Beschlussfassung über die Einrichtung/den Erhalt von 30 km/h-Zonen in der Gemeinde Kiefersfelden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.01.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einführung neuer bzw. die Erweiterung bestehender 30-km/h Zonen für folgende Bereiche:
- Bereich zwischen Kufsteiner Straße (Staatstraße 2089), Kieferbach und Inn, ohne Wilhelm-Kröner-Straße, Bahnhofstraße, Kieferbachstraße (teilweise); zzgl. Bereich am Lohweg zwischen ehemaligem Umspannwerk und Kieferer See, ohne Einmündungsbereich Kranzhornstraße (Lageplan Nr. 1; Kiefersfelden – Südost und Kiefersfelden Südost –neu-)
- Bereich zwischen Rosenheimer Straße (Staatstraße 2089), Autobahnzubringer (Staatstraße 2589) und Kieferbach (Lageplan Nr. 2 – Kiefersfelden – Nordost)
Bereich zwischen Kufsteiner Straße, Landesgrenze und Kieferbach, ohne Dorfstraße und König-Otto-Straße (Lageplan Nr. 3 – Kiefersfelden – Südwest)
Bereich zwischen Thierseestraße/Rollbahn, Rosenheimer Straße, Bippenwald, Schöffauer Straße, ohne Kiefermühlstraße (Lageplan Nr. 4 – Kiefersfelden – Nordwest)
Bereich zwischen Thierseestraße und Kieferbach (Lageplan Nr. 5; Kiefersfelden – Kohlstatt)
Bereich zwischen Rosenheimer Straße, Franz-Huber-Straße (ab Einmündung Bergweg), Mühlauer Straße, südlicher Ortsrand; ohne Schusterweg (Lageplan Nr. 6 – Mühlbach-West)
Die Verwaltung wird beauftragt in Absprache mit der Polizei die Beschilderung vorzunehmen. Soweit erforderlich wird die Verwaltung ermächtigt für weitere Wohngebiete, die durch die Einführung der 30-km/h Zonen nicht erfasst werden (Steilnerjochstraße, Schusterweg, Brünnsteinstraße), weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen zu veranlassen. Weiter beschließt der Gemeinderat, im Rahmen künftiger Straßenbaumaßnahmen in den jeweiligen 30 km/h – Zonen, verkehrsberuhigende Baumaßnahmen vorzunehmen. Für jede der genannten 30 km/h-Zonen soll eine Geschwindigkeitsmessanlage angeschafft werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7
Datenstand vom 24.08.2022 08:47 Uhr