Bauantrag von Herrn Heiko und Frau Petra König zur Errichtung eines Carports, Brünnsteinstraße 5, Fl.Nr. 1259/8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.09.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes "Schöffau-West" 4. Änderung (Mischgebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Der geplante Carport liegt außerhalb der Baugrenzen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Datenstand vom 10.02.2020 15:03 Uhr