Datum: 20.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Vorstellung Leitbild
4 Naturerlebnisbad im Lechtalbad Kaufering; Badeaufsicht durch den Landkreis Landsberg am Lech
5 Kreuzungsumbau LL22/LL20; Anfrage Die Grünen; Information
6 Generalsanierung und Erweiterung Grundschule; zusätzliche Lüftungsgeräte im UG; Vergabe
7 Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen; Vergaben
8 Vermarktung Lechfeldwiesen V - 30% Fläche im Verkauf - Diskussion und Beschluss
9 Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes - sachlicher Teilflächennutzungsplanes Windkraft; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
10 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2023 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2023 ö 2

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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3. Vorstellung Leitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2023 ö 3

Sachverhalt Bürger

Vorstellung und Diskussion über das Leitbild

Unser Leitbild prägt die Gemeindekultur (corporate culture) und verbindet uns.

Ein Leitbild bestimmt die Ausrichtung unseres Marktes Kaufering und gibt uns Leitplanken.


Vorstellung der ausgearbeiteten Ergebnisse
Präsentation und Diskussion der vorliegenden Broschüre

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt das Leitbild in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Naturerlebnisbad im Lechtalbad Kaufering; Badeaufsicht durch den Landkreis Landsberg am Lech

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2023 ö 4

Sachverhalt Bürger

Badeaufsicht im Naturerlebnisbad – Saison 2023

Der Landkreis Landsberg am Lech stellt während das Aufsichtspersonal zur Verfügung (Mo-Fr). An den Wochenenden übernimmt dies die Kreiswasserwacht.

Für die Badeaufsicht ist an den Landkreis eine Kostenerstattung in Höhe von pauschal 24.000 € netto zu leisten.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering genehmigt die Vereinbarung mit dem Inhalt, dass für die Badeaufsicht im Naturerlebnisbad in der Freibadsaison 2023 pauschal 24.000 Euro netto an den Landkreis Landsberg am Lech zu zahlen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Kreuzungsumbau LL22/LL20; Anfrage Die Grünen; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2023 ö 5

Sachverhalt Bürger

Die oben bezeichnete Baumaßnahme kommt zügig voran, sodass der erste Bauabschnitt –der direkte Kreuzungsbereich mit Ampelanlage- bald wieder unter Verkehr sein kann. Es folgt anschließend noch der Deckenbau südlich der Kreuzung bis zur Einfahrt in die Lechwiesenstraße in Landsberg (2. BA) und die Erneuerung des Radweges westlich der Augsburger Straße in Richtung Landsberg (3. BA). Sollte alles weiterhin gut funktionieren, kann bis Ende Oktober 2023 mit der Gesamtfertigstellung der Maßnahme gerechnet werden.

Aufgrund der starken Verkehrsbelastung der Iglinger Straße während der Bauphase herrschten teilweise chaotische Verhältnisse in der Iglinger Straße, sodass viele Anwohner unzufrieden waren. In enger Abstimmung mit dem Landratsamt wurden seitens des Marktes Kaufering und des Landratsamtes Landsberg schrittweise erforderliche Verbesserungen in der Umleitungsstrecke vorgenommen. Aus diesem Grund wurde von Herrn Strickstrock im Namen der Grünen in der Sitzung vom 12.07.2023 eine Anfrage / ein Antrag gestellt, der anschließend schriftlich formuliert wurde (s. Anlage). Dem Marktgemeinderat und den Bürgern sollten Ergebnisse präsentiert werden, wie der Markt Kaufering und der Landkreis Landsberg zukünftig den Durchgangsverkehr um die Kauferinger Gemeindestraßen herumleiten wird.

Das ist für Kaufering kein neues Thema. Seit dem Jahr 2009 gibt es eine sehr umfangreiche Verkehrsentwicklungsplanung. Das zugehörige Verkehrsmodell wurde zuletzt im Jahr 2017 durch eine flächendeckende Verkehrszählung mit Kennzeichenerfassung an allen relevanten Knotenpunkten aktualisiert und fortgeschrieben. 

Im Rahmen der gemeindlichen Möglichkeiten und der Zuständigkeit des Landkreises Landsberg sind bereits einige wichtige Punkte umgesetzt worden. Die im Jahr 2002 fertiggestellte Viktor-Frankl-Straße stellt eine Süd-Umfahrung dar, die seit 2016 nach erfolgtem Ausbau der Kauferinger Straße nach Igling incl. Radweg optimal an die neue B17 im Westen Kauferings angebunden ist. Auch der Bahnhof Kaufering ist für Auswärtige von der Südseite sowohl mit dem PKW als auch mit dem Fahrrad sehr gut zu erreichen.

Im Jahr 2014 konnte die sog. Spange Nord-Ost mit Kreisverkehr an der Augsburger Straße im Norden eröffnet werden, sodass die Sackgassensituation in der Lechfeldstraße/Hessenstraße endlich aufgelöst werden konnte.

Das Thema einer Süd-Ost-Spange mit Anschluss an den Viehweideweg wurde seit 2012 nicht mehr weiterverfolgt, da es diesbezüglich große Unstimmigkeiten im Marktgemeinderat gab.

Somit sind derzeit weitere bauliche Maßnahmen für neue Umgehungsstraßen in Kaufering nicht mehr vorgesehen. Die Augsburger Straße (LL20) und die Bayernstraße (LL22) verbleiben bis auf Weiteres in der Straßenbaulast des Landkreises Landsberg. Ein Durchgangsverkehr in Richtung Epfenhausen und aus Epfenhausen kann derzeit schon aufgrund der vorhandenen Lechbrücke nicht auf einer anderen Route geführt werden.

Es verbleibt der Durchgangsverkehr aus und nach Augsburg, der im Jahr 2017 mit 3.499 Kfz/24H ermittelt wurde (s. Anlage). Die Zahl wird in den letzten 6 Jahren bis heute leicht gestiegen sein. Um diesen Verkehr zu reduzieren, müsste die nördliche Augsburger Straße nicht nur im Bereich Kauferings, sondern bis zur Anschlussstelle Hurlach baulich so umgestaltet werden, um die Fahrtzeit soweit zu erhöhen, „sodass die Fahrt über die B17neu bis zur Anschlussstelle Igling zeitgünstiger wird“ (s. Ergebnisbericht [Name] vom September 2017). Eine derartige Umgestaltung zusammen mit der Nachbargemeinde Hurlach und Übernahme der Straßenbaulast durch die Gemeinden ist aktuell sehr unrealistisch.

Zusammen mit dem Landkreis wurde daher eine optimierte neue Wegweisung entwickelt. Bereits vor Beginn des aktuell stattfindenden Kreuzungsumbaus an der LL22/LL20 hat zusammen mit dem Tiefbauamt des Landkreises, der Verkehrsbehörde des Landkreises, der Polizei und dem Markt Kaufering ein ausführliches Abstimmungsgespräch bezüglich der zukünftigen Wegweisungsbeschilderung stattgefunden. Dabei wurde nun auf die ausdrückliche Wegweisung Richtung Augsburg verzichtet, sodass diese Richtung zukünftig nur über die A96 und B17geleitet werden soll.

Als Anlage ist die vorgesehene Beschilderung im Bereich des aktuellen Baufeldes beigefügt. Nicht entfallen konnte die Wegweisung in die Nachbarorte Hurlach und Epfenhausen, die laut Angabe der Polizei unverzichtbar ist.

Ebenfalls angepasst wird zeitnah in einem zweiten Schritt auch die überregionale Beschilderung außerhalb des Baufeldes. Im Anschluss an die Baumaßnahme wird nun von der Tiefbauverwaltung des Landkreises ein entsprechender Besprechungstermin mit allen Beteiligten vorbereitet, sodass die Beschilderung auch vom übergeordneten Straßennetz stimmig ist. Sobald die Planung ausgearbeitet ist, kann gerne wieder eine Information im Marktgemeinderat erfolgen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Generalsanierung und Erweiterung Grundschule; zusätzliche Lüftungsgeräte im UG; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2023 ö 6

Sachverhalt Bürger

Im Rahmen des Förderverfahrens wurden im Untergeschoss des Bauteils 1 bereits drei Lüftungsgeräte vor Beginn der Sanierungsarbeiten der Grundschule eingebaut. Aufgrund der Nutzungsänderung von der reinen Mittagsbetreuung auch als Klassenzimmer können zwei der vorhandenen Geräte an dieser Stelle nicht mehr verwendet werden. Diese werden aber im Bereich des Neubaus später wiedereingesetzt. Für den Bereich des Untergeschosses sind daher 2 neue Lüftungsgeräte erforderlich. Dazu wurde von der damals beauftragten Firma ein entsprechendes Nachtragsangebot eingeholt. 

Das Angebot wurde auf Grundlage der bereits bekannten Situation, sowie auf den bekannten Massen der Hauptmaßnahme ermittelt. Der Angebotspreis liegt aber bei 62.543,48 € und damit deutlich (rd. 30 %) über dem Angebotspreis aus dem Jahr 2021.

Dies ist damit zu begründen, dass zwischen Hauptauftrag und Nachtragsangebot nun 1 3/4 Jahre vergangen sind und Teuerungszuschläge hinzunehmen sind. Die Rüst- und Nebenkosten für die zusätzlichen Geräte verteilen sich ebenso auf weniger Geräte, wodurch der Einheitspreis weiter steigt. Die Preise für Rohr einschl. Formteile und Dämmung wurden vom Hauptauftrag ohne Zuschläge übernommen.

Ein Systemwechsel und Wechsel des Auftragnehmers ist im Sinne einer einheitlichen Technik und Wartung nicht möglich, sodass die Verwaltungsempfehlung lautet, das Angebot anzunehmen.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fa. [Name] aus [Name] zum Angebotspreis von 62.543,48 € zu beauftragen. Haushaltsmittel stehen bei HHST. 21100.94000 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen; Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2023 ö 7

Sachverhalt Bürger

Der Baubeginn ist zwischenzeitlich erfolgt. Es stehen die nächsten wichtigen Vergaben an:

Kostenberechnung
KFG-LFWV-005_Holzbau                8.048.461,47 €
KFG-LFWV-006_Aufzüge                1.222.368,00 €

Die Submission für die Aufzüge findet am 07.09.2023, für den Holzbau am 13.09.2023 statt.

Die Bindefrist für die Aufzüge endet am 29.09.2023, für den Holzbau am 13.10.2023.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die oben bezeichneten Aufträge nach Prüfung der vorliegenden Angebote bzw. nach erfolgten Verhandlungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Haushaltsmittel stehen bei HHSt. 88100.94000 für das Jahr 2023 in ausreichender Höhe zur Verfügung und sind für die nächsten Jahre im Haushalt aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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8. Vermarktung Lechfeldwiesen V - 30% Fläche im Verkauf - Diskussion und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2023 ö 8

Sachverhalt Bürger

In der Klausur des Marktgemeinderates am 08.07.2023 wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Vermarktung der 30 % Fläche bei Lechfeldwiesen V vorgestellt und diskutiert.

Als Ergebnis zeigte sich, dass der Marktgemeinderat mit großer Mehrheit einen Verkauf auf dem freien Markt zum Höchstgebot befürwortet und auf diesem Areal keinen vergünstigten Wohnraum (Eigentumswohnungen) im Rahmen des Einheimischenmodells realisieren möchte.

Dieses Klausurergebnis bedarf der formalen Bestätigung durch Beschluss des Marktgemeinderates.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt den Verkauf der 30% Fläche bei Lechfeldwiesen V auf dem freien Markt gegen Höchstgebot, zeitnah unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Fläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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9. Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes - sachlicher Teilflächennutzungsplanes Windkraft; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Hurlach hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, bzw. eines sachlichen Teilflächennutzungsplan für Windkraft beschlossen.

Der Planungsinhalt dieser Bauleitplanung wurde dem Marktgemeinderat in der Sitzung am 12.07.2023 vorgestellt und die Verwaltung wurde bevollmächtigt, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, eine Stellungnahme zu dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren abzugeben.
Die entsprechende Stellungnahme erfolgte mit Schreiben vom 13.07.2023 (siehe Anlage).
Der Gemeinderat Hurlach hat diese Stellungnahme in seiner Sitzung vom 25.07.2023 beschlussmäßig behandelt (siehe beiliegendes Abwägungsergebnis).
Mit Schreiben vom 06.09.2023 wird der Markt Kaufering im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am weiteren Verfahren beteiligt.

Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach ab 08.09.2023 unter dem Link Hurlach https://www.hurlach.de/aktuelles/laufende-bauleitplanverfahren-hurlach/ eingestellt.

Aus der aktuellen Planzeichnung des Flächennutzungsplanes/Abwägungsergebnis ist erkennbar, dass die Gemeinde Hurlach unverändert an der festgesetzten Konzentrationsfläche festhält.

Aus Sicht der Verwaltung sollte bei dem vorliegenden Verfahren die im nachfolgenden Beschlussvorschlag formulierte Stellungnahme vorgebracht werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplan für Windkraft (22. Änderung des Flächennutzungsplanes) der Gemeinde Hurlach folgende Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange abzugeben:

Der Marktgemeinderat nimmt die in der Sitzung des Gemeinderates Hurlach am 25.07.2023 getroffene Abwägung zu der Stellungnahme des Marktes Kaufering im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis.
Die Entscheidung der Gemeinde Hurlach die Entwicklungsmöglichkeiten des Marktes Kaufering nicht zu berücksichtigen, bzw. an der vorgesehenen Konzentrationsfläche festzuhalten, wird sehr bedauert.
Der Marktgemeinderat verzichtet in diesem Punkt auf eine erneute Stellungnahme im laufenden Verfahren. 
An den mit Schreiben vom 13.07.2023 vorgebrachten Aspekten Erweiterung des Mindestabstandes zu den reinen Wohngebieten hält der Marktgemeinderat jedoch unverändert fest.

Der Markt Kaufering weist erneut darauf hin, dass im nördlichen Siedlungsbereich von Kaufering in verschiedenen Bebauungsplänen, unter anderem in den Bebauungsplänen „Nord III-B-1“ und „Nord III-B-3“, die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt ist.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Pressemitteilung des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) vom 14.06.2023 verweisen.
Hier werden im Zusammenhang mit der Ausweisung von Windenergiegebieten die ermittelten Mindestabstände zu verschiedenen Siedlungsarten genannt.
Zu reinen Wohngebieten werden Mindestabstände von 1.600 Metern aufgeführt, da reine Wohngebiete einen größeren Anspruch auf Lärmschutz als andere Siedlungsarten haben. Der Mindestabstand von 1.600 Metern gewährleistet demnach in diesen Fällen Schutz vor Lärm und optisch bedrängender Wirkung.
Die Gemeinde Hurlach beabsichtigt generell an den Mindestabständen von 400 m bis zu ca. 1000 m zu bebauten Wohngebieten festzuhalten. Dies ist aus Sicht des Marktes Kaufering in Bezug auf den Schutz vor Lärm und optisch bedrängender Wirkung für ein reines Wohngebiet weiterhin nicht ausreichend.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2023 ö 10

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 14.11.2023 10:35 Uhr