Datum: 21.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
21.02.2024
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt Bürger
zum Seitenanfang
2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
21.02.2024
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt Bürger
zum Seitenanfang
3. Genehmigung der Niederschrift vom 17.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
21.02.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung der Niederschrift vom 17.01.2024 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Niederschrift der 1. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 17.01.2024 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Festlegung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen in Kaufering mit Wirkung zum 01.09.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
21.02.2024
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt Bürger
Im Hinblick auf die steigenden Personalkosten nach den Tarifverhandlungen haben die Trägervertretungen eine Erhöhung der KiTa Gebühren vorgeschlagen. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beitragsanpassung notwendig.
Das Defizit würde sonst weiter zunehmen, der Markt Kaufering zahlt als kommunalen Anteil schon jetzt jedes Jahr mehr als 1 Mio. an den Gesamtkosten der Kindergärten.
Im Zuge der KiTa-Leitungstreffen und Abstimmungen mit den Trägern ist für den September 2024 – das neue KiTa Jahr – eine Beitragserhöhung sinnvoll.
Hintergrund sind die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel sowie die geplanten Personalkosten nach den Tarifverhandlungen.
Wir halten dabei eine maßvolle, jedoch stets situative Erhöhung der Elternbeiträge für sinnvoll, um die Beiträge den wachsenden Personal-, Sach- und Verwaltungskosten anzupassen. Die Gebühren wurden daher in diesem Jahr mit Wirkung zum 01.09.2024 um ca. 7% erhöht.
Die Gebühren decken keinesfalls die anfallenden Kosten, der Markt Kaufering trägt hier trotz alledem noch einen großen Posten (vgl. oben).
Der Markt Kaufering bezuschusst zum einen das KiTa-Essen, welches vom Seniorenstift bezogen wird, zum anderen erhält jede Einrichtungen Fördergelder nach dem BayKiBiG.
Nach Abzug aller Zahlungen durch die Regierung verbleiben als Kosten nach dem Bay. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz für kindbezogene Förderungen (nicht umfasst sind Gebäudeunterhalt, Sanierungen oder Ausstattungen) beim Markt Kaufering im Jahr 2021 rund 1,03 Millionen Euro, im Jahr 2022 1,2 Millionen Euro und im Jahr 2023 sind es Stand heute ohne die Endabrechnungen (es folgen Nachzahlungen seitens der Regierung aber auch Defizitzahlungen des Marktes fehlen) rund 1,23 Millionen Euro.
Folgende Tabelle spiegelt die bisherigen und die neuen Gebühren wider:
Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
|
Buchungskategorie
|
Beitrag ab 01.09.2023
|
Beitrag ab 01.09.2024
|
|
|
Betrag
|
Inkl. bay. Förderung
|
3 bis 4 Std.
|
110,00 €
|
118,00 €
|
18,00 €
|
4 bis 5 Std.
|
121,00 €
|
130,00 €
|
30,00 €
|
5 bis 6 Std.
|
134,00 €
|
143,00 €
|
43,00 €
|
6 bis 7 Std.
|
147,00 €
|
157,00 €
|
57,00 €
|
7 bis 8 Std.
|
160,00 €
|
171,00 €
|
71,00 €
|
8 bis 9 Std.
|
174,00 €
|
186,00 €
|
86,00 €
|
9 bis 10 Std.
|
188,00 €
|
201,00 €
|
101,00 €
|
|
|
|
Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)
|
|
Buchungskategorie
|
Beitrag ab 01.09.2023
|
Beitrag ab 01.09.2024
|
3 bis 4 Std.
|
216,00 €
|
231,00 €
|
4 bis 5 Std.
|
240,00 €
|
256,00 €
|
5 bis 6 Std.
|
264,00 €
|
282,00 €
|
6 bis 7 Std.
|
288,00 €
|
308,00 €
|
7 bis 8 Std.
|
312,00 €
|
334,00 €
|
8 bis 9 Std.
|
345,00 €
|
369,00 €
|
9 bis 10 Std.
|
375,00 €
|
401,00 €
|
U3-Beitrag (für Kinder unter 3 Jahren in der Kindergartengruppe)
|
Buchungskategorie
|
Beitrag ab 01.09.2023
|
Beitrag ab 01.09.2024
|
3 bis 4 Std.
|
210,00 €
|
224,00 €
|
4 bis 5 Std.
|
231,00 €
|
247,00 €
|
5 bis 6 Std.
|
255,00 €
|
273,00 €
|
6 bis 7 Std.
|
279,00 €
|
298,00 €
|
7 bis 8 Std.
|
303,00 €
|
324,00 €
|
8 bis 9 Std.
|
328,00 €
|
350,00 €
|
9 bis 10 Std.
|
360,00 €
|
379,00 €
|
Bis 08/2024:
Regelgruppen:
Kindergarten Spielgeld: 6 Euro
Kindergarten Getränkegeld: 6 Euro
Krippen:
Krippe Spiel-, Materialgeld und Getränkegeld: 10 Euro
Ab 09/2024:
Spiel-, Material- und Getränkegeld: pro Monat 12 Euro
________________________________________________________________________
Die Elternvertretungen und die Träger wurden entsprechend in die Erarbeitung dieser neuen Gebührentabelle involviert und informiert, die Gebührenerhöhung stieß auf Akzeptanz.
Hinweis:
Es gibt in Bayern Förderungen seit dem 01.04.2019 in Höhe von 100 Euro pro Monat im Freistaat Bayern (Beitragszuschuss für Kindergartenkinder im Alter ab 3 Jahren bis zur Einschulung) und dem Bayerischen Krippengeld (einkommensabhängige Förderung) in Höhe von 100 Euro pro Kind pro Monat ab dem 01.01.2020 ab dem ersten Geburtstag des Kindes.
Durch diese beiden staatlichen Förderungen werden die Eltern entlastet, sodass nach Abzug dieser Förderung die Beiträge mitsamt der Erhöhung angemessen erscheinen.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt eine Gebührenanpassung der Gebühren für die Kindertagesstätten in Kaufering zum 01.09.2024 wie folgt:
Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
|
Buchungskategorie
|
Beitrag ab 01.09.2023
|
Beitrag ab 01.09.2024
|
|
|
Betrag
|
Inkl. bay. Förderung
|
3 bis 4 Std.
|
110,00 €
|
118,00 €
|
18,00 €
|
4 bis 5 Std.
|
121,00 €
|
130,00 €
|
30,00 €
|
5 bis 6 Std.
|
134,00 €
|
143,00 €
|
43,00 €
|
6 bis 7 Std.
|
147,00 €
|
157,00 €
|
57,00 €
|
7 bis 8 Std.
|
160,00 €
|
171,00 €
|
71,00 €
|
8 bis 9 Std.
|
174,00 €
|
186,00 €
|
86,00 €
|
9 bis 10 Std.
|
188,00 €
|
201,00 €
|
101,00 €
|
|
|
|
Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)
|
|
Buchungskategorie
|
Beitrag ab 01.09.2023
|
Beitrag ab 01.09.2024
|
3 bis 4 Std.
|
216,00 €
|
231,00 €
|
4 bis 5 Std.
|
240,00 €
|
256,00 €
|
5 bis 6 Std.
|
264,00 €
|
282,00 €
|
6 bis 7 Std.
|
288,00 €
|
308,00 €
|
7 bis 8 Std.
|
312,00 €
|
334,00 €
|
8 bis 9 Std.
|
345,00 €
|
369,00 €
|
9 bis 10 Std.
|
375,00 €
|
401,00 €
|
U3-Beitrag (für Kinder unter 3 Jahren in der Kindergartengruppe)
|
Buchungskategorie
|
Beitrag ab 01.09.2023
|
Beitrag ab 01.09.2024
|
3 bis 4 Std.
|
210,00 €
|
224,00 €
|
4 bis 5 Std.
|
231,00 €
|
247,00 €
|
5 bis 6 Std.
|
255,00 €
|
273,00 €
|
6 bis 7 Std.
|
279,00 €
|
298,00 €
|
7 bis 8 Std.
|
303,00 €
|
324,00 €
|
8 bis 9 Std.
|
328,00 €
|
350,00 €
|
9 bis 10 Std.
|
360,00 €
|
379,00 €
|
Spiel-, Material- und Getränkegeld: pro Monat 12 Euro
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Vollzug der Wassergesetze;
A) Ableitung von Grundwasser aus der Quelle Haltenberg für die öffentliche Wasserversorgung des Gutsbetriebs Christian Thyssen und des Naturfreundehauses "Oskar-Weinert-Haus"
B) Neuausweisung des Wasserschutzgebietes für das Ableiten von Quellwasser aus der Quelle Haltenberg auf dem Grundstück Fl.Nr. 2294/2, Gemarkung Scheuring, zum Schutz der Wassergewinnungsanlage des Gutsbetriebs Christian Thyssen und des Naturfreundehauses "Oskar-Weinert-Haus"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
21.02.2024
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt Bürger
Das Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Wasserrecht, hat den Markt Kaufering mit Schreiben vom 15.12.2023 als betroffene Gebietskörperschaft an den gegenständlichen Wasserrechtsverfahren beteiligt. Es wird um Stellungnahme bis zum 01.03.2024 gebeten.
Die Bekanntmachungsunterlagen sowie die gesamten Planunterlagen sind unter https://www.landkreis-landsberg.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachung/ einsehbar.
Wie aus den Verfahrensunterlagen ersichtlich ist, befindet sich das neue Wasserschutzgebiet in Zusammenhang mit der Ableitung des Grundwassers aus der Quelle Haltenberg, fast ausschließlich auf dem Gemeindegebiet von Kaufering.
Damit sind die Belange des Marktes als Gebietskörperschaft im Rahmen der Planungshoheit zu prüfen.
Aufgrund verschiedener Vorsprachen von betroffenen Grundstückseigentümern, Teilnahme an einer Informationsveranstaltung usw. empfiehlt die Verwaltung, dass in der Stellungnahme des Marktes Kaufering auch die Betroffenheit der Grundstückseigentümer thematisiert wird.
Folgende Belange fließen in die Stellungnahme ein:
- Massiver Eingriff in die Planungshoheit: Ausweisung zukünftiges gemeindliches Wasserschutzgebiet; theoretischer Standort für Windkraft
- mögliche Unverhältnismäßigkeit: Interesse eines Privaten ./. Vielzahl von betroffenen Grundstückseigentümern
- Belastung der Eigentümer und Zumutbarkeit / Akzeptanz
- Sicherung der Land- und Forstwirtschaft ohne zusätzliche Einschränkungen
Weitere Erläuterungen hierzu:
Zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung für Kaufering:
Per Beschluss vom 18.01.2017 hat der Marktgemeinderat beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt Alternativen (zweites Wasserschutzgebiet) für die Erhaltung der Versorgungssicherheit zu prüfen.“
Mit Schreiben vom 09.12.2020 stellte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag:
„Wasserversorgung und Grundwasserschutzgebiete in Kaufering
(…) Bisher haben wir für Kaufering nur eine Trinkwasserquelle. Eine zweite Quelle würde die Versorgungssicherheit erhöhen. Ein fester Wasserverbund mit Landsberg oder einer anderen Kommune wäre womöglich auch eine Option für die Zukunft (…)
Derzeit wird durch ein Fachbüro die zukünftige Entwicklung und Sicherung der Wasserversorgung geprüft, über die Notwendigkeit eines weiteren Wasserschutzgebietes bzw. die Lage lassen sich derzeit noch keine Aussagen treffen.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes „Haltenberg“ wäre der Markt Kaufering in diesem Punkt in seiner Planung und Entscheidung eingeschränkt.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird beauftragt, zu den beiden gegenständlichen Wasserrechtsverfahren die nachfolgende Stellungnahme abzugeben:
„Der Markt Kaufering nimmt zu den vorliegenden Wasserrechtsverfahren
A) „Ableiten von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken aus der Quelle Haltenberg für die öffentliche Wasserversorgung des Gutbetriebs Christian Thyssen und des Naturfreundehauses „Oskar-Weinert-Haus“
und
B) „Neuausweisung des Wasserschutzgebietes für die Quellfassungsanlage Haltenberg des Gutbetriebs Christian Thyssen im Markt Kaufering und der Gemeinde Scheuring Landkreis Landsberg am Lech“
wie folgt Stellung:
1. Der Markt Kaufering wird durch die vorliegenden Verfahren in seiner Planungshoheit massiv eingeschränkt. Die Flächenressourcen des Marktes Kaufering sind aufgrund der Gebietsfläche von insgesamt ca. 17 km² mit einem hohen Anteil von ca. 22 % für Siedlungs- und Verkehrsflächen, sowie anderen übergeordneten natur- und landschaftliche Vorgaben, per se schon begrenzt. Weitere Einschränkungen durch „Dritte“, die nicht in Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge der Kauferinger Bevölkerung stehen, sind unter keinen Umständen hinnehmbar.
a) Das Areal ist bei einer Änderung der Rahmenbedingungen nach derzeitigem Kenntnisstand der einzig mögliche Standort für Windkraftanlagen, eine Realisierung wäre bei einer Ausweisung eines Wasserschutzgebietes auch künftig nicht mehr möglich.
b) Die Wasserversorgung des Marktes Kaufering wird aktuell durch die bestehende Trinkwasserversorgung „St. Leonhard“ sichergestellt. Derzeit wird durch ein Fachbüro die zukünftige Entwicklung und Sicherung der Wasserversorgung geprüft. Je nach Ergebnis könnte die Ausweisung eines zweiten Wasserschutzgebietes für die Versorgung von Kaufering notwendig werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses zweite Wasserschutzgebiet aufgrund der Untersuchungsergebnisse an anderer Stelle und somit zusätzlich zu dem jetzt geplanten Wasserschutzgebiet geplant werden muss. Damit würde durch insgesamt drei Wasserschutzgebiete auf dem Gemeindegebiet von Kaufering, mit den sich daraus ergebenden Einschränkungen, eine hohe Belastung für die betroffenen Grundstückseigentümer/Land- und Forstwirte entstehen.
Für die Land- und Forstwirtschaft würden sich die Flächen ohne zusätzliche Einschränkungen durch Wasserschutzgebiete drastisch reduzieren.
Der Markt Kaufering müsste dies bei künftigen Überplanungen in Zusammenhang mit der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes in seinen Abwägungsentscheidungen entsprechend berücksichtigen, was den Planungsprozess zusätzlich erschwert.
Der Markt Kaufering sieht es als vorrangig an, dass zunächst die Sicherung der Wasserversorgung des Marktes Kaufering geklärt wird, bevor große Flächen für ein Wasserschutzgebiet, dass den Wasserbedarf eines kleinen Siedlungsareals auf dem Gemeindegebiet von Scheuring dient, überplant werden.
2. Aus den vorliegenden Antragsunterlagen ergibt sich, dass der Ausweisung des Wasserschutzgebietes „Haltenberg“ der Wasserversorgung von ca. 20 versorgenden Personen dient. Lt. Antragsunterlagen wird die alternativ mögliche Anschlussleitung an die öffentliche Trinkwasserversorgung als aufwendig und teuer beschrieben und somit nicht weiterverfolgt.
Aus Sicht des Marktes Kaufering ist die Verhältnismäßigkeit der vorliegenden Planungen nicht gegeben, da es nicht gerechtfertigt ist, eine kostengünstige Lösung zur Realisierung von privaten baulichen Entwicklungen zu Lasten einer Vielzahl von betroffenen Grundstückseigentümer zu verfolgen.
3. Hinsichtlich § 7 der Wasserschutzgebietsverordnung verlangt der Markt Kaufering unabhängig von hier genannten Ausführungen eine Klarstellung, dass ausschließlich der in § 10 genannte Begünstigte alle Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zu erbringen hat.
Seitens des Marktes Kaufering können die beiden gegenständlichen Wasserrechtsverfahren aus den o. g. Aspekten keinesfalls befürwortet werden, den Anträgen wird somit nicht zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule; Bauvergaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
21.02.2024
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt Bürger
Folgende finalen Bauvergaben für den 1. Bauabschnitt stehen an:
- Nachtrag Elektroarbeiten 1. BA
- Nachtrag Heizung 1. BA
- Nachtrag Bodenbeschichtung 1. BA
- Vergabe Vorhänge 1. BA
- Vergabe Feinreinigung 1. BA
- Vergabe Schlosser 1. BA
- Vergabe Schreiner 1. BA
- Vergabe Möblierung 1. BA
Die entsprechenden Kostenangaben werden für die endgültigen Sitzungsunterlagen wie gewohnt aufbereitet. Zur Fraktionsvorbesprechung war dies noch nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.
Als weitere Informationen geben wir bekannt, dass der Umzugstermin in den fertiggestellten Bau I erst in den Pfingstferien 2024 erfolgen kann. Das ist in erster Linie dem schleppenden Baufortschritt und vor allem der notwendigen Erweiterung der Containeranlage (derzeit in Planung) geschuldet.
TISCHVORLAGE:
Folgende finalen Bauvergaben für den 1. Bauabschnitt stehen an:
- Nachtrag Elektroarbeiten 1. BA 45.051,05 €
- Nachtrag Heizung 1. BA 10.366,91 €
- Nachtrag Bodenbeschichtung 1. BA 23.010,72 €
- Vergabe Vorhänge 1. BA 12.599,72 €
- Vergabe Feinreinigung 1. BA 16.225,40 €
- Vergabe Schlosser 1. BA 37.094,37 €
- Vergabe Schreiner 1. BA 179.015,87 €
- Vergabe Möblierung 1. BA 51.375,84 €
Wir liegen mit allen Vergaben noch im genehmigten Budget. Im Bauabschnitt 1 liegen wir inclusive aller Nachträge aktuell um rd. 883.000 € über den Ansätzen. Das entspricht rd. 21 % bezogen auf die bereits vergebenen und heute noch zu beschließenden Aufträge (s. nicht öffentliche Anlage Kostenverfolgung).
Eine Gesamtprognose kann noch nicht seriös abgegeben werden, da wir erst bei rd. 30 % der Gesamtkosten liegen.
Als weitere Informationen geben wir bekannt, dass der Umzugstermin in den fertiggestellten Bau I erst in den Pfingstferien 2024 erfolgen kann. Das ist in erster Linie dem schleppenden Baufortschritt und vor allem der notwendigen Erweiterung der Containeranlage (derzeit in Planung) geschuldet.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen und die notwendigen Nachträge zu beauftragen. Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe vorgeplant.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Katzenschutzverordnung des Landkreises
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
21.02.2024
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt Bürger
Der Landkreis Landsberg am Lech hat zum 01.08.2023 mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten eine Katzenschutzverordnung erlassen.
Ein zentraler Bestandteil der Katzenschutzverordnung ist die Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und somit das Leid herrenloser Tiere zu minimieren. Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, dass Katzenhalter ihre Tiere registrieren lassen müssen. Durch die Registrierung wird eine bessere Identifizierung von Katzen ermöglicht, was im Falle von Verlust oder Fund eines Tieres von großer Bedeutung ist.
Der Markt Kaufering kann diese Verordnung auf dem Gemeindegebiet gelten lassen, sofern dies beschlossen wird und damit an der Verordnung des Landkreises teilhaben. Es haben sich vier Gemeinden aus dem Landkreis angeschlossen, die vermehrt Probleme mit Streunerkatzen haben.
Die Verwaltung sieht hierin für den Markt Kaufering keinen Anlass.
In Kaufering gibt es keine Probleme mit herumstreunenden Katzen. Die Pflicht zur Registrierung der Katzenhalter sehen wir in diesem Fall als unverhältnismäßig an, wo es bisher keine Auffälligkeiten gibt.
Fundtiere können zudem nach wie vor beim Tierheim in Landsberg abgegeben werden, an welches der Markt auch jährlich einen finanziellen Beitrag leistet.
Der Markt Kaufering könnte in Zukunft zu jeder Zeit an der Verordnung partizipieren, sollte es in Kaufering zu Problemen mit freilaufenden Katzen und deren ungehemmten Vermehrung kommen.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering lehnt aufgrund mangelnden Bedarfs derzeit eine Teilnahme an der Katzenschutzverordnung des Landkreises Landsberg am Lech ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
21.02.2024
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 15.04.2024 09:21 Uhr