I. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 4.1

Beschluss

  1. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange/Behörden ohne Anregungen/ Bedenken
  1. Regierung von Oberbayern; Höhere Landesplanungsbehörde
  2. Landratsamt Rosenheim; Abteilung Bauleitplanung
  3. Landratsamt Rosenheim; Untere Naturschutzbehörde
  4. Landratsamt Rosenheim; Untere Denkmalschutzbehörde
  5. Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern; München
  6. Staatliches Bauamt Rosenheim; Abteilung Hochbau/Straßenbau
  7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Rosenheim
  8. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
  9. Bayerisches Landesamt für Umwelt; München
  10. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern; Altötting
  11. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Rosenheim
  12. Handwerkskammer für München und Oberbayern; München
  13. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; München
  14. Landesfischereiverband Bayern e.V.; Oberschleißheim
  15. Stadtwerke Rosenheim (Innergie); Rosenheim
  16. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Bonn
  17. Bayernets GmbH; München
  18. Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH; München
  19. Erzbischöfliches Ordinariat München
  20. DB Immobilien, Region Süd, München



  1. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange/Behörden mit Anregungen/ Bedenken

  1. Grenzkraftwerke GmbH; Simbach a. Inn (ÖBK / Verbund)
Die Grenzkraftwerke weisen in ihrer Stellungnahme vom 22.08.2017 als Betriebsführungsgesellschaft der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG darauf hin, dass für die Verpflichtung zum Gewässerunterhalt eine durchgehende LKW-befahrbare Zufahrt am rechten Kieferbachufer zwischen Kufsteiner Straße und Eisenbahnbrücke erforderlich ist.
Der Gemeinderat stellt fest, dass die neu geschaffene Uferpromenade (rechtes Ufer) auf dem Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und ca. 50 Meter vor Einmündung der Uferpromenade in die Kufsteiner Straße für Lastkraftwagen bis 30 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht befahrbar ist. Auf der Reststrecke liegt die Uferpromenade nicht mehr unmittelbar an den Uferbereich an. Die Planung für diese Uferpromenade wurde vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim sowie dem Gewässerunterhaltpflichtigen (ÖBK) abgestimmt. Dabei wurden die Anforderungen für den Gewässerunterhalt berücksichtigt. Die LKW-Befahrbarkeit der Reststrecke von ca. 50 Metern ist für den Gewässerunterhalt nicht zwingend erforderlich, da dieser im betreffenden Abschnitt auch von der Wasserseite aus erfolgen kann. An der bestehenden Planung wird deshalb weiter festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2018 10:47 Uhr