Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen; Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Sozialausschusses, 25.03.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
a)
Der Sozialausschuss nimmt von der Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über den Beitragszuschuss von 100 € für die gesamte Kindergartenzeit pro Monat und Kind Kenntnis. Der Beitragszuschuss wird vorbehaltlich der fehlenden gesetzlichen Grundlage ab dem 01. April 2019 mit dem Elternbeitrag verrechnet.
Abstimmungsergebnis: 6 : 0
b)
Der Sozialausschuss nimmt von der derzeitigen Betreuungsform in der Schulkindbetreuung Kenntnis. Aufgrund der besseren Qualität in der pädagogischen Arbeit bzw. der Umsetzung des Hausaufgabenkonzepts beschließt er, die Mindestbuchungszeit von 3 – 4 Stunden
ab 01. September 2019 einzuführen. Er empfehlt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 09:51 Uhr