Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.10.2020 bis 10.11.2020.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 30.09.2020 um Stellungnahme bis zum 10.11.2020 aufgefordert.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
- Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange,
Eingang und Art der Stellungnahme
|
Name
|
Datum
|
Stellungnahme
|
1
|
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
|
30.09.2020
|
Keine Einwände
|
2
|
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
|
04.11.2020
|
Keine Einwände
|
3
|
Amt für ländliche Entwicklung
|
|
Keine Stellungnahme
|
4
|
Bayerischer Bauernverband
|
30.09.2020
|
Keine Einwände
|
5
|
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.
|
|
Keine Stellungnahme
|
6
|
Bayerischer Waldbesitzer Verband
|
|
Keine Stellungnahme
|
7
|
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
|
|
Keine Stellungnahme
|
8
|
Bayerisches Landesamt für Umwelt
|
06.10.2020
|
Hinweise
|
9
|
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
|
|
Keine Stellungnahme
|
10
|
Bayernets GmbH
|
01.10.2020
|
Keine Einwände
|
11
|
Bayerngas GmbH
|
|
Keine Stellungnahme
|
12
|
Bayernwerk Netz GmbH
|
01.10.2020
|
Keine Einwände
|
13
|
Bund Naturschutz
|
|
Keine Stellungnahme
|
14
|
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
|
30.09.2020
|
Keine Einwände
|
15
|
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
|
|
Keine Stellungnahme
|
16
|
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben
|
|
Keine Stellungnahme
|
17
|
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
|
21.10.2020
|
Hinweise
|
18
|
Deutsche Post AG
|
|
Keine Stellungnahme
|
19
|
Deutsche Telekom GmbH
|
28.10.2020
|
Hinweise
|
20
|
E.ON Energie Deutschland GmbH
|
|
Keine Stellungnahme
|
21
|
Erzbischöfliches Ordinariat München
|
06.11.2020
|
Keine Einwände
|
22
|
ESB Energie Südbayern GmbH
|
|
Keine Stellungnahme
|
23
|
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
|
|
Keine Stellungnahme
|
24
|
Gemeindewerke Kiefersfelden
|
|
Keine Stellungnahme
|
25
|
Handwerkskammer für München und Oberbayern
|
10.11.2020
|
Keine Einwände
|
26
|
Immobilien Freistaat Bayern
|
|
Keine Stellungnahme
|
27
|
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
|
06.10.2020
|
Keine Einwände
|
28
|
INNenergie GmbH
|
|
Keine Stellungnahme
|
29
|
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
|
|
Keine Stellungnahme
|
30
|
Kreisjugendring Rosenheim
|
|
Keine Stellungnahme
|
31
|
Landesbund Vogelschutz
|
|
Keine Stellungnahme
|
32
|
Landesfischereiverband Bayern e.V.
|
|
Keine Stellungnahme
|
33
|
Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet Bauleitplanung
|
23.10.2020
|
Keine Einwände
|
34
|
Landratsamt Rosenheim - Gesundheitsamt
|
|
Keine Stellungnahme
|
35
|
Landratsamt Rosenheim - Immissionsschutzrecht
|
|
Keine Stellungnahme
|
36
|
Landratsamt Rosenheim - Kreisbrandrat
|
12.10.2020
|
Hinweise
|
37
|
Landratsamt Rosenheim - Kreisheimatpfleger
|
|
Keine Stellungnahme
|
38
|
Landratsamt Rosenheim - Kreistiefbauverwaltung
|
|
Keine Stellungnahme
|
39
|
Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde
|
|
Keine Stellungnahme
|
40
|
Landratsamt Rosenheim - Untere Denkmalschutzbehörde
|
|
Keine Stellungnahme
|
41
|
Landratsamt Rosenheim - Untere Naturschutzbehörde
|
09.11.2020
|
Einwände
|
42
|
Landratsamt Rosenheim - Untere Straßenverkehrsbehörde
|
|
Keine Stellungnahme
|
43
|
Landratsamt Rosenheim – Wasser- und Bodenschutz
|
05.11.2020
|
Hinweise
|
44
|
Polizeiinspektion Kiefersfelden
|
|
Keine Stellungnahme
|
45
|
Regierung v. Oberbayern - Gewerbeaufsichtsamt
|
|
Keine Stellungnahme
|
46
|
Regierung v. Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
|
12.10.2020
|
Hinweise
|
47
|
Regierung v. Oberbayern – Luftamt Südbayern
|
|
Keine Stellungnahme
|
48
|
Regierung v. Oberbayern - Raumordnung
|
|
Keine Stellungnahme
|
49
|
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
|
12.10.2020
|
Keine Einwände
|
50
|
Staatliches Bauamt Rosenheim
|
02.11.2020
|
Keine Einwände
|
51
|
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
|
21.10.2020
|
Hinweise
|
52
|
Wasser- und Bodenverband Hödenau
|
|
Keine Stellungnahme
|
53
|
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
|
20.10.2020
|
Einwände
|
- Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen
8 Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 06.10.2020
Abwägungsvorschlag
-/-
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die aufgeführten Behörden wurden im Verfahren beteiligt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
17 Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Schreiben vom 21.10.2020
Abwägungsvorschlag
-/-
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
19 Deutsche Telekom GmbH, Schreiben vom 28.10.2020
Abwägungsvorschlag
-/-
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführung berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis bzgl. Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Leitungen und Kanäle ist bereits enthalten. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
36 Landratsamt Rosenheim – Kreisbrandrat, Schreiben vom 12.10.2020
Abwägungsvorschlag
Straßenverkehrsrechtliche Regelungen in der Thierseestraße für die Feuerwehrdienstleistenden sind bereits vorhanden und bleiben erhalten.
Die dem Feuerwehrhaus nächstgelegene Löschwasserentnahmestelle mit entsprechendem Löschwasserbedarf liegt direkt auf dem Grundstück der Feuerwehr. Diese wird im Rahmen der Herstellung des neuen Feuerwehrgebäudes ggf. um wenige Meter verschoben.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
41 Landratsamt Rosenheim – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 09.11.2020
Abwägungsvorschlag
Wie vorgeschlagen wurde zur Ergänzung der bisherigen artenschutzrechtlichen Erkenntnisse das bestehende Feuerwehrgebäude auf Fledermausquartiere, Bruten oder streng geschützte Vogelarten durch die Diplom-Biologin Johanna Stegherr untersucht. Bzgl. Fledermäuse wurde festgestellt, dass davon auszugehen ist, dass Einzeltiere Strukturen am Gebäude im Sommerhalbjahr nutzen. Winterquartiere sind mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Im Hinblick auf Brutvögel konnten lediglich zwei Nester auf den Dachbalken des Gebäudes festgestellt werden. Grundsätzlich sind geeignete Nistmöglichkeiten am Gebäude vorhanden. Um Verstöße gegen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sicher zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen notwendig. Die Stellungnahme zum Artenschutz wird der Begründung als Anlage beigefügt. Die erforderlichen Maßnahmen werden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass mit Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Artenschutz Verstöße gegen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sicher vermieden werden. Mittel- bis langfristig führen die durchgeführten Maßnahmen zu einer Verbesserung der Lebensraumausstattung der betroffenen Arten. Während der Bauzeit ist davon auszugehen, dass betroffene Arten ausreichende Ausweichmöglichkeiten in den umgebenden Strukturen vorfinden, insbesondere im angrenzenden Kohlstattpark.
Bei Umsetzung von Vorhaben sind die Anforderungen des Artenschutzes zu beachten, unabhängig von einem ggf. begleitenden Bauleitplanverfahren. Im gegenständlichen Bebauungsplan ist ein Hinweis bereits enthalten, dass Gebäude vor Abriss auf das Vorhandensein von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu untersuchen sind. Die nun durchgeführte Untersuchung und die daraus abgeleiteten erforderlichen artenschutzrechtlichen Maßnahmen stellen somit eine Konkretisierung zur Umsetzung des Vorhabens dar. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG stehen bei Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen der Aufstellung des Bebauungsplans und der Umsetzung des Vorhabens nicht entgegen.
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde werden die erforderlichen Maßnahmen als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen, die Grundzüge der Planung sind davon nicht betroffen. Der Abriss des Gebäudes erfolgt im Winterhalbjahr, die weiteren Maßnahmen werden im Rahmen der Bauausführung hergestellt. Aufgrund der sehr begrenzten Wirkung dieser Festsetzungen und der bereits erfolgten Abstimmung mit den Betroffenen (Untere Naturschutzbehörde sowie Gemeinde als Bauherr) wird davon ausgegangen, dass sämtliche Belange durch die Auswirkungen der ergänzten Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt werden. Eine erneute und beschränkte Beteiligung würde zu keinem anderen Ergebnis führen, da die Einholung der Stellungnahmen der Betroffenen ohnehin bereits erfolgte.
Unabhängig davon geht die Gemeinde davon aus, dass die Planreife des Bebauungsplans mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eintritt, es ist anzunehmen, dass das Vorhaben den ergänzten Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht.
Beschluss:
Der Stellungnahme wird gemäß Abwägung gefolgt. Die Planunterlagen werden entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
43 Landratsamt Rosenheim – Wasser- und Bodenschutz, Schreiben vom 05.11.2020
Abwägungsvorschlag
-/-
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine nachrichtliche Übernahme bzgl. des 60 m Bereichs des Kiefermühlbachs ist bereits enthalten. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
46 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 12.10.2020
Abwägungsvorschlag
-/-
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt wurde im Vorfeld der Planungen sowie im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, auf die diesbezügliche Stellungnahme wird verwiesen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
51 Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben vom 21.10.2020
Abwägungsvorschlag
-/-
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführung berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0
53 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 20.10.2020
Abwägungsvorschlag
zu Zielen der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen
Zum Schutz des Feuerwehrhauses im Sinne einer kritischen Infrastruktur soll eine Untersuchung des HQextrem bzw. HQ1000 (Überlastfall) mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement erfolgen. Für eine derartige Untersuchung ist ein deutlicher Zeitaufwand einzukalkulieren (Erstellung/Grundlagenermittlung gemäß Aussage des WWA Rosenheim ca. 1 Jahr). Aufgrund der beabsichtigten zeitnahen Umsetzung des Neubaus des Feuerwehrhauses ist in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Herr Brandtner, eine derartige Untersuchung zum Satzungsbeschluss nicht erforderlich, wenn eine Absichtserklärung zur Einleitung einer derartigen Untersuchung gefasst wird. Die Gemeinde beabsichtigt daher, eine Untersuchung des HQextrem bzw. HQ1000 (Überlastfall) mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement zu erstellen. Dabei ist anzumerken, dass sich derartige Maßnahmen nicht nur auf die Bauvorsorge und somit auf das konkrete Vorhaben des Neubaus des Feuerwehrhauses beschränken.
Eine zeitnahe Umsetzung des Neubaus des Feuerwehrhauses ist zur dauerhaften Gewährleistung eines funktionsfähigen Zivilschutzes geboten, das gegenwärtige Gebäude wird den baulichen Anforderungen an eine moderne Feuerwehr nicht mehr gerecht. Ferner ist festzustellen, dass auch ohne eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens dieselben Risiken für das bestehende Feuerwehrgebäude bestehen. Mit den getroffenen baulichen Maßnahmen kommt es zu einem verbesserten Objektschutz bzgl. Hochwasser gegenüber dem vorhandenen Gebäude.
Die Maßnahmen des Objektschutzes werden auf Ebene der Bauausführung entsprechend berücksichtigt, auf die Vorabstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt im Zuge des Bauvorhabens wird verwiesen. Im Hinblick auf die Ausführungen der Begründung des Bebauungsplans (s. Kapitel 3.6, 4 und 5.7) sind weitergehende Festsetzungen im Bebauungsplan nicht erforderlich. Die Errichtung eines Kellers ist derzeit nicht beabsichtigt. Von einer akuten Gefährdung durch obenliegende Fremdeinzugsgebiete (Hangwasser) wird aufgrund der Lage des Vorhabens nicht ausgegangen: Durch die Lage zwischen Kiefermühlbach und Thierseestraße und deren weiterer Verlauf beschränkt sich der Bereich von obenliegenden Fremdeinzugsgebieten auf die Nachbarbebauung Thierseestraße 7. Zudem ist beabsichtigt, ein (geringes) Gefälle vom Neubau des Feuerwehrgebäudes zur Thierseestraße anzulegen. Ein entsprechender Hinweis bzgl. bautechnischer Schutzmaßnahmen ist jedoch bereits enthalten und im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten.
Zu sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen
Ein Hinweis mit Verweis auf § 37 Wasserhaushaltsgesetz ist bereits enthalten. Der Hinweis wird zur Klarstellung wie vorgeschlagen ergänzt.
Beschluss:
Die Gemeinde Kiefersfelden beabsichtigt, eine Untersuchung des HQextrem bzw. HQ1000 (Überlastfall) mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement einzuleiten. Ein Hinweis bzgl. wild abfließendem Wasser wird zur Klarstellung ergänzt. Die sonstige Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführung berücksichtigt. Die Planunterlagen werden entsprechend angepasst.