Antrag von Herrn Karl Kerling auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Teilbebauungsplans "Vom Klausfeld" für den Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung auf Grundstück Fl.Nr. 82/17 am Unteren Römerweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 8

Beschluss

Nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe g Bayerische Bauordnung (BayBO) ist das Bauvorhaben verfahrensfrei.

Es liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplans „Vom Klausfeld“, jedoch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

Die Erschließung ist gesichert.

Der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2017 08:08 Uhr