Bauantrag von Herrn Oliver Herdl zur Nutzungsänderung von Wohn- bzw. Kellerräumen zu Büroräumen im KG und EG, Neubau eines Carports (2 PKW), Neubau eines separaten Eingangs mit Treppe ins KG. Schöffauer Straße 53, Fl.Nr. 1302/30


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 01.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.08.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
       Der Eingangsbereich und der Carport liegen außerhalb der Baugrenzen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Schöffauer Straße bzw. die Sudetenlandstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Die vorgelegte Planung widerspricht dem Bebauungsplan „Schöffau“ und der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Der Änderung von Wohn- und Kellerräumen in Betriebsräume wird zugestimmt.

Der Eingangsüberdachung mit zusätzlichem Kellerabgang wird zugestimmt.

Dazu wird auch einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. 

Das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Carport wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.06.2023 08:56 Uhr