Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2025 ö 4.1

Sachverhalt

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.03.2025 bis 28.04.2025.

Beschluss

A        Eingegangene Stellungnahmen


Verfasser
Datum
Art
1
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rosenheim
15.04.2025
Keine Einwände
2
Bayerischer Bauernverband
07.04.2025
Keine Einwände
3
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
14.04.2025
Hinweise
4
Bayernets GmbH
27.03.2025
Keine Einwände
5
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
08.04.2025
Keine Einwände
6
Deutsche Bahn AG – DB Immobilien
15.04.2025
Hinweise
7
Die Autobahn GmbH des Bundes – Südbayern
25.04.2025
Hinweise
8
Eisenbahn Bundesamt
07.04.2025
Hinweise
9
Energienetzte Bayern GmbH & Co. KG
25.04.2025
Keine Einwände
10
Handwerkskammer für München und Oberbayern
31.03.2025
Keine Einwände
11
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
28.04.2025
Keine Einwände
12
INNenergie GmbH
28.03.2025
Keine Einwände
13
Landratsamt Rosenheim – Abteilung Hoch- und Tiefbau
22.04.2025
Keine Einwände
14
Landratsamt Rosenheim – Kreisbauamt, Bauleitplanung
23.04.2025
Keine Einwände
15
Landratsamt Rosenheim – Untere Naturschutzbehörde
15.04.2025
Keine Einwände
16
Polizeiinspektion Brannenburg
28.03.2025
Keine Einwände
17
Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
27.03.2025
Hinweise
18
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
31.03.2025
Keine Einwände
19
Staatlichen Bauamtes Rosenheim
11.04.2025
Keine Einwände
20
Vodafone Deutschland GmbH
17.04.2025
Keine Einwände


B        Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Hinweisen


3        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Abwägungsvorschlag
-/-

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung der gegenständlichen 1. Änderung sowie in den Hinweisen des nach wie vor gültigen Urplans sind bereits entsprechende Hinweise auf § 8 BayDSchG enthalten. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Beschlussfassung:      13 : 0


6        Deutsche Bahn AG – DB Immobilien

Abwägungsvorschlag
-/-

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Beschlussfassung:      13 : 0


7        Die Autobahn GmbH des Bundes – Südbayern

Abwägungsvorschlag
Im Rahmen des Aufstellung-Verfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich - nordöstlicher Teil“ in der Fassung vom 17.03.2021 (sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Kaiserreich - südlicher Teil) wurde die Autobahndirektion Südbayern bzw. Die Autobahn GmbH des Bundes i.V.m. dem Fernstraßen-Bundesamt beteiligt (gem. Stellungnahmen vom 23.03.2020 und 27.01.2021/28.01.2021): Dabei wurde im Ergebnis eine Reduzierung der Anbauverbotszone der Anschlussstellen-Äste von 40 m auf 30 m für Hochbauten (hinsichtlich des geplanten Restaurants/Cafés) und auf 20 m für Parkplätze zugestanden.
Im Rahmen des Bebauungsplans „Kaiserreich - nordöstlicher Teil“ wurde in der Planzeichnung eine „30m Linie – reduzierte Bauverbotszone entlang der Ein- und Ausfahrtsäste der Autobahn“ eingezeichnet.

In Abstimmung mit der Außenstelle Kempten der Autobahn GmbH des Bundes wird die in der Planzeichnung enthaltene 30 m Linie umbenannt und somit klargestellt, dass die Reduzierung der Anbauverbotszone ausschließlich für die o.g. Vorhaben gilt (Restaurant, Café/Bistro und Parkplätze). Von Einzeichnung der 20 m Linie hinsichtlich Parkplätze wird abgesehen, da die Parkplätze im Plangebiet weiter als 30 m von der Autobahn entfernt sind. Zusätzlich wird die 40 m Anbauverbotszone der Anschlussstellen-Äste nachrichtlich übernommen. 
Der angeregten Aufnahme von Ausführungshinweisen wird gefolgt, die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Einer Ergänzung der Legende hinsichtlich der 100 m Anbaubeschränkungszone wird nicht entsprochen, da die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans keine selbstständige Änderung ist, der Urplan mit entsprechendem Legendeintrag gilt weiterhin. Die nachrichtliche Übernahme ist dort textlich erläutert, ein Verweis auf § 9 FStrG ist dort bereits enthalten. Eine zusätzliche Ergänzung im Rahmen der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist daher nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme wird gemäß Abwägung gefolgt. Die Planunterlagen werden zur Klarstellung angepasst.

Beschlussfassung:      13 : 0


8        Eisenbahn-Bundesamt

Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme verweist auf ältere Stellungnahmen zum Urplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 14.01.2020 und 03.02.2021. Dabei wurden insbesondere allgemeine Belange bzgl. der Nähe zur Bahnlinie Nr. 5702 Rosenheim-Kiefersfelden vorgebracht. Diese Belange sind grundsätzlich weiterhin zu beachten.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Beschlussfassung:      13 : 0


17        Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde

Abwägungsvorschlag
Von einer Beeinträchtigung der Ziele des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets ist aufgrund der geringfügigen Änderung des Bebauungsplans nicht auszugehen. Die Untere Naturschutzbehörde wurde dahingehend beteiligt, Einwände, Hinweise oder Anregungen wurden nicht vorgebracht.        
Hinsichtlich der Wasserwirtschaft wurden die entsprechenden Fachbehörden ebenso beteiligt. Stellungnahmen wurden jedoch nicht abgegeben.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Beschlussfassung:      13 : 0



C        Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

       Beschlussvorschlag
       Aus der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der Beteiligungsfrist keine Stellungnahmen ein.
       Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2025 12:55 Uhr