43. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 2 "Vom Klausfeld" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Vom Klausfeld“ im Bereich des Grundstücks mit der Flurnummer 82/25 gemäß beiliegender Planzeichnung in folgenden Punkten zu ändern:

  • Ausweitung der zulässigen überbaubaren Flächen (von 150 m² auf 220 m²)
  • Anhebung der zulässigen Geschosszahl von ID auf II, sowie Anhebung der zulässigen Kniestockhöhe von 1,40 m auf 2,20 m
  • Zulassung von vier, anstelle zwei Wohneinheiten
  • Errichtung einer Tiefgarage mit entsprechend auszuweisenden Nebenanlagen für die Zufahrt

Die Entwurfsplanung vom 06.04.2022 des Planers Florian Aicher (Plan A Ingenieurbüro), Oberaudorf, ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt dieser Niederschrift als Anlage 2 bei.

Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der oben genannten Punkte ermöglicht es dem Eigentümer, auf dem vorhandenen Grundstück (1.342 m²) notwendigen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Größe des Grundstücks hierfür optimal auszunutzen.

Da die Änderungen die Grundzüge der Planung berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein Änderungsverfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Das Angebot des Planungsverbands München über die rechtliche Betreuung und Erarbeitung der Bebauungsplanänderung vom 21.04.2022 wird angenommen und der Auftrag erteilt.
Die Kosten der Planungsleistungen hat der Antragsteller vollumfänglich zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 09:11 Uhr