Antrag auf Genehmigungsfreistellung von Herrn Robert und Frau Elisabeth Oswald zum Neubau eines Einfamilienhauses an der Steinmetzstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 2

Beschluss

Das Baugrundstück Fl.Nr. 181/102 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Marmorwerk-Nord“. Die Antragsteller haben erklärt, dass das Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält. Die Gemeinde nimmt deshalb von der Erklärung Abstand, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. 

Die Verwaltung wird mit der Genehmigungsfreistellung beauftragt.

Entstehende Kosten für die Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherren zu tragen. 

Das Oberflächenwasser, (z.B. Dachwasser) ist auf dem Grundstück zu versickern. 

Wegen des Abstands (60-Meter-Bereich) zum Kieferbach ist von den Bauherren noch die wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie an gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:33 Uhr