Bauantrag von Herrn Dirk Schwarzer zum Neubau eines Carports mit Nebengebäude, Breitenau 5, Fl.Nr. 1511


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet „Mühlau-Schöffau“
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nicht privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt.
  • Das Vorhaben ist gemäß § 35 BauGB nicht privilegiert. 
  • Die zulässige Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m wird überschritten (Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO). 
  • Das Baugrundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Hinweis:        Das Landratsamt Rosenheim wird gebeten, die geänderte Nutzung des Wohnhauses (evtl. gewerbliche Nutzung), die Außentreppe (Nordseite), die Überdachung im OG (Westseite) und die Umzäunung des Grundstücks zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:42 Uhr