Datum: 13.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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2 |
Sachverhalt Bürger
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3. Genehmigung der Niederschrift vom 08.11.2023 und vom 09.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung der Niederschrift vom 08.11.2023 und vom 09.11.2023 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt das Protokoll der 11. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 08.11.2023 sowie das Protokoll der 12. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 09.11.2023, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen; Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt Bürger
Es stehen die nächsten Vergaben an:
Submission Kostenberechnung
KFG-LFWV-007_Dachdecker: 28.11.2023 11:30 Uhr 2.785.112,53 €
KFG-LFWV-008_Fensterbau: 30.11.2023 10:45 Uhr 1.050.948,50 €
KFG-LFWV-009_Schlosser: 07.12.2023 10:15 Uhr 1.250.505,55 €
Nachtrag 1 Holzbau: 244.144,73 €
Die Balkonecken werden als schräg verlaufende Deckenplatten ausgeführt. Hierdurch entfällt teilweise der Stahlbau. Die Einsparung beträgt 77.455,72 €. Die Wohnungstrennwände sind gemäß Weiterbearbeitung des Schallschutzes in Holzbauweise auszuführen. Die Mehrkosten dafür betragen 321.600,45 €.
In der Sitzung ergänzt:
Voraussichtliche Vergabesumme Stand 13.12.2023
Dachdecker: EUR 3.530.478,60
Fenster: EUR 775.965,68
Schlosser Erstbieter: EUR 1.205.237,95
Schlosser Zweitbieter: EUR 1.476.007,91
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter nach Prüfung und Wertung der Angebote den Zuschlag für die Gewerke 007-009 zu erteilen. Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, den Nachtrag im Holzbau zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Sporthalle; Errichtung einer PV-Anlage als Einspeiseanlage und zum Eigenverbrauch; Vorstellung Planung (verschoben auf die Januar-Sitzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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5 |
Sachverhalt Bürger
[Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt und in die Januarsitzung verschoben]
Die Planungsphase für die PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle ist soweit abgeschlossen. Im Rahmen einer Präsentation durch das Ingenieurbüro [Name] werden die Ergebnisse vorgestellt. Im Weiteren erfolgt nun die Ausschreibung und Realisierung der Anlage.
Aufgrund der geplanten Größe von 175 kWp geht der eingespeiste Strom in die Direktvermarktung. Dafür ist ein geeigneter Stromhändler zu finden. Erste Gespräche mit [Name] haben begonnen. Ggf. kann in der Sitzung hierzu bereits ebenfalls Auskunft erteilt werden.
Die neuen PV-Anlagen auf Gebäudedächern des Marktes Kaufering wie z.B. Sporthalle, Schule, Kindergärten usw. dienen zur Deckung des Eigenstromverbrauchs und verbleiben sowohl von der Investition als auch vom Unterhalt beim Markt Kaufering. Die steuerliche Komponente wird über die Kommunalwerke abgewickelt.
Die Anlage soll im Laufe des Jahres 2024 errichtet werden. Folgender Rahmenterminplan ist vorgesehen:
- Ausschreibung bis Frühjahr 2024
- Auftragserteilung März 2024
- Bau ab Juni 2024
- Fertigstellung/Inbetriebnahme September 2024
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6. Aufstellung des Bebauungsplanes "Neubau Feuerwehrhaus", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 13.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“ beschlossen. Der vorliegende Bebauungsplan schafft das Baurecht für den Neubau eines modernen Feuerwehrhauses in zentraler Lage Kauferings. Es wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Anlagen für die Feuerwehr“ sowie „untergeordnet Anlagen für die öffentliche Verwaltung“ festgesetzt.
Der Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB. Auf eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange § 4 Abs.1 BauGB wurde daher verzichtet. Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit von 27.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 12.07.2023 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 11.09.2023.
Die Stellungnahmen werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben und dazu jeweils ein Abwägungs- und Beschlussvorschlag formuliert.
Beschluss Bürger
1. Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB, Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen.
Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3. Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt den Bebauungsplan „Neubau Feuerwehrhaus“ mit Begründung in der Fassung vom 13.12.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
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7. Bauantrag, Fl.Nr. 2011/0, Bayernstraße 1, Neubau Feuerwehrgerätehaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt Bürger
Die Fl.Nr. 2011/0 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“ für den der Marktgemeinderat am 13.07.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat. Der Entwurf wurde in der Sitzung am 12.07.2023 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 11.09.2023.
Im Rahmen des Verfahrens wurden weder von den Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange noch der Öffentlichkeit Stellungnahmen/Einwendungen vorgebracht, durch die das geplante Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen würde (formelle und materielle Planreife).
Der Satzungsbeschluss wurde in der heutigen Sitzung vom Marktgemeinderat gefasst.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“ werden vom Antragsteller (Markt Kaufering) schriftlich anerkannt, die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben ist demnach gem. § 33 BauGB während der Planaufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“ zulässig, da alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Beschluss Bürger
Das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6
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8. Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterdorf-West", Vergabe der Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
|
ö
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beschliessend
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8 |
Sachverhalt Bürger
Mit Schreiben vom 04.12.2023 bietet der [Name] die Übernahme der Planungsleistungen für den Bebauungsplan „Unterdorf-West“ inkl. der Abwicklung der Verfahrensschritte gem. BauGB an.
Das Honorarangebot bezieht sich auf ein Stundenhonorar gem. beiliegenden Angebot.
Gemäß der Schätzung des Zeitaufwands ergibt sich eine Honorarsumme von ca. 12.000,00 €. zuzüglich 4 % Nebenkosten.
Der Umgriff des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Gesamtübersicht dargestellt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung auf Grundlage des Angebotes vom 04.12.2023 mit der Beauftragung des [Name], bezüglich der erforderlichen Planungsleistungen in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Unterdorf-West“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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9. Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes "Johannisweg"; Vergabe der Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
|
ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt Bürger
Mit Schreiben vom 04.12.2023 bietet der [Name] die Übernahme der Planungsleistungen für den Bebauungsplan „Johannisweg“ inkl. der Abwicklung der Verfahrensschritte gem. BauGB an.
Das Honorarangebot bezieht sich auf ein Stundenhonorar gem. beiliegenden Angebot.
Gemäß der Schätzung des Zeitaufwands ergibt sich eine Honorarsumme von ca. 10.000,00 €, zuzüglich 4 % Nebenkosten.
Der Umgriff des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Gesamtübersicht dargestellt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung auf Grundlage des Angebotes vom 04.12.2023 mit der Beauftragung des [Name], bezüglich der erforderlichen Planungsleistungen in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Johannisweg“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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10. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
|
ö
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beschliessend
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10 |
Sachverhalt Bürger
In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.11.2023 ist wegen dem Ablauf der Zinsbindung für ein kommunales Darlehen zum 15.11.2023 und einer Restschuld von 681.023 € beschlossen worden, das Darlehen komplett zurückzuzahlen. Der Ansatz beträgt bei der Haushaltsstelle 91000.977700 1.265.000 € und ist bereits ausgeschöpft, so dass für diese überplanmäßige Ausgabe ein Beschluss durch den Marktgemeinderat notwendig ist. Die Ausgabe ist durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe für die Rückzahlung der Restschuld an den Darlehensgeber gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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11. Sanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering; Nachträge; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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11 |
Sachverhalt Bürger
Im 1. Bauabschnitt haben sich weitere Mehrarbeiten ergeben, die formell beauftragt werden müssen. Ebenfalls vergeben werden können die Arbeiten zu den Schallschutzmaßnahmen in der Mensa.
NA 2 - Trockenbau 42.676,97 €
Aus statischen Gründen können die abgehängten Decken nur in den Rippen befestigt werden. Aus brandschutztechnischen Gründen können die Decken in Fluren und in den Räumen im Untergeschoß nicht vollflächig geöffnet werden, um an die Rippen zu befestigen. Die Öffnungen für die Befestigungen dürfen nur teilweise geöffnet werden, um die richtigen Positionen für die Abhänger festzulegen. (1.488,65 EUR)
Durch die Rippendecken ist es statisch nicht möglich alle Installationen zu führen. Daher mussten einige Installationen unter die Rippendecken gesetzt werden. In diesen Bereichen müssen Verkofferungen angebracht werden. (38.815,22 EUR)
Es ergeben sich jedoch dadurch Einsparungen bei den OWA-Deckenflächen von ca. 70 qm. (- 7.409,77 EUR). Allerdings fordert das LRA ein Büro für die Küche Mensa, so dass der Vorraum der BMA in ein Büro umgebaut werden muss.
Weiter sollen nach Wunsch des Bauherrn die Installationen im Büro Hausmeister, Räume Personalbereich und deren Vorraum auch mit abgehängten Decken versehen werden, da die Montage der Lüftungsanlagen und Verkabelungen sonst nur Aufputz geschehen kann. Die Flächen betragen ca. 70 qm, sodass die Einsparung der OWA-Decken wieder hinfällig ist. (+7.409,77 EUR)
Wegen der Statik und den Rippendecken mussten (siehe NA 1) die Trennwände aus Trockenbau errichtet werden. Es werden zusätzliche Verstärkungen für die Montage der Tafeln benötigt. (2.373,10 EUR)
Dachdecker 25.466,56 €
Das Flachdach über dem Haupteingang bei der Ampelanlage und zwischen den Bauteilen 1 und neuer Turnhalle muß altersbedingt erneuert werden, da die Dämmung unter der Abdichtung bereits durchfeuchtet ist. Diese Maßnahme war nicht vorgesehen, da in der Planung davon ausgegangen werden konnte, daß das Flachdach im Zuge des Mensaneubaus mit ertüchtigt wurde, da ja der ganze nördliche Teil des Baus I damals vorgezogen mitsaniert wurde.
Schallschutz Mensa Submission: 05.12.2023 36.567,99 € Kostenberechnung
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat genehmigt die weiteren Mehrkosten im 1. Bauabschnitt der Grundschule. Die Arbeiten zum Schallschutz in der Mensa sollen nach Prüfung und Wertung ebenfalls an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge zu erteilen. Haushaltsmittel stehen im aktuellen Haushaltsjahr in erforderlicher Höhe zur Verfügung und sind ggf. im Folgehaushalt vorzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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12. Jugendbeirat - Besetzung, Nachrücker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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12 |
Sachverhalt Bürger
Frau Sarah Sedlmayr hat mit Schreiben vom 23.09.2023 ihr Ausscheiden aus dem Jugendbeirat kundgetan und das Amt niederlegt.
Kein Beschluss gem. der Satzung für den Jugendbeirat notwendig, daher bloße Information.
Frau Ronja Rössel und Frau Celina Witkowsky stehen noch als Nachrücker zur Verfügung und würden das Amt im Jugendbeirat gerne annehmen.
Die Positionen werden im Jugendbeirat sodann vergeben (Frau Sedlmayr war stv. Vorsitzende).
Bitte an den Jugendreferenten, dies zu begleiten.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering bestätigt gem. § 4 Abs. 3 der Satzung des Jugendbeirates die nachrückenden Personen in ihrem Amt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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13. Familienzuschuss Lechtalbad - Antrag UBV
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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13 |
Sachverhalt Bürger
Antrag der UBV vom 08.08.2023
Beschluss Bürger
Zu den Saisonkarten für das Lechtalbad wird vom Markt Kaufering für Kinder und Jugendliche von in Kaufering wohnhaften Elternteilen im Alter von 6 bis einschl. 17 Jahren ein Zuschuss gezahlt. Pro Kind/Jugendlichem kann nur ein Zuschuss geltend gemacht werden. Der Zuschuss wird wie folgt festgelegt:
20% für die 10er-Karte/Eintritt ganzer Tag
20% für die Saisonkarte/Kinder + Jugendliche
20% der ermäßigten Saisonkarte je Kind im Alter von 6 – 17 Jahren beim Kauf einer Familiensaisonkarte.
Dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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14. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2023
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ö
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14 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 29.01.2024 16:31 Uhr