Bauantrag der Dettendorfer Immobilien GmbH & Co. KG zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohnungen und Radunterstand, Am Neugrund, Fl.Nr. 345/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch den Gartenweg und die Straße „Am Neugrund“, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften. Die nachgewiesenen Stellplätze sind ausreichend, entsprechen aber nicht der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Die erforderlichen Stellplätze sind auf Dauer dinglich zu sichern und diesem Objekt zuzuordnen.

Von den Festsetzungen der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften bezüglich der offenen Stellplätze im Vorgartenbereich wird einer Abweichung gem. § 10 der Satzung zugestimmt.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.02.2020 15:57 Uhr