Datum: 15.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt Bürger
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3. Genehmigung der Niederschrift vom 10.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung der Niederschrift vom 10.04.2024 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Niederschrift der 5. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.04.2024 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Planungsleistung Fernwärmeleitung Lechfeldwiesen V; Beauftragung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt Bürger
Das neue Baugebiet Lechfeldwiesen V soll an das Fernwärmenetz der Kommunalwerke angeschlossen werden. Die Anschlussleistung beträgt im Endausbau (10 Häuser) 1 MW.
Die Trasse wird vom Anschlusspunkt in der Badener Str. ca. 300 m entlang der Schallschutzwand an der Augsburger Str. bis zum Baufeld geführt. Dort verzweigt sich die Trasse bis zu den Häusern, die jeweils einzeln mit 100 kW angeschlossen werden.
Aufgrund der Überschneidungen mit der Heizung/Sanitär-Planung auf dem Baufeld liegt es nahe, das vom Markt Kaufering bereits beauftragte Ingenieurbüro mit der Planung der neuen Trasse zu beauftragen. Die Planung und Ausschreibung der Erdarbeiten für die neue Fernwärmetrasse soll an ein ortskundiges Ingenieurbüro beauftragt werden, das bereits für den Ausbau des Kauferinger Fernwärmenetzes tätig war.
Mit folgenden Kosten für die Erschließung der aktuell 120 Wohnungen mit 7.703,4 m² Wohnfläche ist zu rechnen:
Baukosten Fernwärme 920.000,00 €
Planungskosten 20 % 184.000,00 €
7 Fernwärmestationen incl. Inst. 140.000,00 €
Gesamtkosten netto 1.244.000,00 €
Die Fernwärmeerschließung erfolgt bereits vorbereitend für die 3 weiteren östlich gelegenen Punkthäuser mit rd. 50 Wohnungen und mögliche weitere Baugebietserschließungen im Norden.
Für den Netzausbau können Fördermittel nach dem KWK-Gesetz beantragt werden. Die Förderquote liegt bei 30 % und wird nachträglich erstattet.
Mit dem Markt Kaufering als Betreiber und Eigentümer der Wohnanlage soll aufgrund der hohen Anschlussleistung ein entsprechender Sondervertrag vereinbart werden, der im Werkausschuss behandelt wird.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Mit den Planungen werden wie im Sachvortrag beschrieben die Ingenieurbüros auf Basis der HOAI beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Fernwärme-Hausanschlüsse; Beauftragung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt Bürger
Im Werkausschuss v. 20.7.2022 wurde eine moderate Erweiterung des Fernwärmenetzes Kaufering beschlossen. Im Zuge der Nachverdichtung wurden mehrere Fernwärme-Hausanschlüsse zusammen von einem Ingenieurbüro geplant und beschränkt ausgeschrieben.
Die Submission fand am 19.3.2024 statt, es wurden 2 wertbare Angebote abgegeben:
Bieter 1: 177.152,97 € netto, Fa. [Name]
Bieter 2: 183.571,74 €
Ausführungszeitraum: Mai - Juli 2024
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat stimmt einer Auftragsvergabe der Fernwärme- Hausanschlüsse an den wirtschaftlichsten Bieter zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Kindergarten Paul + Paulinchen; notwendige Sanierung und Erweiterung; Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt Bürger
Der Kindergarten Paul + Paulinchen muss dringend saniert und erweitert werden.
Nach dem geplanten Neubau des Kindergartens an der Jahnstraße (6-gruppig als 3 + 3) bestünde die Möglichkeit, den dringend benötigten Umbau und die Sanierung des Kindergartens Paul und Paulinchen vorzunehmen ohne dafür wieder ein weiteres teures Provisorium errichten zu müssen.
Dazu wurde ebenfalls bereits zusammen mit der Kindergartenleitung und der Kindergartenaufsicht ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet, das in der Sitzung vom planenden Architekturbüro Gradl samt den zu erwartenden Kosten vorgestellt wird.
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Maßnahmen zum Umbau und der Erweiterung zu einer komplett ebenerdigen Nutzung des Kindergartens mit:
- gemeinsamem Eingang und kleinem Erweiterungsbau für Leitung im Osten.
- Erweiterung der Mensa im Westen
- neuer Lieferanteneingang von Norden
- kleiner Erweiterungsbau für Hausmeister, Kinderwägen, Abfallbehälter … im Nord-Osten
- geschlossener Innenhof als Erweiterung des Raumprogramms
- Räume im OG als Lagerflächen.
- Allgemein verschiedene Nutzungsanpassungen der Räume
Großzügige Auslichtungsarbeiten im Gartenbereich und Neubepflanzung, auch zur Abgrenzung eines kleinen Spielbereichs für die Jüngsten
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat billigt grundsätzlich die geplanten Maßnahmen am Kindergarten Paul + Paulinchen. Die Planungen sollen auf dieser Basis weitergeführt werden. Die weiteren Planungsleistungen sollen zügig ausgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7. KiTa Situation in Kaufering - aktueller Stand nach Anmeldezeitraum für 2024/2025 - Bericht aus Trägersicht (IDS: ÄTO nö 4 in ö 7)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt Bürger
Frau [Name] berichtet über den aktuellen Stand.
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8. Kindergartenneubau in Kaufering, KiTa an der Jahnstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt Bürger
Am 05.05.2021 wurde beschlossen:
„Der Marktgemeinderat beschließt, das Provisorium sowie ein zu planender Neubau (…..) und entsprechende Verträge abzuschließen gem. den aktuellen Verträgen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen.“
In dieser Sitzung wurde auch dargestellt:
„Da eine provisorische Unterbringung von Kindern in Containern nur temporär erlaubt ist, muss der neue Kindergarten bis spätestens September 2024 bezugsfertig sein. Dazu sollte umgehend eine Machbarkeitsstudie erfolgen.
Folgende zeitliche Planung ist zur Umsetzung der genannten Maßnahmen angedacht:
Temporäre Containeranlage Sep. 2021 bis Aug. 2024
Neubau Kindergarten/Krippe Apr. 2023 bis Aug. 2024
Die temporäre Containeranlage wird vorerst für zwei Jahre genehmigt und mit der Option einer Verlängerung ausgeschrieben, um im Anschluss mit einer fortgeschrittenen Planung im Bereich des Neubaus eine genaue Endlaufzeit fixieren zu können. Eine Verlängerung ist seitens des Landratsamtes bereits in Aussicht gestellt.“
Der Bedarf wurde in der Sitzung vom 13.03.2024 nun ausführlich dargestellt.
Das Ergebnis lautet:
Mit einem Puffer von 10% würden uns bis 2026 und dem damit verbundenen Bezug von Lechfeldwiesen V 60-70 Plätze im Regelbereich fehlen, im Krippenbereich wird der Bedarf bis 2026 nur leicht steigen, wobei wir die beiden Gruppen aus dem Provisorium langfristig in einem Bestandsbau unterbringen müssen, heißt 24-30 Plätze im Krippenbereich.
Dies spricht für einen Bau von mindestens 2+2 (im Krippenbereich dann aber keine Platzmehrung zum Status Quo), mittelfristig besteht nach dem Gutachten ein Bedarf von 3+3.
Örtlichkeit:
Jahnstraße Kaufering
Der Bereich rund um das jetzige Provisorium ist bestens geeignet für einen KiTa Neubau. Zentrale Lage, Nähe zur Schule sodass Eltern ggf. nur einmal fahren müssen, um Kinder in die KiTa und Schule bringen zu müssen.
In nichtöffentlicher Sitzung am 05.05.2021 wurde bereits ein Plan vorgestellt, dass sowohl Provisorium als auch Neubau am Franz-Senn-Weg bzw. an der Jahnstraße realisiert werden sollen.
Die Örtlichkeit hat den Vorteil, dass das gesamte Schulgelände als gemeinsamer Bildungscampus genutzt werden kann (siehe [Name], Seite 36).
Bisheriger Verlauf
Juli 2021 Studie zur Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung und Grundschule
05.05.2021 Trägerschaft und möglicher Standort
Juni/Juli 2023 Konzeptentwicklung zum Kindergartenneubau an der Jahnstraße mit
Trägerschaft und Kindergartenaufsicht
13.09.2023 Alternative Modelle zur Baufinanzierung und Projektabwicklung; Beispiel Errichtung eines 6-gruppigen Kindergartens an der Jahnstraße; Information
08.11.2023 Aufstellung des Bebauungsplanes "Jahnstraße Teil I" im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, Aufstellungsbeschluss
17.01.2024 Miet-Kauf-Modell; Finanzplanungen
13.03.2024 Betreuungsplatzsituation; KiTa Neubau: Bedarf, Größe und
andere Maßnahmen
Zukünftiger Zeitplan
15.05.2024 Beschluß über 6-gruppigen Neubau an der Jahnstraße als Mietkauf
Jun 2024 Antragstellung Förderung bei Reg. v. OBB
Aug 2024 Ausschreibung Mietkauf
Nov 2024 Auftragsvergaben
Fertigstellung Aug – Oktober 2025
Miet-Kauf-Modell als Finanzierungsmodell für die KiTa
Generell ist ein Miet-Kauf möglich bei allen Projekten. Die finanzielle Lage muss das Projekt aber zulassen, egal ob im Miet-Kauf oder als reguläres eigenes Projekt. Das Miet-Kauf-Modell ist nichts anderes als eine Finanzierungsform für den Markt Kaufering.
Vorteile für den Markt Kaufering:
- Kurze Realisierungszeit
- Bis zur Fertigstellung keine Kosten
- Wir erwarten günstigere Baukosten und damit verbunden günstigere Finanzierungskosten (der Generalunternehmer kann ggf. etwas günstiger bauen, da er selbst nicht an die verwaltungstechnischen Regularien gebunden ist).
- Entlastung des Bauamtes
- Spart intern Ressourcen in allen betroffenen Bereichen
- Fixpreis über 20 Jahre Laufzeit
Dabei ist der Miet-Kauf nicht förderschädlich. Das wurde bereits am 03.08.2023 mit der Förderstelle bei der Regierung von Oberbayern abgeklärt. Vor der Vergabe muss allerdings der Förderbescheid vorliegen. Es ist daher ratsam, den Förderbescheid abzuwarten, bevor die Ausschreibung veröffentlicht wird. Die Ausschreibung erfolgt selbstverständlich vergaberechtskonform und da die Schwellenwerte erreicht werden EU-weit. Ausgeschrieben wird die Komplettleistung, d.h. schlüsselfertiger Bau und Finanzierung als Mietkauf gemeinsam. Das Vergabeverfahren werden wir zu gegebener Zeit zusammen mit einer Anwaltskanzlei, die spezialisiert für Vergaberecht ist, durchführen.
Musterrechnungen für Mietkaufmodelle liegen uns bereits vor. Dabei sind jeweils Kosten für die Bauträgerschaft, die Gesamtorganisation und Finanzierung in der Bauzeit und allgemein eine angenommene Finanzierung mit einem gewissen Prozentsatz enthalten, der derzeit bei rd. 3,55 % für eine 20-jährige Laufzeit liegen würde.
Angenommene Baukosten (Baukostenindex 1. Quartal 2023!):
KiTa 3 + 3 (6-gruppig): 6.311.411 €
KiTa 2 + 2 (4-gruppig): 4.645.065 €
zzgl. Finanzierungskosten
Das Mietkaufmodell für einen 6-gruppigen Kindergarten ist in der derzeitigen Finanzplanung des Marktes Kaufering berücksichtigt.
Seitens der Verwaltung liegt mit dem 6-gruppigen Kindergartenneubau an der Jahnstraße ein schlüssiges und funktionierendes Gesamtkonzept vor, um den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen nachhaltig decken zu können.
Nach Erstellung des 6-gruppigen Kindergartens kann die Sanierungsphase des Kindergartens Paul+Paulinchen erfolgen.
Während der Sanierungsphase des Kindergartens Paul+Paulinchen im Kindergartenjahr 2025/2026 müsste das vorhandene Provisorium noch einmal verlängert und weitergenutzt werden (ggf. sind Anpassungen im Sanitärbereich zu machen), sodass ansonsten keine weiteren Provisorien geschaffen werden müssen.
Um diesen Zeitplan einigermaßen einhalten zu können, ist eine Beschlussfassung dringend erforderlich. Nur so können die Förderanträge gestellt und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Die Fachaufsicht des Landratsamtes hat den Bedarf in Höhe von 3+3 bereits bestätigt, sodass Fördergelder für diese Größe beantragt und genehmigt werden können.
Zudem ist das Areal an der Jahnstraße dann auch bereits für zukünftig notwendig werdende Erweiterungen erschlossen und mit einem entsprechenden Baurecht ausgestattet.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt den Neubau einer Kindertagesstätte an der Jahnstraße in der Größe 3+3. Zur Finanzierung soll ein Mietkauf-Modell herangezogen werden. Die wesentlichen Haushaltsmittel und Fördermittel sind im Haushaltsjahr 2025 bereits vorgesehen und in den darauffolgenden Haushaltsjahren vorzuplanen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen. Mit Ausschreibungen darf erst nach Erhalt des Förderbescheides bzw. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Oberbayern begonnen werden. Gleichzeitig ist das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und Baurecht herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 7
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9. Teilfortschreibung Regionalplan München, Vorabentwurf des Steuerungskonzept Windenergie, Beteiligungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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beschliessend
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9 |
Sachverhalt Bürger
Der Regionale Planungsverband München (RPV München) führt derzeit ein Vorab-Beteiligungsverfahren im Rahmen des Steuerungskonzeptes Windenergie zur Teilfortschreibung des Regionalplans München durch.
einsehbar.
Zentrale Unterlagen sind die Präsentation und die Karte „A-1 Vorabentwurf Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung“, sowie dazu ergänzend die Karte „A-2 Erweiterter Suchraum im bauhöhenbeschränkten Bereich der MVA Lechfeld und Manching“.
Die Vorabbeteiligung dient dazu, den Entwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie weiter zu konkretisieren.
Die betroffenen Gemeinden haben die Gelegenheit sich hierzu bis zum 31.Mai 2024 zu äußern.
A) In der Karte „A-1 Vorabentwurf Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung“ sind keine „Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung“ auf dem Gebiet des Marktes Kaufering, bzw. in der Nähe des Gemeindegebietes von Kaufering ausgewiesen.
B)
Der Regionale Planungsverband weist in seinem Anschreiben darauf hin, dass eine zweite Karte zu Suchräumen in den Einwirkungsbereichen der MVA Lechfeld und Manching (Karte A-2) erstellt wurde. In diesen Suchräumen sind Windenergieanlagen möglich, die wegen der Höhenbeschränkung der Bundeswehr je nach Standort nur eine geringe Gesamthöhe von 230 m bis unter 267 m aufweisen können.
Hieraus ergeben sich zusätzliche Suchräume, diese Suchräume sind jedoch wegen der Höhenbeschränkung weniger gut geeignet.
Für das Gemeindegebiet von Kaufering werden im vorliegenden Vorabentwurf hier mehrere Suchflächen (siehe beiliegenden Planausschnitt) dargestellt, in denen Windenergieanlagen mit 230 m Gesamthöhe möglich sein könnten.
Für diese ausgewiesenen Suchräume ist nach den uns bekannten Einschätzungen von Planungsbüros ein wirtschaftlicher Betrieb nicht darstellbar. Es erscheint somit mehr als fraglich, ob auf diesen Flächen Windenergieanlagen tatsächlich jemals realisiert werden.
Durch eine Ausweisung dieser Flächen auf Ebene des Regionalplans wäre die Planungshoheit des Marktes Kaufering für kommunale Planungen durch diese übergeordnete Planung jedoch erheblich eingeschränkt.
Dazu ergänzend ist zu den einzelnen Suchräumen noch folgendes anzumerken:
- In der im Süden dargestellten Fläche (MVA_073) wurden auf den Fl.Nr. 1762, 1763, 1764 Ausgleichsmaßnahmen in Zusammenhang mit verschiedenen Bauleitplanverfahren erbracht. Hierauf ist in der Stellungnahme des Marktes Kaufering hinzuweisen.
- Die im Osten des Gemeindegebietes von Kaufering dargestellte Fläche (MVA_083) befindet sich im Bereich des Baudenkmales „Walpurgiskappelle“. Hier sind entsprechende Abstände und die Freihaltung von wichtigen „Sichtachsen“ zu berücksichtigen.
- Bei der im Norden dargestellte Fläche (MVA_090) ist besonders auch die Berücksichtigung einer möglichen Siedlungsentwicklung von Kaufering mit den sich daraus ergebenden Schutzabständen von Windenergieanlagen hinzuweisen. Dies auch vor dem Hintergrund der geringen Größe dieses dargestellten Bereiches.
- Bei der im Westen außerhalb des Gemeindegebietes liegenden Fläche (MVA_076) ist ebenfalls auf die mögliche Siedlungsentwicklung als auch die Mindestschutzabstände zur vorhandenen Bebauung hinzuweisen.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird beauftragt im gegenständlichen Verfahren nachfolgende Stellungnahme abzugeben:
„Der Marktgemeinderat Kaufering nimmt den Vorabentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans München, Steuerungskonzept Windenergie zur Kenntnis, nachfolgend unsere Stellungnahme:
1.)
In der Karte „A-1 Vorabentwurf Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung“ sind keine „Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete Windenergienutzung“ auf dem Gebiet des Marktes Kaufering, bzw. in der Nähe des Gemeindegebietes von Kaufering ausgewiesen, dementsprechend ist hier keine Betroffenheit des Marktes Kaufering gegeben.
2.)
In der Karte „A-2 Erweiterter Suchraum im bauhöhenbeschränkten Bereich der MVA Lechfeld und Manching“ werden im vorliegenden Vorabentwurf für das Gemeindegebiet von Kaufering mehrere Suchflächen dargestellt, in denen Windenergieanlagen mit 230 m Gesamthöhe möglich sein könnten.
Für diese ausgewiesenen Suchräume ist nach den uns bekannten Einschätzungen von Planungsbüros ein wirtschaftlicher Betrieb nicht darstellbar. Es erscheint somit mehr als fraglich, ob auf diesen Flächen Windenergieanlagen tatsächlich jemals realisiert werden.
Durch eine Ausweisung dieser Flächen auf Ebene des Regionalplans, wäre die Planungshoheit des Marktes Kaufering für kommunale Planungen durch diese übergeordnete Planung jedoch erheblich eingeschränkt. Dieser Eingriff in unsere Planungshoheit ist aus den o.g. Gründen nicht hinnehmbar, da die kommunalen Planungen in Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge für unser Bürger weiterhin umsetzbar sein müssen.
Dazu ergänzend ist zu den einzelnen Suchräumen noch folgendes anzumerken:
- In der im Süden dargestellten Fläche (MVA_073) ist der Umgriff nicht eindeutig erkennbar. Es wird darauf hingewiesen, dass auf den Fl.Nr. 1762, 1763, 1764 Ausgleichsmaßnahmen in Zusammenhang mit verschiedenen Bauleitplanverfahren erbracht wurden. Der Markt Kaufering hält an diesen festgesetzten Ausgleichsflächen fest.
- Die im Osten des Gemeindegebietes von Kaufering dargestellte Fläche (MVA_083) befindet sich im Bereich des Baudenkmales „Walpurgiskappelle“. Hier sind aus unserer Sicht entsprechende Abstände und die Freihaltung von wichtigen „Sichtachsen“ notwendig.
- Bei der im Norden dargestellte Fläche (MVA_090) möchten wir auf die Berücksichtigung einer möglichen Siedlungsentwicklung von Kaufering mit den sich daraus ergebenden Schutzabständen von Windenergieanlagen hinweisen.
Aufgrund einer aktuell durchgeführten Analyse über mögliche bauliche Entwicklungen unserer Kommune ist der nördliche Bereich des Gemeindegebietes eine der wenigen in Frage kommenden künftigen Erweiterungsflächen.
Dies auch vor dem Hintergrund der geringen Größe der Fläche MVA_090, die zusätzlich zu der max. Höhe von 230 m gegen eine tatsächliche Realisierung spricht.
- Bei der in unmittelbarer Nähe unseres Gemeindegebietes dargestellten Flächen MVA_076, Gemarkung Igling, möchten wir ebenfalls um die Berücksichtigung einer möglichen Siedlungsentwicklung von Kaufering im nördlichen Bereich des Gemeindegebietes mit den sich daraus ergebenden Schutzabständen von Windenergieanlagen bitten.
Weiterhin möchten wir in Zusammenhang mit dieser Suchfläche darauf hinweisen, dass im nördlichen Siedlungsbereich von Kaufering in verschiedene Bebauungsplänen, unter anderem in den Bebauungsplänen „Nord III-B-1“ und „Nord III-B-3“, die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt ist. Der sich daraus ergebende größere Anspruch auf Schutz vor Lärm und optisch bedrängender Wirkung ist aus unserer Sicht auch auf Ebene der Regionalplanung durch entsprechende größere Mindestabstände zu berücksichtigen.
Die Ausweisung der dargestellten Suchflächen werden aus den vorgenannten Gründen seitens des Marktes Kaufering nicht befürwortet, wir bitten dies im Fortgang des Verfahrens entsprechend zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
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10. Anpassung der Richtlinien für das Mitteilungsblatt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt Bürger
Im Zuge der Neuvergabe der Dienstleistung „Druck und Layout“ des Mitteilungsblattes sind die Richtlinien hierfür in wenigen Punkten anzupassen.
Die Richtlinien für das Mitteilungsblatt wurde in einigen Bereichen aktualisiert.
Alle Änderungen sind zur Nachvollziehbarkeit im Überarbeitungsmodus vorgenommen.
Es sind ein paar redaktionelle Änderungen und der Redaktionsschluss muss nach Rücksprache mit dem Dienstleister für Druck und Layout angepasst werden.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kauferings beschließt die vorliegende neue Fassung der Richtlinien für das Mitteilungsblatt in der Fassung vom 15.05.2024, Version 2 mit Wirkung zum 16.05.2024. Die Richtlinien gelten erstmals für die Ausgabe Juni 2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Antrag des CSU Ortsverbandes - Unterstützung der Stockschützen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt Bürger
Die Stockschützenbahn wurde vom Markt während der Amtszeit von Bürgermeister a.D. Dr. Klaus Bühler errichtet. Die zur Stockschützenbahn gehörenden beiden Hütten wurden im Auftrag vom Markt von Dipl. Ing. Architekt [Name] geplant. Die beiden Hütten wurden nach dieser Planung von Mitgliedern des Stockschützenvereins in eigener Arbeitsleistung errichtet; d.h. die Bodenplatten gegossen, die Gebäude errichtet (Holz aus dem Gemeindewald), die Dächer gedeckt (Schindeln wurden vom Stockschützenverein bezahlt). Da die Anlage auf Gemeindegrund steht und teilweise von der Gemeinde bezahlt wurde, ist diese wohl als gemeindliche Sportanlage anzusehen. Auch die im Jahre 2010 für die Stockschützenbahn erforderlichen Asphaltierungsarbeiten wurden vom Markt bei der Fa. [Name] in Auftrag gegeben und die Kosten i.H.v. 8.636,62 € bezahlt.
Die Stockschützen müssen dringend ihre Bahn erneuern, hierfür fallen Kosten von ca. 28.000 Euro brutto an. Der Verein fragt nun nach einer finanziellen Unterstützung an.
Die Richtlinie für die Förderung der Vereine im Markt Kaufering sieht eine mögliche Förderung in Höhe von 10% vor, wenn die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Förderungswunsch wurde im Dezember angemeldet und die 10% sind im Haushalt 2024 eingeplant. Der Antrag zielt nun darauf ab, mehr als die festgeschriebenen 10% zu gewähren. Einen Präzedenzfall zu schaffen und Ausnahmen von der Richtlinie zuzulassen, hält die Verwaltung für sehr schwierig.
Dem Antrag gerecht werdend sodann folgender Beschlussvorschlag:
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12. Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Feuerwehrgerätehaus; Antrag UBV vom 26.02.2024; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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12 |
Sachverhalt Bürger
Am 26.02.2024 wurde ein Antrag der UBV bezüglich der Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Feuerwehrgerätehaus eingereicht.
- Vorstellung des Antrags durch Herrn Kenzler -
Notwendig wurde der Antrag aus Sicht der UBV deswegen, weil aufgrund des neu geplanten Feuerwehrgerätehauses etliche Reparaturarbeiten zurückgestellt wurden.
Aufgrund der beschlossenen Verschiebung des Feuerwehrneubaus ist aber mit dessen Fertigstellung und Inbetriebnahme erst im Jahr 2029 zu rechnen, sodass die kommenden Jahre im alten Feuerwehrhaus bestmöglich überbrückt werden müssen.
Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung wurden einige Sofortmaßnahmen in Angriff genommen und begonnen, eine Maßnahmenliste aufzustellen, nachdem sowohl der KUVB als auch die von uns für Brandschutz und Arbeitsschutz beauftragte Firma [Name] Begehungen zusammen mit der Verwaltung durchgeführt haben.
Aktuell laufen bereits auch weitere Planungsüberlegungen z.B. im Bereich Umbau Funkraum, Ausbau eines Waschplatzes usw. Der Maßnahmenkatalog soll dann im Juni/Juli dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Formell muss dieser Antrag aber trotz der bereits in diesem Sinne laufenden Arbeiten zur Beschlussfassung im Marktgemeinderat eingebracht werden.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Gesamtmaßnahmenkataloges inkl. der Kosten für die Maßnahmen zur Reparatur- und Instandhaltung des Feuerwehrhauses. Einzelmaßnahmen sind solange zurückzustellen, soweit sie nicht der unmittelbaren und dringenden Gefährdungsbeseitigung unterliegen und den Verfügungsrahmen des 1. Bürgermeisters nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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13. Neubau des Feuerwehgerätehauses; vorbereitende Erdarbeiten und Straßenumbau; Antrag Die Grünen vom 06.05.2024; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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13 |
Sachverhalt Bürger
Am 06.05.2024 wurde von der Fraktion der Grünen ein Antrag eingereicht, das für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses vorgesehene Gelände erst vorzubereiten, wenn der endgültige Baubeginn für den Hochbau feststeht.
- Vorstellung des Antrags durch Herrn Strickstrock –
Die Meinung der Verwaltung ist in diesem Punkt aber klar für den Abtrag und die Einebnung des Geländes aus im Wesentlichen folgenden Gründen:
- Bereits für den Straßenumbau ist der Abtrag des Lärmschutzwalles entlang der Augsburger Straße erforderlich (s. Planbeilagen)
- Die Kiesfläche wird ordentlich und ansehnlich als Planum erstellt und die Anschlussbereiche angeglichen
- Die Lärmschutzwälle wurden „freiwillig“ ohne rechtliche Verpflichtung errichtet (Bestätigung des Landratsamtes über die Unterschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 liegt vor)
- Bis Ende Juni 2024 haben wir bereits die Genehmigung, dass wir nochmal die Ameisen umsiedeln dürfen und anschließend mit den Erdarbeiten beginnen können
- Für den Eingriff ist ein Ausgleich in Form einer neu zu pflanzenden Hecke zu schaffen. Das geschieht in Abstimmung mit der UNB im letzten Quartal des Jahres. Weiterer Ausgleich ist auch später nicht mehr zu schaffen.
- Die Neuanlage von dezentralen Containern für Glas hat bereits begonnen (Hessenstraße, Sportzentrum). Weitere Standorte im Bereich Bahnhofstraße, Schmalholzstraße sind in Vorbereitung. Papiercontainer sollen zukünftig entfallen, übergangsweise wird es am Schwimmbad noch Papiercontainer geben. Später gibt es dann für Papier nur noch die Blaue Tonne und die Sammlung der Vereine.
- Der Entfall des Schlittenhügels kann gut verkraftet werden, es gibt dazu geeignete Alternativen.
- da auch für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses derzeit ein alternatives Finanzierungsmodell im Mietkauf überlegt wird, muss das Baugrundrisiko vor Baubeginn unbedingt ausgeschalten werden. Aufgrund der stark steigenden Entsorgungskosten des Erdmaterials der letzten Jahre sollte nicht abgewartet werden. In den letzten 5 Jahren stiegen die Kosten kontinuierlich von Jahr zu Jahr an, sodass hier ca. 20 % an Mehrkosten eingepreist werden müssten.
- Der vorbereitende Umbau der Augsburger Straße bringt eine neue sinnvolle Fahrbeziehung für alle Kauferinger und führt zu einer deutlich besseren Vernetzung und Anbindung an die Augsburger Straße. Auch hier kann eine Verschiebung zu Verteuerungen führen.
Beschluss Bürger 1
Die Abtragung des Lärmschutzwalles und die Planie des Geländes am zukünftig geplanten Feuerwehrhaus wird nicht durchgeführt, bis der endgültige Baubeginn feststeht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13
Beschluss Bürger 2
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen des Erdbaus und des Straßenumbaus zeitnah auszuschreiben, damit die Arbeiten nach Umsiedelung der Ameisen zügig beginnen können. Die jeweilige Auftragsvergabe erfolgt gesondert im Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4
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14. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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15.05.2024
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ö
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14 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 15.07.2024 16:40 Uhr