Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses am Hang, König-Otto-Straße 48 a, Fl.Nr. 47/30 und 55/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.08.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt über die König-Otto-Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage Kiefersfelden. 
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Da das Grundstück im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauförderung liegt, soll der Antrag auf Vorbescheid auf Wunsch des technischen Ausschusses, Herrn Dipl. Ing. Architekt Klaus Immich, Regierungsbaumeister, Gmund, Wallbergstraße 12 a, mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt werden. Für den Vorplatz zwischen König-Otto-Straße und Kufsteiner Straße gibt es seit April 1999 einen Plan zur „Neugestaltung des Umfeldes der König-Otto-Kapelle“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 09:13 Uhr