Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bau einer Mini-Pool-Anlage, Brünnsteinstr. 11a, FlNr. 1256/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.10.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes "Schöffau-West" (allgemeines Wohngebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

  • das Baufenster wird durch die bauliche Anlage überschritten.

Die geplante Pool-Anlage ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBO verfahrensfrei.

Die geplante Ausführung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und wahrt die nachbarschaftlichen Interessen.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich eines Seitengewässers des Kieferbaches und stellt daher eine Anlage an einem Gewässer dar. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist vor Bauausführung einzuholen und entsprechende Auflagen sind zu beachten.

Der Zu- und Ablauf des Pools soll über einen Wasserkreislauf mit Filteranlage betrieben werden. Die Entwässerung erfolgt über den regulären Hausanschluss in die gemeindliche Kläranlage.

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO zuge­stimmt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird somit gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:31 Uhr