Datum: 12.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.02.2025
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.02.2025
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ö
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2 |
Sachverhalt Bürger
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3. Genehmigung der Niederschrift vom 15.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.02.2025
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung der Niederschrift vom 15.01.2025 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Niederschrift der 1. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.01.2025 in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Grundschule Kaufering; Jugendsozialarbeit an Schulen - Erfahrungsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.02.2025
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ö
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4 |
Sachverhalt Bürger
Bericht über die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Kaufering
Frau [Name] vom Landratsamt Landsberg am Lech
Frau [Name] – JaS Grundschule Kaufering
Frau [Name] – JaS Mittelschule Kaufering
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5. Jährlicher Bericht über die Tätigkeiten der Referenten im Marktgemeinderat (Referent für Wirtschaft, Referent für Vereine)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.02.2025
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ö
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5 |
Sachverhalt Bürger
Kurzer Vortrag der Referent, ca. 10 Minuten
Herr Wasserle (Wirtschaft); Herr Gottschalch (Vereine)
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6. Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14); Beteiligungsverfahren zur 26. Änderung (Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.02.2025
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt Bürger
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 15.05.2024 wurde in Zusammenhang mit der gegenständlichen Fortschreibung des Regionalplans der Vorentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie vorgestellt. Die Verwaltung wurde zur Abgabe einer Stellungnahme beauftragt, dies erfolgte mit Schreiben vom 22.05.2024 (siehe Anlage).
Die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Regionalen Planungsverbandes am 11.09.2024 behandelt, bewertet und beschlussmäßig behandelt (siehe beiliegender Auszug).
Der Regionale Planungsverband München (RPV München) führt im Fortgang nun das Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG i.V.m § 9 ROG zur Fortschreibung des Regionalplan München (RP 14); 26. Änderung; „Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie“ durch.
Den betroffenen Gemeinden wird die Gelegenheit gegeben sich bis zum 31.03.2025 zu diesem Verfahren zu äußern.
Wie aus den beiliegenden „Abwägungsunterlagen“ ersichtlich ist, werden die in der Stellungnahme des Marktes Kaufering vom 22.05.2024 thematisierten Gebiete „MVA_073“, „MVA_083“ und „MVA_090“ des erweiterten Suchraums nicht weiterverfolgt.
Die im Vorentwurf und in der gemeindlichen Stellungnahme enthaltene Fläche „MVA_076“ ist in großen Teilen nunmehr als neues Vorranggebiet „VRG_27“ vorgesehen.
Die Bedenken des Marktes Kaufering wurden zur Kenntnis genommen, allerdings wurde von einer pauschalen Abstandbemessung zur reinen Wohngebieten auf Ebene der Regionalplanung abgesehen, es wird darauf verwiesen, dass die Prüfung im Einzelfall im Genehmigungsverfahren erfolgen soll.
Aus Sicht der Verwaltung sollte an der Stellungnahme in Bezug auf die Fläche „VRG_27“ (vormals „MVA 076“) festgehalten werden, da nicht sichergestellt ist, dass der Markt Kaufering im Genehmigungsverfahren beteiligt wird und somit die vorgebrachten Belange im Genehmigungsverfahren überhaupt gewichtet werden.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird beauftragt im gegenständlichen Verfahren nachfolgende Stellungnahme abzugeben:
„Der Markt Kaufering nimmt den gegenständlichen Entwurf zum „Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG i.V.m § 9 ROG zur Fortschreibung des Regionalplan München (RP 14); 26. Änderung; „Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie“ zur Kenntnis, nachfolgend unsere Stellungnahme:
Lt. den vorliegenden Verfahrensunterlagen ist in der Nähe des Gemeindegebietes von Kaufering das neue Vorranggebiet „VRG_27“ (vormals „MVA_076“) ausgewiesen.
Der Markt Kaufering hat mit Schreiben vom 22.05.2024 im Rahmen der Vorabbeteiligung zur Fläche „MVA_076“ (neu „VGR 27“) Bedenken geäußert, die im Rahmen des Abwägungsprozesses behandelt wurden.
Die Bedenken des Marktes Kaufering wurden zur Kenntnis genommen, allerdings wurde von einer pauschalen Abstandbemessung zu reinen Wohngebieten auf Ebene der Regionalplanung abgesehen, es wird darauf verwiesen, dass die Prüfung im Einzelfall im Genehmigungsverfahren erfolgen soll.
Da nicht sichergestellt ist, dass der Markt Kaufering im Genehmigungsverfahren beteiligt wird und die vorgebrachten Belange im Genehmigungsverfahren überhaupt entsprechend gewichtet werden, hält der Markt Kaufering in diesem Punkt an seiner Sichtweise fest.
Dementsprechend weisen wir erneut darauf hin, dass im nördlichen Siedlungsbereich von Kaufering in verschiedenen Bebauungsplänen, unter anderem in den Bebauungsplänen „Nord III-B-1“ und „Nord III-B-3“, die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet (WR) festgesetzt ist. Auch in den unbeplanten Siedlungsbereichen (§ 34 BauGB) im westlichen Ortsbereich von Kaufering kann in verschiedenen Bereichen ein faktisches reines Wohngebiet (WR) nicht ausgeschlossen werden.
Der sich daraus ergebende größere Anspruch auf Schutz vor Lärm und optisch bedrängender Wirkung ist aus unserer Sicht weiterhin bereits auf Ebene der Regionalplanung bei der Ausweisung der Vorranggebietes „VRG_27 (vormals MVA_076) durch einen entsprechend größeren Mindestabstand zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5
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7. Festlegung der KiTa Gebühren ab 09/2025 - Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.02.2025
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ö
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7 |
Sachverhalt Bürger
Im Zuge der KiTa-Leitungstreffen und Abstimmungen mit den Trägern ist für den September 2024 – das neue KiTa Jahr – eine Beitragserhöhung sinnvoll.
Hintergrund sind die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel sowie die Personalkosten nach den Tarifverhandlungen, die erst jetzt für den TV-L greifen.
Wir halten dabei eine maßvolle, jedoch stets situative Erhöhung der Elternbeiträge für sinnvoll, um die Beiträge den wachsenden Personal-, Sach- und Verwaltungskosten anzupassen. Die Gebühren wurden daher in diesem Jahr mit Wirkung zum 01.09.2025 um ca. 11% erhöht, in den oberen Buchungskategorien um ca. 15-17%.
Die Gebühren decken keinesfalls die anfallenden Kosten, der Markt Kaufering trägt hier trotz alledem noch einen großen Posten. Der Markt Kaufering bezuschusst zum einen das KiTa-Essen, welches vom Seniorenstift bezogen wird, zum anderen erhält jede Einrichtungen Fördergelder nach dem BayKiBiG, so auch den kommunalen Anteil.
Nach Abzug aller Zahlungen durch die Regierung verbleiben als Kosten nach dem Bay. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz für kindbezogene Förderungen (nicht umfasst sind Gebäudeunterhalt, Sanierungen oder Ausstattungen) beim Markt Kaufering im Jahr 2021 rund 1,03 Millionen Euro, im Jahr 2022 ca. 1,2 Millionen Euro, im Jahr 2023 1,38 Millionen Euro und für 2024 sind es Stand heute ohne die Endabrechnungen (es folgen Nachzahlungen seitens der Regierung aber auch Defizitzahlungen des Marktes an die Träger) rund 1,45 Millionen Euro.
Folgende Tabelle spiegelt die bisherigen und die neuen Gebühren wider:
Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
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Buchungskategorie
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Beitrag ab 01.09.2024
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Beitrag ab 01.09.2025
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Betrag
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inkl bay. Förderung
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3 bis 4 Std.
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118,00 €
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125,00 €
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25,00 €
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4 bis 5 Std.
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130,00 €
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145,00 €
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45,00 €
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5 bis 6 Std.
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143,00 €
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160,00 €
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60,00 €
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6 bis 7 Std.
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157,00 €
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175,00 €
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75,00 €
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7 bis 8 Std.
|
171,00 €
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200,00 €
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100,00 €
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8 bis 9 Std.
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186,00 €
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215,00 €
|
115,00 €
|
9 bis 10 Std.
|
201,00 €
|
235,00 €
|
135,00 €
|
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Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)
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Buchungskategorie
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Beitrag ab 01.09.2024
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Beitrag ab 01.09.2025
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3 bis 4 Std.
|
231,00 €
|
240,00 €
|
4 bis 5 Std.
|
256,00 €
|
265,00 €
|
5 bis 6 Std.
|
282,00 €
|
295,00 €
|
6 bis 7 Std.
|
308,00 €
|
325,00 €
|
7 bis 8 Std.
|
334,00 €
|
355,00 €
|
8 bis 9 Std.
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369,00 €
|
390,00 €
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9 bis 10 Std.
|
401,00 €
|
435,00 €
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U3-Beitrag (für Kinder unter 3 Jahren in der Kindergartengruppe)
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Buchungskategorie
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Beitrag ab 01.09.2024
|
Beitrag ab 01.09.2025
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3 bis 4 Std.
|
224,00 €
|
230,00 €
|
4 bis 5 Std.
|
247,00 €
|
255,00 €
|
5 bis 6 Std.
|
273,00 €
|
285,00 €
|
6 bis 7 Std.
|
298,00 €
|
315,00 €
|
7 bis 8 Std.
|
324,00 €
|
345,00 €
|
8 bis 9 Std.
|
350,00 €
|
375,00 €
|
9 bis 10 Std.
|
379,00 €
|
405,00 €
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Spiel-, Material- und Getränkegeld: pro Monat 12 Euro
Hinweise:
Es gibt in Bayern Förderungen seit dem 01.04.2019 in Höhe von 100 Euro pro Monat im Freistaat Bayern (Beitragszuschuss für Kindergartenkinder im Alter ab 3 Jahren bis zur Einschulung) und dem Bayerischen Krippengeld (einkommensabhängige Förderung) in Höhe von 100 Euro pro Kind pro Monat ab dem 01.01.2020 ab dem ersten Geburtstag des Kindes.
Durch diese beiden staatlichen Förderungen werden die Eltern entlastet, sodass nach Abzug dieser Förderung die Beiträge mitsamt der Erhöhung angemessen erscheinen.
Die Erhöhungen in den Kategorien müssen nach einer Vorgabe des Bay. Staatsministeriums für Familie einer bestimmten Staffelung entsprechen. Dies meint, dass zwischen den einzelnen Buchungszeiten mindestens 10% des für die niedrigste Buchungskategorie (je Einrichtung) Unterschied sein muss.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt eine Gebührenanpassung der Gebühren für die Kindertagesstätten in Kaufering zum 01.09.2025 wie in der oben dargestellten Tabelle.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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12.02.2025
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ö
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8 |
Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 21.03.2025 08:54 Uhr