Datum: 10.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt Bürger
zum Seitenanfang
2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt Bürger
zum Seitenanfang
3. Genehmigung der Niederschrift vom 15.05.2024 und vom 12.06.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung der Niederschrift vom 15.05.2024 und vom 12.06.2024 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Niederschrift der 6. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.05.2024 sowie die Niederschrift der 7. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 12.06.2024 jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Neues Mitglied für den Seniorenbeirat - Berufung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt Bürger
Nach § 4 Abs. 2 der „Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Kaufering“ ist der Marktgemeinderat zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Seniorenbeirates.
Folgende Personen wurde bisher gewählt:
§ 4 Zusammensetzung und Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates
(1) Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Seniorenbeirat setzt sich aus mindestens 10 Mitgliedern zusammen:
|
a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden, und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.)
|
b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.
|
Dr. Börries Graf zu Castell (Förderverein)
|
|
|
Harald Goos
|
Günther Honel (Seniorenstift)
|
Ulrich Weiss
|
Hanna Rulf (Hospiz- und Palliativverein)
|
Rainer Mundt
|
Dr, Hartmut von Schnurbein (evang Kirche)
|
|
Frau Irmgard Seese hat sich bereit erklärt, den Beirat als tatkräftiges Mitglied zu unterstützen. Frau Seese ist Sozialpädagogin, 1952 in Bonn geboren, war lange Zeit Leitung eines Kinderhauses und wohnt seit 2017 in Kaufering.
Öffentliche Wahl in Ordnung, per Handzeichen?
Durchführung der Wahl
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beruft Frau Seese nach ihrer Wahl durch den Marktgemeinderat in den Seniorenbeirat bis zum Ende der Wahlperiode, Ende August 2026.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Jahnstraße Teil 1", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 08.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Jahnstraße Teil I“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.11.2023 bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 04.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.
Beschluss Bürger
1. Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Kenntnis.
2. Es sind keine Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen eingegangen, die im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden müssen.
3. Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Jahnstraße Teil I“ mit Begründung in der Fassung vom 10.07.2024 einschließlich der in der heutigen Sitzung vorgenommenen Änderungen in Bezug auf die Dachform.
4. Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Jahnstraße Teil I“ mit Begründung in der Fassung vom 10.07.2024 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
6. Mayors for peace - Partizipation des Marktes Kaufering
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt Bürger
- internationale Organisation von Städten, mit dem Ziel der Friedensarbeit, insbesondere der atomaren Abrüstung
- gegründet 1982 auf Initiative des damaligen Bürgermeisters von Hiroshima, Takeshi Araki
- am 8. Juli jeden Jahres wird für eine Woche weltweit die Flagge der Mayors for Peace in allen angeschlossenen Städten und Gemeinden gehisst
Im Dezember 2023 wurde u.A. der Markt Kaufering angeschrieben, mit Informationen versorgt und so entstand der weitere Kontakt mit der Bitte seitens der Organisation, dass der Markt Kaufering der Initiative beitritt, einer weltweiten Initiative von Bürgermeistern, die sich für die Abrüstung der Atomwaffen einsetzen. Ihr gehören weltweit meines Wissens über 8000 Städte und Gemeinden an. Sie wurde von dem Bürgermeister Hiroshimas gegründet. In Deutschland gehören über 800 Gemeinden/Städte den Mayors for Peace an. In unserer Region u.a. die Städte München, Augsburg, Bad Tölz, Fürstenfeldbruck und Landsberg.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering stimmt dem Beitritt des Marktes zu „Mayors for Peace“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Mittelschule; Werkstatt für die Praxisklasse; Beschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt Bürger
Die Werkstatt der Praxisklasse der Mittelschule befindet sich oberhalb des Theaters der Grundschule und ist grundsätzlich Bestandteil des 2. Bauabschnittes der Grundschule.
Hier waren außer der grundsätzlichen Gebäudeertüchtigung keine Maßnahmen geplant. Die Elektro- und HLS-Planung hat nun darauf hingewiesen, dass der Werkstattbereich wie er gerade betrieben wird, unzulässig ist und eingestellt werden müsste.
Wir haben daher Sofortmaßnahmen zur Brandalarmierung und Not-Aus-Schaltung ergriffen und sonstige unzulässigen Dinge, die sofort zu beheben waren, beseitigt und umstrukturiert.
Um die Werkstatt, wie sie aus schulischen Gründen betrieben werden muss, in einen zulässigen Betriebszustand zu bekommen, muss diese ertüchtigt werden.
Es erfolgt eine Vorstellung durch unsere Architektin Frau [Name] und den betreuenden Lehrer der Praxisklasse Herrn [Name], der mit großem Engagement die Praxisklasse leitet und schon viele Projekte realisiert hat bzw. gerade realisiert (z.B. Tische für die Sitznischen im Bau III, Brunnen für den Pausenhof, Regale für den PCB-Raum usw.).
Die Mittel waren bisher nicht eingeplant. Die Kostenschätzung weist einen Betrag von 182.872,18 € aus.
Erfahrungsgemäß gibt es leider keine Möglichkeit der Nachförderung innerhalb einer laufenden Baumaßnahme, wir werden es in jedem Fall versuchen zu beantragen.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Werkstattausbau zu. Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe vorhanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule; Aufstockung zur Deckung Ganztagsbedarf; Information
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt Bürger
Der Neubauteil im 2. Bauabschnitt wurde wie vom Marktgemeinderat erwünscht, planerisch bereits so vorbereitet, dass ein Teil des Neubaus um ein weiteres Geschoß aufgestockt werden könnte. Diese vorbereitenden Maßnahmen sind bereits in den Baukosten bzw. im genehmigten Projektbudget enthalten und wurden mit 150.000 € beziffert.
Im Zuge der Ausschreibungsvorbereitungen und der vertieften Ausführungsplanung kamen wir aber zwischenzeitlich zu dem Schluss, dass eine spätere Aufstockung keine sinnvolle Maßnahme darstellt.
Es müsste das Dach im Bereich der Aufstockung wieder abgebaut werden, sodass das 1. Obergeschoss und der Anschlussbereich zur neuen Aula offen wäre. Das hat zur Folge, dass eine spätere Aufstockung neben den Kosten der Aufstockung auch Kosten für ein Notdach und Kosten für die Auslagerung von Schülern des 1. Obergeschosses und mindestens der angrenzenden Bereiche bedeutet. Es müsste bei diesem großen Eingriff in das Bauwerk mit einer Bauzeit von rd. 12 Monaten gerechnet werden. Alleine die Kosten für das Notdach (235.000 €) und eine Containeranlage (600.000 €) wurden mit 835.000 € beziffert.
Wir sind daher der Meinung, dass die Aufstockung gleich im Zuge des 2. Bauabschnittes erfolgen muss. Von außen würden wir das Gebäude fertigstellen, auf den endgültigen Innenausbau würden wir vorläufig verzichten. Diese Vorgehensweise bedeutet „nur“ Mehrkosten in Höhe von 521.412 €.
Trotz Verzicht auf Fördermittel, die für einen Rohbau ohne definierte Nutzung nicht beantragt werden können, stellt die Maßnahme eine kostengünstige und nachhaltige Lösung dar, um dem zukünftigen Bedarf an rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsplätzen im Ganztagesbereich gerecht werden zu können.
Als positiver Nebeneffekt entsteht durch die Aufstockung ein verschattungsfreies nach Süden ausgerichtetes Dach, das idealerweise für die geplante PV-Anlage genutzt werden kann.
Die Planung wird Ihnen von unserer Architektin Frau [Name] vorgestellt.
Abschließend erfolgt eine Gesamtkostenprognose des Bauvorhabens.
Die Maßnahme Aufstockung ohne Innenausbau, die mit 521.412 € beziffert wurde und der in einem eigenen TOP vorgestellte Werkstattausbau für die Praxisklasse der Mittelschule, der mit rd. 183.000 € beziffert ist, können über das Projektbudget der Grundschule gedeckt werden. Der Risikopuffer ist dann aufgebraucht. Wir erwarten allerdings zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Kostensteigerungen mehr, da die aktuelle Marktsituation und die damit verbundenen Kostensteigerungen bereits eingepreist wurden.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstockung im Zuge des 2. Bauabschnittes durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, umgehend eine Baugenehmigung zu beantragen und die Planungen und Ausschreibungen entsprechend anzupassen.
Haushaltsmittel stehen für 2024 in ausreichender Höhe zur Verfügung bzw. sind in den Folgejahren entsprechend einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen; Vergaben; Information
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt Bürger
Wie in der Marktgemeinderatssitzung vom 12.06.2024 vereinbart, haben wir die beauftragten Firmen mit Namensnennung in einer Liste (s. Anlage) zusammengestellt.
Zukünftig erfolgt bei Bauvergaben gemäß VOB/A immer die Namensnennung des Erstbieters. Voraussetzung ist, dass bis zum Sitzungsdatum die Prüfung und Wertung abgeschlossen ist.
Es ist aber öfter der Fall, dass zum Zeitpunkt der Sitzung die Prüfung und Wertung noch nicht abschließend erfolgt ist, sodass zur Beschlussfassung nur ein ungeprüftes Submissionsergebnis vorliegt. In diesem Fall müssen wir leider auf die Namensnennung weiterhin verzichten und können erst in der nächsten Sitzung die erfolgreichen Vergaben mit Namensnennung bekanntgeben.
zum Seitenanfang
10. Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule; Umverlegung Fernwärme; Vergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt Bürger
Der Fernwärmehausanschluss für die Schule muss baubedingt nach Süden verlegt werden. Kostenträger der Umverlegung ist der Markt Kaufering.
Die Kosten sind bereits in den Projektkosten der Grundschule eingepreist.
Die Maßnahme wurde ausgeschrieben und kann nach Prüfung und Wertung an Fa. Georg Kölbl vergeben werden. Die Bauarbeiten sollen in den Sommerferien 2024 durchgeführt werden.
Submission: 27.06.2024, Offenes Verfahren VOB/A (eu-weit)
1 Angebot
Fa. [Name] 99.820,47 € (brutto)
(Die Kostenberechnung lag bei 115.059,55 €)
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, der Fa. [Name] den Zuschlag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
10.07.2024
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 01.10.2024 09:37 Uhr