Nachbar Johann Andrä, Fl.Nr. 566/3
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.03.2018 | ö | 11.3 |
Beschluss
Die Einwendung von Herrn Johann Andrä ist richtig. Der Abstand des neu geplanten Hauses zum Grundstück Fl.Nr. 566/3 verringert sich. Der Planer hat auf Grund des Einwandes von Herrn Andrä das Haus noch 1 m von der Grundstücksgrenze abgerückt.
Die gesetzlich erforderliche Abstandsfläche wird eingehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 08:21 Uhr