Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Mühlauer Straße (einschl. Fl.Nrn. 912/25), Bergweg und Franz-Huber-Straße in Mühlbach; Vorstellung Planentwurf und Beschlussfassung über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.08.2019 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Planentwurf (einschl. Satzungsentwurf und Begründung) des Planungsverbandes „Äußerer Wirtschaftsraum München“, München, für die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Mühlauer Straße (einschl. Fl.Nrn. 912/25), Bergweg und Franz-Huber-Straße in Mühlbach Kenntnis und genehmigt diesen. Er stellt weiter fest, dass die Ziele des Bebauungsplans, die Sicherstellung und Bewahrung des prägenden Landschaftsbildes dieser weithin sichtbaren Hanglage und die Berücksichtigung der besonderen topografischen Gegebenheiten bei der Darstellung von Bauflächen berücksichtigt wurden. Der Gemeinderat fast auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs zur Konkretisierung der Planungsziele den Aufstellungsbeschluss erneut. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Die Verwaltung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss erneut bekannt zu machen.

Weiter beschließt der Gemeinderat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 und 4 a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung durch Auslegung des Bebauungsplanes mit Begründung im Rathaus und Veröffentlichung im Internet unter www.kiefersfelden.de/rathaus, Rubrik „Bauleitplanung“. Dabei besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung. Dieser Gemeinderatsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 10:18 Uhr