Datum: 09.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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1 |
Sachverhalt Bürger
Geburtstage: 28.03. Kirchberger Tobias; 09.04. Salzberger Thomas, 1.
Bürgermeister
Haushaltsgenehmigung 2025
Die Genehmigung seitens der Rechtsaufsicht erfolgte ohne Auflagen. Die Rechtsaufsicht hat aber deutlich gemacht, dass die Haushaltslage „stark angespannt ist“ und eine Genehmigungsfähigkeit „kaum mehr gegeben ist“.
Positiv zu diesem Votum beigetragen hat jedoch:
„Gewichtig für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes die Tatsache, dass mit dem Wohnbauprojekt „Lechfeldwiesen V“ eine sog. rentierliche Verschuldung eintritt. Dem überwiegenden Teil der aktuellen Verschuldung stehen zeitversetzt Mieteinnahmen entgegen, die die Tilgungs- und Zinszahlungen nahezu vollständig tragen.“
Wir können daher froh und stolz sein, dieses tolle Projekt gewagt zu haben, welches uns nachhaltig Einnahmen wird und damit zu einer besseren Haushaltslage beitragen wird.
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2. Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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2 |
Sachverhalt Bürger
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3. Genehmigung der Niederschrift vom 13.02.2025 und vom 13.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt Bürger
Genehmigung der Niederschrift vom 13.02.2025 und vom 13.03.2025 (§ 33 Absatz 4 Geschäftsordnung).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering genehmigt die Niederschrift der 3. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.02.2025 sowie die Niederschrift der 4. öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.03.2025, jeweils in der vorliegenden Fassung gemäß § 33 Absatz 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Ortsentwicklung; Standortkonzept Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt Bürger
Der Markt Kaufering will den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben. Jedoch soll der sparsame Umgang mit Flächen und der Schutz der landwirtschaftlichen Betriebe nicht außer Acht gelassen werden. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sind soweit als möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren. Auch Flächen mit Erholungsfunktion, Bedeutung für die Wasserwirtschaft, den Klimahaushalt und den Biotopverbund sowie Schutzgebiete sollen von Freiflächen-PV-Anlagen freigehalten werden.
Das vorliegende Standortkonzept für Freiflächen-PV-Anlagen lokalisiert anhand objektiver Beurteilungskriterien geeignete Flächen im Gemeindegebiet und schließt ungeeignete Flächen aus. Die anzuwendenden Kriterien berücksichtigen neben wesentlichen Ausschlussgründen auch diejenigen Aspekte, welche die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage erschweren oder begünstigen können.
Die Gemeinde beabsichtigt künftige Freiflächen-PV-Anlagen auf geeignete und gut erschlossene Standorte zu konzentrieren und vorbelastete Standorte zu bevorzugen.
Darüber hinaus wird auf Ziffer 2 des Erläuterungstextes zum Standortkonzept verwiesen.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt das vorliegende „Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen“.
Der Grundsatzbeschluss vom 10.02.2021 „Bauleitplanungen für erneuerbare Energien (Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und Geothermie) werden nur eingeleitet, wenn ausschließlich der Markt Kaufering Vorhabensträger ist.“ bleibt weiterhin gültig.
Die Verwaltung/Kommunalwerke werden beauftragt, mögliche Rahmenbedingungen zur Realisierung von Freiflächen PV-Anlagen zu prüfen und dem Marktgemeinderat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Bahnäcker"; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt Bürger
In Zusammenhang mit dem Standortkonzept für Freiflächen PV Anlagen hat sich gezeigt, dass für den Bereich östlich von Alt-Kaufering die Aufstellung von Bauleitplänen aus städtebaulicher Sicht erforderlich ist.
Dementsprechend soll der Bebauungsplan „Bahnäcker“ aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.
Folgende Planungsziele werden hierbei verfolgt:
- Schutz des Landschaftsbildes (u.a. keine durchgehenden PV-Anlagen)
- Schutz der ortsansässigen Landwirte
- Erhalt von landwirtschaftlichen Böden mit überdurchschnittlicher Bonität für die Nahrungsmittelproduktion
- Ausreichend uneingeschränkt geeignete Potenzialflächen für Freiflächen-PV-Anlagen an anderer Stelle im Gemeindegebiet
Konzentration auf die uneingeschränkt geeigneten Flächen
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnäcker“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum mit den Planungsleistungen in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
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6. Aufstellung des Bebauungsplanes "Bahnäcker"; Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bahnäcker“ gefasst.
Planungsziele sind
- Schutz des Landschaftsbildes (u.a. keine durchgehenden PV-Anlagen)
- Schutz der ortsansässigen Landwirte
- Erhalt von landwirtschaftlichen Böden mit überdurchschnittlicher Bonität für die Nahrungsmittelproduktion
- Ausreichend uneingeschränkt geeignete Potenzialflächen für Freiflächen-PV-Anlagen an anderer Stelle im Gemeindegebiet
- Konzentration auf die uneingeschränkt geeigneten Flächen
Zur Sicherung der Planungsziele im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnäcker“ ist der Erlass einer Veränderungssperre als Satzung notwendig.
Die beiliegende Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB vorliegen.
Zur Sicherung der Planungsziele wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnäcker“ der Erlass einer Veränderungssperre als Satzung (siehe Anlage) beschlossen (§ 16 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
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7. Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Solarpark Obere Kolonie"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt Bürger
Der Gemeinderat Hurlach hat am 23.10.2024 und 18.03.2025 in öffentlicher Sitzung die
1. Änderung des Bebauungsplans „Solarpark Obere Kolonie“ sowie die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m.§ 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Plangebiet:
Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach unter nachfolgendem Link eingestellt:
Der Geltungsbereich der gegenständlichen Änderung des Bebauungsplanes/Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering, es werden aus Sicht der Verwaltung auch inhaltlich keine Belange des Marktes Kaufering berührt.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Obere Kolonie“ sowie der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Stellungnahme abzugeben:
„Der Marktgemeinderat Kaufering nimmt Kenntnis vom Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Solarpark Obere Kolonie“ sowie der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hurlach.
Der Markt Kaufering bedankt sich für die Beteiligung im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB, es werden keine Einwendungen, Anmerkungen oder Hinweise in Zusammenhang mit der gegenständlichen Bauleitplanung vorgebracht.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Errichtung geförderter Wohnungen auf den Lechfeldwiesen; Vergabe; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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8 |
Sachverhalt Bürger
Die Verträge mit den bereits vergebenen Gewerken Estrich und Bodenbeläge PVC mussten im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden, um einem größeren Schaden im weiteren Baufortschritt vorzubeugen.
Die noch ausstehenden Bauleistungen wurden erneut EU-weit ausgeschrieben.
Beim Gewerk Estrich wurden bisher 4 Häuser bearbeitet. Für ein weiteres Haus konnte als Zwischenlösung eine geeignete Firma gewonnen werden, um den zeitlichen Verlust in Grenzen zu halten.
Die verbliebenen 2 Häuser, die sog. Häuser 4 und 5, wurden erneut ausgeschrieben. Am 20.03.2025 musste die Ausschreibung aufgehoben werden, da keines der vorliegenden 22 Angebote die Angebotsbedingungen erfüllt hat.
Die Bauleistung „Estrich Haus 4,5“ wurde daher nun zum dritten Mal, jetzt als beschleunigtes Verfahren mit verkürzter Angebotsfrist, ausgeschrieben. Die Submission ist am Sitzungstag, sodass das ungeprüfte Ergebnis in der Sitzung genannt werden kann.
Bei den PVC-Bodenbelägen ist bis jetzt leider nur ein Haus, das sog. Haus 2, bearbeitet worden. Selbst das Haus 2 ist nicht vollständig bearbeitet, es fehlen noch 2 Wohnungen und die Sockelleisten. Die Leistungen für die 6 verbleibenden Häuser wurden erneut ausgeschrieben und können nach erfolgter Prüfung und Wertung vergeben werden.
KFG-LFWV-017c Estrich und Waben-Dämmsystem für Haus 4,5
Bepreistes LV: 252.511,10 €
KFG-LFWV-020a Bodenbeläge PVC Häuser 1, 3, 4, 5, 6, 7
Bepreistes LV: 248.761,17 €
13 Angebote
Erstbieter: 265.994,75 € [Name] aus Augsburg
Beschluss Bürger 1
Die Verwaltung wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter nach Prüfung und Wertung den Auftrag für die verbleibenden Estricharbeiten zu erteilen. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Beschluss Bürger 2
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag in Höhe von 265.994,75 € für die PVC-Bodenbeläge an die Fa. [Name] aus Augsburg zu erteilen. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Feuerwehrhaus; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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9 |
Sachverhalt Bürger
Am 15.05.2024 wurde auf Antrag der UBV folgender Beschluss gefasst:
„Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Gesamtmaßnahmenkataloges inkl. der Kosten für die Maßnahmen zur Reparatur- und Instandhaltung des Feuerwehrhauses. Einzelmaßnahmen sind solange zurückzustellen, soweit sie nicht der unmittelbaren und dringenden Gefährdungsbeseitigung unterliegen und den Verfügungsrahmen des 1. Bürgermeisters nicht überschreiten.“
Zuletzt am 20.01.2025 fand ein Treffen mit Vertretern der Feuerwehr zur weiteren Abstimmung und Priorisierung von Maßnahmen im Rathaus statt.
Die Ergebnisse der machbaren baulichen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich wie gewünscht vom technischen Bauamt in einer Liste mit entsprechenden Preisangaben zusammengefasst (s. Anlage).
Einige der dargestellten Maßnahmen konnten noch nicht abschließend bearbeitet werden, sodass diese Liste immer als laufender Prozess zu sehen ist, der bis zu einem Neubau des Feuerwehrgerätehauses andauern wird.
Ziel ist es, das Gebäude durch sinnvolle bauliche Maßnahmen in einem ordentlichen und betriebsfähigen Zustand zu erhalten und die Arbeitssicherheit bestmöglich zu gewährleisten.
Als Anlage sind DGUV-Checklisten vom 20.02.2024 und die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung der Fa. [Name] vom 23.10.2024 beigefügt. Die darin enthaltenen baulich bedingten Beanstandungen sind in die Maßnahmenliste eingeflossen.
Beschluss Bürger 1
Der Markt Kaufering wird insbesondere zur Erhöhung der Arbeitssicherheit sinnvolle bauliche Maßnahmen am bestehenden Feuerwehrgerätehaus durchführen und das Gebäude in einem ordentlichen und betriebsfähigen Zustand erhalten, bis der Neubau des Feuerwehrhauses erfolgt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Beschluss Bürger 2
Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (250.000 € im Jahr 2025) die sinnvoll realisierbaren Maßnahmen am bestehenden Feuerwehrhaus in enger Abstimmung mit den führenden Vertretern der Feuerwehr entsprechend der Maßnahmenliste durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Beschluss Bürger 3
Der Marktgemeinderat erhält spätestens nach 6 Monaten einen Bericht über die durchgeführten Maßnahmen und die ggf. im Jahr 2026 einzuplanenden weiteren Haushaltsmittel.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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10. Erdarbeiten ehemaliger Containerplatz; Nachträge; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
|
ö
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10 |
Sachverhalt Bürger
Die derzeit laufenden Erdarbeiten gehen schleppend voran. Das liegt in erster Linie daran, dass alle Ausbaumaterialien zuerst auf Haufwerke à 250 m³ haldiert und nochmal beprobt werden müssen, bevor der Aushub in die vorgesehenen Gruben gebracht werden kann. Das alles kostet sehr viel Zeit, da es auf der Baustelle nur sehr begrenzte Lagermöglichkeiten gibt.
Oft weichen die Ergebnisse der umfangreichen Voruntersuchungen von den Untersuchungen der Bodenhaufwerke auch ab, sodass es abrechnungstechnisch zu einigen Verschiebungen kommen wird. Es gibt z.B. Verschiebungen von Z0-Material nach Z1, eine erforderliche Zulage wegen eines erhöhten TOC-Anteils und Massenmehrungen für die Entsorgung von Wurzelstöcken.
Das aktuell größte Problem stellen allerdings gefundene Tartanstücke im Aushubbereich des Schlittenberges dar, die breit verteilt in dem Erdmaterial vorzufinden sind. Besonders kompliziert ist, dass die Tartanteile nicht örtlich begrenzt auftreten. Daher muss das Material in der Fläche ausgebreitet und von Hand ausgeklaubt werden so gut es geht. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass immer noch kleinste Reststücke im Material verbleiben, wurde die Annahme aufgrund des zu tragenden Restrisikos durch die ausführende Firma abgelehnt. Glücklicherweise konnte zwischenzeitlich ein anderer naher Entsorgungsweg gefunden werden.
Die Kostenverschiebungen und Kostenmehrungen sind in der beigefügten Kostenfeststellung vom 21.03.2025 ersichtlich.
Wir erwarten aktuell trotz der zu erwartenden Mehrkosten, dass die Maßnahme im Rahmen der ursprünglichen Kostenberechnungen abgewickelt werden kann. Die Kostenberechnung vom 23.10.2023 lag bei 527.951,63 €. Im Haushaltsansatz 2025 wurde diese Summe trotz der wesentlich günstigeren Angebotssumme nach erfolgter Ausschreibung berücksichtigt.
Aufgrund der fehlenden Lagermöglichkeiten auf der Baustelle und des permanenten Wartens auf die Laborergebnisse ist der Arbeitsfortschritt nur sehr gering. Das ist sowohl für den Markt Kaufering als auch für die ausführende Firma eine sehr unbefriedigende Lage. Aktuell gibt es hier noch keinen großen Zeitdruck, aber spätestens Ende Juni muss die Maßnahme abgeschlossen sein.
Zukünftig müssen die Arbeiten, insbesondere auch bei Abbrucharbeiten im Hochbau, so geplant und durchgeführt werden, dass zumindest Teile des Bodenmaterials bzw. Abbruchs direkt von der Baustelle auf ein anzumietendes Zwischenlager gefahren werden.
Das Material wird dann dort beprobt und der entsprechende Entsorgungsweg festgelegt. Nur so können ein zügiger Baufortschritt erzielt und Kosten, die durch Bauverzögerungen anfallen, vermieden werden.
Sollten sich noch weitere Verzögerungen abzeichnen, muss ggf. ein solches Zwischenlager beansprucht werden.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird ermächtigt, die aktuell und zukünftig notwendigen Nachträge bis zu einer Gesamtauftragssumme von 525.000 € im Rahmen der Kostenberechnung vom 23.10.2023 zu beauftragen. Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
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11. Ausbau der Einmündung der Kreisstraße LL22 in die Kreisstraße LL20 in der OD Kaufering; Kreuzungsvereinbarung; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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11 |
Sachverhalt Bürger
Der für heuer geplante Kreuzungsumbau der Einmündung der Kreisstraße LL22 in die Kreisstraße LL20 soll spätestens bis Ende Oktober 2025 baulich fertiggestellt sein.
Im Zuge der Planungsvorbereitungen und Abstimmungen mit dem Landratsamt hat sich der Landkreis entschieden, gleichzeitig Asphaltschichten im Bereich der Ausbaumaßnahme bis zum Kreisverkehr im Norden Kauferings herzustellen bzw. zu erneuern.
Die Gemeinschaftsmaßnahme wird federführend vom Markt Kaufering durchgeführt und die Kosten anteilig auf die Vertragsparteien umgelegt. Das gilt sowohl für die Baukosten als auch für die Planungskosten. Eigene Verwaltungskosten werden gegenseitig nicht in Rechnung gestellt.
Eine entsprechende Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die Kreuzungsvereinbarung muss beschlussmäßig zuerst beim Markt Kaufering behandelt werden, bevor die Vereinbarung im Kreistag behandelt wird.
Der Entwurf und der Planungsumgriff ist anhand der beigefügten Unterlagen (Lageplan M 1:1000 und Markierungsplan m 1:250 ersichtlich) und kann in der Sitzung bei Bedarf erläutert werden. Die reinen Baukosten wurden folgendermaßen beziffert:
- Anteil Markt Kaufering rd. 200.000 €
- Anteil Landkreis rd. 400.000 €
Dabei trägt der Markt Kaufering nur alle Kosten, die durch den Anbau der Abbiegespur und den Kreuzungsumbau bedingt sind. Der Landkreis trägt alle übrigen Kosten der Oberbauverstärkungen und Deckenerneuerungen (s. Lageplan 1:1000).
Es ist geplant, die Baumaßnahme Ende Mai 2025 auszuschreiben, sodass der Auftrag in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.07.2025 vergeben werden kann.
Beschluss Bürger 1
Der Marktgemeinderat stimmt der Vereinbarung über den Ausbau der Einmündung der Kreisstraße LL 22 in die Kreisstraße LL 20 in der OD Kaufering zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 2
Der Marktgemeinderat stimmt dem Entwurf des Ing.-büros [Name] zu, der Bestandteil der Vereinbarung wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss Bürger 3
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Baumaßnahme auszuschreiben. Haushaltsmittel stehen bei HHSt. 13000.95000 und HHSt. 13000.94200 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die anteiligen Kosten des Landkreises werden immer zeitnah an den Landkreis weiterverrechnet, sodass der Haushalt des Marktes Kaufering nicht zusätzlich belastet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12. Mittagsbetreuung beim Markt Kaufering, Ganztagesanspruch ab Schuljahr 2026/2027 (Donnerstag, 10.04.2025)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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12 |
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13. Gebäudereinigung Sportzentrum; Vertrag; Beschluss (Donnerstag, 10.04.2025)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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beschliessend
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13 |
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14. AST - Ausschreibung des Landkreises, Zustimmung des Marktes Kaufering (Donnerstag, 10.04.2025)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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14 |
zum Seitenanfang
15. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung (Donnerstag, 10.04.2025)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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15 |
zum Seitenanfang
16. Naturbad Kaufering; Vereinbarung Wachdienst Wasserwacht, Neufassung (Donnerstag, 10.04.2025)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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beschliessend
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16 |
zum Seitenanfang
17. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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09.04.2025
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ö
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17 |
Datenstand vom 26.05.2025 16:37 Uhr