Formlose Bauvoranfrage von Herrn Dr. Oliver Funk zur Errichtung eines Carports für zwei PKW-Stellplätze am Kölnerweg 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.09.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach" Änderung des Ergänzungsplanes der Fl.Nr. 821, 824 und 824/1 (Dorfgebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
Der geplante Carport liegt außerhalb der überbaubaren Flächen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Das gemeindliche Einvernehmen zur formlosen Anfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Datenstand vom 15.06.2023 08:38 Uhr