Datum: 25.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung der Niederschrift vom 10.07.2024 und 11.09.2024
4 Präsentation der Analyseergebnisse aus den Fahrgastzählungen - Ortsbus Kaufering (Linie 92) in Kombination mit Linie 301
5 Gesetzentwurf des "Ersten Modernisierungsgesetzes", Novelle Bayerische Bauordnung
6 Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für die Feuerwehr Kaufering
7 Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 25.09.2024 ö 1

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 25.09.2024 ö 2

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

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3. Genehmigung der Niederschrift vom 10.07.2024 und 11.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 25.09.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Genehmigung der Niederschrift vom 10.07.2024 und vom 11.09.2024 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Niederschrift der 8. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.07.2024 und die Niederschrift der 9. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.09.2024, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Präsentation der Analyseergebnisse aus den Fahrgastzählungen - Ortsbus Kaufering (Linie 92) in Kombination mit Linie 301

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 25.09.2024 ö 4

Sachverhalt Bürger

Präsentation durch [Name] Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik mbH nach Durchführung der Fahrgastzählungen
  • Diskussion 
  • Input für die Erstellung des Konzepts

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5. Gesetzentwurf des "Ersten Modernisierungsgesetzes", Novelle Bayerische Bauordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 25.09.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Mit gemeinsamen Rundschreiben vom 12.07.2024 wurde der Markt Kaufering durch die kommunalen Spitzenverbände (Bay. Städtetag und Bay. Gemeindetag) darüber informiert, dass die Staatskanzlei im Zuge der „Entbürokratisierungs- und Deregulierungs-bestrebungen“ der Bayerischen Staatsregierung den Gesetzentwurf eines „Ersten Modernisierungsgesetzes“ vorgelegt hat.

Lt. diesem Rundschreiben beinhaltet dieser Gesetzentwurf zentrale Änderungen der Bayerischen Bauordnung, u. a. finden sich drei aus kommunaler Sicht inhaltlich, politisch wie verfassungsrechtlich bedenkliche Vorhaben, nämlich: 

Die Stellplatzpflicht für Kfz soll kommunalisiert, die staatlich angeordnete Stellplatzpflicht gestrichen werden. Es ist geplant, alle bestehenden Stellplatzsatzungen und alle vergleichbaren Regelungen in Bebauungsplänen per Gesetz aufzuheben. Städte und Gemeinden können durch den Neuerlass einer Stellplatzsatzung die Stellplatzpflicht wiedereinführen. Mit einer Übergangsregelung von drei Monaten soll zwar ein nahtloser Anschluss der Stellplatzpflicht sichergestellt werden. Da die Stellplatzschlüssel der Stellplatz- und Garagenverordnung zukünftig aber die Obergrenze darstellen sollen, kann die aktuell geltende Stellplatzsatzungen in der jetzigen Form nicht für den Neuerlass herangezogen werden.

Städte und Gemeinden sollen zukünftig überdies keine örtlichen Bauvorschriften für die Begrünung von Freiflächen erlassen dürfen. Bestehende Freiflächengestaltungs-satzungen und ebenso entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen sollen per Gesetz aufgehoben werden.

Die Spielplatzpflicht soll kommunalisiert werden. Die allgemeine Spielplatzpflicht soll aufgehoben werden, Städte und Gemeinden sollen aber per Satzung eine entsprechende Pflicht wiedereinführen können.

Eine frühzeitige Einbindung der kommunalen Spitzenverbände fand nicht statt, obwohl das geplante Vorhaben einen erheblichen Eingriff in die gemeindliche Gestaltungs-, Satzungs- und Planungshoheit darstellt.

Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgenannte Mitteilung besorgniserregend. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die betroffenen Kommunen nicht frühzeitig in den Prozess des Gesetzgebungsverfahrens zu den Entbürokratisierungs- und Deregulierungsbestrebungen eingebunden wurden.


Die vorgesehene Außerkraftsetzung örtlicher Bauschriften wie Stellplatz- oder Freiflächengestaltungssatzungen sowie entsprechender Festsetzungen rechtsgültiger Bebauungspläne, stellt einen eklatanten Eingriff in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen dar. 

Das Selbstverwaltungsrecht bedeutet vor allem, dass die Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises ihre Aufgaben unabhängig und eigenverantwortlich ohne Weisungen von übergeordneten Stellen erfüllen. Das Selbstverwaltungsrecht umfasst neben der Gebietshoheit als Ausdruck des räumlich-persönlichen Hoheitsbereichs insbesondere die Planungshoheit, das heißt die Befugnis, die bauliche Entwicklung in der Gemeinde zu ordnen. Die Planungsinstrumente sind hierbei der Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und eine Reihe von städtebaulichen Satzungen, wie z.B. Freiflächengestaltungs- oder Stellplatzsatzungen. 

Allein die Möglichkeit zum Erlass einer neuen Stellplatzsatzung nach Außerkraftsetzung einer bestehenden stellt noch keine geeignete Kompensation für den Wegfall eines zentralen Teils kommunaler Selbstverwaltung dar.
Zumal diese Möglichkeit keinerlei gemeindespezifischen Regelungen mehr zulässt, sondern vielmehr nur noch eine „Einheitssatzung“ auf Basis der Garagen- und Stellplatzverordnung zulässig ist.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf sieht im Bereich der Freiflächengestaltung die Abschaffung entsprechender städtebaulicher Festlegungen, sei es als Satzung oder als Festsetzung in einem rechtsgültigen Bebauungsplan, vor und zwar ohne Kompensationsmöglichkeit. Wie zukünftig die wichtigen Belange „Umwelt- und Klimaschutz“ im Zusammenhang mit Bauleitplanungen Berücksichtigung finden sollen, ist nicht ersichtlich.

Mit Schreiben vom 08.07.2024 (siehe Anlage) an Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann haben die kommunalen Spitzenverbände kurzfristig zu den Gesetzgebungsbestrebungen Stellung bezogen. 

Aufgrund der Dringlichkeit und der Sommerpause des Gemeinderates hat sich die Verwaltung entschlossen, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung am 19.07.2024 ein Schreiben an Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann sowie an Herrn Staatsminister Christian Bernreiter zu verfassen, in dem sich der Markt Kaufering vollumfänglich den Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände anschließt (siehe Anlage).

Mit gemeinsamen Rundschreiben vom 30.07.2024 erhielten wir die weitere Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände (Bay. Städtetag und Bay. Gemeindetag) vom 23.07.2024 (siehe Anlage) zum Anhörungsverfahren des gegenständlichen Gesetzentwurfes.

Weiterhin erhielten wir zwischenzeitlich von Herrn Staatsminister Bernreiter ein Schreiben vom 14.08.2024 mit Erläuterungen, bzw. mit Andeutungen zu geplanten Anpassungen des Gesetzentwurfes im Rahmen der Verbandsanhörung (siehe Anlage).

Es scheint so, dass weiterhin an einem Gesetz festgehalten wird, dass in großen Teilen massiv in die kommunale Satzungs- Planungs- und Gestaltungshoheit eingreift und dessen ungelöste Rechtsfragen eine große Tragweite nach sich zieht.
Es bleibt abzuwarten, mit welchem Inhalt das gegenständliche Gesetz letztendlich verabschiedet wird.

Erst dann wird sich zeigen, welche Konsequenzen sich in diesem Zusammenhang für den Markt Kaufering ergeben.

Es muss unter anderem geprüft werden, ob und wie viele Änderungsverfahren im Geltungsbereich bestehender Bebauungsplänen notwendig werden und welche planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Steuerung der aus Sicht des Marktes Kaufering vertretbaren künftigen städtebaulichen Entwicklung in Erwägung gezogen werden können.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt die Mitteilung über die Vorlage eines Gesetzentwurfs für ein „Erstes Modernisierungsgesetz“ im Zuge der Entbürokratisierungs- und Deregulierungsbestrebungen der Bayerischen Staatsregierung mit der beabsichtigten Novellierung der Bayerischen Bauordnung mit großem Bedauern zur Kenntnis.

Weiterhin nimmt der Marktgemeinderat Kenntnis vom Schreiben des 1. Bürgermeisters vom 19.07.2024, in dem sich der Markt Kaufering dem Inhalt der durch die kommunalen Spitzenverbände (Bay. Städtetag und Bay. Gemeindetag) verfassten Stellungnahme vollumfänglich angeschlossen hat. Der Marktgemeinderat schließt sich den bisher vorgebrachten inhaltlichen Bedenken vollumfänglich an.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Markgemeinderat nach Inkrafttreten des „Ersten Modernisierungsgesetzes“, über die Inhalte und die Auswirkungen für das Gemeindegebiet von Kaufering zu informieren.

Der 1.BGM trägt die Angelegenheit dem Bürgermeistersprecher des Landkreises vor, damit auf Landkreisebene mit einer Stimme gesprochen werde, insbesondere die Anwendung der Stellplatzsatzung nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Beschaffung von digitalen Funkmeldeempfängern für die Feuerwehr Kaufering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 25.09.2024 ö 6

Sachverhalt Bürger

Bereits im Jahr 2023 war die Beschaffung der Endgeräte für die digitale Alarmierung der freiwilligen Feuerwehren vorgesehen. Zunächst war die zentrale Beschaffung über das Landratsamt Landsberg am Lech vorgesehen. Inzwischen wurde eine Sammelausschreibung durch das Innenministerium durchgeführt, womit für die Beschaffung keine Ausschreibung mehr notwendig ist. 
Der Bedarf richtet sich nach der Anzahl für den Ersatz der analogen Meldeempfänger mit 65 Geräten, wovon schon 5 Geräte für die Zugführer in diesem Jahr beschafft worden sind. Die restlichen 60 Geräte werden über das zentrale Beschaffungsportal des Herstellers abgerufen.
Der Anschaffungspreis beträgt insgesamt für die 65 Geräte 54.934,10 € (pro Gerät 
845,14 €). Die Förderung im Zuschussprogramm für die digitalen Funkmeldeempfänger (Pager) beträgt 80 % und insgesamt 43.947,28 €. Die Fördermaßnahme ist im Jahr 2024 durchzuführen.
Für das Jahr 2024 wurden für die Beschaffung von 6 Funkgeräten im Haushaltsplan 
15.000 € eingestellt, so dass die bestehende Differenz in Höhe von 10.986.82 € abgedeckt ist. 
Der Zuschussantrag ist bei der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 12.09.2024 gestellt worden. 

Für das Jahr 2025 besteht aufgrund der Meldung von 75 digitalen Pagern noch ein Bedarf von 10 Geräten, für die allerdings keine Zuwendungen mehr möglich sind. Diese Geräte sind in die Haushaltsplanung 2025 aufzunehmen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt der Beschaffung von insgesamt 65 digitalen Funkmeldeempfängern für das Jahr 2024 mit einem Gesamtpreis von 54.934,10 € im Rahmen der separaten Richtlinie „Sonderförderprogramm Digitalfunk“ zu. Ein entsprechender Förderantrag ist einzureichen, wofür ein Zuschuss mit 43.947,28 € gewährt wird. 

Daneben wird der Beschaffung von weiteren 10 digitalen Funkmeldeempfängern im Haushaltsjahr 2025 mit einem Haushaltsansatz von 8.451,40 € zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 25.09.2024 ö 7

Sachverhalt Bürger

keine Veröffentlichung

Datenstand vom 21.10.2024 11:35 Uhr