Antrag der Bayerischen Massivhaus GmbH auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften für den Wohnhaus-Neubau auf Grundstück Fl.Nr. 240 an der Sportplatzstraße
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 14.02.2017 | ö | 11 |
Beschluss
Der beantragten Abweichung (Unterschreitung des Mindestabstands von 5 Meter zwischen Hauptgebäude und öffentlicher Verkehrsfläche) von § 8 Nr. 1b der Satzung über Örtliche Bauvorschriften wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 08:33 Uhr