Datum: 13.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung der Niederschrift vom 21.02.2024 und vom 28.02.2024
4 Bericht aus der Jugendarbeit und dem Quartiersmanagement
5 Sporthalle; Errichtung einer PV-Anlage als Einspeiseanlage und zum Eigenverbrauch; Vorstellung Planung; Beschluss
6 Erweiterung der bestehenden Containeranlage für den 2. Bauabschnitt der Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering
7 Kindertagesstätten Kaufering: Information zur Betreuungsplatzsituation; KiTa Neubau: Bedarf, Größe und andere Maßnahmen
8 Bauleitplanverfahren der Stadt Landsberg am Lech; Bebauungsplan "Augsburger Straße 60/62 (östlich) verbunden mit der "73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
9 Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der "17. Änderung des Flächennutzungsplanes" und Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Unteres Lechfeld"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
10 Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der "23. Änderung des Flächennutzungsplanes" und Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Kolonie II"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
11 Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der "15. Änderung des Flächennutzungsplanes" und Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Spatz"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
12 Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der "18. Änderung des Flächennutzungsplanes" und Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Holzmann Fl.Nr. 1162; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
13 Antrag des CSU Ortsverbandes - Unterstützung der Stockschützen (TOP wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt)
14 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö 1

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö 2

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

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3. Genehmigung der Niederschrift vom 21.02.2024 und vom 28.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Genehmigung der Niederschrift vom 21.02.2024 und vom 28.02.2024 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Niederschrift der 2. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 21.02.2024 und die Niederschrift der 3. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 28.02.2024, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bericht aus der Jugendarbeit und dem Quartiersmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö 4
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5. Sporthalle; Errichtung einer PV-Anlage als Einspeiseanlage und zum Eigenverbrauch; Vorstellung Planung; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö 5

Sachverhalt Bürger

Der Tagesordnungspunkt wurde zuletzt in der Dezembersitzung 2023 des Marktgemeinderates abgesetzt und soll nun in der Märzsitzung behandelt werden.

Die Planungsphase für die PV-Anlage auf dem Dach der Sporthalle ist soweit abgeschlossen. Im Rahmen einer Präsentation durch das Ingenieurbüro Lutzenberger werden die Ergebnisse vorgestellt. Im Weiteren erfolgt nun die Ausschreibung und Realisierung der Anlage.

Die aktuelle Planung sieht 175 kWp und einen Speicher von 33 kWh vor. Das ist etwas weniger als in der finalen Ausarbeitung des KUB, aber im Wesentlichen der bestehenden elektrischen Anlage geschuldet, die ansonsten aufwendig erweitert werden müsste. So sollte es dann auch vom Marktgemeinderat beschlossen werden.

Die Anlage muss aufgrund der installierten Leistung von über 100 kWp mit der Überschusseinspeisung in die sog. Direktvermarktung. Damit hatten wir bis heute noch nie etwas zu tun und erst gegen Jahresende nähere Informationen seitens der LEW erhalten. 

Für den eingespeisten Strom benötigen wir nun einen Stromhändler, z.B. die [Name]. Der Stromhändler vermarktet unseren überschüssigen Strom an der Börse zu einem stündlichen Spotmarktpreis (s.netztransparenz.de). Dafür bekommt der Händler eine Pauschale von ca. 360 €/a und eine zusätzliche Vergütung von rd. 8 € / kWp/a, die vom Ertrag abgezogen werden müssen. Sollte der Ertrag unter einen gewissen Sockelbetrag aus der EEG-Förderung fallen, kann die Marktprämie vom Netzbetreiber in Anspruch genommen werden, welche die Differenz zur EEG-Förderung in etwa ausgleicht. Für unsere geplante Anlage bedeutet dieser „anzulegende Wert“ eine mittlere Vergütung von 6,85 ct/kWh bei 60 kWp, von 6,43 ct/kWh bei 100 kWp und von 6,56 ct/kWh bei 175 kWp installierter Leistung. Davon sind die Pauschalen des Stromhändlers wie oben beschrieben abzuziehen, sodass wir in unseren Wirtschaftlichkeitsberechnungen die erzielbare Einspeisevergütung weiter reduzieren mussten (s. Anlagen). Im Ergebnis sind rd. 6 ct. Einspeisevergütung zu erwarten.

Wir können leider nicht vorhersagen, wohin sich der Spotmarktpreis im Laufe der nächsten 20 Jahre hinentwickeln wird und müssen konservativ davon ausgehen, dass nicht mehr als der Sockelbetrag abzgl. der Stromhändlerkosten erzielbar ist. Die Preise sind ja aktuell eher rückläufig.
 
Die verschiedenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen nun deutlich, dass nur eine auf Eigenverbrauch optimierte Anlage aktuell für einen 20-jährigen Betrachtungsraum wirtschaftlich sinnvoll ist. 
Dazu kommt noch, dass der Markt Kaufering die Anlage fremdfinanziert errichten muss. Kommunalkredite für eine 20-jährige Laufzeit liegen aktuell bei einem Zinssatz von 3,1 %. Wir haben unsere Wirtschaftlichkeitsberechnungen diesbezüglich auch nochmal aktualisiert, der geringere Zinssatz führt aber nur zu einer unwesentlichen Verbesserung (s. Anlagen).

Seitens der Verwaltung sehen wir es daher als unsere Pflicht, den Marktgemeinderat darauf aufmerksam zu machen und entscheiden zu lassen. Seitens der Verwaltung würden wir mit diesem Wissen tatsächlich eine Anlage mit 60 kWp und 33 kWh Stromspeicher bevorzugen. Es ist uns dabei sehr wohl bewusst, dass dies eine rein wirtschaftliche Betrachtung ist. Es ist aber im Gegenzug auch keine gemeindliche Pflichtaufgabe, überschüssigen Strom zu produzieren, der sich wirtschaftlich nicht darstellen lässt. Eine Spekulation auf höhere Erträge bei der Direktvermarktung mit der großen Dachanlage dürfte kreditfinanziert auch nicht zulässig für eine Gemeinde sein. 

Der Sachverhalt wurde ebenfalls in nicht öffentlicher Sitzung des KUB am 24.01.2024 behandelt. Im Ergebnis haben wir uns dort auf eine Anlage mit 75 kWp und 33 kWh Speicher als ersten Schritt verständigt. Nach einem Jahr Wartezeit (um die Direktvermarktung zu umgehen) soll eine zweite Anlage für das Jahr 2025 angedacht werden, die dann nach Variantenuntersuchungen z.B. als Volleinspeiser, zur Brauchwassererwärmung oder zur Fernwärmeeinspeisung dienen könnte.

Die neuen PV-Anlagen auf Gebäudedächern des Marktes Kaufering wie z.B. Sporthalle, Schule, Kindergärten usw. dienen zur Deckung des Eigenstromverbrauchs und verbleiben sowohl von der Investition als auch vom Unterhalt beim Markt Kaufering. Die steuerliche Komponente wird über die Kommunalwerke abgewickelt. 
Die Anlage soll nun im Laufe des Jahres 2024 errichtet werden. Folgender Rahmenterminplan ist vorgesehen:
  • Ausschreibung bis März/April 2024
  • Auftragserteilung Mai/Juni 2024
  • Bau ab Juli/August 2024
Fertigstellung/Inbetriebnahme September 2024 

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat genehmigt die vorliegende Planung. Im ersten Schritt soll eine PV-anlage mit 75 kWp und 33 kWh Batteriespeicher zum Eigenverbrauch errichtet werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2024 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Erweiterung der bestehenden Containeranlage für den 2. Bauabschnitt der Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö 6

Sachverhalt Bürger

TISCHVORLAGE:
Der erste Bauabschnitt der Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering soll bis 17.05.2024 fertiggestellt sein. Bei der Vorbereitung des Umzuges der Klassen in den dann erneuerten Bau I hat sich herausgestellt, dass die vorhandene Schulcontaineranlage mit 8 Klassenzimmern nicht mehr ausreichen wird.

Ursprünglich war geplant, dass alle Beteiligten „auf das engste Maß zusammenrutschen“ und die erneuerten Räume im UG des Bau I zunächst für die Bedarfe der Grundschule genutzt werden. Die Mittagsbetreuung und die Schulverwaltung wären temporär auf Räumlichkeiten der Mittelschule im sog. Bau IV untergebracht worden. 

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen funktioniert dieser Plan nicht mehr, da die im Bau IV vorgesehenen Räumlichkeiten der Mittelschule für die Mittelschule selbst benötigt werden. 

Das hängt damit zusammen, dass nach Erläuterung durch Herrn [Name] und Herrn [Name] bereits im aktuellen Schuljahr eine Ganztagsklasse (6. Jahrgangsstufe) mehr vorhanden ist, im Schuljahr 2024/25 eine zweite Ganztagsklasse (5. Klasse) hinzukommt und nach weiteren 2 Jahren (SJ 2026/27) eine dritte Ganztagsklasse folgt. 

Ein zusätzlicher Bedarf entsteht durch die aktuell entstandene Brückenklasse (ca. 22 Kinder) und die Deutschlernklasse aufgrund der Flüchtlingssituation. Im nächsten Schuljahr entfällt der Begriff Brückenklasse, sodass zukünftig allgemein von zusätzlichen Deutschlernklassen gesprochen wird. Die weiteren Entwicklungen sind hier nicht absehbar, ein Bedarf von 2 zusätzlichen Klassenräumen und zugehörigen Gruppenräumen nur für die Deutschlernklassen kann als gesichert angesehen werden.

Aktuell gibt es im Bereich der Mittelschule auch eine 5. Klasse, die mit 30 Schülern belegt ist, sodass ggf. eine Klassenteilung vorgenommen werden muss. Im Bereich der Grundschule ist dies im vergangenen Jahr bereits in einer 3. Klasse erfolgt.   

Zuletzt am 19.10.2023 haben wir uns mit den Schulleitungen und Vertretern der Mittagsbetreuung getroffen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Dabei wurde nun festgelegt, dass die Mittagsbetreuung sofort wieder im Untergeschoß des Bau I untergebracht und die bestehende Containeranlage um 5 Klassenzimmer und 1 Gruppenraum erweitert werden muss. Der dazugehörige Bauantrag wurde bereits am 13.12.2023 im Bauausschuss behandelt. 

Trotz der geplanten Erweiterung der Containeranlage werden Fachräume und der Mehrzweckraum der Mittelschule während der Bauphase so gut es geht gemeinschaftlich mit der Grundschule genutzt.  
Die Erweiterung der bestehenden Containeranlage (48 Module) soll östlich erfolgen und besteht aus 37 Containermodulen. Sie umfasst eine Fläche von 39,07 m x 14,59 m zzgl. des Verbindungsganges (s. Anlage). 

Kostenschätzung (Erweiterung Schulcontainer um 2 Jahre):
  
  • Containeranlage:                                488.240,00 €
  • Fundamentierung/Aussenanlagen          90.000,00 €
  • Sonstiges                                            1.591,93 €

zzgl. 19 % MwSt. ergibt ca. 690.000 € Gesamtkosten (KG 100 – 600) zzgl. Planungskosten. 

Aufgrund der Dringlichkeit, die Erweiterung der Containeranlage muss zum Zeitpunkt des Umzuges fertiggestellt sein, dürfen wir ein sehr straffes Verhandlungsverfahren (zweistufig) ohne Teilnahmewettbewerb mit mindestens drei Bewerbern durchführen. Eine Vergabe und Verhandlung mit nur einem Anbieter ist auch wegen der Dringlichkeit nicht möglich.

Eine Förderung der Regierung von Oberbayern und/oder eine Zuzahlung des Landkreises Landsberg ist ausgeschlossen. Bei der Regierung von Oberbayern habe ich dann persönlich nochmal nachgefragt. Hier ist die Fördersituation so, dass im Bereich Schulen keine temporären Bauten gefördert werden können. Eine Ausnahme wäre möglich, wenn es sich bei dem temporären Bau um eine Anlage handeln würde, die 10 Jahre (Zweckbindung) betrieben wird. Das ist in unserem Fall nicht gegeben.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat genehmigt die Erweiterung der Containeranlage und die im Sachverhalt dargestellten Kosten. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben und jeweils dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag im Rahmen der vorgeplanten Haushaltsmittel zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Kindertagesstätten Kaufering: Information zur Betreuungsplatzsituation; KiTa Neubau: Bedarf, Größe und andere Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö 7

Sachverhalt Bürger

Heute soll es nun konkret, darum gehen, ob ein Neubau notwendig ist und den Bedarf Stand heute darzustellen. Den Blick in die mögliche Zukunft haben wir mit dem Gutachten von [Name] aus dem Jahr 2021 bereits vollzogen.
Die notwendige Beschlusslage für einen Neubau wird dann im April / Mai in den Marktgemeinderat eingebracht.

Bestand und Bedarf
1)Containerprovisorium – 2 Krippengruppen (24 Kinder)
Dieses Provisorium wurde 01/2022 genehmigt, befristet bis 08/2023. Die Verlängerung der Befristung wurde bis 08/2025 beantragt und genehmigt. Es handelt sich bautechnisch um ein Provisorium, welches nicht auf Dauer ausgelegt ist. Ob eine weitere Verlängerung möglich wäre, ist offen.


2) Sanierung Paul&Paulinchen
Hier ist eine komplette Auslagerung der KiTa notwendig, da die umfangreiche Sanierung im laufenden Betrieb oder während der wenigen Wochen Schließzeit kaum möglich ist. 

Eine Vorstellung der mit der Kindergartenleitung und –aufsicht abgestimmten Planung erfolgt voraussichtlich in der Marktgemeinderatssitzung im Mai 2024. 

Die wesentlichen Maßnahmen betreffen den Umbau und die Erweiterung zu einer komplett ebenerdigen Nutzung des Kindergartens mit:

  • gemeinsamem Eingang und kleinem Erweiterungsbau für Leitung im Osten.
  • Erweiterung der Mensa im Westen
  • neuer Lieferanteneingang von Norden
  • kleiner Erweiterungsbau für Hausmeister, Kinderwägen, Abfallbehälter … im Nord-Osten
  • geschlossener Innenhof als Erweiterung des Raumprogramms
  • Räume im OG als Lagerflächen.
  • Allgemein verschiedene Nutzungsanpassungen der Räume
  • Großzügige Auslichtungsarbeiten im Gartenbereich und Neubepflanzung, auch zur Abgrenzung eines kleinen Spielbereichs für die Jüngsten

Eine belastbare Kostenschätzung liegt derzeit noch nicht vor. Bisher gingen wir von rd. 1,62 Mio. € gemäß Projektplanung aus, was sich aber entsprechend des grundsätzlichen Sanierungsbedarfs und unter Berücksichtigung etwaiger Fördermittel noch anders darstellen kann. Die Umsetzung soll im Kindergartenjahr 2025/26 erfolgen.

3) KiTa Bestands- und Bedarfszahlen, Stichtag 20.02.2024


Betreuungsplätze

Krippe
Regelgruppe
Kinderhaus Don Bosco 
24
75
Kinderhaus Mariä Himmelfahrt 
30
100
Kinderhaus Paul und Paulinchen 
12
75
Kindergarten St. Johann 
0
50
Ev. Kinderkrippe (Container)
24
0
Kindertagestätte Sonnenkäfer 
2
18
Waldkindergarten (U3 ab 2J, Spielgruppe)
12
24
Waldorfkindergarten 
0
25

Dies sind die aktuell genehmigten Maximalplätze in den Kauferinger KiTas.
Regelplätze: 367
Krippenplätze: 104

Diese maximalen Kapazitäten müssen aber bereinigt werden aufgrund verschiedener Gegebenheiten.
367 Regelplätze
abzgl.:
WaldorfKiTa -25 – kein Defizitvertrag
AWO hälftig aufgrund der Hilti-Belegung -9 (Kooperation mit HILTI)
WaldKiGi nur anteilig (8 Kinder) -16 (anteiliger Defizitvertrag)
DonBosco: 10 Inklusionskinder, daher Reduzierung der Kapazitäten-20
St. Johann: 3 Inklusionskinder, daher -6
5 U3 Plätze, Absenkung um je einen Platz: -5
ergibt 286 mögliche Regelplätze

Zur Info die Gastkinder, dies gleicht sich in etwa aus mit Kinder aus Kaufering in Fremdgemeinden:
Gastkinder: 15
Kinder in anderen Gemeinden:
2022: 14, 2023: 11

104 Krippenplätze
abzgl.:         WaldKiGa nur anteilig -6
ergibt: 98


Für i-Kinder wird erhöhte Förderung gewährt, der Gewichtungsfaktor liegt bei 4,5 oder höher.



Gemeldete Kinder in Kaufering, Stand 20.02.2024, geboren in folgenden Zeiträumen:

09-12/2023
01-08/2023
27
57

09-12/2022
01-08/2022
28
61

09-12/2021
01-08/2021
34
63

09-12/2020
01-08/2020
38
66

09-12/2019
01-08/2019
31
68

09-12/2018
01-08/2018
31
71

Jg. 2017 (Sept-Dez)
37


Kinder, die zwischen 09/2017 und 08/2020 geboren sind, können derzeit in die Regelgruppe (3-6 Jahre) gehen. Die ältesten Kinder, Jahrgang 2017, sind bereits 6 Jahre alt, waren aber zum KiTa Beginn im September 2023 noch 5 und damit zu jung für eine Einschulung (Regelfall). Die Kinder, geboren 2017 bis 08/2018 kommen im September 2024 in die Schule.

Es könnten demnach aktuell eigentlich 304 Kinder, die in den oben genannten Zeiträumen geboren sind, in die Regelgruppen gehen – bei einem Platzangebot von 286 Plätzen. Wir sind in der vorteilhaften Situation, dass diese nicht versorgten Kinder ihren Anspruch nicht geltend machen oder derzeit bei Tagesmüttern oder anderweitig untergebracht sind.
Es zeichnet sich aber nach Rückmeldung der KiTa’s ab, dass im September nicht alle Regelkinder, die derzeit sich angemeldet haben, untergebracht werden können.

Im Krippenbereich sind die Geburtenzahlen von 09/2020 bis 08/2022 derzeit relevant. Hier wären demnach 196 Kinder in den Krippen unterzubringen, wenn die Nachfrage und der Bedarf angemeldet wird – bei einem Platzangebot von 98 Plätzen. Im Krippenbereich sind wir dank des Provisoriums gut aufgestellt, die Plätze für September 2024 sollten ausreichend sein. Stand heute sind aber alle Krippenplätze belegt und bereits Kinder auswärts untergebracht (zur Unzufriedenheit der Eltern).

Die Geburtenzahlen sind leicht rückläufig, gleichwohl darf man Zuzüge und v.a. Lechfeldwiesen V nicht außer Acht lassen. Nach Auskunft aus dem Bauplanungsamt findet in Kaufering eine Nachverdichtung mit jungen Paaren und Familien statt. Hier ist weiter mit einem Zuzug von Kindern zu rechnen. [Name] rechnet durch Lechfeldwiesen V mit einem Zuwachs von 6 Kindern im Krippenbereich und von 23 Kindern im Regelbereich – jeweils ohne Puffer (Seiten 25 und 28 des Gutachtens). Hier kann der Bedarf ab Einzug LFW V (2026) nochmals ansteigen.
Eine konservative Betrachtung schadet sicherlich nicht. Nach Aussagen von Herrn [Name] (StMAS) und [Name] bewährt es sich, bei der Planung einen Puffer von ca. 10 % miteinzuplanen um auf ggf. Zuzüge oder höheren Zulauf der Krippen reagieren zu können. 

Ergebnis:
Mit einem Puffer von 10% würden uns bis 2026 und dem damit verbundenen Einzug von Lechfeldwiesen V 60-70 Plätze fehlen im Regelbereich, im Krippenbereich wird der Bedarf bis 2026 nur leicht steigen, wobei wir die beiden Gruppen aus dem Provisorium langfristig in einem Bestandsbau unterbringen müssen.

MiniKiTa:
In einer Mini-Kita dürfen maximal 12 Kinder (U3, Ü3 und Schulkinder) gleichzeitig betreut werden. Die Anzahl der Betreuungsverhältnisse ist, wie in einer regulären Einrichtung, nicht begrenzt. Die Räumlichkeiten müssen den baurechtlichen Vorgaben für eine Kindertageseinrichtung entsprechen.
Vorteil:
Neben den üblichen pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften können Kindertagespflegepersonen im Rahmen des Modellprojekts nach den notwendigen Zusatzqualifikationen (§ 17 Absatz 1 AVBayKiBiG) in Mini-Kitas als pädagogische Ergänzungskräfte im Anstellungsschlüssel berücksichtigt werden - Ergänzungskraft Mini-Kita erlaubt.
Räumlichkeiten müssen hier aber gleichfalls wie bei einer KiTa ausgestaltet sein und gestellt werden.

In der kommenden Sitzung geht es sodann konkret um einen Neubau, sobald alle Möglichkeiten erarbeitet wurden und die vorbereitenden Gespräche abgeschlossen und die Ergebnisse der heutigen Diskussion eingeflossen sind.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering nimmt die Ausführungen zum Bestand und Bedarf zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanverfahren der Stadt Landsberg am Lech; Bebauungsplan "Augsburger Straße 60/62 (östlich) verbunden mit der "73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Landsberger Stadtrats hat in seiner Sitzung am 03.05.2017, aktualisiert in der Sitzung des Stadtrats am 28.10.2020, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Augsburger Straße 60/62 (östlich)“ verbunden mit der „73. Änderung des Flächennutzungsplanes“ beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.

Plangebiet:



Der zu überplanende Bereich liegt in Norden des Stadtgebiets und umfasst das mit einem Lebensmitteldiscount-, einem Drogeriemarkt und Parkplätzen bebaute Grundstück Augsburger Straße 60/62, 86899 Landsberg am Lech, Flur Nr. 4279, Gemarkung Landsberg am Lech. Das Gebiet liegt in einem bestehenden, im unmittelbaren Umfeld stark gewerblich geprägten Mischgebiet. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Augsburger Straße begrenzt. Nördlich schließt sich ein Schnellrestaurant (McDonald´s), im Süden ein Gewerbebetrieb an das Bebauungsplangrundstück an. Im Osten liegt die eingleisige Bahnstrecke Kaufering-Landsberg, die auf ihrer östlichen Seite von einem Fuß- und Radweg flankiert wird. Mit einer maximalen Ausdehnung von ca. 65 m in ost-westlicher und ca. 150 m in nord-südlicher Richtung umfasst der Geltungsbereich der Bauleitpläne ca. 0,91 ha. 

Nach der im Jahr 2016 erfolgten Neuerrichtung des Drogeriemarktes im Süden des Grundstücks (dm-drogerie-markt) will der Grundstückseigentümer auch den aus den 1990er Jahren stammenden Discountmarkt im Norden durch einen Neubau ersetzen (ALDI-Süd). Die geplante Umstrukturierung und Erweiterung soll zu einer zeitgemäßen, großflächigen Ladenstruktur beitragen.

Ziel und Zweck der Bauleitplanverfahren ist es, für den ALDI-Markt die planungsrechtlichen Grundlagen zum Neubau eines großflächigen Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.100 m² zu schaffen. Voraussetzung dafür ist die Ausweisung eines Sondergebietes „großflächiger Einzelhandel“.

In die Planung integriert ist auch der bestehende dm-Drogeriemarkt mit einer Grundfläche von 1.100 m² und einer Verkaufsfläche von 800 m². Dieser soll die Möglichkeit einer geringfügigen Erweiterung von maximal 170 m² nach Osten für Lager-, Vorbereitungs- und Sozialräume erhalten. Die Verkaufsfläche bleibt jedoch unverändert. 

Weitere Zielsetzung der Stadt Landsberg am Lech ist es, im Rahmen einer langfristigen städtebaulichen Gesamtentwicklung, entlang der Augsburger Straße einen belebten Einkaufsboulevard mit Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnnutzung zu schaffen. Hierzu hat die Stadt Landsberg am Lech im Jahre 2014 einen städtebaulichen Rahmenplan erarbeiten lassen, der auf der Ostseite der Augsburger Straße die Situierung der neu geplanten Baukörper in Richtung Augsburger Straße vorsieht. Die Erschließungs- und Parkierungszonen sollen langfristig nach Osten in Richtung Bahn verlagert werden.

Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Stadt Landsberg am Lech unter nachfolgendem Link eingestellt:

https://www.landsberg.de/rathaus/aktuelles/aktuelle-bebauungsplaene/

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering, es werden auch inhaltlich keine Belange des Marktes Kaufering berührt.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Augsburger Straße 60/62 (östlich)“ sowie der „73. Änderung des Flächennutzungsplanes“ folgende Stellungnahme abzugeben:
„Der Marktgemeinderat Kaufering nimmt Kenntnis vom Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Augsburger Straße 60/62 (östlich)“ sowie der „73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Landsberg am Lech“. Der Markt Kaufering bedankt sich für die Beteiligung im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB, es werden keine Einwendungen, Anmerkungen oder Hinweise in Zusammenhang mit der gegenständlichen Bauleitplanung vorgebracht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der "17. Änderung des Flächennutzungsplanes" und Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Unteres Lechfeld"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Hurlach hat in der Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Unteres Lechfeld sowie die „17. Änderung des Flächennutzungsplanes“ beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.


Plangebiet:




Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach unter nachfolgendem Link eingestellt:

https://www.hurlach.de/aktuelles/laufende-bauleitplanverfahren-hurlach/

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.

Wie unter Punkt 4.2 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf beschrieben liegt die Fläche nicht direkt an einer Mittelspannungsleitung. An welcher Stelle ein geeigneter Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung steht soll im Zuge des Verfahrens geklärt werden.

Vorsorglich sollten seitens des Marktes Kaufering Einwendungen gegen einen eventuell geplanten Anschluss, bzw. Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering vorgebracht werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Unteres Lechfeld“ sowie der „17. Änderung des Flächennutzungsplanes“ folgende Stellungnahme abzugeben:

Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Unteres Lechfeld“ sowie der „17. Änderung des Flächennutzungsplanes“ wie folgt Stellung:

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering. Die Belange des Marktes Kauferings sind nach derzeitigem Kenntnisstand somit zunächst nicht berührt.

Vorsorglich möchte der Markt Kaufering jedoch bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung darauf hinweisen, dass in Zusammenhang mit der gegenständlichen Solaranlage einem Anschluss, bzw. einer Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering nicht zugestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der "23. Änderung des Flächennutzungsplanes" und Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Kolonie II"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Hurlach hat in der Sitzung am 25.07.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Kolonie II“ sowie die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.


Plangebiet:







Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach unter nachfolgendem Link eingestellt:

https://www.hurlach.de/aktuelles/laufende-bauleitplanverfahren-hurlach/

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.

Wie unter Punkt 4.2 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf beschrieben liegt die Fläche nicht direkt an einer Mittelspannungsleitung. An welcher Stelle ein geeigneter Netzverknüpfungspunkt zur Verfügung steht soll im Zuge des Verfahrens geklärt werden.

Vorsorglich sollten seitens des Marktes Kaufering Einwendungen gegen einen eventuell geplanten Anschluss, bzw. Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering vorgebracht werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Kolonie II“ sowie der „23. Änderung des Flächennutzungsplanes“ folgende Stellungnahme abzugeben:

Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Kolonie II“ sowie der „23. Änderung des Flächennutzungsplanes“ wie folgt Stellung:

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering. Die Belange des Marktes Kauferings sind nach derzeitigem Kenntnisstand somit zunächst nicht berührt.

Vorsorglich möchte der Markt Kaufering jedoch bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung darauf hinweisen, dass in Zusammenhang mit der gegenständlichen Solaranlage einem Anschluss, bzw. einer Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering nicht zugestimmt wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der "15. Änderung des Flächennutzungsplanes" und Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Spatz"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö beschliessend 11

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Hurlach hat in der Sitzung am 04.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Spatz Fl.Nr. 1872 TF sowie die „15. Änderung des Flächennutzungsplanes“ beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.

Plangebiet:


Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach unter nachfolgendem Link eingestellt:

https://www.hurlach.de/aktuelles/laufende-bauleitplanverfahren-hurlach/

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.


Wie unter Punkt 7.3.2 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf beschrieben besteht eine vorläufige Einspeisezusage der [Name] AG, mit einem voraussichtlichen Einspeisepunkt auf dem Gemeindegebiet von Hurlach.

Aufgrund dieser unverbindlichen Aussage sollten vorsorglich Einwendungen seitens des Marktes Kaufering gegen einen eventuell geplanten Anschluss, bzw. Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering vorgebracht werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Spatz Fl.Nr. 1872 TF“ sowie der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes“ folgende Stellungnahme abzugeben:

„Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Spatz Fl.Nr. 1872 TF“ sowie der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes“ wie folgt Stellung:

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering. Die Belange des Marktes Kauferings sind nach derzeitigem Kenntnisstand somit zunächst nicht berührt.

Vorsorglich möchte der Markt Kaufering jedoch bereits im Rahmen der vorliegenden Beteiligung darauf hinweisen, dass in Zusammenhang mit der gegenständlichen Solaranlage einem Anschluss, bzw. einer Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering nicht zugestimmt wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der "18. Änderung des Flächennutzungsplanes" und Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Holzmann Fl.Nr. 1162; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö beschliessend 12

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Hurlach hat in der Sitzung am 14.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Holzmann Fl.Nr. 1162 sowie die „18. Änderung des Flächennutzungsplanes“ beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.


Plangebiet:



Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach unter nachfolgendem Link eingestellt:

https://www.hurlach.de/aktuelles/laufende-bauleitplanverfahren-hurlach/

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.

In Bezug auf die Einspeisung, bzw. einen möglichen Anschluss werden in den vorliegenden Unterlagen keine Aussagen getroffen.

Vorsorglich sollten seitens des Marktes Kaufering Einwendungen gegen einen eventuell geplanten Anschluss, bzw. Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering vorgebracht werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Holzmann Fl.Nr. 1162“ sowie der „18. Änderung des Flächennutzungsplanes“ folgende Stellungnahme abzugeben:

„Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Holzmann Fl.Nr. 1162“ sowie der „18. Änderung des Flächennutzungsplanes“ wie folgt Stellung:

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering. Die Belange des Marktes Kauferings sind nach derzeitigem Kenntnisstand somit zunächst nicht berührt.

Vorsorglich möchte der Markt Kaufering jedoch bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung darauf hinweisen, dass in Zusammenhang mit der gegenständlichen Solaranlage einem Anschluss, bzw. einer Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering nicht zugestimmt wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Antrag des CSU Ortsverbandes - Unterstützung der Stockschützen (TOP wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö 13

Sachverhalt Bürger

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö 14

Sachverhalt Bürger

-keine Veröffentlichung-

Datenstand vom 22.04.2024 08:52 Uhr