Bauvoranfrage von Herrn Johann Bichler zur Errichtung eines Wohnhauses (Bungalow) mit Garage und Carport auf Grundstück Fl.Nr. 343/11 T Am Neugrund mit Grundstücksteilung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.12.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Baugrundstück Fl.Nr. 343/11 ist im in Neuaufstellung des Flächennutzungsplans enthaltenen Entwurf wie bisher als Mischgebiet dargestellt. Es liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB).
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans geht vom Grundsatz der Innenverdichtung vor der baulichen Außenentwicklung sowie vom sparsamen Umgang mit Grund- und Boden aus. Das gegenständliche Bauvorhaben entspricht dem.
Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Gemeindestraße Am Neugrund. Für das geplante Einfamilienhaus sind zwei Stellplätze auf dem Baugrundstück erforderlich. Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal anzuschließen. Das Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Grundstück zu versickern.
Der Wasserhausanschluss der Gemeindewerke Kiefersfelden für das bestehende rückwertige Gebäude befindet sich in der zur Überbauung geplanten Fläche. Die Leitung ist im Einvernehmen mit den Gemeindewerken auf Kosten des Bauherrn zu verlegen.
Entstehende Kosten für eine eventuell weitere Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind ebenfalls vom Bauherrrn zu tragen.
Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie an gemeindlichen Leitungen und Einrichtung entstehen, haftet der Bauherr.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.04.2017 08:08 Uhr