Datum: 10.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Feuerwehrhaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Kaufering
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:04 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Naturbad Kaufering; Vereinbarung Wachdienst Wasserwacht, Neufassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.04.2025
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ö
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beschliessend
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1 |
Sachverhalt Bürger
Es besteht seit vielen Jahren die Vereinbarung, dass die Wasserwacht Kaufering den „Wachdienst“ des Lechtalbades (Naturbad) zu bestimmten Zeiten übernimmt. Zuletzt wurde die Vereinbarung im Jahre 2016 (Sitzung vom 13.04.2016) neu gefasst.
Der Wachdienst ist notwendig in der Sommersaison von ca. Mai – September eines jedes Jahres. Es betrifft die Samstage, Sonntage, Feiertage in zwei Schichten, von 8 – 14 Uhr und von 14 – 20 Uhr.
Es sind hier immer zwei Personen notwendig.
Für 2025 leistbar von der Wasserwacht sind ca. 10-15 Tage bzw. 20-30 halbe Tage.
Einsätze 2023: 20 Tage, 2024 schon weniger
Der Beginn des neuen Vertrages wäre zum 01.05.2025.
Die bisherigen Entschädigungen belaufen sich auf 11 Euro pro Stunde für den Wachleiter und 5,50 Euro für den Wachgänger.
Die neue Vereinbarung sieht eine Erhöhung der Stundensätze auf 13,50 oder 15 Euro pro Stunde für die erste Fachperson und auf 9 oder 12,50 Euro pro Stunde für die 2. Fachperson vor.
Kosten 2022: 1982,29 (160 Stunden Person 1, 40 Stunden Person 2)
Kosten 2023: 2358,13 (150 Stunden Person 1, 130 Stunden Person 2)
Kosten 2024: 793,38 (50 Stunden Person 1, 40 Stunden Person 2)
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt die vorgestellte Neufassung der Vereinbarung (Aufwandsentschädigung: Person 1: 15,00 EUR je Stunde, Person 2. 12,50 EUR je Stunde) über den Wachdienst mit der Wasserwacht Kaufering des BRK. Die Vereinbarung soll am 01.05.2025 in Kraft treten und die alte Vereinbarung ersetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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2. Mittagsbetreuung beim Markt Kaufering, Ganztagesanspruch ab Schuljahr 2026/2027
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.04.2025
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt Bürger
Ganztagesanspruch ab Schuljahr 2026/2027
Die Herausforderung, den Ganztagesanspruch in der Grundschule, beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 für uns als Gemeinde zu meistern, ist allen bekannt. Wir haben an der Grundschule eine sehr gute räumliche Ausstattung bis dahin vorliegend und die besten Voraussetzungen für eine gute Ganztagesbetreuung.
Derzeit ist die Quote der Kinder, die den Ganztag / die Mittagsbetreuung besuchen, schon recht gut, wenn auch die von der Regierung prognostizierten 80% noch nicht erreicht sind.
Zielsetzung
Das Ziel ist es, mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 alle Bedarfe hinsichtlich Ganztagesbetreuung an der Grundschule zu decken.
Wünschenswert wäre dies schon zum kommenden Schuljahr gewesen, geht aber auch aufgrund der räumlichen und personellen Gegebenheiten nicht.
Der Weg dorthin
Ob OGS oder Mittagsbetreuung, beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Diese sind u.A.:
- Offener Ganztag wird für die Gemeinde defizitär sein
- OGS für Eltern kostenlos (bis auf das Mittagessen), Mittagsbetreuung kostet Elternbeiträge
- OGS deutlich höhere Fördergelder, MiBe niedriger
- Bei der MiBe können wir Elternbeiträge erheben, die Eltern müssen Beiträge zahlen
- Mittagsbetreuung dank der Elternbeiträge mindestens kostendeckend
- Gesamtes Stammpersonal des Vereins Mittagsbetreuung bleibt bei MiBe dem Markt Kaufering erhalten
- Ganztagesanspruch: Einfluss des Marktes bei MiBe vorhanden, OGS wäre unter mehr unter schulischer Aufsicht stehend
Im Schuljahr 2023/2024 machte der Verein ein kleines Plus nach der GuV - auch nach Abzug der erhaltenen Spenden. Der Verein wirtschaftet seit Jahren im Rahmen seiner Verhältnisse kostendeckend beim Angebot der Mittagsbetreuung.
Wir als Markt Kaufering haben uns für die Mittagsbetreuung (MiBe) entschieden, im Ausschuss für Generationen und Soziales haben wir dies am 20.03.2025 ausführlich dargestellt und diskutiert, der Ausschuss sprach für den unten genannten Beschluss auch eine Empfehlung an den Marktgemeinderat mit 7:1 aus.
Die Schulleitung der Grundschule sowie die Verwaltung des Marktes Kaufering und der Verein haben sich gemeinsam für diesen Weg entschieden und bitten hiermit um Zustimmung zu der organisatorischen Änderung.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt, dass beim Markt Kaufering ab 01.09.2025 eine Mittagsbetreuung etabliert wird, das notwendige Personal eingestellt wird und im Hinblick auf den Ganztagesanspruch ab Schuljahr 2026/2027 die Strukturen geschaffen werden, um diesen Anspruch mit der Mittagsbetreuung zu erfüllen.
Die Stellen sind im Stellenplan für 2025 vorgesehen, die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
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3. Gebäudereinigung Sportzentrum; Vertrag; Beschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.04.2025
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt Bürger
Am 03.01.2025 haben wir den bestehenden Gebäudereinigungswerkvertrag mit der [Name] fristgerecht gekündigt. Um den Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden, wurde eine europaweite Ausschreibung über die Zentrale Beschaffungsstelle des Zweckverbandes Kommunaler Dienste Oberland beauftragt und durchgeführt. Die Ausschreibung beinhaltete zwei Lose. Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung Dreifach-Mehrzweckhalle, Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung Lechauhalle. Die Ausschreibung wurde am 08.01.2025 veröffentlicht und endete am 17.02.2025. Insgesamt haben neun Unternehmen ein Angebot eingereicht. Die Angebote wurden gemäß den Vergabekriterien geprüft, die Qualität, Stundeneinsatz, Konzept Objektbetreuung und Konzept Nachhaltigkeit umfassen.
Frau [Name], Fachwirtin für Reinigungs- und Hygienemanagement hat die eingegangenen Angebote ausgewertet. Hiernach verbleiben für das Los 1 sechs wertbare Angebote. Für das Los 2 vier wertbare Angebote.
Die Vergabestelle empfiehlt dem Marktgemeinderat, den Auftrag beider Lose an die [Name] zu vergeben. Der Beschlussvorschlag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt, die Unterhaltsreinigung für das Sportzentrum (Sporthalle Bayernstraße Los 1 und Lechauhalle Los 2) zunächst befristet auf vier Jahre zu einem Jahresbruttopreis von insgesamt 59.837,26 € (41.051,70 € Los 1, 18.785,56 € Los 2) zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. AST - Ausschreibung des Landkreises, Zustimmung des Marktes Kaufering
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.04.2025
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt Bürger
Der Probebetrieb des AST endete zum 31.03.2025 erfolgreich.
Der Kreisausschuss des Landkreises Landsberg am Lech hat unter Vorbehalt der finanziellen Beteiligung der Kommunen einer erneuten Vergabe zugestimmt.
Die in Anspruch genommenen Fahrten haben sich seit April 2023 ca. verdoppelt.
In unserem Konzept zum ÖPNV haben wir das AST auch zentralen Bestandteil gesehen für die Zeiten am Abend und Samstag, Sonntag, Feiertag, von daher bitten wir auch hier um Zustimmung für das landkreisweite AST.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering stimmt der öffentlichen rechtlichen Vereinbarung wie angehängt zu und ermächtigt die Verwaltung, diesen abzuschließen.
Die Vereinbarung beginnt am 01.04.2025 und endet spätestens am 31.03.2031.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
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5. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.04.2025
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt Bürger
In den letzten Jahren wurden die kommunale Strombeschaffung über Bündelausschreibungen durch die Fa. [Name] in Bayern durchgeführt. Nachdem es zuletzt Schwierigkeiten bei der Beschaffung und Bereitstellung von Strom gegeben hat, musste ein neues Verfahren gefunden werden. Der Bayerische Gemeindetag hat dazu eine eigene Gesellschaft gegründet [Name], die den Zuschlag für die Vorbereitung und Durchführung von zukünftigen Bündelausschreibung erhalten hat und die sich neben dem Strombedarf auch auf den Bereich Gas erstreckt. Die Bündelausschreibung umfasst alle Abnahmestellen des Marktes Kaufering ohne den Eigenbetrieb Kommunalwerke Kaufering, der gemäß interner Absprache selbstständig die Bündelausschreibungen veranlasst.
Zu Beschluss 1:
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile:
Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.
Die [Name] hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der [Name] den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der [Name] für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal [Name].
Grundlage für die Leistungen der [Name] ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages. Einzelheiten zur Dienstleistung der [Name] sind auf der Landingpage abrufbar.
Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle).
Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca.1.720 Euro netto für Strom und ca. 595 Euro netto für Gas.
Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt).
Zu Beschluss 2:
Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die [Name] bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der [Name], [Name] werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.
WICHTIGER HINWEIS: Die Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.
Der Gemeinderat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preisgleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden.
Zu Beschluss 3:
Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll.
WICHTIGER HINWEIS:
Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die [Name] aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der 2 Wochen-Frist (siehe dazu 4.) sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf die Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich.
Zu Beschluss 4:
Die [Name] erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der [Name] unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden.
WICHTIGER HINWEIS:
Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzeptes als erteilt.
Zu Beschluss 5:
Durch die Anweisung, dass die [Name] eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der [Name] als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der [Name] oder der [Name] lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren.
Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).
Zu Beschluss 6:
Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die [Name] die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die [Name] eine entsprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.
Beschluss Bürger
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der [Name] den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal [Name] abzuschließen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, der [Name] die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
3. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die [Name] und die [Name] folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden
4. Der Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage des mit der [Name] abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.
5. Die [Name] wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, der [Name] für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Kaufering)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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10.04.2025
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ö
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beschliessend
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Sachverhalt Bürger
Datenstand vom 26.05.2025 16:43 Uhr