Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich – nordöstlicher Teil“ (Gewerbegebiet) und ist nach § 30 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Kaiserreich Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Hochwasserschutz: Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind zu beachten.
Schallschutz: Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind zu beachten.
Werbeanlagen: Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind zu beachten.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird erteilt.