Datum: 08.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung der Niederschrift vom 20.09.2023 und vom 11.10.2023
4 Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
5 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Kalkulation der Wassergebühren
6 Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule;1. Bauabschnitt; Nachträge Rohbau; Beschluss
7 Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach, Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes "Solarpark Obere Kolonie II", Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
8 Aufstellung des Bebauungsplanes "Jahnstraße Teil I" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, Aufstellungsbeschluss
9 Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023
10 Jährlicher Bericht über die Tätigkeiten der Referenten im Marktgemeinderat (Referent für Jugend, Referentin für Schulen und KiTa)
11 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine-

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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö 2

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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3. Genehmigung der Niederschrift vom 20.09.2023 und vom 11.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom 20.09.2023 und vom 11.10.2023 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Protokolle der 9. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 20.09.2023 und der 10. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.10.2023, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö 4

Sachverhalt Bürger

Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Wassergebühren zum 31.12.2023 ausläuft, sind die Gebühren ab dem 01.01.2024 neu zu kalkulieren. 

Die Gebührenkalkulation wurde von der Firma [Name] erstellt und auf einen Kalkulationszeitraum von 4 Jahren festgesetzt. Die Gebührenkalkulation beinhaltet die laufenden Kosten und Erlöse, die ermittelten Abschreibungen des Anlage- und Betriebsvermögens sowie die kalkulatorische Verzinsung der Restbuchwerte. Aufgrund der gestiegenen Kosten im Bereich der Unterhaltung von Verteilungs- und Versorgungsanlagen hat die Berechnung ergeben, dass die Gebühren zum 01.01.2024 anzuheben sind. Es ergeben sich folgende neue Gebührensätze:


Verbrauchsgebühr
2,01 € (bisher 1,63 €) je m³ Wasser


Grundgebühr
bis 4,0 m³/h Dauerdurchfluss
40,00 € (unverändert)

bis 10,0 m³/h Dauerdurchfluss
70,00 € (unverändert)

bis 16,0 m³/h Dauerdurchfluss
110,00 € (unverändert)

über 16,0 m³/h Dauerdurchfluss
260,00 € (unverändert)




zuzügl. gesetzl. MwSt.


Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt den Entwurf der beiliegenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung sowie für damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen. Die Satzung wird dem Beschlussbuch beigeheftet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Kalkulation der Wassergebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Kommunalwerke Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Für die Kalkulation der Wassergebühren ist es notwendig, den kalkulatorischen Zinssatz festzusetzen. Dieser soll für den Kalkulationszeitraum 2024-2027 auf 4 % festgelegt werden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt den kalkulatorischen Zinssatz für den Kalkulationszeitraum der Wassergebühren 2024-2027 auf 4 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule;1. Bauabschnitt; Nachträge Rohbau; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö 6

Sachverhalt Bürger

Im Zuge der Bauarbeiten ist es im Bereich der Rohbauarbeiten zu einigen Mehrkosten gekommen. Unter gleichzeitiger Verrechnung von Minderkosten handelt es sich insgesamt um eine Auftragserhöhung des ursprünglichen Auftrags in Höhe von 230.534,77 € um 174.120,43 € auf aktuell 404.655,20 €.

Das hat vielfältige Gründe im Altbestand, die von Frau [Name] in der Sitzung erläutert werden.

Weiter wird es einen Zwischenbericht für den 1. Bauabschnitt und das weitere Vorgehen geben. 

Aktuell liegt der Bauabschnitt 1 um 16,57 % über den Ansätzen, in Zahlen ausgedrückt verteuert sich der Bauabschnitt 1 daher um 634.750,63 €. Insgesamt können wir noch davon ausgehen, dass die Gesamtmaßnahme im genehmigten Budget von 16,99 Mio. € bleibt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat billigt die aktuelle Kostenübersicht und genehmigt die Mehrkosten im Rohbau. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach, Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes "Solarpark Obere Kolonie II", Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Hurlach hat in der Sitzung am 14.02.2023 und 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Obere Kolonie II“ sowie die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.

Plangebiet:

Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach unter nachfolgendem Link eingestellt:

https://www.hurlach.de/aktuelles/laufende-bauleitplanverfahren-hurlach/

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.

Der Anlass und die Planungsziele der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Obere Kolonie II“ berühren dennoch die Belange des Markes Kaufering.

Stellungnahme des Technischen Bauamtes, Abt. 3 zu der unter Punkt 2.5 der Begründung unter „Einspeisung“ genannte „Abstimmung bezüglich der Kabelverläufe“:


Parallel zur frühzeitigen Beteiligung, aber davon unabhängig, erfolgte eine Anfrage zur Gestattung von Leitungsverlegungen auf dem Gemeindegebiet Kaufering durch den zukünftigen Betreiber der Anlage. Erst nach hausinterner Abstimmung konnte der Zusammenhang mit dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren und der Anfrage erkannt werden, bzw. wurde klar, dass sich der unter der Passage 2.5 der Begründung genannte Netzverknüpfungspunkt im Gemeindegebiet von Kaufering befindet (s. untenstehende Abbildung.)


Die Verwaltung möchte der Gemeinde Hurlach, als Träger der Planungshoheit, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die Bedenken gegen diese Überlegungen im Grundsatz auf diesem Weg bereits jetzt mitteilen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Verlegung einer privaten 20 kV-Leitung im Bereich des öffentlichen Straßenraumes bzw. im bebauten Wohngebiet, abzulehnen.

Der Betrieb, die Wartung der Leitung, sowie die Dokumentation der Leitungsverlegung in Zusammenhang mit Spartenauskünften kann aus unserer Sicht durch den privaten Betreiber nicht sichergestellt werden und stellt somit ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
Vorrangig sind die infrastrukturellen Vorhaltebereiche für die unmittelbare Versorgung der Kauferinger Bürger/Endverbraucher für Strom, Wasser, Abwasser, Glasfaser und Fernwärme abzusichern. 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitte sehen wir die zukünftigen Möglichkeiten Kauferings, insbesondere bei Sanierungsarbeiten stark eingeschränkt.

Weiter befürchten wir die Schwächung der künftigen Kauferinger Einspeisemöglichkeiten in Zusammenhang mit erneuerbaren Energien.

Seitens des Marktes Kaufering kann daher eine Gestattung der Leitungsverlegung nicht in Aussicht gestellt werden, da diese Leitung nicht der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Kaufering dient (Art. 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz EnWG).

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Obere Kolonie II“ sowie der „19. Änderung des Flächennutzungsplanes“ folgende Stellungnahme abzugeben:

Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Obere Kolonie II“ sowie der „19. Änderung des Flächennutzungsplanes“ wie folgt Stellung:

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.

Der Anlass und die Planungsziele der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Obere Kolonie II“ berühren dennoch die Belange des Markes Kaufering.

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung, aber davon unabhängig, erfolgte durch den zukünftigen Betreiber der Anlage eine Anfrage zur Gestattung von Leitungsverlegungen auf dem Gemeindegebiet Kaufering. Erst dadurch konnte der Zusammenhang mit dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren erkannt werden, bzw. wurde klar, dass sich der unter Punkt 2.5 der Begründung genannte Netzverknüpfungspunkt im Gemeindegebiet von Kaufering befindet.

Der Markt Kaufering möchte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Gemeinde Hurlach als Träger der Planungshoheit, die Bedenken gegen diese Überlegungen mitteilen.

Aus Sicht des Marktes Kaufering kann die Verlegung einer privaten 20 kV-Leitung im Bereich des öffentlichen Straßenraumes bzw. im bebauten Wohngebiet nicht befürwortet werden.

Der Betrieb, die Wartung der Leitung, sowie die Dokumentation der Leitungsverlegung in Zusammenhang mit Spartenauskünften, kann aus unserer Sicht durch den privaten Betreiber nicht sichergestellt werden und stellt somit ein hohes Sicherheitsrisiko dar.

Vorrangig sind die infrastrukturellen Vorhaltebereiche für die unmittelbare Versorgung der Kauferinger Bürger/Endverbraucher für Strom, Wasser, Abwasser, Glasfaser und Fernwärme abzusichern. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitte sehen wir die zukünftigen Möglichkeiten Kauferings, insbesondere bei Sanierungsarbeiten, stark eingeschränkt.

Weiter befürchten wir die Schwächung der künftigen Kauferinger Einspeisemöglichkeiten in Zusammenhang mit der Realisierung von erneuerbaren Energien auf Flächen des Gemeindegebietes von Kaufering.

Aus den o.g. Gründen und dem Umstand, dass diese Leitung nicht der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet dient (Art. 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz EnWG), kann seitens des Marktes Kaufering eine Gestattung der gegenständlichen Leitungsverlegung nicht in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Aufstellung des Bebauungsplanes "Jahnstraße Teil I" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von weiteren geplanten Kindertageseinrichtungen im Bereich der Jahnstraße zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Jahnstraße Teil I“ im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB aufgestellt. 
Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Fl.Nr. 1570 an der Jahnstraße mit ca. 1,2 ha.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Lageplan dargestellt:

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Jahnstraße Teil I“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Jahnstraße Teil I““ zusammen mit der Unterrichtungs- und Äußerungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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9. Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö 9

Sachverhalt Bürger

Der vorliegende Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird erforderlich, weil
durch die allgemeine wirtschaftliche Situation die Sicherung des Zinssatzes für das Projekt Wohnpakt Bayern – Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) von erheblicher finanzieller Bedeutung für den Markt Kaufering ist und die Kreditermächtigung der Haushaltssatzung mit bisher 3.000.000 € nicht ausreichend ist. Mit dem Landratsamt Landsberg am Lech wurde die Angelegenheit vorab bereits besprochen.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung weist folgende Summen auf:

Verwaltungshaushalts        25.429.400 €         (unverändert)

Vermögenshaushalt        37.839.000 €                (bisher 21.839.000 €)

Gesamt:                        63.268.400 €                (bisher 47.268.400 €)

Damit erhöht sich der Gesamtbetrag der Darlehensaufnahme für den Markt Kaufering auf nunmehr 19.000.000 €.

Beschluss Bürger

Aufgrund Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung beschließt der Marktgemeinderat vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023. Der vorgelegte Haushaltsplan 2023 mit Anlagen ist Bestandteil der 2. Nachtragshaushaltssatzung und gilt ebenso als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Jährlicher Bericht über die Tätigkeiten der Referenten im Marktgemeinderat (Referent für Jugend, Referentin für Schulen und KiTa)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö 10

Sachverhalt Bürger

Kurzer Vortrag der Referenten, max. 10 Minuten
Herr Kirchberger (Jugend); Frau Glaser (Schulen und KiTa)

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2023 ö 11

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 20.12.2023 10:51 Uhr