Entscheidung über Beschaffung einer Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Kiefersfelden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von den vorliegenden Stellungnahmen des Bayerischen Gemeindetages, des Innenministeriums sowie des Kreisbrandrates des Landkreises Rosenheim Kenntnis. Die ebenfalls angeforderte Stellungnahme der örtlich für Bauordnungsrecht zuständigen Bauabteilung des Landratsamts Rosenheim liegt (urlaubsbedingt) noch nicht vor und wird zeitnah nachgereicht. Zusammenfassend kann diesen Stellungnahmen entnommen werden, dass wegen fehlender Rechtsprechung eine juristisch klare Aussage über die Verpflichtung der Gemeinde Kiefersfelden zur Anschaffung einer Drehleiter nicht getroffen werden kann.
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat trotz der nicht abschließend geklärten Rechtslage die Beschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Kiefersfelden. Die Kosten für dieses Fahrzeug belaufen sich nach einer ersten Einschätzung des Kommandanten der FFW Kiefersfelden auf ca. 700.000 €. Hierauf gibt es einen staatlichen Festbetragszuschuss gemäß der „Richtlinie des Freistaates Bayern zur Förderung des Feuerlöschwesens“ in Höhe von 236.300 €. Dieser erhöht sich um 10 %, wenn die Beschaffung gem. Nr. 5.1 der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit erfolgen kann. Weiter ist eine Zuwendung des Landkreises Rosenheim in Höhe von 60 % der genehmigten staatlichen Zuwendung (= 141.780 €) in Aussicht gestellt. Zur angedachten Förderung des Vorhabens durch die EUREGIO Inntal kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage gemacht werden. Das geplante „Blaulicht“ Förderprogramm wird laut Aussage von Frau Jennings, Euregiobüro Kufstein (E-Mail v. 28.08.20), frühestens im April 2021 (Beginn neue Förderperiode Interreg Bayern-Österreich) aufgelegt.
Weiter nimmt der Gemeinderat davon Kenntnis, dass durch die Anschaffung der Drehleiter sich Bauherren künftiger Bauvorhaben, soweit die Bayerische Bauordnung dies zulässt, auf die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch dieses Rettungsgerät der Feuerwehr berufen können (Art. 31 BayBO). In diesen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Zuwendungsanträge zur Beschaffung einer Drehleiter bei der Regierung von Oberbayern sowie beim Landratsamt Rosenheim zu stellen. Weiter wird sie mit der Vorbereitung des Beschaffungsvorganges (EU-Ausschreibung) beauftragt.
Nach Vorlage der Förderrichtlinien für das Euregio – Förderprogramm soll, soweit eine Fördermöglichkeit besteht, ebenfalls eine Förderung für dieses Vorhaben beantragt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.01.2021 13:11 Uhr