Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 2 BauGB für die FlNrn. 847 und 912/30 („Penz-Bichl“) – Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Penz-Bichl“ im Bereich der Flurnummern 847 und 912/30 (Franz-Prantl-Straße 22 – 30). Der Geltungsbereich ist als Anlage dem Aufstellungsbeschluss angehängt.
Begründung:
Ziel dieses Bebauungsplans ist es, das Gebiet unter Beachtung des am 21.05.2021 genehmigten Vorhabens städtebaulich zu ordnen. Dabei werden insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
- Städtebauliche Ordnung des Gebiets mittels Sicherung der Anordnung der Gebäude durch Baugrenzen und Festsetzung der dort zulässigen Bauweise; Erhalt und Entwicklung der Eigenart des Gebietes mit einer kleinteiligen und mit unterschiedlichen Baukubaturen aufgelockerten Bebauungsstruktur mit Einzelhäusern
- Erhaltung und Entwicklung des Ortscharakters unter Berücksichtigung der Belange der Baukultur und dort wo notwendig, die gestalterische Aufwertung der örtlichen Situation
- Sicherung und Begrenzung der genehmigten Nachverdichtung, auch im Hinblick auf die Kapazitäten der vorhandenen Infrastruktur
- Anteil begrünter Flächen sichern: Begrenzung der Versiegelung bei Neubauten sowie Sicherung von ausreichend unbebauten und begrünten Flächen; Erhalt des dörflichen Charakters
- Erhalt von prägenden und erhaltenswerten Grünstrukturen sowie Festsetzung einer ausgewogenen Durchgrünung zur Berücksichtigung der sensiblen Ortsrandlage sowie der Lage am Mühlbach
Einbindung der Neubauten in die vorhandene bzw. genehmigte Topografie sichern über Höhenbezugspunkte zur Festsetzung von Wand- und Firsthöhen;
Regelung der zulässigen Geländeaufschüttungen und -abgrabungen sowie Festsetzung von Anforderungen zur Ausführung und Begrünung von Stützmauern
Sicherstellung einer ausreichenden Starkregenrisikovorsorge; insbesondere bzgl. Wasser aus Fremdeinzugsgebieten
Sicherstellung einer ausreichenden Vorsorge hinsichtlich Georisiken aufgrund der teilweisen Lage des Vorhabens innerhalb eines durch Steinschlag/Blockschlag gefährdeten Bereichs
Sicherung der öffentlich gewidmeten Wegeverbindung von der Franz-Prantl-Straße in Richtung Luegsteinsee.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.06.2023 08:15 Uhr