Bauantrag von Herrn Franz Haidacher zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Mühlenstraße 6b, Fl.Nr. 895/11
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.02.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt. Das geplante Haus fügt sich nach Ansicht der Gemeinde Kiefersfelden nach Art und Maß nicht in die Umgebung, bzw. in die Eigenart der näheren Umgebung ein. BVerwG vom 8.12.2016: Ein Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die bei einer wertenden Gesamtbetrachtung von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung auch nach dem Verhältnis zur Freifläche, vergleichbar sind.
Die Umgebung ist entscheidend für die bauliche Entwicklung im nichtbeplanten Innenbereich.
Es kommt daher nicht nur auf die Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks an, sondern auch auf die Bebauung der weiteren Umgebung des Grundstücks insoweit, als auch diese noch prägend auf das Baugrundstück einwirkt. In der Umgebung, an der Mühlenstraße und südlich des Baugrundstücks, am Weidachweg ist historisch eine aufgelockerte Bauweise entstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
Datenstand vom 15.06.2023 09:47 Uhr