Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 2 BauGB für die FlNrn. 847 und 912/30 („Penz-Bichl“) – Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Penz-Bichl“ im Bereich der Flurnummern 847 und 912/30 (Franz-Prantl-Straße 22 – 30). Der Geltungsbereich ist als Anlage dem Aufstellungsbeschluss angehängt.

Begründung:
Ziel dieses Bebauungsplans ist es, das Gebiet unter Beachtung des am 21.05.2021 genehmigten Vorhabens städtebaulich zu ordnen. Dabei werden insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
  • Städtebauliche Ordnung des Gebiets mittels Sicherung der Anordnung der Gebäude durch Baugrenzen und Festsetzung der dort zulässigen Bauweise; Erhalt und Entwicklung der Eigenart des Gebietes mit einer kleinteiligen und mit unterschiedlichen Baukubaturen aufgelockerten Bebauungsstruktur mit Einzelhäusern
  • Erhaltung und Entwicklung des Ortscharakters unter Berücksichtigung der Belange der Baukultur und dort wo notwendig, die gestalterische Aufwertung der örtlichen Situation
  • Sicherung und Begrenzung der genehmigten Nachverdichtung, auch im Hinblick auf die Kapazitäten der vorhandenen Infrastruktur
  • Anteil begrünter Flächen sichern: Begrenzung der Versiegelung bei Neubauten sowie Sicherung von ausreichend unbebauten und begrünten Flächen; Erhalt des dörflichen Charakters
  • Erhalt von prägenden und erhaltenswerten Grünstrukturen sowie Festsetzung einer ausgewogenen Durchgrünung zur Berücksichtigung der sensiblen Ortsrandlage sowie der Lage am Mühlbach
  • Einbindung der Neubauten in die vorhandene bzw. genehmigte Topografie sichern über Höhenbezugspunkte zur Festsetzung von Wand- und Firsthöhen;        
    Regelung der zulässigen Geländeaufschüttungen und -abgrabungen sowie Festsetzung von Anforderungen zur Ausführung und Begrünung von Stützmauern
  • Sicherstellung einer ausreichenden Starkregenrisikovorsorge; insbesondere bzgl. Wasser aus Fremdeinzugsgebieten
  • Sicherstellung einer ausreichenden Vorsorge hinsichtlich Georisiken aufgrund der teilweisen Lage des Vorhabens innerhalb eines durch Steinschlag/Blockschlag gefährdeten Bereichs
  • Sicherung der öffentlich gewidmeten Wegeverbindung von der Franz-Prantl-Straße in Richtung Luegsteinsee.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.06.2023 08:15 Uhr