die Entwässerungseinrichtung benutzen, in etwa gleiche Benutzungsbedingungen vorliegen. Dies ist nur dann der Fall, wenn das Verhältnis zwischen dem Grundstück eingeleiteten Schmutzwasser, orientiert am Frischwasserbezug, und dem von diesem Grundstück über befestigte Flächen eingeleiteten Niederschlagswasser in die Entwässerungsanlage für mindestens 90% der angeschlossenen Grundstücke in etwa gleich ist. Dieser Ausnahmefall ist für das Gemeindegebiet jedoch nicht gegeben. 
Im Ergebnis ist die Einleitungsgebühr, die sich bisher ausschließlich am Frischwassermaßstab orientiert hat, rechtswidrig und somit der Gebührenteil der BGS/EWS nichtig.

2.
Nach dieser Rechtsprechung ist es unumgänglich, die sog. „gesplittete Abwassergebühr“ verpflichtend einzuführen. 


Der ursprünglich vorgesehene 4jährige Kalkulationszeitraum von 2020-2023 wird deshalb abgebrochen und auf drei Jahre festgesetzt (2020-2022 und 2023-2025). Die gesplittete Abwassergebühr wird von uns nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes ab 2026 eingeführt werden. Um die hierfür notwendigen Berechnungsgrundlagen zu schaffen, ist ebenfalls der 3jährige Kalkulationszeitraum als angemessen zu betrachten.
Diese Vorgehensweise ist vom Landratsamt Landsberg am Lech als Rechtsaufsichts-behörde ebenfalls befürwortet worden.

3.
Vor diesem Hintergrund, sowie zur Schaffung eines gültigen Satzungsrechts ist die BGS/EWS rückwirkend zum 01.01.2020 neu zu erlassen.
Der Gebührenteil (§ 10) sieht nun eine abgestufte Gebühr für das Einleiten von Abwasser vor:

  • § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 (BGS/EWS neu)
Für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2022 beträgt die Einleitungsgebühr
  • für Abwasser                                                        2,37 €
  • für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser
eingeleitet werden darf                                                2,13 €

  • § 10 Abs. 2 (BGS/EWS neu)
Für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2025 beträgt die Einleitungsgebühr

  • für Abwasser                                                        1,87 €
  • für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser
eingeleitet werden darf                                                1,68 €

Mit der seit 2000 geltenden Regelung des Art. 8 Abs. 3 Sätze 5 und 5 KAG ist den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, auf zuwendungsfinanzierte Investitionskosten abzuschreiben. Dies gilt für Zuwendungen, die den Zweck haben, die Gebührenpflichtigen zu entlasten und kann für jeden Kalkulationszeitraum neu bestimmt werden. Die Abschreibungserlöse sind in eine Sonderrücklage einzustellen und können für künftige Investitionen oder Sanierungen verwendet werden. Für den Prognosezeitraum 2023 bis 2025 können wir ca. 60.000 € in die Sonderrücklage einstellen. Der endgültige Betrag kann erst in der Nachkalkulation berechnet werden.

Beschluss Bürger

Die vorgeschlagene Kalkulation und daraus resultierenden Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt die beiliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung rückwirkend zum 01.01.2020 sowie für damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen. Die Satzung wird dem Beschlussbuch beigeheftet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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6. Errichtung einer kommunalen E-Bike-Verleihstation mit Bereich für abgeschlossene Fahrradabstellplätze zum Buchen; Information und Projektbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2023 ö 6

Sachverhalt Bürger

Die Verwaltung ist bereits seit einiger Zeit in Kontakt mit der Firma [Name], die Konzepte für E-Bike-Sharing-Garagen mit integrierter PV-Anlage entwickelt.
(homepage: [Name]

Die Firma möchte sich im Rahmen einer Präsentation vorstellen. Als möglichen Standort für eine solche Garage haben wir die westliche Parkfläche auf der Bahnhofnordseite vorgesehen. Die Fläche befindet sich außerhalb des späteren Baufeldes, ist trotzdem sehr nah an den Bahnsteigen und von der Bahnhofstraße aus direkt erreichbar. 

Zum Ausleihen sollen ein Lastenpedelec und 5 weitere E-Bikes angeboten werden. Getrennt vom Sharing-Bereich sollen buchbare Fahrradparkplätze für ein Lastenfahrrad und weitere Fahrräder entstehen, die in einer doppelstöckigen Fahrradabstellanlage untergebracht werden können. Denkbar sind auch einzelne Fahrradabstellplätze mit Lademöglichkeit. 
Das weitere Procedere mit Auswahl des Förderprogramms, Erschließung, Baugenehmigung, Ausschreibung usw. muss noch ausgearbeitet werden und ist nicht Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes. Insbesondere sollen auch der ADFC und örtliche Fahrradhändler in die Planungen einbezogen werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt weiterzuführen. Mit den Planungen soll die Fa. [Name] vorbehaltlich der Haushaltsmittel im Haushalt 2023 beauftragt werden. Das Projekt soll zunächst im Planungsausschuss weiter behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12

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7. Festlegung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen in Kaufering mit Wirkung zum 01.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Im Zuge der KiTa-Leitungstreffen und Abstimmungen mit den Trägern ist für den September 2023 – das neue KiTa Jahr – eine Beitragserhöhung notwendig.
Hintergrund sind die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel sowie die geplanten Personalkosten nach den Tarifverhandlungen.

Wir halten dabei eine maßvolle, jedoch stets situative Erhöhung der Elternbeiträge für sinnvoll, um die Beiträge den wachsenden Personal-, Sach- und Verwaltungskosten anzupassen. Die Gebühren wurden daher nur zwischen 4 und 5% erhöht.

Die Gebühren decken keinesfalls die anfallenden Kosten, der Markt Kaufering trägt hier trotz alledem noch einen großen Posten.
Der Markt Kaufering bezuschusst zum einen das KiTa-Essen, welches vom Seniorenstift bezogen wird, zum anderen erhält jede Einrichtungen Fördergelder nach dem BayKiBiG.

Nach Abzug aller Zahlungen durch die Regierung verbleiben für den Unterhalt und den laufenden Betrieb (nicht umfasst sind Gebäudeunterhalt oder Sanierungen) beim Markt Kaufering im Jahr 2021 rund 1,03 Millionen Euro, im Jahr 2022 sind es Stand heute ohne die Endabrechnungen (es folgen Nachzahlungen seitens der Regierung) rund 1,45 Millionen Euro.


Folgende Tabelle spiegelt die bisherigen und die neuen Gebühren wider:



Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2022
Beitrag ab 01.09.2023


Betrag
inkl bay. Förderung
3 bis 4 Std.
106,00 €
110,00 €
11,00 €
4 bis 5 Std.
117,00 €
121,00 €
21,00 €
5 bis 6 Std.
129,00 €
134,00 €
34,00 €
6 bis 7 Std.
141,00 €
147,00 €
47,00 €
7 bis 8 Std.
153,00 €
160,00 €
60,00 €
8 bis 9 Std.
167,00 €
174,00 €
74,00 €
9 bis 10 Std.
181,00 €
188,00 €
88,00 €



Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)
 
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2022
Beitrag ab 01.09.2023
3 bis 4 Std.
206,00 €
216,00 €
4 bis 5 Std.
230,00 €
240,00 €
5 bis 6 Std.
254,00 €
264,00 €
6 bis 7 Std.
278,00 €
288,00 €
7 bis 8 Std.
302,00 €
312,00 €
8 bis 9 Std.
332,00 €
345,00 €
9 bis 10 Std.
362,00 €
375,00 €

U3-Beitrag (für Kinder unter 3 Jahren in der Kindergartengruppe)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2022
Beitrag ab 01.09.2023
3 bis 4 Std.
203,00 €
210,00 €
4 bis 5 Std.
225,00 €
231,00 €
5 bis 6 Std.
247,00 €
255,00 €
6 bis 7 Std.
269,00 €
279,00 €
7 bis 8 Std.
291,00 €
303,00 €
8 bis 9 Std.
321,00 €
328,00 €
9 bis 10 Std.
351,00 €
360,00 €

Regelgruppen:
Kindergarten Spielgeld: 6 Euro
Kindergarten Getränkegeld: 6 Euro

Krippen:
Krippe Spiel-, Materialgeld und Getränkegeld: 10 Euro (Spielgeld 6 Euro, Getränke 4 Euro)
________________________________________________________________________

Die Elternvertretungen und die Träger wurden entsprechend in die Erarbeitung dieser neuen Gebührentabelle involviert.


Hinweis:
Es gibt in Bayern Förderungen seit dem 01.04.2019 in Höhe von 100 Euro pro Monat im Freistaat Bayern (Beitragszuschuss für Kindergartenkinder im Alter ab 3 Jahren bis zur Einschulung) und dem Bayerischen Krippengeld (einkommensabhängige Förderung) in Höhe von 100 Euro pro Kind pro Monat ab dem 01.01.2020 ab dem ersten Geburtstag des Kindes.
Durch diese beiden staatlichen Förderungen werden die Eltern entlastet, sodass nach Abzug dieser Förderung die Beiträge mitsamt der Erhöhung angemessen erscheinen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt eine Gebührenanpassung zum 01.09.2023 wie folgt:

Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2022
Beitrag ab 01.09.2023


Betrag
inkl bay. Förderung
3 bis 4 Std.
106,00 €
110,00 €
11,00 €
4 bis 5 Std.
117,00 €
121,00 €
21,00 €
5 bis 6 Std.
129,00 €
134,00 €
34,00 €
6 bis 7 Std.
141,00 €
147,00 €
47,00 €
7 bis 8 Std.
153,00 €
160,00 €
60,00 €
8 bis 9 Std.
167,00 €
174,00 €
74,00 €
9 bis 10 Std.
181,00 €
188,00 €
88,00 €



Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)
 
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2022
Beitrag ab 01.09.2023
3 bis 4 Std.
206,00 €
216,00 €
4 bis 5 Std.
230,00 €
240,00 €
5 bis 6 Std.
254,00 €
264,00 €
6 bis 7 Std.
278,00 €
288,00 €
7 bis 8 Std.
302,00 €
312,00 €
8 bis 9 Std.
332,00 €
345,00 €
9 bis 10 Std.
362,00 €
375,00 €

U3-Beitrag (für Kinder unter 3 Jahren in der Kindergartengruppe)
Buchungskategorie
Beitrag ab 01.09.2022
Beitrag ab 01.09.2023
3 bis 4 Std.
203,00 €
210,00 €
4 bis 5 Std.
225,00 €
231,00 €
5 bis 6 Std.
247,00 €
255,00 €
6 bis 7 Std.
269,00 €
279,00 €
7 bis 8 Std.
291,00 €
303,00 €
8 bis 9 Std.
321,00 €
328,00 €
9 bis 10 Std.
351,00 €
360,00 €

Regelgruppen:
Kindergarten Spielgeld: 6 Euro
Kindergarten Getränkegeld: 6 Euro

Krippen:
Krippe Spiel-, Materialgeld und Getränkegeld: 10 Euro (Spielgeld 6 Euro, Getränke 4 Euro)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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8. Bericht von der Quartiersmanagerin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2023 ö 8
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9. Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Riebel"; Gemeinde Igling, Frühzeitige Beteiligung als sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 11.10.2022 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Riebel“ beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.

Plangebiet:

Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Igling unter nachfolgendem Link eingestellt:

https://www.igling.de/aktuelles/laufende-bauleitplanverfahren-igling/laufende-bauleitplanverfahren/1-aenderung-bebauungsplan-sondergebiet-riebel/

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes befindet sich in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.
Der Anlass und die Planungsziele der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Riebel“ beinhalten jedoch keine Änderungen, die eine neue Beurteilung in Bezug auf die immissionsschutzrechtliche Situation oder das Entwässerungskonzept auslösen, bzw. erfordern.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Riebel“ der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben: 
Der Markt Kaufering nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Riebel“.
Seitens des Marktes Kaufering werden keine Anmerkungen oder Hinweise vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2023 ö 10

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 14.03.2023 10:18 Uhr