Datum: 11.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung der Niederschrift vom 13.11.2024
4 Grundsteuer 2025 - Erlass der Hebesatzsatzung zum 01.01.2025
5 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Kalkulation der Abwassergebühren
6 Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung rückwirkend zum 01.01.2021
7 Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule; Vergaben
8 Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau der Telekom in Kaufering; Information
9 Ermächtigungsbeschluss Kommunale Wärmeplanung
10 Fortführung des eea; Beschluss
11 Jährlicher Bericht über die Tätigkeiten der Referenten im Marktgemeinderat (Referent für Jugend, Referentin für Schulen und KiTa)
12 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö 2

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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3. Genehmigung der Niederschrift vom 13.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Genehmigung der Niederschrift vom 13.11.2024 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Niederschrift der 12. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.11.2024 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Grundsteuer 2025 - Erlass der Hebesatzsatzung zum 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö 4

Sachverhalt Bürger

Von kommunalen Spitzenverbänden wie dem Bayer. Gemeindetag wird empfohlen, aufgrund der Grundsteuerreform eigene Hebesatzsatzungen bis zum Jahresende zu erlassen. Die bisher übliche Vorgehensweise genügt nicht mehr, den Hebesatz mit der jeweiligen Haushaltssatzung zu erlassen. Die beiliegende Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze entspricht dem zur Verfügung gestellten Muster des Bayer. Gemeindetages. 
Nach ersten Berechnungen der Gemeindeverwaltung wird sich das Aufkommen der Grundsteuer B voraussichtlich nicht verringern, da bereits die Gesamtsumme des vom Finanzamtes übermittelten Messbetrages mit knapp 5 % zunimmt. In der Summe führt das dazu, dass sich das Gesamtaufkommen ohne eine Hebesatzsteigerung erhöhen wird.
Im Jahr 2024 beträgt das derzeitige Soll knapp 1.085.000 €; 
Seit Anfang der ersten Dezemberwoche liegen die aktualisierten Daten der Messbeträge vor, womit die Gesamtsumme der vorliegenden Messbeträge um etwa 8,6 % erhöhen wird und in der Umrechnung für das Jahr 2025 einen Anstieg von rund 94.000 € bedeutet, ohne dass der Hebesatz verändert wird. Dabei sind auch verschiedene Verschiebungen zwischen der Grundsteuer A und B berücksichtigt, da zukünftig Wohn- und Hofflächen der aktiven Landwirte nicht mehr der Grundsteuer A, sondern der Grundsteuer B zugeordnet werden und zu einer leichten Erhöhung des Aufkommens für die bebauten Grundstücke führen wird. 
Erste Überprüfungen der bisher zur Verfügung stehenden Datensätze haben ergeben, dass starke Erhöhungen bei den einzelnen Grundsteuermessbeträgen die Ausnahmen darstellen. Allerdings kann bereits festgestellt werden, dass kleine Wohneinheiten (z.B. Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser mit kleinen Grundstücken) in der Bewertung günstiger abschneiden, dagegen Wohnflächen mit größeren Grundstückflächen teurer werden. Auch bisher dem landwirtschaftlichen Bereich zugeordnete Flächen wie die „stillgelegten Hofflächen“ können darunterfallen.
Nicht zu vergessen ist, dass das Aufkommen bei der Grundsteuer A entsprechend sinken wird (-36,1 %), da wie oben dargestellt eine Verschiebung der Wohn- und Hofflächen in die Grundsteuer B stattfindet. Allerdings betrug das Soll bei der Grundsteuer A für das laufende Jahr 2024 nur 24.422 €. 
Die Mehrbeträge aus der Hebesatzänderung fallen insgesamt moderat aus, wie der beiliegenden Liste entnommen werden kann. Angesichts der allgemeinen Finanzsituation bei der Haushaltsaufstellung 2025 und des geringen Anteils an den Einnahmen des Verwaltungshaushalts spielen sie eine untergeordnete Rolle, da im Wesentlichen die Neufestsetzungen der Messbeträge ausschlaggebend ist.
Der Vorschlag der Verwaltung wäre daher, eine leichte Erhöhung bei der Grundsteuer B vorzunehmen auf 330 oder 340 Prozentpunkte, die Grundsteuer A auf dem jetzigen Satz 320 v.H. zu belassen.
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit wurde der derzeitige Hebesatz für die Gewerbesteuer mit 380 v.H. unverändert in die neue Hebesatzsatzung aufgenommen.

Beschluss Bürger

Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt festgelegt:
  • Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) mit 320 v.H.
  • Grundsteuer B (für Grundstücke) mit 320 v.H. 
  • Gewerbesteuer unverändert mit 380 v.H.

Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuern des Marktes Kaufering in Form der vorgestellten Hebesatzsatzung mit den zuvor festgelegten neuen Hebesätzen bei der Grundsteuer und dem gleichbleibenden Gewerbesteuersatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

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5. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Kalkulation der Abwassergebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist es notwendig, den kalkulatorischen Zinssatz festzusetzen. Dieser soll für den Kalkulationszeitraum 2025-2028 auf 4 % festgelegt werden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt den kalkulatorischen Zinssatz für den Kalkulationszeitraum der Abwassergebühren 2025-2028 auf 4 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung rückwirkend zum 01.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering erhob bislang seine Abwassergebühren auf Basis des sog. „Frischwassermaßstabs“. Im Rahmen eines im Jahr 2022 abgeschlossenen Widerspruchsverfahren wurde festgestellt, dass der Anteil der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Verhältnis zu den Gesamtkosten nicht mehr unerheblich ist. Es wurde die 12%ige Erheblichkeitsgrenze überschritten. Der Gebührenteil unserer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Kaufering vom 12.12.2019 (BGS/EWS) ist daher unwirksam. In Folge muss der Markt Kaufering eine sog. „gesplittete Abwassergebühr“ einführen.

Da sich die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr aufgrund deren Komplexität nicht kurzfristig realisieren hat lassen, hat der Markt zum 01.01.2023 neu kalkuliert und einen dreijährigen Kalkulationszeitraum bis 31.12.2025 gewählt. Es wurde eine sog. „abgestufte Gebühr“ in die BGS/EWS aufgenommen. Gegen die Abrechnung für das Jahr 2023 lagen uns erneut Widersprüche vor, über die das Landratsamt Landsberg am Lech als Widerspruchsbehörde entscheiden musste. Das Landratsamt Landsberg am Lech hat wiederum um eine rechtliche Einschätzung von der Regierung von Oberbayern gebeten. 

Die Regierung von Oberbayern ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zwingend eine gesplittete Abwassergebühr festzusetzen ist. Mit der Einführung einer abgestuften Gebühr für Grundstücke mit und ohne Niederschlagswassereinleitung wird dieser Anforderung nicht Rechnung getragen. Eine abgestufte Gebühr ändert nichts an der fortbestehenden rechtlichen Fehlerhaftigkeit der Gebührensatzung.

Um die Gebühren der begründeten Widersprüche erheben zu können, ist das Satzungsrecht der BGS/EWS rückwirkend zum 01.01.2021 zu erlassen. Für die Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr ist der Kalkulationszeitraum von 2025-2028 festgesetzt worden.

Folgende Gebühren werden für das Einleiten von Abwasser in die BGS/EWS aufgenommen:

  • Für den Zeitraum 01.01.2021 - 31.12.2024 beträgt die Einleitungsgebühr

  • für Schmutzwasser                                                1,60 €/m³
  • für Niederschlagswasser                                        0,34 €/m²
Für den Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2028 beträgt die Einleitungsgebühr

  • für Schmutzwasser                                                1,81 €/m³
  • für Niederschlagswasser                                        0,20 €/m²


Die BGS/EWS wird als Tischvorlage am Sitzungstag vorgelegt.

Beschluss Bürger

Die vorgeschlagene Kalkulation und daraus resultierenden Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt die beiliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung rückwirkend zum 01.01.2021 sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen. Die Satzung wird dem Beschlussbuch beigeheftet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule; Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö 7

Sachverhalt Bürger

1. Vergaben der nachfolgenden Gewerke:
KFG-GS-026         Spengler, Dachdecker
KFG-GS-036         Schlosser, Metallbau
KFG-GS-037                Verputzarbeiten, Maler, WDVS
Die Submissionen fanden am 05.12.2024 statt und lassen deutliche Mehrkosten erwarten. Die noch ungeprüften Kosten liegen allein in diesem Ausschreibungspaket bei rd. 830.000 € über den von uns bepreisten Leistungsverzeichnissen (s. Anlage 1).

2. aktuelle Baustellensituation:
Die Baustelle ist soweit eingerichtet. Die derzeit laufenden Abbrucharbeiten gehen schleppend voran, da Schritt für Schritt Beprobungen stattfinden müssen, die aus sicherheitstechnischen Gründen während des Schulbetriebs gar nicht möglich waren. Es handelt sich in erster Linie um Massenmehrungen bzgl. asbesthaltiger Baustoffe im Dachbereich der Aula, die aufgrund von Veränderungen der Vorschriften – die Nachweisgrenzen wurden um 10 % herabgesetzt - nun nachweisbar sind. Hierdurch wird sich die Bauzeit um rd. 3-4 Monate verzögern.
In der Sitzung sind als Gäste geladen Herr [Name] von der gleichnamigen Abbruchfirma und ein Vertreter von [Name], die für uns die Untersuchungen durchführen. Beide können zu der Thematik detailliert Auskunft geben.

3. aktuelle Terminsituation:
Die für das Projekt verantwortliche Architektin Frau [Name] wird Auskunft zur aktuellen Terminsituation geben. Wir müssen derzeit davon ausgehen, dass die Nutzungsaufnahme erst zum Schulbeginn im September 2026 erfolgen kann. Die bereits beauftragten Firmen haben wir schon auf den neuen Terminplan eingetaktet.
       
4. aktuelle Kostensituation (s. Anlage 2):
In der Vergabestatistik für den 2. Bauabschnitt (s. Anlage 1) kann man erkennen, dass in einigen Gewerken mit Mehrkosten zu rechnen ist, die teilweise mit anderen Gewerken in der Gesamtschau ausgeglichen werden können. Leider verhält es sich so, dass die bepreisten Leistungsverzeichnisse der letzten Vergabepakete entsprechend des Planungsfortschritts bereits über dem genehmigten Budget und auf dem aktuell geltenden Kostenniveau lagen. Wir haben planerisch nichts an den vorhandenen Ausbaustandards geändert und mussten schon nach der Sommerpause feststellen, dass wir mit den Gesamtkosten das vom Marktgemeinderat genehmigte Budget von rd. 17,5 Mio. € übersteigen werden. Wir wollten noch die Ausschreibungen abwarten, um eine gesicherte Prognose abgeben zu können. Diese liegt aktuell bei 20 Mio. € Gesamtkosten.

Einige Dinge lassen sich erklären, wie z.B. die Mehrkosten der vorgezogenen Aufstockung, die Werkstatt für die P-Klasse, die Wiedermontage der Lüftungsgeräte, Mehrkosten wegen der Schadstoffe, Kosten der Salto-Schließanlage und Kosten der Fernwärmeumverlegung. 

Alle übrigen Kosten sind Kostensteigerungen aufgrund der aktuellen Marktlage. Vor allem bei den Technikgewerken sind die Kosten mehr als doppelt so hoch. Nimmt man alleine das Gewerk Elektro, kann man seit 2021 mit rd. 40 % Kostensteigerung rechnen. 

Beim Gewerk Elektro kommt für das Projekt Grundschule erschwerend hinzu, dass durch die Insolvenz des Ingenieurbüros [Name] lange Zeit kein geeignetes Nachfolgebüro gefunden werden konnte und die Kostenannahmen für die Leistungen, die das Büro Neubaur nun im 2. Bauabschnitt bearbeitet nur bei rd. 1,57 Mio. € brutto lagen. Inzwischen hat Herr [Name] detailliert geplant, alleine die Ausschreibungsergebnisse im Bereich Elektro für den 2. Bauabschnitt liegen nun bei 2.773.186,64 € und die PV-Anlage ist dabei noch gar nicht ausgeschrieben.

Die Fachplaner für HLS Herr [Name] und für das Gewerk Elektro Herr [Name] sind in der Sitzung anwesend und können die Thematik weiter erläutern.

Mit Berücksichtigung der aktuellen Submissionsergebnisse vom 05.12.2024 müssten wir sogar von Gesamtkosten in Höhe von 20.800.000 € ausgehen. Wir haben uns daher zum Ziel gesetzt, dass wir mit einer Kostendeckelung auf 20 Mio. € das Projekt abschließen wollen. Dazu wird es jetzt umfangreiche Umplanungen beim Bauwerk geben, die z.B. auf Holzbauwände verzichtet und eine Überplanung der Geländer vorsieht. Im Bereich der Technikgewerke sehen wir aktuell wenig Potential, werden aber auch hier versuchen weiter zu optimieren.

Wir beabsichtigen, die Ausschreibungen zu den Gewerken Spengler/Dachdecker und Schlosser/Metallbau aufzuheben, die Bauweise auf reinen Massivbau umzustellen und diese Arbeiten dann neu auszuschreiben. 

Aktuell wurden die Aufträge (Beschluss vom 13.11.2024) noch nicht erteilt, da wir das Sitzungsergebnis vom 11.12.2024 noch abwarten wollen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt den zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von 20 Mio. EUR zu. 
Die Holzbauweise wird in Massivbauweise geändert. (Einsparung). Eine detaillierte Einsparmaßnahmenübersicht wird voraussichtlich in der Februar-Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Die Verwaltung wird ermächtigt nach Prüfung und Wertung dem wirtschaftlichsten Angebot für Verputzarbeiten/Maler/WDVS den Zuschlag erteilen.
Die Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren einzuplanen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau der Telekom in Kaufering; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö 8

Sachverhalt Bürger

Ein Vertreter der Fa. EBC wird über den aktuellen Projektstand und das weitere Vorgehen berichten.

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9. Ermächtigungsbeschluss Kommunale Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö 9

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering will ab 2025 eine kommunale Wärmeplanung beauftragen.
Die Kosten wurden auf ca. 100.000,- € geschätzt. 
Die beantragte Förderung aus dem Klima- und Transformationsfond wurde mit 90 % der Gesamtkosten bereits bewilligt.
Die durchgeführte beschränkte Ausschreibung wird am Freitag, 6.12.2024 (Eröffnungstermin) enden.
Der wirtschaftlichste Bieter (Das ungeprüfte Ergebnis wird am 9.12.24 bekannt sein) soll umgehend beauftragt werden. Das geprüfte Ergebnis der Ausschreibung liegt rechtzeitig zur MGR-Sitzung am 11.12.24 vor. 

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den wirtschaftlichsten Bieter (Name; 49.849,10 brutto EUR) der Ausschreibung “Kommunale Wärmeplanung“ umgehend zu beauftragen, damit die Arbeiten im Januar 2025 beginnen können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Fortführung des eea; Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö 10

Sachverhalt Bürger

Am 13.11.2024 wurden dem Marktgemeinderat umfangreiche Informationen zum aktuellen Sachstand bezüglich des eea und der inzwischen geschlossenen Fördertöpfe des Freistaates gegeben.

Trotz Wegfalls der Fördermittel und im Sinne des Klimaschutzes soll der begonnene Prozess lückenlos weitergeführt werden, um die inzwischen gewonnenen Strukturen aufrecht zu erhalten.

Der Markt Kaufering hat einen sehr aktiven Klima- und Umweltschutzbeirat mit vielen ehrenamtlichen und sehr engagierten Mitgliedern, sodass es ein falsches Zeichen wäre, diesen Prozess nicht weiter durch die Teilnahme am eea mit Begleitung der Fa. [Name] zu unterstützen und zu fördern.

Zusammen mit der eza wurde daher ein auf ein Jahr (1.11.2024 – 31.10.2025) reduziertes Programm ausgehandelt, das zum einen die Fortführung des eea und zum anderen die Erstellung eines reduzierten Klimaschutzkonzeptes beinhaltet. Die Kosten von 24.715 € wurden im Haushalt bereits angemeldet.

Ergeben sich im Laufe des Jahres neue Fördermöglichkeiten, sollen diese umgehend beantragt werden.

Es folgt ein Redebeitrag des KUB.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Fa. [Name] zum genannten Angebotspreis (i.H.v. EUR 24.715) zu beauftragen. Sobald neue Fördermöglichkeiten bekannt sind, sollen entsprechende Förderanträge für die Fortführung in den nächsten Jahren gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11. Jährlicher Bericht über die Tätigkeiten der Referenten im Marktgemeinderat (Referent für Jugend, Referentin für Schulen und KiTa)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö 11

Sachverhalt Bürger

Kurzer Vortrag der Referenten, ca. 10 Minuten
Herr Kirchberger (Jugend)
Frau Glaser (Schulen und KiTa)

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2024 ö 12

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 28.01.2025 12:17 Uhr