Der technische Ausschuss hat am 14. Februar 2017 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Rain“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 331/30, Franz-Larcher-Straße 14, in folgenden Punkten zu ändern:
Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich der Flurnummer 331/30 soll den Platzbedarf an Wohnraum der Familie im Obergeschoß des Wohnhauses decken. Der Anbau fügt sich durch die geänderte Stellung und niedrigere Firsthöhe zum Hauptwohnhaus in das städtebauliche Konzept der vorhandenen Bebauung ein.
Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, wurde die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange waren zu den Änderungen zu hören.
Zur Bebauungsplanänderung haben sich von den Trägern öffentlicher Belange ohne Einwendungen geäußert:
- Staatliches Bauamt Rosenheim vom 01.03.2017
- Bundesamt für Infrastruktur , Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 02.03.2017
- Regierung von Oberbayern (höhere Landesplanungsbehörde) vom 02.03.2017
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 20.03.2017
- Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 17.03.2017
- Vodafone Kabel Deutschland vom 24.03.2017
- Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 27.03.2017
- IHK für München und Oberbayern vom 28.03.2017
Zur Bebauungsplanänderung haben sich von den Trägern öffentlicher Belange mit Einwendungen geäußert:
Satzungsbeschluss:
- Aufgrund der §§ 13 und 10 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Rain“ betreffend das Grundstück Fl.Nr. 331/30:
§ 1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Am Rain“ wird wie folgt geändert:
Von der Änderung betroffene Grundstücke:
Fl.Nr. 331/30, Franz-Larcher-Straße 14
Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich der Flurnummer 331/30 soll den Platzbedarf an Wohnraum der Familie im Obergeschoß des Wohnhauses decken. Der Anbau fügt sich durch die geänderte Stellung und niedrigere Firsthöhe zum Hauptwohnhaus in das städtebauliche Konzept der vorhandenen Bebauung ein.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.