Datum: 12.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung der Niederschrift vom 14.06.2023
4 Vorstellung Leitbild
5 Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraft; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
6 Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat - Beschluss
7 Aufstellung des Bebauungsplanes "Neubau Feuerwehrhaus", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule; Nachtrag Putzarbeiten; Vergabe
9 Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen; Vergaben
10 Kommunalwerke - Regenerative Energien; Fernwärmeleitung Augsburger Straße / Viktor-Frankl-Straße
11 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö 2

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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3. Genehmigung der Niederschrift vom 14.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 14.06.2023 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 7. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 14.06.2023 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Vorstellung Leitbild

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö 4

Sachverhalt Bürger

Vorstellung und Diskussion über das Leitbild

Unser Leitbild prägt die Gemeindekultur (corporate culture) und verbindet uns.

Ein Leitbild bestimmt die Ausrichtung unseres Marktes Kaufering und gibt uns Leitplanken.


Vorstellung des Projektes – Organisation und bisheriger Verlauf
Vorstellung der ausgearbeiteten Ergebnisse
Beteiligungen und der Leitbildprozess im Markt Kaufering


Hinweis: Die Fotos in der Anlage sind teilweise Platzhalter. Das Vorwort folgt. 

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraft; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Hurlach hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, bzw. einen sachlichen Teilflächennutzungsplan für Windkraft beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering am Verfahren beteiligt.

Die im gegenständlichen Teilflächennutzungsplan für Windkraft ausgewiesene Konzentrationszone befindet sich in der Nähe des bebauten Gemeindegebiet im Norden von Kaufering.
Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach unter dem Link 
https://www.hurlach.de/aktuelles/laufende-bauleitplanverfahren-hurlach/
eingestellt.

Aus Sicht der Verwaltung ist bei dem vorliegenden Verfahren die im nachfolgenden Beschlussvorschlag formulierte Stellungnahme vorzubringen.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplan für Windkraft (22. Änderung des Flächennutzungsplanes) der Gemeinde Hurlach folgende Stellungnahme im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange abzugeben:

1. Der Markt Kaufering weist darauf hin, dass im nördlichen Siedlungsbereich von Kaufering in verschiedene Bebauungspläne, unter anderem in den Bebauungsplänen „Nord III-B-1“ und „Nord III-B-3“, die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt ist.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Pressemitteilung des Regionalen Planungsverbandes München (RPV) vom 14.06.2023 verweisen.
Hier werden in Zusammenhang mit der Ausweisung von Windenergiegebieten die ermittelten Mindestabstände zu verschiedenen Siedlungsarten genannt.
Zu reinen Wohngebieten werden Mindeststände von 1.600 Metern aufgeführt, da reine Wohngebiete einen größeren Anspruch auf Lärmschutz als andere Siedlungsarten haben. Der Mindestabstand von 1.600 Metern gewährleistet demnach in diesen Fällen Schutz vor Lärm und optisch bedrängender Wirkung.

2. Weiterhin ist anzumerken, dass aufgrund der örtlich Gegebenheiten die Entwicklungsmöglichkeiten des Marktes Kaufering äußerst begrenzt sind, dadurch besteht ein großer Siedlungsdruck auf die wenigen überhaupt möglichen Entwicklungsflächen. 
Im Regionalplan ist Kaufering als Hauptsiedlungsbereich dargestellt, dies gilt insbesondere auch für die Flächen hin zur nördlichen Gemeindegrenze.
Um eine zukünftige bauliche Entwicklung in Richtung Norden, vor allem in Bezug auf die künftige Nutzungsart sicherzustellen, wäre unabhängig von dem Ergebnis der unter 1. vorgebrachten Aspekte, eine Verkleinerung der Konzentrationsfläche Richtung Süden lt. beiliegender Skizze wünschenswert.



Der Markt Kaufering bittet darum, die vorgenannten Aspekte bei der gegenständlichen Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach zu berücksichtigen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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6. Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö 6

Sachverhalt Bürger

Die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Kaufering soll in wenigen Punkten geändert werden.
  • Pachtverträge für die Schrebergärten sollen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen.
  • Es soll in Zukunft nur noch eine amtliche Fläche (Gemeindetafel) für Bekanntmachungen geben: Am Rathaus des Marktes Kaufering
Die bisherigen weiteren vier Standorte Brückenring Bushaltestelle, Albert-Schweitzer-Straße (Fuggerplatz), Kolpingstraße / Löhestraße, Iglinger Straße (Ecke Bahnhofstraße) werden entfernt bzw. für andere Nutzungen vorgesehen.
Für amtliche Bekanntmachungen gibt es in Zukunft daher nur einen neuen Schaukasten am Rathaus.
Zugleich können die Satzungen und Verordnungen und die Niederlegungen auf der Homepage des Marktes Kaufering veröffentlicht werden, Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 Bay. Gemeindeordnung.
Die digitale Verfügbarkeit aller Satzungen wird angestrebt.
  • Form und Frist der Ladung: elektronische Ladung mittels FTAPI (o.Ä.) oder über das RIS-Portal
  • Der Bauausschuss soll künftig auch beratend tätig werden in den Bereichen, in denen der Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt zuständig ist.
  • Die Budgetgrenzen für den 1. Bürgermeister wurden wie folgt angehoben in § 13 der GO für den MGR: bisherige Beträge jeweils von 30.000 € auf 40.000 €, von 15.000 € auf 20.000 €, vom 7.500 € auf 10.000 €, von 3.000 € auf 5.000 €

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Änderung der Geschäftsordnung zu in den Punkten
a)        Ergänzung unter § 13 Abs. 1 Nr. 10: Pachtverträge für die Schrebergärten sollen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen (gekoppelt mit einem jährlichen Bericht an den MGR durch den Bürgermeister in Form einer Übersicht der Vergaben)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 7

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Änderung der Geschäftsordnung zu in den Punkten
c)        Ergänzung der beratenden Tätigkeit des Bauausschusses (Der Bauausschuss kann auch in den Bereichen Bauleitplanung, Erlass von örtl. Bauvorschriften nach der BayBO beratend tätig werden)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Änderung der Geschäftsordnung zu in den Punkten
d)        die Anhebung der Budgetgrenzen für den ersten Bürgermeister in der vorgestellten
Form

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgestellten Änderung der Geschäftsordnung zu in den Punkten
e)        Form der Ladung zu den Sitzungen, hier betreffend die elektronische Form

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Und beschließt die Geschäftsordnung in der Fassung Version 1.5 vom 14.06.2023 mit der Einarbeitung der einzeln abgestimmten Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Aufstellung des Bebauungsplanes "Neubau Feuerwehrhaus", Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 13.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.07.2022 bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 27.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

Beschluss Bürger

1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Kenntnis.
2.        Es sind keine Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen eingegangen, die im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden müssen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrhaus“ mit Begründung in der Fassung vom 27.06.2023/12.07.2023 einschließlich der in der heutigen Sitzung vorgenommenen Änderungen.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrhaus“ mit Begründung in der Fassung vom 27.06.2023/12.07.2023 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule; Nachtrag Putzarbeiten; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö 8

Sachverhalt Bürger

Unter Bekanntgaben haben wir die anstehende zusätzliche Schadstoffbeseitigung im Bauteil 1 der Grundschule erläutert. Diese Maßnahme und der allgemeine Zustand der Putze nach der bereits erfolgten Schadstoffbeseitigung erfordert einen Nachtrag bei den bereits vergebenen Putzarbeiten.

Es hat sich leider herausgestellt, dass zwischen Mauerwerk und Putz keine flächendeckende Haftung besteht. Um nicht alle Putze abschlagen und erneuern zu müssen, muss mit einer Ausgleichsspachtelung gearbeitet werden. Die Vorgehensweise wurde mit dem Hersteller [Name] erarbeitet.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Nachtrag in Höhe von 42.970,55 € an die Fa. [Name] zu erteilen. Die Auftragssumme erhöht sich von 92.657,09 € auf 135.627,64 €. Haushaltsmittel stehen bei HHSt. 21100.940 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen; Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö 9

Sachverhalt Bürger

In der Sitzung: TISCHVORLAGE
Der Baubeginn ist für den 04.09.2023 vorgesehen. Dazu sind die ersten Vergaben erforderlich:

Kostenberechnung
KFG-LFWV-001_Erdarbeiten        502.337,08 €
KFG-LFWV-002_Verbauarbeiten          74.269,69 €
KFG-LFWV-003_Bauzaun           36.585,36 €

Die Submissionen fanden am 11.07. und 12.07.2023 statt. Die Bindefrist endet am 04.08.2023.

Ungeprüfte Submissionsergebnisse:
KFG-LFWV-001_Erdarbeiten        11 Angebote                        Erstbieter:        190.740,10 €
Es liegen insgesamt 11 Angebote vor. Die Streuung der Angebotspreise ist groß. Die ersten 6 Angebote liegen in einem Bereich bis rd. 306.000 €, sodass wir davon ausgehen, dass nach erfolgter Prüfung und Durchführung von Bietergesprächen der Auftrag erteilt werden kann.
KFG-LFWV-002_Verbauarbeiten           6 Angebote                Erstbieter:        52.101,06 €
Es liegen insgesamt 6 Angebote vor. Einen Ausreißer nach oben gibt es. Die übrigen Angebotspreise liegen in einem Bereich bis rd. 94.000 €, sodass wir davon ausgehen, dass nach erfolgter Prüfung und Durchführung von Bietergesprächen der Auftrag erteilt werden kann.
KFG-LFWV-003_Bauzaun             0 Angebote        
Es liegt nur 1 Angebote vor, das per Email eingegangen ist und nicht entsprechend der Ausschreibungsunterlagen erstellt wurde. Es ist daher formell auszuschließen. Die Angebotssumme lag bei 40.871,87 €. Wir werden nun im Rahmen einer freihändigen Vergabe direkt mit einschlägigen Firmen verhandeln und gehen auch hier davon aus, dass nach den Verhandlungen ein Auftrag erteilt werden kann.
Das Ergebnis ist insgesamt äußerst erfreulich und bestätigt die Verwaltung in der Annahme, dass aktuell ein sehr günstiger Ausschreibungszeitpunkt vorliegt. 

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die oben bezeichneten Aufträge nach Prüfung der vorliegenden Angebote bzw. nach erfolgten Verhandlungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Haushaltsmittel stehen bei HHSt. 88100.94000 in ausreichender Höhe zur Verfügung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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10. Kommunalwerke - Regenerative Energien; Fernwärmeleitung Augsburger Straße / Viktor-Frankl-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö 10

Sachverhalt Bürger

Am 29.06.2023 ging folgender Antrag von Herrn Marktgemeinderat Wasserle per Email bei Herrn Bürgermeister Salzberger ein:

„zu dem Punkt Fernwärmeleitung unter der Kreuzung LL 22/ LL 20 stelle ich hiermit wie besprochen folgenden Antrag: 

Es soll der Einbau einer Fernwärmeleitung (Vor- und Rücklauf) durch die Kommunalwerke Kaufering zur Querung der LL 22 im Rahmen der momentan stattfindenden Baumaßnahmen erfolgen. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt der Kommunalwerke Kaufering im laufenden Haushaltsjahr vorhanden.


Begründung für die erneute Behandlung des Themas:
Hier haben sich seit der Entscheidung im Marktgemeinderat im April zu den ursprünglich vorgesehenen Leerrohren die Rahmenbedingungen geändert. Durch die Notwendigkeit einer Wärmeplanung, die der Gesetzgeber allen Kommunen auferlegen möchte, und dem zu erwartenden höheren Bedarf von Fernwärme sowohl durch Privathaushalte als auch Gewerbetreibende, ist es zwingend erforderlich die Chance, die sich aus den Baumaßnahmen ergibt zu nutzen. Es ist für den Markt Kaufering bzw. die Kommunalwerke wesentlich günstiger, wenn die Fernwärmeleitung im Zuge der Sanierungsarbeiten der Kreuzung verlegt werden, als diese in den kommenden Jahren separat zu veranlassen. Zudem müsste eine jetzt neu erstellte Straße innerhalb kurzer Zeit wieder aufgegraben werden. Neben den höheren Kosten, die dann entstehen würden, sieht man an der momentanen Verkehrsbelastung für die umliegenden Straßen, wie wichtig es ist die Maßnahme jetzt umzusetzen. 

Der Bedarf an Fernwärme ist im Gewerbegebiet Viktor-Frankl-Straße vorhanden und soll nach dem Abschluss der Bauarbeiten und in Abstimmung mit der Kapazitätsplanung im Heizkraftwerk über 2026 hinaus ermittelt werden. Durch die Verlegung der Fernwärmeleitung unter der LL 22 schaffen wir dafür die Möglichkeit. Daher bitte ich um Zustimmung für den Antrag.“

-Herr Wasserle stellt seinen Antrag kurz selbst vor-

Zuletzt am 19.04.2023 wurde das Thema im Marktgemeinderat behandelt und der Einbau von Leerrohren mehrheitlich abgelehnt. Nun soll das Thema erneut behandelt werden mit dem Unterschied, dass anstelle der Leerrohre gleich die Heizungsrohre verlegt werden sollen. 
In Anbetracht der Entwicklungen der letzten Tage wird es sehr sinnvoll sein, das Fernwärmenetz soweit vorzubereiten, dass das Gewerbegebiet angeschlossen werden könnte. Voraussetzung sollte eine zügige Wärmeplanung sein, sodass die Rohre nicht über einen langen Zeitraum im Boden verbleiben müssen und dadurch ggf. unbrauchbar werden. 

Es ist inzwischen eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die sich mit den Themen Ausbau des Heizkraftwerks mit einer weiteren Hackschnitzelfeuerung, Erweiterung der Anlage um eine biomethanversorgte Kesselanlage, Betrieb von Sole-, Wasser- oder Luftwärmepumpen und der möglichen Nutzung geothermischer Anlagen beschäftigt.

Es ist zwar so, dass es ohne eine fundierte Netzplanung schwierig ist, eine Dimensionierung vorzunehmen. Aus unserer Erfahrung der letzten Jahrzehnte und Vorplanungen aus vergangenen Jahren wird voraussichtlich eine Leitung 2 x DN 150 (Vor- und Rücklauf) notwendig werden. Die Außendurchmesser der Kunststoffmantelrohre, in Kaufering Rohre der Fa. [Name], betragen in diesem Fall 315 mm. 

Grundlage der Planung bleibt dieselbe Trasse, die auch für die Leerrohr-Variante (s. beigefügter Lageplan) vorgesehen war. Die Querungslänge beträgt rd. 25 m. Es würden dann nach derzeitigem Kenntnisstand in etwa die gleichen Kosten wie damals zugrunde gelegt werden müssen, d.h. rd. 95.000 € brutto. 

Zusammen mit dem planenden Ingenieurbüro und der Baufirma wird auf dieser Basis gerade ein Angebot ausgearbeitet und versucht die zusätzlich dringend benötigten Firmen [Name] und eine Montagefirma für die Rohre zu gewinnen. Bei der Ausführung muss insbesondere berücksichtigt werden, wie die Rohrleitungen im Untergrund gegen Verwitterung geschützt werden können. Im besten Fall liegt das Angebot bis zur Sitzung vor.

Weiterhin besteht ein Zeitrisiko, das zu Behinderungen auf der Baustelle aufgrund von Lieferzeiten und Verfügbarkeit von Fachpersonal (Fa. [Name]) führen kann. In diesem Fall würden etwaige Kosten den Kommunalwerken in Rechnung gestellt werden.

Nichtsdestotrotz würde die Verwaltung inzwischen das Vorhaben befürworten, zumal die Finanzierung aus im Jahr 2023 nicht mehr benötigten Mitteln sichergestellt ist. 

Beschluss Bürger

Die Kommunalwerke werden beauftragt, nach Vorliegen eines entsprechenden Angebotes, den Auftrag mit einer maximalen Überschreitung von 15 % der geschätzten Kosten zu beauftragen. Haushaltsmittel liegen in ausreichender Höhe vor (s. Deckungsvorschlag).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö 11

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 11.08.2023 09:21 Uhr