Datum: 19.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt Bürger
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3. Genehmigung der Niederschrift vom 01.03.2023 und vom 08.03.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 01.03.2023 und vom 08.03.2023 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 3. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 01.03.2023 sowie das Protokoll der 4. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 08.03.2023, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Bericht aus der Sicherheitswacht, Polizei LL
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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4 |
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5. Kommunalwerke Kaufering, Feststellung des Jahresabschlusses 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt Bürger
Die [Name] hat den Jahresabschluss 2021 geprüft und bestätigt (siehe Anlage 1). Ebenso wurde der Jahresabschluss (Anlage 2) vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht vom 16.12.2022 zusammengefasst (Anlage 3).
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert das Ergebnis der Prüfung.
Gem. § 25 Abs. 3 EBV stellt nunmehr der Marktgemeinderat den Jahresabschluss fest. Gleichzeitig ist über die Behandlung des Jahresüberschusses zu entscheiden.
Beschluss Bürger
Der Jahresabschluss 2021 wird gem. § 102 Abs. 3 GO i.V.m. § 25 Abs. 3 EBV festgestellt.
Der 2021 festgestellte Jahresüberschuss des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering" in Höhe von insgesamt 1.436.319,39 € wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Kommunalwerke Kaufering, Entlastung Jahresabschluss 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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6 |
Sachverhalt Bürger
Das Jahresergebnis 2021 der Kommunalwerke schließt mit einem Gewinn in Höhe von 1.436.319,39 € ab (Wasserversorgung: 77.921,64 €, Abwasser: 498.324,07 €, Regenerative Energien: 860.073,68 €). Nach der Feststellung des Jahresabschlusses ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für den festgestellten Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering".
(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Anrufsammeltaxi (AST) - Änderung der Aufgabenträgerschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 13.11.2013 beschlossen, mit Wirkung vom 15.04.2013 ein Anrufsammeltaxi (AST) einzurichten. Durch Erweiterung des Anrufsammeltaxis auf weitere Gemeinden des Landkreises Landsberg (Igling, Hurlach, Weil, später noch Obermeitingen, Scheuring, Prittriching, Egling und Geltendorf) wurden die Fahrpreise ab 01.01.2016 angepasst und diesen mit Beschluss des Marktes Kaufering vom 11.11.2015 zugestimmt.
Vor einem Jahr wurde seitens der Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass die bisherige Verfahrenspraxis aufgrund der rechtlichen Unzulässigkeit nicht mehr beibehalten werden kann und deshalb nach Ablauf des bestehenden Vertrages eine Neuregulierung ab dem 01.04.2023 zu erfolgen hat. Aufgabenträger ist der Landkreis Landsberg am Lech, womit dieser einerseits die Ausschreibung der Leistungen vorzunehmen hat und auch zukünftig die entsprechenden Zahlungen vornimmt. Der Markt Kaufering hat vom Kostendefizit 50 % zu tragen und dem Landkreis zu erstatten.
Bisher wird die Abrechnung mit den angeschlossenen Gemeinden über die Finanzverwaltung vorgenommen, womit der nicht unerhebliche Verwaltungsaufwand für Ausschreibung und Abrechnung zukünftig entfällt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat stimmt zu, dass ab 01.04.2023 der Markt Kaufering 50 % des Defizits der Kosten für das AST zu tragen hat. Die Abrechnung erfolgt über den Landkreis Landsberg am Lech.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Ortsbus Kaufering
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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8 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 beschlossen, dass ab dem 01.01.2023 der Ortsbus nicht weiter kostenfrei angeboten und auf das ursprüngliche Bezahlmodell zurückgekehrt wird.
Mit dem Landratsamt Landsberg am Lech fanden zwischenzeitlich Gespräche statt mit dem Ergebnis, dass aufgrund der geringen Auslastung und des hohen Defizits zu überlegen ist, die bisherige Linie 92 des Ortsbusses Kaufering in die Linie 301 zu übernehmen. Es wird vom Landratsamt noch geprüft, ob für die Erweiterung der Leistungen eine ergänzende Ausschreibung ausreichend ist und diese Leistungen in bestehende Verträge mit dem Busunternehmen übernommen werden können.
Ein Übergang der Linie 92 ist ab dem 01.05.2023 möglich. Zudem ist vorgesehen, dass das Landratsamt das neue Konzept im Herbst 2023 dem Marktgemeinderat vorstellt.
Aktueller Infostand durch das Landratsamt. Herr Wenninger informiert zum Thema Ortsbus und seiner Zukunft.
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9. Schöffenwahl 2024-2028 - Aufstellen der Vorschlagsliste
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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Sachverhalt Bürger
Aus dem Bereich des Marktes Kaufering sind die Kalenderjahre 2024 bis 2028 dem Schöffenwahl-Ausschuss beim Amtsgericht Landsberg am Lech mindestens sieben geeignete Personen als Schöffen zur Wahl vorzuschlagen. Die Liste sollte die mitgeteilte Mindestzahl, wenn möglich nicht wesentlich überschreiten.
Die Bürger und Bürgerinnen Kauferings wurden aufgerufen, sich für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Schöffen zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurde eine Frist bis 31.03.2023 gesetzt.
Dem Marktgemeinderat werden hiermit alle für das Schöffenamt eingegangenen Bewerbungen vorgelegt. Eine Vorauswahl ist unzulässig. Nur soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits in der Beschlusslage auf sie hingewiesen werden. Dies ist nicht der Fall. Es haben sich 25 Personen um ein Amt im Rahmen der Schöffenwahl beworben.
Der Markgemeinderat hat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Marktgemeinderates, über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zu beschließen.
Die vom Marktgemeinderat beschlossene Liste wird im Markt Kaufering daraufhin eine Woche (mindestens fünf Werktage) lang zu Jedermanns Einsicht aufgelegt.
Im Anschluss an die Auflegung kann binnen einer Woche Einspruch erhoben werden (§ 37 GVG) mit der Begründung, dass die Liste Personen enthält, die zum Schöffenamt unfähig sind bzw. nicht berufen werden sollten.
Da die Liste deutlich mehr als die gewünschte Personenzahl enthält, können aus dieser nur ca. 7 Personen als Schöffe berufen werden.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt, dass als Schöffen die Personen vorgeschlagen werden, die sich als Vorschlagsliste für Schöffen in der beigefügten Anlage ergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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10. Friedhof-West; PV-Anlage und Heizung; Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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10 |
Sachverhalt Bürger
Am 12.10.2022 wurde die Erneuerung der Heizungsanlage und die Errichtung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher vom Marktgemeinderat beschlossen. Beide Maßnahmen wurden beschränkt ausgeschrieben. Für die PV-Anlage haben wir 3 Angebote erhalten, für die Erneuerung der Heizungsanlage und diverse Elektroinstallationen wurde 1 wertbares Angebot abgegeben.
Inzwischen wurden Bietergespräche geführt, nach Prüfung und Wertung können die Zuschläge jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden.
Kostenberechnung Angebotssumme
KFG-FW-001 Elektroinstallation 27.351,42 € 23.194,46 €
KFG-FW-002 PV-Anlage 59.243,32 € 55.600,56 €
Beide Angebote liegen unterhalb der Kostenberechnung, sodass die Zuschläge erteilt werden sollten.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag für die Elektroarbeiten mit einer Auftragssumme in Höhe von 23.194,46 € an Fa. [Name] aus Kaufering zu erteilen. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, den Zuschlag für die PV-Anlage mit einer Auftragssumme in Höhe von 55.600,56 € an die Fa. [Name] aus Igling zu erteilen. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. Ertüchtigung des Rathausdachs; Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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11 |
Sachverhalt Bürger
Das Dach des Rathauses ist immer wieder undicht und muss ertüchtigt werden. Auch aufgrund der mittig in der Dachfläche angebrachten und durch das Gebäude geführten Entwässerungsleitungen besteht eine erhöhte Gefahr zukünftiger Wasserschäden.
Dazu muss die Dachabdichtung vollflächig erneuert werden. Zuletzt hat im Herbst 2022 eine Undichtigkeit an einem Entlüftungsrohr zu Nässe im Bereich der Dämmung auf der obersten Geschoßdecke über die Toiletten im EG bis hin zum Keller zu Schäden in Höhe von bisher ca. 4.000,- € geführt.
Mit der Maßnahme erfolgt auch der Einbau einer neuen Dämmung im DG, die bislang noch nicht erfolgt ist und im Angebot mit Kosten von rd. 5.000,- € enthalten ist.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, 1 wertbares Angebot von einer Kauferinger Firma ist eingegangen.
Zwischenzeitlich haben wir das Angebot geprüft und ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit genauer Ortsbesichtigung mit dem Bieter durchgeführt, sodass der Auftrag nun erteilt werden kann.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an die Fa. [Name] aus Kaufering mit einer Angebotssumme in Höhe von 37.110,15 € zu erteilen. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12. Ausbau der Kreuzung LL22/LL20; Einbau von Leerrohren für späteren Fernwärmeausbau; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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12 |
Sachverhalt Bürger
Am 12.10.2022 wurde vom Marktgemeinderat der Beschluss zur Kreuzungsvereinbarung mit dem Landkreis Landsberg gefasst. Teil des Beschlusses war auch eine Summe von 50.000 € im Haushalt 2023 für Maßnahmen einzuplanen, die vom Markt Kaufering getragen werden müssen.
Die 50.000 € waren im Wesentlichen für den vorsorglichen Einbau von Leerrohren vorgesehen, die später einmal für eine mögliche Fernwärmeerschließung des Gewerbegebietes verwendet werden können.
Wunschgemäß haben wir die Leerrohre (2 x DN 500-600 und 4 x DN 100) vorgeplant und vom planenden Ingenieurbüro des Landkreises ausarbeiten lassen. Die Baukosten wurden mit rd. 69.000 € netto beziffert, sodass die Maßnahme incl. Planungskosten vor. rd. 95.000 € brutto betragen wird.
Als die Verdoppelung der Projektkosten kurz vor Veröffentlichung der Ausschreibung bekannt wurde und es keine Möglichkeit mehr gab, kurzfristig einen Marktgemeinderatsbeschluss herbeizuführen, ob die Maßnahme mit diesen hohen Kosten weitergeführt werden soll, haben wir am 03.02.2023 nach hausinterner Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Salzberger beschlossen, kurzfristig eine E-Mail-Abfrage über die Fraktionssprecher zu starten, um eine Entscheidungshilfe zu bekommen.
Das Ergebnis war so, dass sich nach Angabe der jeweiligen Fraktionssprecher die UBV (4 Stimmen), die SPD (3 Stimmen) und die Grünen (1 Stimme) dafür ausgesprochen haben, das Projekt weiterzuführen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage haben sich die Grünen (5 Stimmen), die CSU (8 Stimmen) und die Kauferinger Mitte (2 Stimmen) mehrheitlich dagegen ausgesprochen. Die Mehrheit hat sich somit gegen die Fortführung des Projektes ausgesprochen, sodass die Maßnahme in der zwischenzeitlich erfolgten Ausschreibung nicht mehr berücksichtigt wurde.
Da die Maßnahme im Marktgemeinderat behandelt wurde, soll der offizielle Beschluss nun formell nachgeholt werden. Im Haushalt 2023 wurde der vorgesehene Kostenansatz bei U-Abschnitt 63105 bereits gestrichen.
Beschluss Bürger
Der vorsorgliche Einbau von Leerrohren im Zuge des Umbaus des Knotenpunktes LL22/LL20 wird nicht mehr weiterverfolgt, da derzeit kein konkreter Bedarf für die Maßnahme erkennbar ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5
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13. Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule; Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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13 |
Sachverhalt Bürger
Bauabschnitt 1:
Kostenberechnung Angebotssumme Angebote
KFG-GS-015 Sonnenschutz Screen 36.890,00 € 48.440,41 € 10
KFG-GS-016 Sonnenschutz Metall 71.011,18 € - -
KFG-GS-017 Fliesen 64.665,28 € 69.758,89 € 4
KFG-GS-018 Linoleum 73.101,05 € 71.938,56 € 4
KFG-GS-019 Putzarbeiten 77.147,66 € 92.657,09 € 10
KFG-GS-020 Maler 42.488,15 € 37.980,86 € 5
KFG-GS-021 Innentüren 146.424,74 € 197.549,52 € 3
noch ausstehend:
Schallschutz Bauteil 1 und Mensa 65.000,00 €
Die Submissionen der öffentlichen Ausschreibungen über die Deutsche eVergabe für die oben stehenden Gewerke im Bauteil 1 haben am 19.04.2023 stattgefunden. Die ungeprüften Ergebnisse des jeweils günstigsten Anbieters sind oben dargestellt.
Das Thema Schallschutz ist noch nicht fertig ausgearbeitet, soll aber zügig ebenfalls beauftragt werden können. Daher wird in diesem Punkt um eine Vergabeermächtigung gebeten, damit die notwendigen Auftragsvergaben zum Schallschutz im Bauabschnitt 1 und der Mensa unabhängig von Sitzungsterminen durchgeführt werden können.
Da für den Sonnenschutz-Metall kein Angebot abgegeben wurde und wir auch mit einer erneuten Ausschreibung kein bzw. nur ein teures Angebot erwarten können, wollen wir insgesamt auf die Faltläden (17 Stück) im Bauteil 1 verzichten und auf screens umstellen. Nach heutiger Prüfung waren bei Gewerk -015 10 screens zu viel ausgeschrieben, sodass der Auftrag um 7 weitere screens erweitert werden müsste. Das ist in der beigefügten Kostenfortschreibung mit 6.100 € bereits so berücksichtigt.
Weiter können Sie der Kostenfortschreibung entnehmen, dass im Bereich der Schadstoffbeseitigung erhebliche Mehrkosten entstanden sind, die korrekterweise ebenfalls beschlussmäßig noch behandelt werden müssen. Insgesamt fallen hier 54.538,82 € mehr an, im Wesentlichen aufgrund mangelnder Haftung der Innenputze, die beseitigt werden mussten und aufgrund der Entsorgung asbesthaltiger WC-Trennwände.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat nimmt die Kostenfortschreibung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Prüfung und Wertung der Angebote die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter der oben dargestellten Gewerke zu erteilen. Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, den Auftrag zu den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen im Bauteil 1 und der Mensa nach erfolgter Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Der Marktgemeinderat billigt und genehmigt die Mehrkosten im Bereich der Schadstoffbeseitigung. Haushaltsmittel stehen bei U-Abschnitt 21100 in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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14. Klima- und Umweltschutz; Vorstellung Energiepolitisches Arbeitsprogramm; Beschluss (TO wurde zu Beginn der Sitzung von der TO abgesetzt)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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14 |
Sachverhalt Bürger
Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
zum Seitenanfang
15. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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19.04.2023
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ö
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15 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 05.07.2023 08:59 Uhr