Bauantrag zur Nutzungsänderung zweier Umkleiden zu Appartments, Anbringen eines Außenkamins, Guggenauerweg 1a, Fl.Nr. 743


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 02.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.12.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Ruhender Verkehr, öffentlicher Parkplatz ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet. Das Bauvorhaben ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch den Guggenauerweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 24.08.2022 09:19 Uhr