Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Planauslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.12.2020 ö 6.1

Beschluss

  1. Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, 
    Eingang und Art der Stellungnahme


Name
Datum
Stellungnahme
1
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
31.07.2020
Keine Einwände
2
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
09.09.2020
Einwände
3
Amt für ländliche Entwicklung

Keine Stellungnahme
4
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
31.08.2020
Keine Einwände
5
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.

Keine Stellungnahme
6
Bayerischer Waldbesitzer Verband

Keine Stellungnahme
7
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Keine Stellungnahme
8
Bayerisches Landesamt für Umwelt
18.08.2020
Hinweise
9
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Keine Stellungnahme
10
Bayernets GmbH
04.08.2020
Keine Einwände
11
Bayerngas GmbH

Keine Stellungnahme
12
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor 

Keine Stellungnahme
13
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim

Keine Stellungnahme
14
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
30.07.2020
Keine Einwände
15
Bundesamt-Eisenbahn Außenstelle München
06.08.2020
Keine Einwände
16
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben

Keine Stellungnahme
17
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
06.10.2020
Hinweise
18
Deutsche Post AG

Keine Stellungnahme
19
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21

Keine Stellungnahme
20
Deutsche Transalpine Ölleitung

Keine Stellungnahme
21
E.ON Energie Deutschland GmbH

Keine Stellungnahme
22
Erzbischöfliches Ordinariat München 
14.09.2020
Keine Einwände
23
ESB Energie Südbayern GmbH

Keine Stellungnahme
24
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden

Keine Stellungnahme
25
Gemeindewerke Kiefersfelden

Keine Stellungnahme
26
Gemeindewerke Oberaudorf

Keine Stellungnahme
27
Handwerkskammer für Oberbayern
01.09.2020
Keine Einwände
28
Immobilien Freistaat Bayern

Keine Stellungnahme
29
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
03.09.2020
Keine Einwände
30
INNergie GmbH
03.08.2020
Keine Einwände
31
Kreishandwerkerschaft Rosenheim

Keine Stellungnahme
32
Kreisjugendring Rosenheim

Keine Stellungnahme
33
Landesbund Vogelschutz

Keine Stellungnahme
34
Landesfischereiverband Bayern e.V.

Keine Stellungnahme
35
LRA Rosenheim – Sachgebiet Bauleitplanung
14.09.2020
Einwände
36
LRA Rosenheim Gesundheitsamt

Keine Stellungnahme
37
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht

Keine Stellungnahme
38
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank

Keine Stellungnahme
39
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger

Keine Stellungnahme
40
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
25.08.2020
Keine Einwände
41
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde

Keine Stellungnahme
42
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
01.09.2020
Hinweise
43
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
19.08.2020
Keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde

Keine Stellungnahme
45
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
25.08.2020
Hinweise
46
Polizeiinspektion Kiefersfelden

Keine Stellungnahme
47
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt

Keine Stellungnahme
48
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde

Keine Stellungnahme
49
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern

Keine Stellungnahme
50
Regierung von Oberbayern Raumordnung
06.08.2020
Hinweise
51
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
10.08.2020
Keine Einwände
52
Staatliches Bauamt Rosenheim
31.08.2020
Keine Einwände
53
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
10.09.2020
Keine Einwände
54
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard

Keine Stellungnahme
55
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

Keine Stellungnahme




B.        Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen 


2        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 09.09.2020


Abwägungsvorschlag
Wie vorgeschlagen wird statt der privaten Grünfläche auf Grundstück Fl.Nr. 906/2 eine Waldfläche festgesetzt. Der Gehölzbestand soll u.a. zum Erhalt der Waldschutzfunktionen erhalten werden.

Im Hinblick auf die Neuerrichtung von Gebäuden im Gefährdungsbereich von Waldbäumen ist ein Hinweis bzgl. der Erforderlichkeit technischer Maßnahmen gegen Windwurf enthalten.

Beschluss:
Der Stellungnahme wird gefolgt, die private Grünfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 906/2 wird fortan als Wald festgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0


8        Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 18.08.2020


Abwägungsvorschlag
-/-


Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die aufgeführten Behörden wurden im Verfahren beteiligt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmung:                20 : 0


17        Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Schreiben vom 06.10.2020


Abwägungsvorschlag
-/-


Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0


35        Landratsamt Rosenheim – Sachgebiet Bauleitplanung, Schreiben vom 14.09.2020


Abwägungsvorschlag
zu Festsetzung A 2.1
Das Maß der baulichen Nutzung wird zur Berichtung ergänzt. Für die baulichen (Haupt)Anlagen wird jedoch entgegen der vorgeschlagenen Grundfläche eine Grundflächenzahl festgesetzt. Diese umfasst neben dem Hauptgebäude auch weitere Anlagen wie Terrassen oder Balkone. Aufgrund der Hanglagen mit der damit einhergehenden Erschließungssituation, der Grundstückszuschnitte sowie der bestehenden Bebauung ergeben sich gewisse Abweichungen, eine durchgehend einheitliche Grundflächenzahl wird daher nicht festgesetzt. 
Im Hinblick auf die nun nicht mehr festgesetzten privaten Grünflächen wird die Festsetzung bzgl. der Gesamt-Grundflächenzahl (Grundflächen der (Haupt)Anlagen inkl. der in § 19 Abs. 4 Nr. 1-3 BauNVO genannten Anlagen) angepasst.

zu Festsetzung A 3.1
Die Festsetzung einer Bauweise ist wie dargestellt nicht erforderlich, die zulässige Bebauung wird mittels Baugrenzen i.V.m. der Wandhöhe gesteuert. Die Festsetzungen 3.1 und 3.2 werden entfernt.

zu Festsetzung A 3.3
Die festgesetzte Überschreitung der Baugrenze durch erdgeschossige Anbauten, Balkone, Wintergärten sowie Terrassen und deren Überdachung wird auf 3,0 m reduziert.
Im Bestand sind zwei Überschreitungen der Hauptbaukörper bzw. der festgesetzten Baugrenzen durch Terrassen oder erdgeschossige Anbauten von mehr als 3,0 m vorhanden. Damit für zukünftige Vorhaben eine einheitliche Regelung gilt, werden hierfür keine abweichenden Festsetzungen getroffen. Für die bestehenden Überschreitungen gilt Bestandsschutz.        
Außerdem wird im Sinne der Rechtsgrundlage gem. § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO ergänzt, dass eine Überschreitung nur ausnahmsweise zulässig ist. 
Ferner werden die festgesetzten Baugrenzen bei Franz-Huber-Str. 8a angepasst: Der bisher festgesetzte Rücksprung im südöstlichen Teil des Baufensters wird fortan nicht mehr festgesetzt. Eine durchgängige Baugrenze im Süden wird festgesetzt, maßgeblich ist die bereits vorhandene Außenmauer an der südöstlichen Ecke des Gebäudes. Der bisher festgesetzte Rücksprung liegt zudem unter dem einheitlichen Dach. 
Weitere Anpassungen der teilweise vorhandenen Versprünge von Baugrenzen werden aufgrund der Lage mit teilweise sehr geringen Abständen zur öffentlichen Verkehrsfläche nicht vorgenommen.

zu Festsetzung A 3.5
Die Festsetzung bzgl. der Abstandsflächen wird wie vorgeschlagen angepasst, die letzten zwei Sätze der Festsetzung A 3.5 werden entfernt.

zu Festsetzungen A 4.1, Satz 2 und A 4.2, Satz 2
Zur Klarstellung der einzuhaltenden Gesamt-Grundflächenzahl, insbesondere bei verfahrensfreien Vorhaben, wird an den Verweisen zur Festsetzung bzgl. der Grundflächenzahl festgehalten.

zu Festsetzung A 7.2
Die privaten Grünflächen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 906/4, 906/6 und 906/12 werden fortan nicht mehr festgesetzt. Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Festsetzungen zur (Gesamt-) Grundflächenzahl regeln die Bebauung in den Hanglagen.
Die private Grünfläche auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 906/2 entfällt ebenso. Jedoch wird dort gemäß der Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim Wald festgesetzt, die Flächen sind waldrechtlich als Wald einzustufen. Der Gehölzbestand kann somit gesichert werden.        


Darüber hinaus wird die Festsetzung A 6.6 (bzgl. Geh-, Fahr und Leitungsrechte) fortan als Hinweis aufgeführt. Die Vorgehensweise ist analog zum Bebauungsplan „Grafenburg“.

Beschluss:
Der Stellungnahme wird gemäß Abwägung gefolgt, die Planunterlagen werden entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0

42        Landratsamt Rosenheim – Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben vom 01.09.2020


Abwägungsvorschlag
-/-

Beschluss:
Der Stellungnahme wird gefolgt, ein Hinweis bzgl. einer Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz wird wie vorgeschlagen in den Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0


45        Landratsamt Rosenheim – Wasser- und Bodenschutz, Schreiben vom 25.08.2020


Abwägungsvorschlag
-/-

Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine nachrichtliche Übernahme bzgl. des 60 m Bereichs des Reschmühlbaches ist bereits enthalten. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0



50        Regierung v. Oberbayern – Raumordnung, Schreiben vom 06.08.2020


Abwägungsvorschlag
-/-

Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherstellung und Bewahrung des prägenden Orts- und Landschaftsbildes. Eine Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichts- und Naturschutzbehörde sowie des Landesamtes für Umwelt ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden erfolgt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0

C.        Stellungnahmen der Öffentlichkeit


Bürger, Schreiben vom 31.08.2020 und 05.10.2020

(bzgl. Bergweg 6, Stellungnahme v. Eigentümer)

Abwägungsvorschlag

Schreiben vom 31.08.2020 und 05.10.2020 (elektronische Stellungnahme)
Eine Erweiterung des Geltungsbereichs bzgl. der Grundstücke Fl.Nrn. 906/16 und 906/17 ist nicht zweckmäßig. Die betroffenen Flurstücke sind im Bebauungsplan Grafenburg als Wald festgesetzt. Die dort vorhandenen Waldfunktionen (Boden- und Lawinenschutzwald) stehen einer anderen Nutzung entgegen (gem. Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung). Insbesondere aufgrund der Bodenschutzfunktion können Hangrutschungen und Erosionsvorgänge verhindert oder gedämpft werden. Insbesondere in Steillagen wäre ohne die bodenbildenden und bodenhaltenden Kräfte von Wäldern blanker Fels und Schutt zu sehen. Auf älteren Luftbildern (2012 u. älter) ist der Waldbestand deutlich erkennbar, trotz des dort vorhandenen felsigen Untergrundes. Auch bei Aufnahme der betroffenen Flurstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Mühlbach – nördlicher Ortsrand wäre eine Waldfestsetzung erforderlich. Eine Änderung der zulässigen Nutzungen der Grundstücke wäre mit einer Anpassung des Geltungsbereichs nicht verbunden.

Bei der Festsetzung von Wald im Bebauungsplan gegenüber der im Flächennutzungsplan vorhandenen Darstellung einer landwirtschaftlichen Fläche mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild ist festzuhalten, dass es sich hierbei um eine Konkretisierung der Flächennutzungsplandarstellung durch den Bebauungsplan handelt. Bei den Flächen handelt es sich gemäß dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) um Wald. Auf die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird verwiesen.

Da die an die betroffenen Flurstücke angrenzenden Waldflächen (innerhalb des Umgriffs des Bebauungsplans Grafenburg) in einem funktionellen Zusammenhang mit den Waldflächen der beiden Grundstücke Fl.Nrn. 906/16 und 906/17 stehen und diese Grundstücke nur eine geringe Fläche aufweisen, wird einer Änderung des Geltungsbereichs nicht entsprochen.

Schreiben vom 05.10.2020 (schriftliche Stellungnahme)
Zur Festsetzung von Wald auf den Grundstücken Fl.Nrn. 906/16 und 906/17 wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Aufgrund der waldrechtlichen Einstufung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Ziele des Bebauungsplans wird der vorgeschlagenen Festsetzung einer Grünfläche nicht gefolgt.

Der Gemeinde ist die Festsetzung der seit alters her bestehenden Wegeverbindung, die im Bebauungsplan als öffentlicher Fußweg festgesetzt ist, von besonderer Wichtigkeit. Die zusätzliche Wegeverbindung für Fußgänger mit kürzeren Distanzen, zu Destinationen wie dem Luegsteinsee, verdeutlicht den Bedarf dieses Weges. Zumal wird dadurch eine fußläufige Verbindung abseits der Straße gesichert – insbesondere im Hinblick auf die sehr beengten Straßenbreiten des Bergwegs. Mittels Geländer entlang des Weges können Gefahrenstellen gesichert werden. Eine Enteignung der erforderlichen Flächen ist nicht beabsichtigt, die Gemeinde bietet dem Grundstückseigentümer den Erwerb der dafür notwendigen Flächen an.

Beschluss:
Die Stellungnahmen werden gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 20 : 0



Bürger 2, Schreiben vom 08.10.2020

(bzgl. Mühlauer Str. 13, Stellungnahme v. Eigentümer)

Abwägungsvorschlag

zu 1. (Festsetzung zur Baulichen Gestaltung in Bezug auf die Dachgestaltung)
Die Festsetzung von symmetrischen Satteldächern soll das im Bestandsgebiet entwickelte Erscheinungsbild erhalten und fortentwickeln. Maßgeblich für die Festsetzung symmetrischer Satteldächer ist, dass sämtliche sonstige Hauptgebäude innerhalb des Plangebiets symmetrische Satteldächer aufweisen. An der festgesetzten Dachform wird daher festgehalten. Für Bestandsgebäude gilt jedoch Bestandsschutz.
Die Begründung wird zur Klarstellung angepasst.

zu 2. (private Grünflächen)
Die private Grünfläche auf den Grundstücken Fl.Nr. 906/4 wird fortan nicht mehr festgesetzt. Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Festsetzungen zur (Gesamt-) Grundflächenzahl regeln die Bebauung in den Hanglagen.

zu 3. (Fußläufige Verbindung zwischen Mühlauer Straße und Bergweg)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, auch die Gemeinde beabsichtigt die öffentliche Zugänglichkeit der seit alters her bestehenden Wegeverbindung zu sichern. Die Gemeinde beabsichtigt dabei, den Fußweg öffentlich zu widmen. Die fußläufige Verbindung soll somit dauerhaft gesichert werden. Die Gemeinde bietet dem Grundstückseigentümer den Erwerb der dafür notwendigen Flächen an.

Beschluss:
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung beachtet. Die Planunterlagen werden entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 09:31 Uhr