Entscheidung über eine Änderung des Bebauungsplans Marmorwerk-Nord
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, als zusätzliche Änderung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans „Marmorwerk-Nord“ die Baugrenzen auf Flurnummer 181/94, wie im beiliegenden Lageplan (rote Linie) dargestellt, um ca. 4 m nach Norden sowie ca. 2 m nach Westen zu verschieben (Anlage Nr. 5).
Zusätzlich soll durch Festsetzung folgende Regelung zu den Abstandsflächen ergänzt werden:
„§ 3 Abs. 4; Abweichend von § 6 der BayBO wird aus städtebaulichen Gründen, die Tiefe der Abstandsfläche vor der Südfassade des U-förmigen Gebäudes gegenüber der Sebastianikapelle am Nordrand des Geltungsbereichs auf 9,0 m festgesetzt. Die übrigen Regelungen des § 6 BayBO bleiben unberührt“.
Diese zusätzliche Änderung des Bebauungsplans „Marmorwerk-Nord“ soll in das derzeit laufende Änderungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes, vor der öffentlichen Planauslegung gem. §§ 3 Abs. 2; 4 Abs. 2 und 4 a BauGB, eingefügt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.02.2020 16:04 Uhr