Beschlussfassung; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscountmarktes und Neuerrichtung eines Drogeriemarktes am Autobahnzubringer und Änderung des FNP im Parallelverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2022 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Plangebiet „ehemaliges Grenztankgelände am Autobahnzubringer) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit folgender Zielsetzung aufzustellen:

  • Verlegung und Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscountmarktes und Neuerrichtung eines Drogeriemarktes. Fußläufige und barrierefreie Anbindung des Plangebietes an die angrenzenden Wohngebiete.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Lageplan (Lageplan Nr. 1) in gelber Farbe dargestellt. Weiter beschließt der Gemeinderat die 1. Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes (FNP) zur Darstellung eines Sondergebietes „großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich des Sondergebietes „großflächige Einzelhandelsbetriebe“ ist im beigefügten Lageplan (Lageplan Nr. 2) grün umrandet dargestellt. Die Lagepläne sind Bestandteil dieses Beschlusses. Der bestehende Bebauungsplan „ehemaliges Grenztankgelände am Autobahnzubringer“ wird im Geltungsbereich des neu aufgestellten, vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgehoben. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.



Lageplan Nr.1:                                 Lageplan Nr. 2:
(Plangebiet vorh.B-Plan)                        (Änderung FNP)               


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 09:23 Uhr